Kleingärtner versammeln sich. Bericht im Weser-Kurier [aktualisiert]

In der Sonntagsausgabe berichtet Hanni Steiner für den Weser-Kurier von der Jahreshauptversammlung der Kleingärtner Bremens, Bremerhavens, Bederkesas und Bremervördes. Wahlen brachten die erwarteten Kandidaten, Klaus Bode und Wolfgang Golasowski, in Vorstandsämter. Auf einer Podiumsdiskussion, moderiert von Oliver Wächter (Verlag „Gartenfreund“), bekräftigen Vertreter und Vertreterinnen von vier Parteien ihr generelles „Ja“ zu Kleingärten. Die Kaisenhausbewegung mit ihrer Gartenwohnkultur wird Thema. Erstmals wird der Begriff „Schlichtbauten“ darauf angewandt. Wer bringt ihn in die Diskussion ein? Ist es der Moderator? Unbenannt bleibt, dass es Kaisenhäuser nicht nur im Bremer Westen sondern auch in vielen anderen Kleingartengebieten der Stadt gibt: in Schwachhausen, Findorff, Peterswerder, auf dem Stadtwerder und in Woltmershausen und … Die Positionen von CDU, FDP und LINKE in der Sache werden im Beitrag wiedergegeben. Wie verhalten sich SPD und Grüne dazu? Diese Frage bleibt an dieser Stelle offen.

Hier will ich an die Veranstaltung am morgigen Montag, 1.4. 2019 im Brodelpott/Kulturhaus Walle erinnern. Zwei Tage nach der Delegiertenversammlung der Gartenfreunde  wird sich die Spitzenkanddatin der Grünen, Dr. Maike Schaefer, gemeinsam mit interessierten Menschen des Themas Kleingartenentwicklung annehmen.

Ein Arbeitskreis „Kleingartenplan“ aus Behördenvertretern und Kleingärtnern (das sind Funktionäre des Landesverbands) habe sich gebildet. Und eine neue Gartenordnung kommt im November. Wie sie wohl aussehen wird? Zum Artikel „Neue Gartenordnung erst im November“ im Kurier am Sonntag geht’s hier.

* Nachtrag: Von anderer Seite höre ich, dass es einen neuen Landesfachberater gibt. Carsten Simering ist zum neuen Landesfachberater gewählt worden, nachdem der Posten über ein Jahr vakant war. Damit hat auch der zweite Aktivist der „Kleingartenrebellen Bremen“ eine Funktion im Verbandswesen der Kleingärtner übernommen. Die Web-Seite der Kleingartenrebellen ist heute „disabled“ – deaktiviert – siehe hier.

Es ist zu wünschen, dass beide Akteure sich zugunsten einer modernen, ökologischen Kleingartenordnung, die mit der Basis abgestimmt werden, einsetzen, die Entscheidungsfindung transparent gestalten und sich demokratischer Praktiken verpflichtet fühlen – wie sie es als Kleingartenrebellen eingefordert haben.

 

 

IG Parzellenbewohner bei Demo „Menschenrecht auf Wohnen“

Für den dauerhaften Erhalt von Kaisenhäuser, den kleinen Wohnhäusern in den Parzellengebieten unserer Stadt, engagiert sich die Interessengemeinschaft der Parzellenbewohner e.V. seit vielen Jahrzehnten. Die Gruppe nimmt an der Demonstration „Wohnen ist Menschenrecht“ am 23. März 2019 teil und macht auf die historisch gewachsene Gartenwohnkultur aufmerksam. Sie sagt, eine langfristige Rechtssicherheit – auch mit Wohnrecht – ist möglich und soll für die verbliebenen Kaisenhäuser endlich realisiert werden.

Hier die Presseerklärung im Wortlaut.

