Grüner Asphalt. Offener Brief von René Paul Niemann zur Asphaltierung von Wegen im Grünen Bremer Westen

In seinem offenen Brief schildert René Paul Niemann am 30.4.2022 straßenbauliche Veränderungen und damit verbundene Flächenversiegelungen, wie sie aktuell im Kleingartengebiet in der Waller Feldmark vorgenommen werden, und macht darauf aufmerksam, dass dies dem ausdrücklichen Ziel, den Grünen Bremer Westen zu revitalisieren, widerspricht. Ich staune darüber, dass die Asphaltierung von Wegen für eine Freizeit-Fahrradroute kurzfristig realisiert wird – was in früheren Jahrzehnten für Kaisenhaus-Anwohner nicht gestattet wurde, mit der Begründung, es ihnen nicht zu bequem machen zu wollen. Und: in einem Kleingartengebiet verböten sich generell und grundsätzliche versiegelte Straßen, denn sie widersprechen dem Gedanken dieses Grünkonzeptes.

Erwähnung finden sollte, dass unter dem Storchenweg, über dessen Versiegelung in der nächsten Beiratsitzung entschieden werden soll, eine Wasserleitung liegt – für Anwohner.

In der kommenden Beiratssitzung, die am 5. Mai (wie mir gesagt wurde) als Präsenzsitzung stattfindet, soll über die Asphaltierung mindestens eines weiteren Weges im Gebiet um den Hohweg entschieden werden.

Ich gebe den gesamten offenen Brief hier wieder.

„Grüner Asphalt.

Im Grußwort von Senatorin Dr. Maike Schäfer auf der Homepage Grüner Bremer Westen (www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/parks-gruenflaechen/gruener-bremer-westen-1266758) heißt es: „Im Zuge der Revitalisierung dieser grünen Lunge Bremens werden die Qualitäten und das Potential des Landschaftsraumes gestärkt und gesichert. Dabei entsteht ein buntes Mosaik aus Schreber- und Gemeinschaftsgärten, Streuobstwiesen, Feuchtbiotopen, Waldbereichen und naturnahen Fleeten: ein wichtiges Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen.“

Revitalisierung heißt Wiederbelebung. Von naturnahen Fleeten ist die Rede, von natürlichen und naturnahen Flächen. Was bedeutet das unter der Ägide einer grünen Senatorin?

Kürzlich wurde im Kleingartengebiet Hohweg der Chrysanthemenweg asphaltiert. Statt mit einem halbwegs natürlichen Straßenbelag (Steine, Kies) wurde der Weg auf gesamter Länge mit schwarzer Masse versiegelt, um ihn für Rennräder und PKW kompatibel zu machen. Abgesegnet wurde das unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die man kurzfristig vor vollendete Tatsachen stellte. „Niedrigschwellig“ nennt die Stadt diese Vorgehensweise, in beschämender Neudeutung des Begriffs, der doch eigentlich das Gegenteil besagen sollte. Als Grund wird Zeitdruck genannt; vielleicht war man aber auch ganz froh, kritische Stimmen von Anwohnern und ökologisch Interessierten nicht hören zu müssen.

Der SPD-Arbeitskreis Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften befasste sich in seinem Papier „Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort mitgestalten – Leitfaden für Beiräte und Bürger*innen“ mit ebendiesem Thema. (https://stadt.spd-land-bremen.de/Binaries/Binary7148/Klimaleitfaden-fuer-Beiraete.pdf)

Unter Punkt (2) zur Gestaltung von Plätzen und des öffentlichen Raums legt er den Beiräten explizit ans Herz, in welchen Bereichen sie aktiv werden können: „Begrünungen planen (…), Flächen entsiegeln, Bäume pflanzen. Die Beiratsmitglieder können sich dafür einsetzen, dass die entsprechenden Maßnahmen der Klimaanpassungsstrategie umgesetzt werden.“

Leider hat das wohl niemand gelesen.

Und nun wird im Rahmen des Ausbaus der Fahrradwegenetzes die Asphaltierung und Versiegelung des Storchenwegs geplant. Zusammengefasst, was dagegenspricht:

  • Es bestehen bereits zwei Asphaltwege parallel zum Storchenweg: Der Fahrwiesenweg, rund 200 Meter nördlich gelegen, und der Adlerweg rund 200 Meter südlich vom Storchenweg. Und direkt an den Mündungen dieser beiden Wege führt jeweils eine Brücke vom Waller Damm über das Fleet! Eine dritte Asphaltpiste für Rennräder, Roller und E-Bikes ist wahrhaftig nicht nötig. Stattdessen wäre es an der Zeit, endlich die Beläge von Fahrwiesenweg und Adlerweg zu sanieren!
  • Der Storchenweg verläuft in seiner gesamten Länge direkt neben einem Fleet. Wegen der reizvollen Lage wird er überdurchschnittlich stark von Fußgängern, auch in Gruppen genutzt: Familien mit Kindern, viele ältere Menschen, Hundebesitzer etc. Eine asphaltierte Piste an dieser Stelle würde Rad- und Mopedfahrer zu noch mehr Geschwindigkeit einladen. Ruhige Spaziergänge werden dann zur Ausnahme. Ständiges Gebimmel und Gedrängel zu mehr Eile würden jeden Gang vergällen.
  • Durch eine Asphaltierung in direkter Ufernähe würden die Wanderbewegungen von Fröschen, Kröten und anderen Amphibien erheblich gestört. Im Sommer werden Asphaltpisten zu klebrigen, übelriechenden und dunstenden Orten. Welcher Frosch, welche Kröte, mag einen solchen Weg noch überqueren?
  • Zur Asphaltierung des Chrysanthemenwegs wurde angeführt, dass eine Nutzung durch PKW „nicht ausgeschlossen werden kann“. Im größten Teil des Storchenwegs kann diese aber sehr wohl ausgeschlossen werden, da der Storchenweg durch ein Nadelöhr ausschließlich für Zweiräder und Fußgänger durchfahrbar ist. Somit entfällt die Begründung der Mehrfachnutzung durch Fahrräder und PKW.
  • Von offizieller Seite (https://www.gruenerbremerwesten.de/aktuelles/news-aktuelle-entwicklungen-und-projekte-20714) wird eine wassergebundene Wegedecke nun allen Ernstes als nur „vermeintlich ökologischere Alternative“ zu Asphalt apostrophiert. Warum wurde dann vor wenigen Jahren für über 80.000 Euro der gesamte Storchenweg mit einer solchen wassergebundenen Decke ausgestattet? Nun gilt plötzlich die Versiegelung mit Asphalt als ebenso grün und ökologisch sinnvoll, bietet aber zusätzlich viele Vorteile: Sie ist billiger im Unterhalt, bietet weniger Rollwiderstand etc. Folglich kann das Streben ja nur dahin gehen, künftig sämtliche Wege in Bürgerpark, Stadtwald, Wallanlagen etc. ebenfalls zu asphaltieren.
  • Es wird angeführt, dass die Asphaltierung des Chrysanthemenwegs notwendig gewesen sei, damit der Veranstaltungsort „Chrysantheme“ erreichbar bleibe. Davon abgesehen, dass die „Chrysantheme“ auch auf einem Weg mit natürlichem Belag jederzeit erreichbar war und auch künftig erreichbar gewesen wäre, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass zeitnah nun auch die Wege zu allen anderen Veranstaltungsorten und Treffpunkten (z.B. Bremer Werkgemeinschaft Garten jEDEN im Milanweg) zu asphaltieren sind? Müssen wir uns darauf einstellen?

Im Vorzeigeprojekt „Grüner Bremer Westen“ liegt vieles im Argen. Da werden alte Bäume gefällt – und dann Alibi-Nistkästen für die heimatlos gewordenen Vögel aufgehängt. Es werden Insektenhotels gebastelt – weil man jeden alten Baumstumpf, jedes dichte Buschwerk, in dem Insekten sich natürlicherweise verkriechen würden, aufgeräumt hat. Und nun wird wunderbarer „grüner“ Asphalt auf die Kleingartenwege verteilt, dessen Vorzüge blumenreich hervorgehoben werden. Auf Asphalt perlt ganz wunderbar das Wasser ab und kann dann an den Seiten versickern – Entsiegelung wird damit glattweg überflüssig! Asphalt ist grün, Asphalt ist Leben!

Auch Nutzerfreundlichkeit und der niedrigere Energieverbrauch von Asphalt wird in die Waagschale geworfen. Welcher Energieverbrauch mag damit gemeint sein? Dass man als Radfahrer auf einem Naturbelag ein Mü mehr an Kraft aufwenden muss? Und ich dachte doch tatsächlich, das Radfahren diene auch der Fitness und Körperertüchtigung!

Asphalt ist Sondermüll – daran ändert auch die peinliche Grünfärberei von offizieller Seite nichts. Asphalt ist nicht grün, nicht ökologisch und nicht lebensfreundlich. Okay, zumindest ist er nachhaltig – nämlich nachhaltig tot.

Im Bremer Westen entsteht eine pseudobunte Nutzlandschaft, in der die Natur die zweite Geige spielt, mit teuren Sitzbänken und designten Mülleimern, mit weißbepinselten Miniaturbäumchen allerorten, die erst in dreißig Jahren Früchte tragen, und mit glattgeleckten Pisten, auf denen immer eiligere Naturliebhaber auf ihren Rennrädern, Rollern und E-Bikes mit ganz niedrigem Rollwiderstand das inszenierte „Natur-Erlebnis“ so schnell wie möglich durchqueren können.“

René Paul Niemann, 30.04.2022

Designierte Senatorin für Umwelt, Bau und Verkehr in Bremen

Wichtig zu wissen ist es, wer im neuen Bremer Senat für die Themen Kleingärten und Kaisenhäuser zuständig sein wird: Für den Posten der Senatorin für Umwelt, Bau und Verkehr ist Dr. Maike Schaefer/ B’90 Grüne designiert. Die promovierte Biologin hat sich in den vergangenen Jahren bereits verschiedentlich mit Kleingärten und der besonderen Situation von Kaisenhäusern politisch beschäftigt. Dazu findet ihr im Blogarchiv einige Beiträge. Vielfältige Vorteile und auch Problemfelder – die gesamte Bandbreite dieses Themenkomplexes ist der neuen Senatorin vertraut. Gutes Gelingen für ein konstruktives  Miteinander aller zur positiven Entwicklung der vielfältg wertvollen Gartengebiete Bremens!

Und wer wird ihr Vertreter? Ich meine gelesen zu haben (aber wo?), dass der bisherige Staatsrat Ronny Meyer diese Position auch weiterhin ausfüllen wird. Seit 2015 ist der Physiker Staatsrat im Ressort Umwelt, Bau und Verkehr.

Was sind eigentlich Staatsräte?

