Grüner Asphalt. Offener Brief von René Paul Niemann zur Asphaltierung von Wegen im Grünen Bremer Westen

In seinem offenen Brief schildert René Paul Niemann am 30.4.2022 straßenbauliche Veränderungen und damit verbundene Flächenversiegelungen, wie sie aktuell im Kleingartengebiet in der Waller Feldmark vorgenommen werden, und macht darauf aufmerksam, dass dies dem ausdrücklichen Ziel, den Grünen Bremer Westen zu revitalisieren, widerspricht. Ich staune darüber, dass die Asphaltierung von Wegen für eine Freizeit-Fahrradroute kurzfristig realisiert wird – was in früheren Jahrzehnten für Kaisenhaus-Anwohner nicht gestattet wurde, mit der Begründung, es ihnen nicht zu bequem machen zu wollen. Und: in einem Kleingartengebiet verböten sich generell und grundsätzliche versiegelte Straßen, denn sie widersprechen dem Gedanken dieses Grünkonzeptes.

Erwähnung finden sollte, dass unter dem Storchenweg, über dessen Versiegelung in der nächsten Beiratsitzung entschieden werden soll, eine Wasserleitung liegt – für Anwohner.

In der kommenden Beiratssitzung, die am 5. Mai (wie mir gesagt wurde) als Präsenzsitzung stattfindet, soll über die Asphaltierung mindestens eines weiteren Weges im Gebiet um den Hohweg entschieden werden.

Ich gebe den gesamten offenen Brief hier wieder.

„Grüner Asphalt.

Im Grußwort von Senatorin Dr. Maike Schäfer auf der Homepage Grüner Bremer Westen (www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/parks-gruenflaechen/gruener-bremer-westen-1266758) heißt es: „Im Zuge der Revitalisierung dieser grünen Lunge Bremens werden die Qualitäten und das Potential des Landschaftsraumes gestärkt und gesichert. Dabei entsteht ein buntes Mosaik aus Schreber- und Gemeinschaftsgärten, Streuobstwiesen, Feuchtbiotopen, Waldbereichen und naturnahen Fleeten: ein wichtiges Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen.“

Revitalisierung heißt Wiederbelebung. Von naturnahen Fleeten ist die Rede, von natürlichen und naturnahen Flächen. Was bedeutet das unter der Ägide einer grünen Senatorin?

Kürzlich wurde im Kleingartengebiet Hohweg der Chrysanthemenweg asphaltiert. Statt mit einem halbwegs natürlichen Straßenbelag (Steine, Kies) wurde der Weg auf gesamter Länge mit schwarzer Masse versiegelt, um ihn für Rennräder und PKW kompatibel zu machen. Abgesegnet wurde das unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die man kurzfristig vor vollendete Tatsachen stellte. „Niedrigschwellig“ nennt die Stadt diese Vorgehensweise, in beschämender Neudeutung des Begriffs, der doch eigentlich das Gegenteil besagen sollte. Als Grund wird Zeitdruck genannt; vielleicht war man aber auch ganz froh, kritische Stimmen von Anwohnern und ökologisch Interessierten nicht hören zu müssen.

Der SPD-Arbeitskreis Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften befasste sich in seinem Papier „Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort mitgestalten – Leitfaden für Beiräte und Bürger*innen“ mit ebendiesem Thema. (https://stadt.spd-land-bremen.de/Binaries/Binary7148/Klimaleitfaden-fuer-Beiraete.pdf)

Unter Punkt (2) zur Gestaltung von Plätzen und des öffentlichen Raums legt er den Beiräten explizit ans Herz, in welchen Bereichen sie aktiv werden können: „Begrünungen planen (…), Flächen entsiegeln, Bäume pflanzen. Die Beiratsmitglieder können sich dafür einsetzen, dass die entsprechenden Maßnahmen der Klimaanpassungsstrategie umgesetzt werden.“

Leider hat das wohl niemand gelesen.