 

Als Interessengemeinschaft der Parzellenbewohner und Gartengrundstückseigentümer e.V. unterstützen wir die Demonstration des Aktionsbündnisses Menschenrecht auf Wohnen Bremen, die für Samstag, den 23. März 2019, angesetzt ist. Unsere Mitglieder haben wir zur Teilnahme an der Demonstration aufgerufen. Unsere IG setzt sich seit Jahrzehnten für die Legalisierung der Kaisenhäuser in Bremen und einen humanen Umgang mit Menschen, die ihre Parzelle zeitweise zum Wohnen nutzen wollen, ein.
Die Kaisenhäuser sind eine Besonderheit der Bremer Geschichte. In Folge der Kriegseinwirkungen entstanden in den Kleingartengebieten Bremens in der Nachkriegszeit tausende Wohnhäuser. Noch in den 60er-Jahren soll es bis zu 80.000 Parzellenbewohner gegeben haben, so die Historikerin Kirsten Tiedemann in ihrem Buch „Mehr als ein Dach über dem Kopf“.
Auch heute gibt es noch eine vierstellige Zahl an Kaisenhäusern, die dem Abrisswahn der Bremer Baupolitik vorerst entkommen sind. Seit 2015 gilt eine vorläufige Dienstanweisung an die Baubehörde, die die gängige Praxis der Zwangsabrisse wegen „illegaler Wohnnutzung“ beendet. Eine dauerhafte Legalisierung der Häuser ist jedoch nicht absehbar und auch in der Frage des Wohnnutzungsverbots bleiben Politik und Behörde auf ihrem alten Kurs.
Dabei sollte aus unserer Sicht gerade in diesen Zeiten der Wohnungsnot endlich der Mut gefasst werden, hier andere Wege zu gehen und den Kaisenhäusern endlich einen bestandssichernden Rechtsstatus samt Wohnnutzungsrecht zu gewähren. Es handelt sich um zahlreiche Häuser die mit Trinkwasser-, Strom- und Telefonanschluss sowie Abwassergrube direkt für eine Wohnnutzung geeignet wären. Viele weitere Häuser ließen sich mit einigem Sanierungsaufwand schnell in einen solchen Zustand versetzen. Baurechtlich bietet das Bundesverwaltungsgerichtsurteil BVerwG 4 CN 7.12 vom 11.07.2013 die Möglichkeit auch in ausgewiesenen Kleingartengebieten einzelne Parzellen mit Kaisenhäusern in den Bebauungsplänen im Rahmen von „Insellösungen“ zu legalisieren und mit Wohnnutzungsrecht auszustatten.
Die Wege sind da, noch fehlt der Wille. Wir hoffen sehr, dass in diesen Zeiten die Vernunft siegt und die Bremer Kaisenhäuser doch noch zu ihrem späten Recht kommen.

 

Der Vorstand der IG der Parzellenbewohner und Gartengrundstückseigentümer e.V.

Bremen, den 20.03.2019

Neue Geschäftsführung im LV Gartenfreunde Bremen e.V.

Der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. hat seit dem 18.03.2019 eine neue Geschäftsführerin. Frau Mirja F. Beerens ist Volljuristin mit Erfahrung in der Tätigkeit für Verbände und Vereine. Viel Erfolg für die vielseitigen Herausforderungen, die das abwechslungsreiche, im Wandel begriffene Kleingartenwesen bietet!

 

Übernachten auf der Parzelle? Die CDU Walle äußert sich [Weser-Report]

Die lokale CDU in Walle äußert sich zum Übernachten auf der Parzelle. Sie unterstützt die Initiative einiger Kleingärtnervereine, die ihr Gebiet in eine Wochenendhausgebiet umgewidmet wissen wollen. Anlass ist die temporäre Nutzung freier Parzellen durch die alternative Wohn- und Lebensform der Wagenburg-Initiative Ölhafen. Weser-Report am 17.3.2019

Was ist eigentlich aus dem Vorstoß von 2018 für die Schaffung einzelner Wochenendhausgebiete im Grünen Bremer Westen und im Karl-Beckshusen-Weg/Fndorff geworden? Hat jemand etwas gehört? Ist jemand informiert? Ich freue mich auf Hinweise.

Weser-Report 17.3.2019 / Screenshot

Tiny Houses für Waller Kleingartengebiet? [buten und binnen]

Knapper Wohnraum spornt den Erfindungsgeist an und gibt Anlass zur Demonstration für Wohnen als Menschenrecht am morgigen Samstag in Bremen und anderswo. buten und binnen hat sich aufgemacht und am 22.3.2019 fünf Vorschläge für alternative Wohnformen vorgestellt: In der verlassenen Kirche, auf dem Wasser, in Containern, auf dem Parkhausdach kann gewohnt werden und … im Tiny House. Im Mini-Haus. In einem kleine Haus. Ressourcen sparen, naturnah leben und ökologische Selbstverpflichtung gehen häufig mit diesem Modell einher. Es gibt in Bremen neben anderen (z.B. Wagencrew Ölhafen) das Projekt „Tiny House Kultur“ für diese kleinen Häuser, deren Mitglieder Grundstücke zur Realisierung suchen und mit ihrem Anliegen an die Baubehörde herangetreten sind. Herr Tittmann, Sprecher der Baubehörde, gibt im Beitrag Auskunft:

„In Bremen fokussiert sich das Projekt „Tiny-House-Kultur“ auf günstigen Wohnraum und Nachhaltigkeit.“Momentan ist man in Gespräch wegen der Kleingartengebiete in Walle“, sagt Bauressort-Sprecher Tittmann. Dort seien mehrere Kleingärten nicht verpachtet worden, da das Interesse an den Parzellen sinke. Das Ziel ist es, dass die Tiny Houses nicht über die ganze Stadt verstreut werden.“

Tiny-Houses zum dauerhaften Wohnen könnten in freien Kleingärten Walles angesiedelt werden und es beleben, so die Überlegungen in der Baubehörde. Kenner des Gebiets wissen, dass es dort bereits viel Erfahrung mit kleinen Häusern gibt.

Ich finde, im Zuge der Belebung des Gebiets können endlich auch Wochenendhausgebiete realisiert werden, die seit langem von einzelnen Kleingärtnervereinen gewünscht werden. Auch die Festschreibung des Bestandsschutzes für die letzten Kaisenhäuser wird eine win-win-Situation für das Gebiet, die Kleingärtnervereine und die Stadtgemeinde sein. Es gibt übrigens eine Bremer Variante der Tiny Houses, das sind Kaisenhäuser, kleine Wohnhäuser in Kleingärten. Diese kleinen Häuser dürfen langfristig als große Gartenhäuser genutzt werden. Auch sie haben ihren Ursprung in einer massiven Wohnungskrise.

buten und binnen, 22.3.2019, 5 alternative Wohnformen / Screenshot

Quelle: buten und binnen – „5 alternative Wohnformen: Auch Modelle für Bremen?“ von Serena Bilanceri, Sendung vom 22.3.2019

„Die Stadt muss allen gehören“ – Demo für das Menschenrecht auf Wohnen am Samstag, 23. März 2019 um 11.00 Uhr. Treffpunkt Bahnhofsplatz

Aktualisiert am 22.3.2019 um 11:40 Uhr.

Der Umgang mit Kaisenhäusern: Bremer Senat antwortet auf Anfrage

Foto: Robert Lorenz

Seit 2015 ist der Erhalt intakter Kaisenhäuser in den Kleingärten Bremens als übergroße Gartenhäuser gestattet. Dieser neue Sachverhalt erfordert die Klärung verschiedener Fragen auf verschiedenen Ebenen, die bis heute offen sind. Daher verpachten die meisten Vereine offenbar keine Gärten mit Kaisenhäusern – trotz großer Nachfrage. [Warum machen es die meisten Vereine nicht? Sobald ein Kleingärtnerverein eine Parzelle mit Kaisenhaus verpachtet, wird der Verein oder der neue Pächter vom Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. für die Übernahme eventueller späterer Abrisskosten des Gebäudes verantwortlich gemacht. Hier ist aber aus historisch begründeter Sicht die Stadtgemeinde für verantwortlich.] Das angestrebte Ziel, Verpachtung und langfristige Nutzung von intakten Kaisenhäusern als Gartenhäuser als win-win-Situation für Pächter und Pächterinnen, Kleingärtnervereine, Landesverband der Gartenfreunde Bremen und die Stadt Bremen, kann unter diesen Umständen bisher nicht realisiert werden. Im Gegenteil bleiben Parzellen mit Kaisenhäusern trotz Nachfrage frei und intakte Gebäude verfallen.

Mir und vielen Interessierten scheint es dringend geboten, sich dieser Thematik rasch in einem konstruktiven Gespräch anzunehmen.