„… Staatsräte. Als sogenannte politische Beamte sind sie die Vertreter der Senatoren und damit oberste Maschinisten des Verwaltungsapparats. Wenn es in einer Behörde rund läuft, die hausinterne Kommunikation funktioniert und die politischen Entscheidungen des Senators geräuschlos umgesetzt werden, dann hat das oft mit einem fähigen Staatsrat zu tun.(…)

Gleiche Farben

Grundsätzlich haben sich SPD, Grüne und Linke bei ihren Koalitionsgesprächen darauf verständigt, dass die Staatsräte in den senatorischen Behörden die gleiche politische Farbe haben sollen wie ihre Chefs. Diese Einigung kam allerdings erst nach hartem Ringen zustande.“

aus dem Weser-Kurier 5.7.2019

Unser Bürgermeister SPD – Pläne der Parteien für Bremens Kleingartengebiete [abgeordnetenwatch.de]

Auch unser derzeitiger Bürgermeister teilt die Ansichten von Herrn Tschöpe und Herrn Bovenschulte zum Umgang mit Kaisenhäusern und der Planung für Kleingartengebieten.

Heute höre ich übrigens, dass der Vorstand des Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. inzwischen einen Brief an Herrn Tschöpe gesandt hat, in dem er gebeten wird, vor seinen Aussagen über den Landesverband der Gartenfreunde Bremen mit diesem Rücksprache zu halten. In dem Brief heißt es weiter, dass der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V.  nicht für eine teilweise Bebauung von Kleingartengebieten stimme – man will alle Gartengelände komplett erhalten. Der Landesverband der Gartenfreunde steht auch nicht für eine Umwidmung von Teilen des Kleingartengebietes Walle in Wochenendhausgebiete – die Pacht würde zu teuer.

Moment! Erinnere ich richtig, dass Herr Golasowski, 2. Vorsitzender, sich in Weser-Kurier und in der Verbandszeitung Gartenfreund positiv zur Bebauung mit Tiny-Häusern in der Waller Feldmark ausgesprochen hat? Doch, doch am 8.1.2019 war da was, nämlich hier

Bemerken möchte man an dieser Stelle, dass sich für die Umwidmung in Wochenendhausgebiete ausschließlich Vereine mit Gärten, dessen Land in Privatbesitz der Gärtner ist, interessieren und engagieren. Über diese Gärten hat der Landesverband – soweit mir bekannt ist – keine Entscheidungsbefugnis.

Hier nun die Haltung unseres amtierenden Bürgermeisters im Wortlaut, wie auf www.abgeordnetenwatch.de

Antwort von Carsten Sieling (SPD)26. Apr. 2019 – 14:09
Dauer bis zur Antwort: 1 Woche 5 Tage

Sehr geehrter Herr Wicha,

im bundesweiten Vergleich der Großstädte verfügt Bremen über ein besonders großes Angebot an Kleingärten (bezogen auf die Bevölkerungszahl), zugleich müssen aber auch wir uns mit einer kontinuierlich sinkenden Nachfrage nach Kleingärten auseinander setzen.
Diese sinkende Nachfrage zeigt sich insbesondere im Bremer Westen, wo aktuell deutlich über 500 Parzellen nicht genutzt werden. Diese Gebiete gleichwohl attraktiv zu erhalten, fordert die betroffenen Vereine außerordentlich.
Dies war und ist der Hintergrund für unser politisches Ziel, einen Kleingartenentwicklungsplan zu erarbeiten, der zukunftsfähige Lösungen für die künftige Gestaltung der vom wachsenden Leerfall betroffenen Gebiete enthalten soll.
Als Ursache für den derzeitigen, leider noch nicht sehr weit gediehenen Stand der Erarbeitung sind zum einen die doch zeitaufwendigen vorbereitenden Arbeiten zu nennen, zum anderen aber auch der Umstand, dass es noch unterschiedliche Haltungen zur grundsätzlichen Zielorientierung gibt: sollen sich die bisherigen Kleingartengebieten im Bremer Westen komplett zu einem sogenannten „Landschaftspark West“ ohne jegliche Anteile von Wohnbebauung entwickeln oder – und dafür spreche ich mich aus – soll es auch die Möglichkeit geben, Teile dieser Flächen für den Wohnungsbau nutzen, deren Verkaufserlöse dann vollumfänglich und in Absprache mit den betroffenen Vereinen für Attraktivitätsteigerungen genutzt werden können. In diesen Kontext gehört auch eine noch ausstehende Verständigung zur Weitergabe nutzbarer Kaisenhäuser.
Diese grundsätzliche Klärungen sind in den Koalitionsverhandlungen für die kommende Legislaturperiode herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Sieling
Bürgermeister

Die LINKE (Teil 2) – Pläne der Politik für Kleingärten in Bremen [abgeordnetenwatch.de]

Die Antwort von der Fraktionsvorsitzenden von Die LINKE, Kristina Vogt, auf die Frage von Norbert Wicha bei www.abgeordnetenwatch.de könnt ihr hier heute lesen.

Antwort von Kristina Vogt (LINKE) 15. Apr. 2019 – 14:51
Dauer bis zur Antwort: 1 Tag 17 Stunden