Und nun wird im Rahmen des Ausbaus der Fahrradwegenetzes die Asphaltierung und Versiegelung des Storchenwegs geplant. Zusammengefasst, was dagegenspricht:

  • Es bestehen bereits zwei Asphaltwege parallel zum Storchenweg: Der Fahrwiesenweg, rund 200 Meter nördlich gelegen, und der Adlerweg rund 200 Meter südlich vom Storchenweg. Und direkt an den Mündungen dieser beiden Wege führt jeweils eine Brücke vom Waller Damm über das Fleet! Eine dritte Asphaltpiste für Rennräder, Roller und E-Bikes ist wahrhaftig nicht nötig. Stattdessen wäre es an der Zeit, endlich die Beläge von Fahrwiesenweg und Adlerweg zu sanieren!
  • Der Storchenweg verläuft in seiner gesamten Länge direkt neben einem Fleet. Wegen der reizvollen Lage wird er überdurchschnittlich stark von Fußgängern, auch in Gruppen genutzt: Familien mit Kindern, viele ältere Menschen, Hundebesitzer etc. Eine asphaltierte Piste an dieser Stelle würde Rad- und Mopedfahrer zu noch mehr Geschwindigkeit einladen. Ruhige Spaziergänge werden dann zur Ausnahme. Ständiges Gebimmel und Gedrängel zu mehr Eile würden jeden Gang vergällen.
  • Durch eine Asphaltierung in direkter Ufernähe würden die Wanderbewegungen von Fröschen, Kröten und anderen Amphibien erheblich gestört. Im Sommer werden Asphaltpisten zu klebrigen, übelriechenden und dunstenden Orten. Welcher Frosch, welche Kröte, mag einen solchen Weg noch überqueren?
  • Zur Asphaltierung des Chrysanthemenwegs wurde angeführt, dass eine Nutzung durch PKW „nicht ausgeschlossen werden kann“. Im größten Teil des Storchenwegs kann diese aber sehr wohl ausgeschlossen werden, da der Storchenweg durch ein Nadelöhr ausschließlich für Zweiräder und Fußgänger durchfahrbar ist. Somit entfällt die Begründung der Mehrfachnutzung durch Fahrräder und PKW.
  • Von offizieller Seite (https://www.gruenerbremerwesten.de/aktuelles/news-aktuelle-entwicklungen-und-projekte-20714) wird eine wassergebundene Wegedecke nun allen Ernstes als nur „vermeintlich ökologischere Alternative“ zu Asphalt apostrophiert. Warum wurde dann vor wenigen Jahren für über 80.000 Euro der gesamte Storchenweg mit einer solchen wassergebundenen Decke ausgestattet? Nun gilt plötzlich die Versiegelung mit Asphalt als ebenso grün und ökologisch sinnvoll, bietet aber zusätzlich viele Vorteile: Sie ist billiger im Unterhalt, bietet weniger Rollwiderstand etc. Folglich kann das Streben ja nur dahin gehen, künftig sämtliche Wege in Bürgerpark, Stadtwald, Wallanlagen etc. ebenfalls zu asphaltieren.
  • Es wird angeführt, dass die Asphaltierung des Chrysanthemenwegs notwendig gewesen sei, damit der Veranstaltungsort „Chrysantheme“ erreichbar bleibe. Davon abgesehen, dass die „Chrysantheme“ auch auf einem Weg mit natürlichem Belag jederzeit erreichbar war und auch künftig erreichbar gewesen wäre, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass zeitnah nun auch die Wege zu allen anderen Veranstaltungsorten und Treffpunkten (z.B. Bremer Werkgemeinschaft Garten jEDEN im Milanweg) zu asphaltieren sind? Müssen wir uns darauf einstellen?

Im Vorzeigeprojekt „Grüner Bremer Westen“ liegt vieles im Argen. Da werden alte Bäume gefällt – und dann Alibi-Nistkästen für die heimatlos gewordenen Vögel aufgehängt. Es werden Insektenhotels gebastelt – weil man jeden alten Baumstumpf, jedes dichte Buschwerk, in dem Insekten sich natürlicherweise verkriechen würden, aufgeräumt hat. Und nun wird wunderbarer „grüner“ Asphalt auf die Kleingartenwege verteilt, dessen Vorzüge blumenreich hervorgehoben werden. Auf Asphalt perlt ganz wunderbar das Wasser ab und kann dann an den Seiten versickern – Entsiegelung wird damit glattweg überflüssig! Asphalt ist grün, Asphalt ist Leben!

Auch Nutzerfreundlichkeit und der niedrigere Energieverbrauch von Asphalt wird in die Waagschale geworfen. Welcher Energieverbrauch mag damit gemeint sein? Dass man als Radfahrer auf einem Naturbelag ein Mü mehr an Kraft aufwenden muss? Und ich dachte doch tatsächlich, das Radfahren diene auch der Fitness und Körperertüchtigung!

