Heute gibt es die Fortsetzung meiner Zusammenfassung der Debatte in der Bremischen Stadtbürgerschaft am 16.12.2014 zum Thema „Kaisenhäuser“ zu den Beiträgen von SPD und CDU. In einem ersten Teil habe ich die Positionen von DIE LINKE und B´90/Grüne in der Debatte vorgestellt, die vom Antrag der Fraktion DIE LINKE ausgeht. DIE LINKE fordert darin, die Kaisenhäuser dauerhaft als Wohnhäuser in Kleingartengebieten zu erhalten. B´90/Grüne hat sich entschieden, intakte Kaisenhäuser nach dem Ende des Auswohnrechts mit einem Bestandsschutz als Gartenlauben ohne Wohnrecht auszustatten. Teil 1 lesen Sie hier.
Die Position der SPD-Fraktion vertritt Jürgen Pohlmann. Ebenso wie Claudia Bernhard und Dr. Maike Schaefer vor ihm, bezieht er sich eingangs auf den Abriss des Kaisenhauses in Woltmershausen im Januar 2013 mit seiner Feststellung, dass die damalige behördliche Vorgehensweise nicht verhältnismäßig war und sich solch eine Vorgehensweise nicht wiederholen solle. „Die Frage der Kaisenhäuser gibt es, solange es Kaisenhäuser gibt“, dieser Satz eröffnet dann seinen historischen Abriss: Massive Wohnungsnot bedingt durch den zweiten Weltkrieg, 50.000 Menschen lebten zeitweise auf den Parzellen, zeitweise war das gestattet durch Bürgermeister Wilhelm Kaisen, die Kaisenhäuser gehören zur Bremer Geschichte. Immer neue Festsetzungen habe es gegeben bis zum Sanierungsbeirat mit einem breiten Beteiligunsprozess am Runden Tisch (Moderator Kudella) und den dort ausgehandelten Rahmenvereinbarung mit Dienstanweisung im Jahre 2002. Pohlmanns Auffassung nach ist es so: „Wenn Wohnen in Kleingartengebieten erlaubt wird, wird es Baugebiet“, und das hält er dem Antrag der Fraktion DIE LINKEN entgegen ebenso wie es Maike Schaefer bereits getan hat. „Für die SPD“, stellt Pohlmann klar, „sind Kleingartengebiete als grüne Lunge unverzichtbar und müssen als Erholungsgebiete erhalten bleiben.“ Die Forderung der LINKEN sei kontraproduktiv und gehe nach hinten los. In der Öffentlichkeit werde gefragt: „Wie gehen wir weiter mit Kaisenhäusern um? Was ist das Handlungskonzept?“ Pohlmann sagt, dass das nicht so einfach sei und unterstreicht, dass SPD und B´90/Grüne in dieser Hinsicht im Jahr 2014 mit dem Positionspapier viel bewegt haben, dass das Papier gut und praxisnah sei und eine Chance für einen Kleingartenplan 2025 darstelle.
Silvia Neumeyer tritt anschließend für die CDU ans Rednerpult. Sie vertritt die Meinung, dass sich der Antrag der LINKEN vom Juli 2014 mit der Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau und Verkehr am 21.12.2014 überlebt habe. Die Deputation habe den Bausenator gebeten, einen Kleingartenplan 2015 zu erarbeiten. [Aufgrund eines Tippfehlers in der Vorlage wird irrtümlich von 2015 gesprochen, korrekt heißt es 2025; Anmerkung KT] Silvia Neumeyer zitiert aus der Vorlage: „Diese Inhalte eines Kleingartenplan 2015 müssen mit allen Betroffenen, wie dem Landesverband der Gartenfreunde e.V., den Vereinen, Initiativen und Beiräten, erarbeitet werden.“ Diesem Prozess wolle man nicht vorweggreifen, man wünsche sich einen breit angelegten und konstruktiven Beteiligungsprozess, in dem man alle mitnehme. Mit der CDU-Fraktion werde es kein Wohnen in Kleingartengebieten geben. Die CDU will, „dass ein Konzept entsteht, dass die lebenswerte Zukunft unserer Kleingartengebiete absichert.“
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Die gesamte Debatte kann als Podcast gehört werden, dazu klicken Sie hier. Start bei 2:09:13 bis 2:50:50
Demnächst folgt die Zusammenfassung der Aussprache mit Beiträgen von Dr. Maike Schaefer, Jürgen Pohlmann, Claudia Bernhard und dem abschließenden Statement von Bausenator Joachim Lohse.