Sehr geehrter Herr Wicha,

Sie sprechen einen Punkt an, der mich als ehemalige Parzellistin seit langem ärgert. Wir hatten im Juli 2014 den Antrag „Kaisenhäuser-Konzept an neue Rechtslage anpassen“ gestellt (https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2014-07-10_Drs-18-593%20S…). In der Begründung des Antrags hatten wir damals ausgeführt:
„Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2013 ist die bisherige Auffassung des Senats, eine Wohnnutzung in Kleingartengebieten könne in keiner Weise rechtlich zulässig sein, obsolet geworden. Noch in der Antwort auf die Große Anfrage der LINKEN „Wohnen in Kleingartengebieten (‚Kaisen-Häuser‘) rechtlich absichern“ hatte der Senat ausgeführt, weder Duldungen, noch Ausnahmeregelungen, noch Einzelfestsetzungen könnten rechtlich Bestand haben. Nach der Entscheidung des BVerwG (4 CN 7.12 vom 11. Juli 2013) ist dies falsch. Damit ist der Weg frei, endlich die Lähmung bei der Überarbeitung des Konzepts zu überwinden und die Politik zu beenden, deren gestalterisches Ziel sich letztendlich in der vollständigen Beseitigung aller Wohnnutzungen in Kleingartengebieten erschöpfte. Wohnen in Kaisenhäusern, eine ungewöhnliche, aber in Bremen historisch verwurzelte Wohntradition und Lebensform, kann und soll in Bremen auch eine Zukunft haben. Zur rechtlichen Absicherung sowohl der BewohnerInnen, als auch der Verteidigung der Kleingartengebiete gegen eine schleichende Umwandlung in generelle Wohngebiete, steht eine breite Palette von Instrumenten zur Verfügung. Sie können jetzt genutzt werden.
Leider wurde unser Antrag von SPD, Grünen und CDU abgelehnt (die FDP war damals nicht in der Bürgerschaft vertreten).
In der gesamten Legislaturperiode 2015 bis 2019 hat sich nichts getan, auch Nachfragen in der Deputation brachten keine Ergebnisse. Es wurden keine bewohnten Häuser mehr abgerissen, aber es wurde auch nichts dafür getan, das Einzelfall-Wohnen in Kaisenhäusern zuzulassen. Auch das Anliegen mehrerer Vereine, Wochenendgebiete zuzulassen, wurde nicht umgesetzt.
Nach der Wahl muss endlich Verlässlichkeit für Kaisenhäuser und deren Besitzer*innen geschaffen werden. Mit Einzelfestsetzungen, die rechtssicher Wohnen zulassen, mit Umwandlungen in Wochenendgebieten, wenn die Vereine dies wünschen, und mit einer grundsätzlich veränderten Kommunikation, die den Fortbestand der Kaisenhäuser und des Wohnens in Kaisenhäusern als Chance für die Kleingartengebiete begreift. An uns soll das nicht scheitern.

Mit freundlichen Grüßen
Kristina Vogt

Die LINKE (Teil 1) – Pläne der Parteien für Bremens Kleingartengebiete [abgeordnetenwatch.de]

Claudia Bernhard / Die LINKE, die sich bereits seit dem unrechtmäßigem Abriss des Kaisenhauses von Harry Geiger in Woltmershausen intensiv mit der Thematik befasst, antwortet am 14.4.2019 auf die Frage von Norbert Wicha auf www.abgeordnetenwatch.de:

„Sehr geehrter Herr Wicha,

das sehe ich genauso. Als Linksfraktion haben wir bereits im Juli 2014 den Antrag „Kaisenhäuser-Konzept an neue Rechtslage anpassen“ gestellt (https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2014-07-10_Drs-18-593%20S…). Die Begründung des Antrags ist unverändert richtig:

„Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2013 ist die bisherige Auffassung des Senats, eine Wohnnutzung in Kleingartengebieten könne in keiner Weise rechtlich zulässig sein, obsolet geworden. Noch in der Antwort auf die Große Anfrage der LINKEN „Wohnen in Kleingartengebieten (‚Kaisen-Häuser‘) rechtlich absichern“ hatte der Senat ausgeführt, weder Duldungen, noch Ausnahmeregelungen, noch Einzelfestsetzungen könnten rechtlich Bestand haben. Nach der Entscheidung des BVerwG (4 CN 7.12 vom 11. Juli 2013) ist dies falsch. Damit ist der Weg frei, endlich die Lähmung bei der Überarbeitung des Konzepts zu überwinden und die Politik zu beenden, deren gestalterisches Ziel sich letztendlich in der vollständigen Beseitigung aller Wohnnutzungen in Kleingartengebieten erschöpfte. Wohnen in Kaisenhäusern, eine ungewöhnliche, aber in Bremen historisch verwurzelte Wohntradition und Lebensform, kann und soll in Bremen auch eine Zukunft haben. Zur rechtlichen Absicherung sowohl der BewohnerInnen, als auch der Verteidigung der Kleingartengebiete gegen eine schleichende Umwandlung in generelle Wohngebiete, steht eine breite Palette von Instrumenten zur Verfügung. Sie können jetzt genutzt werden.“
Der Antrag ist von SPD, Grünen und CDU abgelehnt worden (die FDP war damals nicht in der Bürgerschaft vertreten).

Dieser Schwebezustand hat die gesamte Legislaturperiode 2015-2019 angedauert, auch Nachfragen in der Deputation brachten keine Ergebnisse. Es wurden keine bewohnten Häuser mehr abgerissen, aber es wurde auch nichts dafür getan, das Einzelfall-Wohnen in Kaisenhäusern zuzulassen. Auch das Anliegen mehrerer Vereine, Wochenendgebiete zuzulassen, wurde nicht umgesetzt.

Ich bin mit ihnen der Meinung, dass nach der Wahl endlich eine zukunftsfähige Politik für die Kaisenhäuser betrieben werden muss. Mit Einzelfestsetzungen, die rechtssicher Wohnen zulassen, mit Umwandlungen in Wochenendgebieten, wenn die Vereine dies wünschen, und mit einer grundsätzlich veränderten Kommunikation, die den Fortbestand der Kaisenhäuser und des Wohnens in Kaisenhäusern als Chance für die Kleingartengebiete begreift. Ich kann Ihnen sagen, dass wir uns dafür einsetzen, allerdings hängt das auch an den kommenden Machtverhältnissen bzw. den dafür nötigen Bündnispartnern.

Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Bernhard“

 

Pläne der Parteien für Bremens Kleingartengebiete – heute: SPD Teil 1 [www.abgeordnetenwatch.de]

Die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft stehen an. Für die kommenden vier Jahre werden die Weichen gestellt – auch im Hinblick auf planerischen Umgang mit und Entwicklung der Kleingartengebiete unserer Stadt und des Landes Bremen. Dazu gehört auch die Fragen zum Erhalt der Parzellengebiete, die einen großen Anteil am grünen Antlitz Bremens sowie vielfältige ökologische und soziale Funktionen haben, am dauerhaften Erhalt von Kaisenhäusern und die Schaffung von ausgewählten Wochenendhausgebieten. Norbert Wicha, setzt sich als Sprecher der Wegegemeinschaft Karl-Beckhusen-Weg für den Erhalt von Kaisenhäusern ein und für die Umwidmung des Weges in ein Wochenendhausgebiet. Er nutzt das Portal www.abgeordnetenwatch, auf dem jede Bürgerin und jeder Bürger den Kandidierenden zur Wahl Fragen stellen kann, um Auskunft über die Positionen der einzelnen Parteien zu erhalten.

Auf die Frage nach dem zukünftigen Umgang mit Kaisenhäusern, deren Erhalt nach gesetzlichen Regeln möglich sei, wie Norbert Wicha in seiner Anfrage deutlich macht, gibt es weitreichende Äußerungen auch hinsichtlich der Kleingartengebiete. Die ausführliche Frage Norbert Wichas lest ihr auf dem Portal. Heute zitiere ich die Antwort von Björn Tschöpe / SPD.

„Sehr geehrter Herr Wicha,

Bremen hat verglichen mit anderen Großstädten ein großes Angebot an Kleingärten pro Kopf der Einwohner. Die Nachfrage nach Kleingärten, insbesondere im Bremer Westen (nördlich des BAB- Zubringers), sinkt seit Jahren. Allein in diesem Gebiet sind zur Zeit ca. 550 Parzellen freigefallen. Dieses stellt die betroffenen Vereine in Bezug auf die Attraktivitätserhaltung der Gebiete (Vermüllung, Vandalismus, Verwilderung etc.) vor erhebliche Herausforderungen, denen sie oftmals durch Überalterung oder verändertes individualisiertes Nutzerverhalten, weniger gewachsen sind, als in der Vergangenheit. Insoweit besteht zwischen vielen Parteien und dem Landesverband der Gartenfreunde Konsens darüber, dass es einer grundsätzlichen Restrukturierung des Bremer Kleingartenwesens bedarf. Aus diesem Grund hatte die SPD die Idee der Aufstellung eines Kleingartenplans 2025 entwickelt und bereits in der letzten Legislaturperiode einen entsprechenden Beschluss der Bürgerschaft herbeigeführt.

Neben einer wenig engagierten Verwaltung, stehen sich im politischen Raum bei der Aufstellung dieses Plans zwei diametrale Positionen gegenüber. Die Grünen möchten in den bisherigen Kleingartengebieten im Bremer Westen den sogenannten „Landschaftspark- West“ entwickeln. Im Groben gesagt wollen die Grünen die Kleingartengebiete in ihrer bisherigen Ausdehnung und Nutzung unverändert lassen, um dann die freigefallen Parzellen abzuräumen und diese als Ausgleichsflächen zu nutzen. Hieraus leitet sich auch ab, dass gegen jede Form der Verfestigung von Bebauung (Wochenendhausgebiete, Wohngebäude als Einsprengsel) erhebliche Vorbehalte bestehen. Die SPD (und auch der Landesverband) will dieses Gebiet entweder in ein Sondervermögen oder eine Stiftung überführen, dann Teile dieser Flächen für den Wohnungsbau nutzen und die Verkaufserlöse vollumfänglich und in Absprache mit den betroffenen Vereine in Flächentausche, Restrukturierungsmaßnahmen und für Attraktivitätsteigerungen investieren. Soweit die SPD an kommenden Koalitionsverhandlungen beteiligt sein wird, wird sie nachhaltig darauf drängen diese Frage abschliessend zu klären.

Dieser Konflikt ist aber keine Entschuldigung für die zögerliche Umsetzung der bereits zwischen den Koalitionspartner geeinten Einzelfrage durch den Senator für Bau und Umwelt. Anlässlich der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema Umwandlung in Wochenendhausgebiete (Sommer 2018) hat die SPD dem damalige Staatsrat mitgeteilt, dass wir erwarten, dass die Behörde zeitnah zumindest pilotartig über ausgewählte Anträge entscheiden und diese auch mittels der Aufstellung entsprechender Bebauungspläne rechtlich absichern möge. Nach unserer Vorstellung sollten diese Pilotgebiete, danach ausgewählt werden, dass es sich hierbei um Gebiete überwiegend mit Eigentümerparzellen handelt, bei denen die mittelfristige Nutzung zum Zwecke des Wohnungsbaus unwahrscheinlich ist und bei denen die erforderliche Erschliessung (oder die Aufbringung der hierfür erforderlichen Kosten durch die Antragsteller) verbindlich geklärt werden kann. Nach meiner derzeitigen Einschätzungen kommen als abzuklärende Pilotprojekte Gebiete im Findorff und in Woltmershausen in Frage.

Die SPD hat sich in einer Kleinen Anfrage (Februar 2019) im weiteren dafür stark gemacht, dass die Weitergabe nutzbarer „Kaisenhäuser“ dadurch erleichtert wird, dass neue Nutzungsinteressenten von den Kosten eines ggf. erforderlichen zukünftigen Abriß freigehalten werden. Ihr Einschätzung in dieser Frage teilen wir vollumfänglich, allerdings gibt es hierüber keine koalitionäre Einigkeit mit den Grünen (s.o.).