Asphalt ist Sondermüll – daran ändert auch die peinliche Grünfärberei von offizieller Seite nichts. Asphalt ist nicht grün, nicht ökologisch und nicht lebensfreundlich. Okay, zumindest ist er nachhaltig – nämlich nachhaltig tot.

Im Bremer Westen entsteht eine pseudobunte Nutzlandschaft, in der die Natur die zweite Geige spielt, mit teuren Sitzbänken und designten Mülleimern, mit weißbepinselten Miniaturbäumchen allerorten, die erst in dreißig Jahren Früchte tragen, und mit glattgeleckten Pisten, auf denen immer eiligere Naturliebhaber auf ihren Rennrädern, Rollern und E-Bikes mit ganz niedrigem Rollwiderstand das inszenierte „Natur-Erlebnis“ so schnell wie möglich durchqueren können.“

René Paul Niemann, 30.04.2022

Positive Nachricht – wir dürfen weiter gärtnern!

Gute Neuigkeiten aus dem FlorAtrium, dem Sitz des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen e.V.! Ein tagesaktuelles Schreiben der neuen Geschäftsführerin des Landesverbands, Katharina Rosenbaum, kursierte am 23.3. in den Sozialen Medien, mit einem echten Lichtblick. Es geht um die Frage, ob wir uns gegenwärtig in unseren Gärten aufhalten dürfen. Nun gibt es Klarheit.

Wie sieht es im Moment aus? In Bremen darf vorerst auch in der aktuellen Situation in den Kleingärten geackert und entspannt werden.

Unbedingt zu beachten sind dabei die neuen Regeln! Zum Schutz der älteren Menschen und jenen mit bereits bestehenden Erkrankungen! Damit das Gesundheitssystem aufrecht erhalten werden kann! Einzuhalten sind folgende Regeln: Menschen, die zusammen wohnen (Familien und Lebensgemeinschaften) dürfen gemeinsam ihre Parzelle besuchen. Ansonsten dürfen sich höchstens zwei Menschen, die nicht gemeinsam wohnen, in einem Kleingarten treffen. Man sollte unbedingt den Abstand von 1,50 Meter, besser von 2 Meter zwischen einander einhalten.                                                                                Partys, größere Zusammenkünfte, Versammlungen oder Gemeinschaftsarbeiten sind nicht gestattet.

Das Wichtigste des Schreibens habe ich für euch fotografiert. Inzwischen findet Ihr das Schrieben auch auf der Homepage des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen in der Rubrik „Aktuelles“

Die Nachricht ist ein richtiger Lichtblick für mich! Ich werde so lange und so oft wie möglich in meinen Garten gehen, um beim Gärtnern aufzutanken.

[aktualisiert um 11:56 Uhr]

LV Gartenfreunde 23.3.2020

Foto eines Briefs vom Landesverband der Gartenfreunde Bremen, das in einer Gruppe auf Facebook am 23.3.2020 gegen 13.15 Uhr veröffentlicht wurde.

Kleingärten können Luftkurorte in dieser Zeit sein

Dürfen Pächter ihren Kleingarten kontrollieren oder ist es generell verboten? Darf ich in der aktuellen Situation vielleicht sogar in meinen Kleingarten gehen und dort gärtnern, Beete vorbereiten, Radieschen, Salat und Möhren säen, die Rosen beschneiden?

Diese Fragen stellt sich vielleicht der eine Gartenliebhaber oder die andere Gartenliebhaberin ebenso wie ich es tue. Genau bedacht gibt es dort gute Voraussetzungen, um alle neuen Regeln, die vor Ansteckung schützen können, einzuhalten. Es gibt viel freien Raum zum Abstand halten, man kommt dem Nachbarn nicht zu nahe.

Und es gibt viele gute Gründe für den Gang ins Parzellengebiet: Prima frische Luft und Bewegung, mal raus aus den vier Wänden, etwas wachsen und blühen sehen und sie bieten Platz für die Kinder zum Spielen mit dem nötigen Freiraum zum nächsten Garten. Da sind doch mindestens … genügend Meter Abstand zum Nachbarn. Ist die Parzelle jetzt nicht der Luftkurort? Genau in dieser ungewöhnlichen Situation könnten die Gärtchen all ihre Vorzüge zur Geltung bringen – so wie sie sich historisch in verschiedener Hinsicht bereits mehrfach bestens bewährt haben. Daran ließe sich jetzt leicht anknüpfen – solange wir uns mit maximal zwei Menschen dort aufhalten. Oder als Familie oder als Lebensgemeinschaft. Tabu sind natürlich Versammlungen, Partys und Treffen zur Gemeinschaftsarbeit.