Nun gibt es die Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zum Umgang mit Kaisenhäusern an den Bremer Senat, die das Thema auf 2020 vertagt. Die Antwort gebe ich im Folgenden wieder:

„BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Drs. 19/935 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode

19.03.19

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 3. Dezember 2018 „Guterhaltene Gebäudesubstanz in Kleingärten weiter nutzen“

Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

„Im Jahr 2015 hat die Deputation für Bau beschlossen, dass vorhandene Gebäude in Kleingärten für ausschließlich kleingärtnerische Zwecke genutzt werden dürfen, auch wenn ihre Größe den Vorgaben des Bebauungsplans bzw. Kleingartengesetzes widerspricht. Unter den gleichen Bedingungen werden „Kaisenhäuser“ nach Ablauf der Auswohnberechtigung geduldet. Die mit Kudella-Auswohnerinnen und -Auswohnern geschlossenen Abrissvereinbarungen sind bis zur Vorlage des Kleingarten- entwicklungsplans für Gebäude, die kleingärtnerisch genutzt werden können, unabhängig von ihrer Größe ausgesetzt, soweit nach Aufgabe der Wohnnutzung eine Nachnutzung als Kleingartenlaube beabsichtigt ist.

Politischer Wille aller Beteiligten war es damals, insbesondere guterhaltene Gebäude-substanz nicht abzureißen, sondern diese als Kleingartenlaube weiternutzen zu können.Nach der Dienstanweisung Nr. 440 des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 27. September 2017 werden neue Abrissvereinbarungen nur in „besonders begründeten Einzelfällen“ abgeschlossen. Soweit bekannt, hat das Bauressort mit der Begründung, ein „besonders begründeter Einzelfall“ läge nicht vor, den Abschluss von neuen Abrissvereinbarungen, abgelehnt. Diese Verwaltungspraxis führt dazu, dass Vereinsvorstände davon Abstand nehmen, nach Aufgabe von Parzellen mit einer intakten Bebauung neue Pachtverträge abzuschließen, weil nicht klar ist, wer nach Beendigung der neuen – ausschließlich kleingärtnerischen – Nutzung mit den Abrisskosten, die zwischen 20.000 bis 40.000 Euro betragen können, belastet wird. Wegen dieses Risikos werden gut erhaltene große Gebäude in Kleingartengebieten zur kleingärtnerischen Nutzung nicht neuverpachtet und beginnen deshalb zu verfallen. Dieser Umstand verschärft das sowieso bestehende Problem der aus anderen Gründen freigefallenen Parzellen und durchkreuzt den politischen Willen, wie er im Beschluss der zuständigen Deputation 5. März 2015 zum Ausdruck gekommen ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Ist das geschilderte Problem dem Senat bekannt?

2. Bis wann wird der als eine Aussetzungsvoraussetzung für die Abrissvereinbarungen genannte Kleingartenentwicklungsplan vorliegen?

3. Beabsichtigt der Senat, die bestehenden Abrissvereinbarungen auch darüber hin-aus auszusetzen, soweit Gebäude rechtlich zulässig kleingärtnerisch genutzt werden?

4. Wie kann für Neupächter von Gebäuden, die bereits mit einer ausgesetzten Ab-rissverfügung belegt sind oder für die eine Abrissvereinbarung besteht, Rechtssi-cherheit hergestellt werden?

5. Unter welchen Voraussetzungen beabsichtigt der Senat, die Duldung der ande-ren kleingärtnerisch genutzten Gebäude zu verlängern und wie kann bei einer Neuverpachtung Rechtssicherheit hergestellt werden?

6. Sieht der Senat eine Möglichkeit, bei Neuverpachtungen solcher Gebäude gegen Zahlung eines erhöhten Pachtzinses eine Freihaltungszusicherung von möglichen Abrisskosten zu erklären, soweit eine Abrissverfügung ausschließlich aufgrund der Dimension der übernommenen Gebäude erfolgen sollte?

7. Wie beabsichtigt der Senat, dem politischen Willen, intakte – aber zu große –  Ge-bäude für eine kleingärtnerische Nutzung zu erhalten, Geltung zu verschaffen, obwohl sich das Bauressort weigert, neue Abrissvereinbarungen abzuschließen.