In der Hoffnung Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben, verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Björn Tschöpe“

 

 

Kleingärtner versammeln sich. Bericht im Weser-Kurier [aktualisiert]

In der Sonntagsausgabe berichtet Hanni Steiner für den Weser-Kurier von der Jahreshauptversammlung der Kleingärtner Bremens, Bremerhavens, Bederkesas und Bremervördes. Wahlen brachten die erwarteten Kandidaten, Klaus Bode und Wolfgang Golasowski, in Vorstandsämter. Auf einer Podiumsdiskussion, moderiert von Oliver Wächter (Verlag „Gartenfreund“), bekräftigen Vertreter und Vertreterinnen von vier Parteien ihr generelles „Ja“ zu Kleingärten. Die Kaisenhausbewegung mit ihrer Gartenwohnkultur wird Thema. Erstmals wird der Begriff „Schlichtbauten“ darauf angewandt. Wer bringt ihn in die Diskussion ein? Ist es der Moderator? Unbenannt bleibt, dass es Kaisenhäuser nicht nur im Bremer Westen sondern auch in vielen anderen Kleingartengebieten der Stadt gibt: in Schwachhausen, Findorff, Peterswerder, auf dem Stadtwerder und in Woltmershausen und … Die Positionen von CDU, FDP und LINKE in der Sache werden im Beitrag wiedergegeben. Wie verhalten sich SPD und Grüne dazu? Diese Frage bleibt an dieser Stelle offen.

Hier will ich an die Veranstaltung am morgigen Montag, 1.4. 2019 im Brodelpott/Kulturhaus Walle erinnern. Zwei Tage nach der Delegiertenversammlung der Gartenfreunde  wird sich die Spitzenkanddatin der Grünen, Dr. Maike Schaefer, gemeinsam mit interessierten Menschen des Themas Kleingartenentwicklung annehmen.

Ein Arbeitskreis „Kleingartenplan“ aus Behördenvertretern und Kleingärtnern (das sind Funktionäre des Landesverbands) habe sich gebildet. Und eine neue Gartenordnung kommt im November. Wie sie wohl aussehen wird? Zum Artikel „Neue Gartenordnung erst im November“ im Kurier am Sonntag geht’s hier.

* Nachtrag: Von anderer Seite höre ich, dass es einen neuen Landesfachberater gibt. Carsten Simering ist zum neuen Landesfachberater gewählt worden, nachdem der Posten über ein Jahr vakant war. Damit hat auch der zweite Aktivist der „Kleingartenrebellen Bremen“ eine Funktion im Verbandswesen der Kleingärtner übernommen. Die Web-Seite der Kleingartenrebellen ist heute „disabled“ – deaktiviert – siehe hier.

Es ist zu wünschen, dass beide Akteure sich zugunsten einer modernen, ökologischen Kleingartenordnung, die mit der Basis abgestimmt werden, einsetzen, die Entscheidungsfindung transparent gestalten und sich demokratischer Praktiken verpflichtet fühlen – wie sie es als Kleingartenrebellen eingefordert haben.

 

 

Übernachten auf der Parzelle? Die CDU Walle äußert sich [Weser-Report]

Die lokale CDU in Walle äußert sich zum Übernachten auf der Parzelle. Sie unterstützt die Initiative einiger Kleingärtnervereine, die ihr Gebiet in eine Wochenendhausgebiet umgewidmet wissen wollen. Anlass ist die temporäre Nutzung freier Parzellen durch die alternative Wohn- und Lebensform der Wagenburg-Initiative Ölhafen. Weser-Report am 17.3.2019

Was ist eigentlich aus dem Vorstoß von 2018 für die Schaffung einzelner Wochenendhausgebiete im Grünen Bremer Westen und im Karl-Beckshusen-Weg/Fndorff geworden? Hat jemand etwas gehört? Ist jemand informiert? Ich freue mich auf Hinweise.

Weser-Report 17.3.2019 / Screenshot

Der Umgang mit Kaisenhäusern: Bremer Senat antwortet auf Anfrage

Foto: Robert Lorenz

Seit 2015 ist der Erhalt intakter Kaisenhäuser in den Kleingärten Bremens als übergroße Gartenhäuser gestattet. Dieser neue Sachverhalt erfordert die Klärung verschiedener Fragen auf verschiedenen Ebenen, die bis heute offen sind. Daher verpachten die meisten Vereine offenbar keine Gärten mit Kaisenhäusern – trotz großer Nachfrage. [Warum machen es die meisten Vereine nicht? Sobald ein Kleingärtnerverein eine Parzelle mit Kaisenhaus verpachtet, wird der Verein oder der neue Pächter vom Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. für die Übernahme eventueller späterer Abrisskosten des Gebäudes verantwortlich gemacht. Hier ist aber aus historisch begründeter Sicht die Stadtgemeinde für verantwortlich.] Das angestrebte Ziel, Verpachtung und langfristige Nutzung von intakten Kaisenhäusern als Gartenhäuser als win-win-Situation für Pächter und Pächterinnen, Kleingärtnervereine, Landesverband der Gartenfreunde Bremen und die Stadt Bremen, kann unter diesen Umständen bisher nicht realisiert werden. Im Gegenteil bleiben Parzellen mit Kaisenhäusern trotz Nachfrage frei und intakte Gebäude verfallen.

Mir und vielen Interessierten scheint es dringend geboten, sich dieser Thematik rasch in einem konstruktiven Gespräch anzunehmen.