In Bonn und Dresden scheint das bereits klar zu sein.
Der „Bonner Kleingärtnerverein“ postet heute (23.3.2020), dass die Gärten betreten und bewirtschaftet werden dürfen. Selbstverständlich dürfen keine Grillpartys und auch keine Versammlungen und keine Gemeinschaftsarbeiten stattfinden.
Bonner Kleingärtner Aktuell am 23.3.2020

Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) erklärte zum Frühlingsbeginn 21.3.2020 im MDR:
„Wenn der Garten nicht direkt am Haus oder an der Wohnung liegt, kann man während der Ausgangsbeschränkung den Garten aufsuchen. Versammlungen sind jedoch dort verboten.“ Und Hilbert weiter:
„Wir haben in dem Sinne keine Ausgangssperre, dass jeder in seiner Wohnung bleiben muss. Sondern wir sagen: Frische Luft tut gut, aber einzeln, nicht in Gruppen … Wer das beherzigt, darf auch seinen Garten umpflügen gehen.“ Quelle hier MDR.de

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Eine Gartenfreundin postet am 22.3.2020 um 17:15 Uhr auf Facebook einen Auszug aus einer sächsischen oder Dresdner Verfügung, die ich mit Vorbehalt wiedergeben, denn leider war sie ohne Angabe eines Fundorts und Rückfragen und eigene Recherchen blieben leider ohne Ergebnis. Folgendes war dort zu lesen ist: [gestattet werden]
“ … 2.13. Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich allein oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung .. ..“

Wäre das nicht eine vorzüglich Vorlage für eine Regelung in Bremen?

Es gibt viele gute Gründe und weitreichende positive Wirkungen, die die im Garten verbrachte Zeit dem Einzelnen mental und für Herz, Seele und Gesundheit bringt, aber auch gesellschaftlich und für das Aushalten der Gesamtsituation bedeutsam sein kann.

Lieber Landesverband der Gartenfreunde Bremen, was halten Sie davon? Ich glaube, so eine Regelung wäre für viele Gartenfreunde eine bedeutsame Erleichterung. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich in diesem Sinne unserer gemeinsamen Sache annehmen würden.

Liebe Bürgermeisterin Dr. Maike Schaefer, Sie besitzen große Kenntnisse um die vielfältige positive ökologische und soziale Bedeutung der Bremischen Parzellenkultur! Vielleicht prüfen Sie die Vorteile, die der Kleingarten in vielerlei Hinsicht haben kann – selbstverständlich unter Einhaltung aller dringend gebotener und notwendiger Regelungen durch die Gartenliebhaber*innen.

Herzlichen Dank, dass sie sich Zeit für diesen Vorschlag nehmen.

Facebook-Screenshot:

Facebook 22.3.2020 Kleinga

Frühsommerfest und Woche des Gartens 2020 – jetzt anmelden!

Liebe Freundinnen und Freunde großer und kleiner Gärten,

Veränderungen, Entwicklungen und Stillstand in Sachen Kleingärten, Urban Gardening und Kaisenhäusern in Bremen – es gibt vieles zu berichten. Herausgreifen will ich heute die schöne Einladung von Lisa Hübotter, Projektleitung Green Urban Labs – Grüner Bremer Westen / Senatorin für Umwelt und Klimaschutz, an Interessierte, in der sie dazu aufruft, die Pforte zum eigenen grünen Paradies im Rahmen der Woche des Gartens für Besucherinnnen und Besucher zu öffnen.

Ich freue mich schon jetzt auf eure Gärten! Vielleicht ist dieses Mal sogar eine Parzelle mit Kaisenhaus als Gartenhaus dabei?! Darüber werde ich mich besonders freuen. Ich mache auch 2020 wieder mit und denke an eine Lesung. Wo das sein wird? Das wird noch nicht verraten. Laßt euch überraschen.

Alle Modalitäten und die Kontaktdaten findet ihr in der Einladung von Lisa Hübotter, die ich euch hier gerne wiedergebe:

Nach dem schönen Erfolg in diesem Jahr, wird es im kommenden Jahr eine zweite Auflage der Bremer Woche des Gartens geben. Anfang Juni, vom 07. bis 14. Juni 2020, feiern wir Bremens Gärten.

Den Auftakt für die bunte Gartenwoche bildet das 3. Frühsommerfest im Grünen Bremer Westen, am Sonntag, 7. Juni 2020, in Bremens großem Naherholungsgebiet mit über 4.000 Kleingartenparzellen. Der Tag des Gartens beendet die grüne Woche im FlorAtrium des Landesverbands der Gartenfreunde. In den Tagen zwischen diesen beiden Höhepunkten werden zahlreiche Hausgärten, Parks, Urban-Gardening-Projekte, Dachgärten und Kleingärten ihre Pforten für Interessierte öffnen und zum Staunen und Austauschen einladen. Darüber hinaus sind erneut Führungen, Workshops, Lesungen und andere Angebote rund um das Thema Garten in der Hansestadt geplant.

Bis zum 31. Januar 2020 haben Sie die Möglichkeit Ihren Garten oder einen Programmpunkt für die Bremer Woche des Gartens anzumelden.

Senden Sie hierzu eine E-Mail oder einen Brief an die Projektleiterin Lisa Hübotter bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Wichtig ist, dass Ihre Nachricht folgende Informationen für die Erstellung des Programmheftes enthält:

  • Ihre Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer)
  • Die Anschrift Ihres Gartens oder des Angebots sofern diese von der obigen Adresse abweicht
  • Eine kurze Beschreibung des Gartens oder des Angebots (max. drei Sätze)
  • Das Datum und die Uhrzeit Ihrer offenen Pforte oder Ihres Angebots
  • Nach Möglichkeit die nächstgelegene Haltestelle des ÖPNV
  • Ein oder zwei aussagekräftige Fotos (digital) mit Angabe des/der Fotografen/in

Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung der oben genannten Daten mit Ausnahme der Telefonnummer und der Privatadresse, sofern diese von dem Veranstaltungsort abweicht, einverstanden. Unter www.bauumwelt.bremen.de/info/gartenwoche können Sie das Programm von 2019 einsehen.

Beste Grüße

Kontakt: lisa.huebotter@umwelt.bremen.de  I  An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen

Internet: www.bauumwelt.bremen.de/info/gruenerbremerwesten

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aktualisierter Beitrag

Imker in Bremen, meldet eure Bienen – Bienenseuche ausgebrochen

Bienenseuche in Bremen ausgebrochen

Artikel von Patricia Brandt 13.06.2019 hier im Weser-Kurier

Weite Teile Bremens sind zum Sperrgebiet erklärt worden: Nach Angaben des Landesveterinäramts ist mit der Amerikanische Faulbrut (AFB) eine hochansteckende Bienen-Seuche ausgebrochen. Die AFB wird durch sporenbildende Bakterien hervorgerufen und durch mit Sporen kontaminiertem Honig verbreitet. Die Erkrankung betrifft jedoch nur Bienen, nicht Menschen. Auch der Honig bleibt verzehrbar. Offen ist zurzeit, wie viele Völker abgetötet werden müssen. „Für uns ist das der worst case“, sagte der Vorsitzende des Bremer Imker-Vereins, August-Wilhelm Schinkel, dem WESER-KURIER. Da sich offenbar viele Hobby-Imker nicht haben registrieren lassen, werde man überlegen müssen, ob der Gesetzgeber eingreift und Imkern beispielsweise regelmäßige amtstierärztliche Untersuchungen vorschreibt.

Zu den am Donnerstag vom Veterinärdienst erklärten Sperrbezirken zählen die Neustadt, Obervieland, Mitte, Östliche Vorstadt, Vahr, Schwachhausen und in Hemelingen die Stadtteile Hastedt und Sebaldsbrück. Laut Behörde müssen Völker aus diesen Gebieten ab sofort registriert und unverzüglich amtstierärztlich untersuchen werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen auch nicht mehr aus den Bienenständen entfernt werden. Ebenso ist der Transport in oder aus den Sperrbezirken untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet. Honig, der nicht zur Verfütterung von Bienen bestimmt ist, betrifft die Regelung aber nicht.