Nun gibt es die Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zum Umgang mit Kaisenhäusern an den Bremer Senat, die das Thema auf 2020 vertagt. Die Antwort gebe ich im Folgenden wieder:

„BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Drs. 19/935 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode

19.03.19

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 3. Dezember 2018 „Guterhaltene Gebäudesubstanz in Kleingärten weiter nutzen“

Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

„Im Jahr 2015 hat die Deputation für Bau beschlossen, dass vorhandene Gebäude in Kleingärten für ausschließlich kleingärtnerische Zwecke genutzt werden dürfen, auch wenn ihre Größe den Vorgaben des Bebauungsplans bzw. Kleingartengesetzes widerspricht. Unter den gleichen Bedingungen werden „Kaisenhäuser“ nach Ablauf der Auswohnberechtigung geduldet. Die mit Kudella-Auswohnerinnen und -Auswohnern geschlossenen Abrissvereinbarungen sind bis zur Vorlage des Kleingarten- entwicklungsplans für Gebäude, die kleingärtnerisch genutzt werden können, unabhängig von ihrer Größe ausgesetzt, soweit nach Aufgabe der Wohnnutzung eine Nachnutzung als Kleingartenlaube beabsichtigt ist.

Politischer Wille aller Beteiligten war es damals, insbesondere guterhaltene Gebäude-substanz nicht abzureißen, sondern diese als Kleingartenlaube weiternutzen zu können.Nach der Dienstanweisung Nr. 440 des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 27. September 2017 werden neue Abrissvereinbarungen nur in „besonders begründeten Einzelfällen“ abgeschlossen. Soweit bekannt, hat das Bauressort mit der Begründung, ein „besonders begründeter Einzelfall“ läge nicht vor, den Abschluss von neuen Abrissvereinbarungen, abgelehnt. Diese Verwaltungspraxis führt dazu, dass Vereinsvorstände davon Abstand nehmen, nach Aufgabe von Parzellen mit einer intakten Bebauung neue Pachtverträge abzuschließen, weil nicht klar ist, wer nach Beendigung der neuen – ausschließlich kleingärtnerischen – Nutzung mit den Abrisskosten, die zwischen 20.000 bis 40.000 Euro betragen können, belastet wird. Wegen dieses Risikos werden gut erhaltene große Gebäude in Kleingartengebieten zur kleingärtnerischen Nutzung nicht neuverpachtet und beginnen deshalb zu verfallen. Dieser Umstand verschärft das sowieso bestehende Problem der aus anderen Gründen freigefallenen Parzellen und durchkreuzt den politischen Willen, wie er im Beschluss der zuständigen Deputation 5. März 2015 zum Ausdruck gekommen ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Ist das geschilderte Problem dem Senat bekannt?

2. Bis wann wird der als eine Aussetzungsvoraussetzung für die Abrissvereinbarungen genannte Kleingartenentwicklungsplan vorliegen?

3. Beabsichtigt der Senat, die bestehenden Abrissvereinbarungen auch darüber hin-aus auszusetzen, soweit Gebäude rechtlich zulässig kleingärtnerisch genutzt werden?

4. Wie kann für Neupächter von Gebäuden, die bereits mit einer ausgesetzten Ab-rissverfügung belegt sind oder für die eine Abrissvereinbarung besteht, Rechtssi-cherheit hergestellt werden?

5. Unter welchen Voraussetzungen beabsichtigt der Senat, die Duldung der ande-ren kleingärtnerisch genutzten Gebäude zu verlängern und wie kann bei einer Neuverpachtung Rechtssicherheit hergestellt werden?

6. Sieht der Senat eine Möglichkeit, bei Neuverpachtungen solcher Gebäude gegen Zahlung eines erhöhten Pachtzinses eine Freihaltungszusicherung von möglichen Abrisskosten zu erklären, soweit eine Abrissverfügung ausschließlich aufgrund der Dimension der übernommenen Gebäude erfolgen sollte?

7. Wie beabsichtigt der Senat, dem politischen Willen, intakte – aber zu große –  Ge-bäude für eine kleingärtnerische Nutzung zu erhalten, Geltung zu verschaffen, obwohl sich das Bauressort weigert, neue Abrissvereinbarungen abzuschließen.

8. In welcher Form wird der Senat das beschriebene Problem mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. und betroffenen Kleingartenvereinen gemeinsam bearbeiten?“

Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Ist das geschilderte Problem dem Senat bekannt? Das geschilderte Problem ist dem Senat aufgrund diverser Anfragen zum Abschluss neuer Abrissvereinbarungen bekannt. Richtig ist, dass seit dem Beschluss der Baudeputation vom 05.03.2015 für Behelfsheime grundsätzlich keine Abbruchvereinbarungen mehr geschlossen werden. Dafür spricht, dass entsprechend dem Votum der Deputation die Beseitigung der übergroßen, aber gut erhaltenen Behelfsheime nach Aufgabe der Wohnnutzung nicht mehr verlangt werden soll, um sie stattdessen für eine kleingärtnerische Nutzung zu dulden. Diese neuen Rahmenbedingungen sind seinerzeit in einer Dienstanweisung Nr. 440 im Interesse einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis festgelegt worden. Danach können neue Abrissvereinbarungen nur noch „in besonders begründeten Einzelfällen“ abgeschlossen werden. Diese begründeten Einzelfälle waren bei den vorgetragenen Anfragen nicht erkennbar. Die Sorge, möglicherweise irgendwann die Rückbaukosten tragen zu müssen, begründet keinen Einzelfall, sondern kann mit jedem zurzeit noch kleingärtnerisch nutzbaren Behelfsheim verbunden sein. Es handelt sich also um eine generell mit dem Eigentum verbundene Belastung. Diese kann nicht grundsätzlichvon der öffentlichen Hand übernommen werden. Der Sinn der Kostenübernahme lag vor dem Deputationsbeschluss vom März 2015 darin, durch zeitnahe und einvernehmliche „Bereinigung“ rechtmäßige Zustände auf dem betroffenen Grundstück herzustellen, die Bebauung also entsprechend Bebauungsplan und Bundeskleingartengesetz auf max. 24 m² zu begrenzen. Mit dem Deputationsbeschluss wurde genau dieses Vorgehen ausgesetzt und die Behelfsheimegeduldet. Grundsätzlich ist es sinnvoll gut erhaltene Gebäudesubstanz aus ökologischen und sozialen Gründen dort wo es rechtlich möglich ist zu erhalten.