[…]

In Bremen gebe es mehr als 1000 Bienenvölker. „Bis zu zehn Prozent sind nicht gemeldet“, schätzt Pohl [Bienensachverständiger beim Veterinäramt, KT]. Ein Problem sei, dass es viele neue Imker gebe, die ihre Völker nicht beim Veterinäramt registrieren ließen. „Es gibt Leute, die haben ihre Bienen irgendwo aufgestellt, die Bienen schwärmen aus, […]

Den vollständigen Artikel findet ihr im Weser-Kurier. Dazu hier klicken. 

Hier können Imkerinnen ihre Bienen melden und erfahren Näheres:

Prinzipiell gelten im Land Bremen für Faulbrut-Sperrbezirke folgende Vorschriften:
Die in dem Sperrbezirk befindlichen Bienenstände sind vom jeweiligen Verfügungsberechtigten dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, Lötzener Str.3, 28207 Bremen, Tel. 361 4035, unter Angabe der Völkerzahl und des genauen Standortes anzugeben.
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate … zu wiederholen.

Quelle: https://www.lmtvet.bremen.de/tiere/tierseuchen-1469#bienen 

 

Zweites Frühsommerfest im Grünen Bremer Westen [Tipp/save the date]

Das Frühsommerfest im Grünen Bremer Westen bildet heuer den krönenden Abschluss der ersten Woche des Gartens in Bremen. Das Projekt Green Urban Labs beim Senator für Umwelt (Lisa Hübotter und Thomas Knode) ist Initiator und Organisator – in diesem Jahr gibt es die erfolgreiche Kooperation mit dem Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V.

Am Sonntag, 23. Juni 2019, von 11.00 bis 18.00 Uhr bieten Gartenprojekte, Freizeitgärtner*innen, Kleingärtnervereine und Initiativen ein wunderbares Programm von Walle bis Gröpelingen (und auf dem Peterswerder). Packt das Picknickkörbchen ein, die Badesachen und macht euch mit dem Rad auf den Weg in den Grünen Bremer Westen! Genießt die festliche Natur, René Paul Niemanns Fleetkirche und den Kleingartenpark „In den Wischen“. Vielfältige Vereine und Initiativen, das Kaisenhausmuseum sowie der Blocklandgarten in der ehemaligen Justizvollzugsanstalt und viele private Gärten erwarten euren Besuch.

Ich biete eine Radtour durch Parzellenwege mit Kaisenhäusern in der Waller Feldmark zu anziehenden, weitgehend unbekannten „Orten“ im Kleingartenpark In den Wischen, Gröpelingen an. Start 13.00 Uhr. Treffpunkt siehe unten. Ihr könnt gern spontan dazu kommen. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Unsere Fahrt führt schließlich zur Gaststätte des Kleingärtnervereins „Blüh‘ auf“, der grade sein 100-jähriges Gründungsjubiläum feiert. Dieses besondere Fest hat der Verein übrigens zum Anlass genommen, sich gemeinsam mit mir seiner Geschichte zu widmen. Das Ergebnis ist eine Festschrift mit 144 (!) prall gefüllten Seiten, genauer gesagt ist ein informatives, reich bebildertes Buch daraus geworden. Es handelt von den Gärtnerinnen und Gärtner von gestern, heute und morgen, die „den besonderen Biss“ dieses Vereins ausmachen. Das Buch haben der Vorsitzende, Jürgen Huss, und ich gemeinsam in sehr guter Zusammenarbeit innerhalb eines Jahres entwickelt und geschrieben.

Das umfangreiche Programm von Sommerfest und Gartenwoche kann auf folgender Website des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr als pdf-Datei herunter geladen werden.

See you!

Nr. 65//GRÜNER BREMER WESTEN – KIRSTEN TIEDEMANN
Radtour durch den Grünen Bremer Westen, 13:00 Uhr
Treffpunkt: Waller Damm – Ecke Fahrwiesenweg (Walle)

Die 7 km lange Tour führt uns auf verwunschenen Wegen durch den abwechslungsreichen Grünen Bremer Westen.
Wir starten in der Waller Feldmark (Kaisenhäuser), fahren am Waller Feldmarksee vorbei und erkunden das kunterbunte Leben im Kleingartenpark „In den Wischen“. Seerosen auf dem Maschinenfleet, das Vogelschutzgehölz mit traumhaften Buchen und idyllische Parzellen liegen auf dem Weg. An unserem Ziel, in der Gaststätte Blüh‘ auf, wartet eine Erfrischung auf uns.
Treffpunkt: Waller Damm – Ecke Fahrwiesenweg (Walle)
Ziel: Vereinheim „Blüh‘ auf“ am Mittelwischweg
Es ist keine Anmeldung erforderlich.

Programmheft S. 38, Angebot Nr. 65

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Wählen gehen!

Manche machen es schon vorm Frühstück, andere gehen nach dem Mittagsessen und wieder andere vorm Kaffeesieren. Es gibt richtige Rituale. Erst Wählen, dann einen Plausch mit den Nachbarn oder Besuch bei den lieben FreundInnen.

Die Wahl der Bremischen Bürgerschaft, des Beirates, d.h. der Stadtteilparlamente in Bremen, und die Wahl des Europäischen Parlaments stehen heute auf meiner to-do-Liste. Ganz vorne. Als erstes. Und meine Stimmabgabe zum Volksentscheid über die zukünftige Nutzung des Rennbahngeländes im Bremer Osten.

Und ihr, wie macht ihr es?

Wählen gehen!

Die LINKE (Teil 2) – Pläne der Politik für Kleingärten in Bremen [abgeordnetenwatch.de]

Die Antwort von der Fraktionsvorsitzenden von Die LINKE, Kristina Vogt, auf die Frage von Norbert Wicha bei www.abgeordnetenwatch.de könnt ihr hier heute lesen.

Antwort von Kristina Vogt (LINKE) 15. Apr. 2019 – 14:51
Dauer bis zur Antwort: 1 Tag 17 Stunden

Sehr geehrter Herr Wicha,

Sie sprechen einen Punkt an, der mich als ehemalige Parzellistin seit langem ärgert. Wir hatten im Juli 2014 den Antrag „Kaisenhäuser-Konzept an neue Rechtslage anpassen“ gestellt (https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2014-07-10_Drs-18-593%20S…). In der Begründung des Antrags hatten wir damals ausgeführt:
„Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2013 ist die bisherige Auffassung des Senats, eine Wohnnutzung in Kleingartengebieten könne in keiner Weise rechtlich zulässig sein, obsolet geworden. Noch in der Antwort auf die Große Anfrage der LINKEN „Wohnen in Kleingartengebieten (‚Kaisen-Häuser‘) rechtlich absichern“ hatte der Senat ausgeführt, weder Duldungen, noch Ausnahmeregelungen, noch Einzelfestsetzungen könnten rechtlich Bestand haben. Nach der Entscheidung des BVerwG (4 CN 7.12 vom 11. Juli 2013) ist dies falsch. Damit ist der Weg frei, endlich die Lähmung bei der Überarbeitung des Konzepts zu überwinden und die Politik zu beenden, deren gestalterisches Ziel sich letztendlich in der vollständigen Beseitigung aller Wohnnutzungen in Kleingartengebieten erschöpfte. Wohnen in Kaisenhäusern, eine ungewöhnliche, aber in Bremen historisch verwurzelte Wohntradition und Lebensform, kann und soll in Bremen auch eine Zukunft haben. Zur rechtlichen Absicherung sowohl der BewohnerInnen, als auch der Verteidigung der Kleingartengebiete gegen eine schleichende Umwandlung in generelle Wohngebiete, steht eine breite Palette von Instrumenten zur Verfügung. Sie können jetzt genutzt werden.
Leider wurde unser Antrag von SPD, Grünen und CDU abgelehnt (die FDP war damals nicht in der Bürgerschaft vertreten).
In der gesamten Legislaturperiode 2015 bis 2019 hat sich nichts getan, auch Nachfragen in der Deputation brachten keine Ergebnisse. Es wurden keine bewohnten Häuser mehr abgerissen, aber es wurde auch nichts dafür getan, das Einzelfall-Wohnen in Kaisenhäusern zuzulassen. Auch das Anliegen mehrerer Vereine, Wochenendgebiete zuzulassen, wurde nicht umgesetzt.
Nach der Wahl muss endlich Verlässlichkeit für Kaisenhäuser und deren Besitzer*innen geschaffen werden. Mit Einzelfestsetzungen, die rechtssicher Wohnen zulassen, mit Umwandlungen in Wochenendgebieten, wenn die Vereine dies wünschen, und mit einer grundsätzlich veränderten Kommunikation, die den Fortbestand der Kaisenhäuser und des Wohnens in Kaisenhäusern als Chance für die Kleingartengebiete begreift. An uns soll das nicht scheitern.