2. Bis wann wird der als eine Aussetzungsvoraussetzung für die Abrissvereinbarungen genannte Kleingartenentwicklungsplan vorliegen? Es ist vorgesehen, die Grundzüge des Kleingartenentwicklungsplans in 2020 vorzulegen.

3. Beabsichtigt der Senat, die bestehenden Abrissvereinbarungen auch darüber hinaus auszusetzen, soweit Gebäude rechtlich zulässig kleingärtnerisch genutzt werden?

4. Wie kann für Neupächter von Gebäuden, die bereits mit einer ausgesetzten Abrissverfügung belegt sind oder für die eine Abrissvereinbarung besteht, Rechtssicherheit hergestellt werden?

5. Unter welchen Voraussetzungen beabsichtigt der Senat, die Duldung der aderen kleingärtnerisch genutzten Gebäude zu verlängern und wie kann bei einer Neuverpachtung Rechtssicherheit hergestellt werden?

6. Sieht der Senat eine Möglichkeit, bei Neuverpachtungen solcher Gebäude gegen Zahlung eines erhöhten Pachtzinses eine Freihaltungszusicherung von möglichen Abrisskosten zu erklären, soweit eine Abrissverfügung ausschließ-lich aufgrund der Dimension der übernommenen Gebäude erfolgen sollte?

7. Wie beabsichtigt der Senat, dem politischen Willen, intakte – aber zu große – Gebäude für eine kleingärtnerische Nutzung zu erhalten, Geltung zu verschaffen, obwohl sich das Bauressort weigert, neue Abrissvereinbarungen abzuschließen.

8. In welcher Form wird der Senat das beschriebene Problem mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. und betroffenen Kleingartenvereinen gemeinsam bearbeiten?

Antwort zu Fragen 3 bis 8, die gemeinsam beantwortet werden:

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie hat am 05.03.2015 beschlossen, dass zum Kleingartenplan 2025 auch eine Neufassung der für die bauaufsichtliche Praxis wesentlichen Dienstanweisungen gehört, die mit allen relevanten Stellen abgestimmt werden sollen. Dabei sei auch zu klären, bis zu welcher Größe baulicher Anlagen eine Duldung langfristig in Betracht kommt, wie mit bestehenden Abrissvereinbarungen umzugehen ist und ob bzw. inwieweit neue Abrissvereinbarungen angeboten werden sollen.

Dem Inhalt dieser Dienstanweisungen, die sich noch in Vorbereitung befinden, kann nicht vorgegriffen werden. Daher gibt es auch noch keine Klärung zu der Frage, ob eine indirekte finanzielle Beteiligung – etwa durch Zahlung eines erhöhten Pachtzinses – zur Übernahme von Abrisskosten führen kann. Ziel ist es, den genannten Auftrag der Deputation so weit wie möglich umzusetzen. Rechtlich kann der Status der Behelfsheime jedoch allenfalls einer „qualifizierten Duldung“ entsprechen, solange die Gebiete als Kleingärten ausgewiesen sind. Rechtssicherheit im herkömmlichen Sinne wird also für übergroße bauliche Anlagen auch bei ausschließlich kleingärtnerischer Nutzung durch eine Dienst-anweisung und einen Kleingartenplan nicht zu erreichen sein. Eine neue Dienstanweisung mit möglichen Festlegungen für eine Duldungspraxis wird später ihrerseits wieder änderbar sein, auch wenn dies die Prüfung voraussetzt, inwieweit ein möglicherweise erzeugtes Vertrauen in die Duldungspraxis schutzwürdig sein kann.

Das Bauressort steht im Kontakt mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. und betroffenen Kleingartenvereinen. Entsprechend dem Beschluss der Deputation wird mit ihnen die Überarbeitung der Dienstanweisungen abgestimmt.

Hierzu wird der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zeitnah zu einem Gespräch mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. einladen.“ Zitatende

Das Dokument kann als pdf-Datei unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden: Bremische Bürgerschaft – Vorläufige Dokumente   
– aktualisiert am 21.3.19 um 11:04 Uhr

Job für Vollblut-Gartenfreundin oder Gartenfreund frei

Der Job für Vollblut-Gartenfreundin oder Gartenfreund ist in Bremen neu zu besetzen. Herausforderungen jedweder Art stehen auf der Agenda. Ernte inklusive.  Empfehlenswert scheinen mir auch Qualifikationen jenseits der „Juristerei“, beispielsweise Kennntisse der Umweltplanung: Ideen zur hohen sozialen und ökologischen Bedeutung des vielfältigen Urbanen Grüns und ein Konzept zur gemeinschaftlichen Entwicklung mit Modernisierung können von großem Wert sein, wie ich persönlich finde.

Auf der Job-Plattform greenjobs findet sich die Ausschreibung für die Geschäftsführung (m/w/d) des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Zitat aus der Ausschreibung:

„Der 1910 gegründete Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V. ist der Dachverband des organisierten Kleingartenwesens in Bremen und Bremerhaven. Mit etwa 17.000 Einzelmitgliedschaften und den dazugehörigen Familien, vertreten die Gartenfreunde eine große gesellschaftsrelevante Bevölkerungsgruppe in Bremen, die sich dem Gemeinwohl der Stadt und seiner Menschen verpflichtet fühlt.

Ihre Aufgaben:

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  • Personalangelegenheiten, Organisation und Mitarbeiterführung
  • Betreuung und Koordinierung der Mitgliedsvereine
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(Ursprünglich) veröffentlicht am:
25.01.2019 auf greenstone“