Mit freundlichen Grüßen
Kristina Vogt

CDU – Pläne der Politik für Kleingärten in Bremen [abgeordnetenwatch.de]

Hier lest ihr/lesen Sie die Antwort von Thomas Röwekamp CDU auf die Frage nach Kleingärten und Kaisenhäusern. Im Original ist sie zu finden auf abgeordnetenwatch.de

 

Antwort von Thomas Röwekamp (CDU) 23. Apr. 2019 – 11:53 Dauer bis zur Antwort: 1 Woche 2 Tage

 

Die Zukunft der Kaisenhäuser hat in der Tat eine lange politische Geschichte. Seit 2002 gibt es ja den sogenannten Kudella-Erlass, der besagt, dass Bewohner ein Auswohnrecht auf Lebenszeit in ihrem Kaisenhaus haben. An diesem halten wir fest. Ein dauerhaftes wohnen in Kleingärten lehnen wir ab. Wir können uns aber durchaus Wohnungsbau in brachliegenden Kleingartengebieten, wie es sie zum Beispiel im Bremer Westen gibt, vorstellen. Dies geht aus unserer Sicht aber nur mit dem Landesverband der Kleingärtner. Die Kleingärtner in Bremen tragen viel zum Gemeinwohl bei. Sie leisten z.B. eine hervorragende Jugendumweltbildung, tragen zur Integration sowie dem Erhalt der Artenvielfalt bei. Ein Alleingang der Politik oder der Verwaltung wäre deshalb fehl am Platze.
Lassen Sie uns gerne hierzu in Kontakt bleiben.

Viele Grüße
Thomas Röwekamp

Die Frage zu Plänen der Parteien für Bremens Kleingartengebiete – gestellt von Norbert Wicha [abgeordnetenwatch]

Hier die vollständige Frage, die Norbert Wicha, Sprecher der Wegegemeinschaft Karl-Beckhusen-Weg/Findorff, auf http://www.abgeordnetenwatch.de an viele Kanidat*innen zur Bürgerschaftswahl 2019 gerichtet hat im Wortlaut: (Vgl. www.abgeordnetenwatch.de)

Seit genau 4 Jahren wird über den Kleingartenplan 2025 und damit verbunden (DA 422) über die Zukunft der Kaisenhäuser geredet. Abgesehen davon, daß Bremen kein Geld für den Abriss aller Häuser hat und die Wohnungsnot es geradezu verbietet, intakten Wohnraum zu vernichten (echte Schrottparzellen natürlich ausgenommen), frage ich Sie, warum Sie jetzt nicht zeitnah Rechtssicherheit schaffen für den Fortbestand der Kaisenhäuser? Diese Häuser sind damals mit einer S.-H.-Lizenz (Baugenehmigung) errichtet worden und haben nach ca. 70 Jahren der Duldung und nach neuester Rechtsprechung Bestandsschutz. Die Listen mit dieser Baugenehmigung befinden sich bei der Bauverwaltung. Sowohl das neueste Bundeskleingartengesetz als auch ein höchstrichterliches Urteil (BVerwG 4 CN 7.12 vom 11.07.2013) lassen Wohngebäude als Einsprengsel in Kleingartengebieten zu. Mit der Einführung der zertifizierten Sammelgrube gibt es auch keine Abwasserproblematik! Die Vereine könnten die leerstehenden Parzellen wieder verpachten und ohne dem Damoklesschwert eines teuren Rückbaus würden viele Menschen wieder Geld und Arbeit in solche Grundstücke investieren. Die Kleingartengebiete würden wieder belebt, sauber und sicherer! Also für alle Parteien eine Win-Win-Win-Situation! Auch müßte man sich über die Ansichten des Landesverbandes der Kleingärtner hinwegsetzen. Es gibt Vereine und viele Eigentümerparzellen, die mit diesem Landesverband keine Schnittstellen haben! Warum werden die neuesten Urteile und Möglichkeiten von der Politik und von der Verwaltung nicht öffentlich kommuniziert? Warum blockt die Verwaltung alles ab? Genau wie das Thema Wochenendgebiete in Kleingartengebieten, wo die Anträge seit 10 Jahren auf deren Tisch liegen! Können Sie zu diesem Thema belastbare Aussagen machen, ohne die üblichen Hinhalte-Floskeln?

Mit freundlichem Gruß, Norbert Wicha