8. In welcher Form wird der Senat das beschriebene Problem mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. und betroffenen Kleingartenvereinen gemeinsam bearbeiten?“

Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Ist das geschilderte Problem dem Senat bekannt? Das geschilderte Problem ist dem Senat aufgrund diverser Anfragen zum Abschluss neuer Abrissvereinbarungen bekannt. Richtig ist, dass seit dem Beschluss der Baudeputation vom 05.03.2015 für Behelfsheime grundsätzlich keine Abbruchvereinbarungen mehr geschlossen werden. Dafür spricht, dass entsprechend dem Votum der Deputation die Beseitigung der übergroßen, aber gut erhaltenen Behelfsheime nach Aufgabe der Wohnnutzung nicht mehr verlangt werden soll, um sie stattdessen für eine kleingärtnerische Nutzung zu dulden. Diese neuen Rahmenbedingungen sind seinerzeit in einer Dienstanweisung Nr. 440 im Interesse einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis festgelegt worden. Danach können neue Abrissvereinbarungen nur noch „in besonders begründeten Einzelfällen“ abgeschlossen werden. Diese begründeten Einzelfälle waren bei den vorgetragenen Anfragen nicht erkennbar. Die Sorge, möglicherweise irgendwann die Rückbaukosten tragen zu müssen, begründet keinen Einzelfall, sondern kann mit jedem zurzeit noch kleingärtnerisch nutzbaren Behelfsheim verbunden sein. Es handelt sich also um eine generell mit dem Eigentum verbundene Belastung. Diese kann nicht grundsätzlichvon der öffentlichen Hand übernommen werden. Der Sinn der Kostenübernahme lag vor dem Deputationsbeschluss vom März 2015 darin, durch zeitnahe und einvernehmliche „Bereinigung“ rechtmäßige Zustände auf dem betroffenen Grundstück herzustellen, die Bebauung also entsprechend Bebauungsplan und Bundeskleingartengesetz auf max. 24 m² zu begrenzen. Mit dem Deputationsbeschluss wurde genau dieses Vorgehen ausgesetzt und die Behelfsheimegeduldet. Grundsätzlich ist es sinnvoll gut erhaltene Gebäudesubstanz aus ökologischen und sozialen Gründen dort wo es rechtlich möglich ist zu erhalten.

2. Bis wann wird der als eine Aussetzungsvoraussetzung für die Abrissvereinbarungen genannte Kleingartenentwicklungsplan vorliegen? Es ist vorgesehen, die Grundzüge des Kleingartenentwicklungsplans in 2020 vorzulegen.

3. Beabsichtigt der Senat, die bestehenden Abrissvereinbarungen auch darüber hinaus auszusetzen, soweit Gebäude rechtlich zulässig kleingärtnerisch genutzt werden?

4. Wie kann für Neupächter von Gebäuden, die bereits mit einer ausgesetzten Abrissverfügung belegt sind oder für die eine Abrissvereinbarung besteht, Rechtssicherheit hergestellt werden?

5. Unter welchen Voraussetzungen beabsichtigt der Senat, die Duldung der aderen kleingärtnerisch genutzten Gebäude zu verlängern und wie kann bei einer Neuverpachtung Rechtssicherheit hergestellt werden?

6. Sieht der Senat eine Möglichkeit, bei Neuverpachtungen solcher Gebäude gegen Zahlung eines erhöhten Pachtzinses eine Freihaltungszusicherung von möglichen Abrisskosten zu erklären, soweit eine Abrissverfügung ausschließ-lich aufgrund der Dimension der übernommenen Gebäude erfolgen sollte?

7. Wie beabsichtigt der Senat, dem politischen Willen, intakte – aber zu große – Gebäude für eine kleingärtnerische Nutzung zu erhalten, Geltung zu verschaffen, obwohl sich das Bauressort weigert, neue Abrissvereinbarungen abzuschließen.

8. In welcher Form wird der Senat das beschriebene Problem mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. und betroffenen Kleingartenvereinen gemeinsam bearbeiten?

Antwort zu Fragen 3 bis 8, die gemeinsam beantwortet werden:

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie hat am 05.03.2015 beschlossen, dass zum Kleingartenplan 2025 auch eine Neufassung der für die bauaufsichtliche Praxis wesentlichen Dienstanweisungen gehört, die mit allen relevanten Stellen abgestimmt werden sollen. Dabei sei auch zu klären, bis zu welcher Größe baulicher Anlagen eine Duldung langfristig in Betracht kommt, wie mit bestehenden Abrissvereinbarungen umzugehen ist und ob bzw. inwieweit neue Abrissvereinbarungen angeboten werden sollen.

Dem Inhalt dieser Dienstanweisungen, die sich noch in Vorbereitung befinden, kann nicht vorgegriffen werden. Daher gibt es auch noch keine Klärung zu der Frage, ob eine indirekte finanzielle Beteiligung – etwa durch Zahlung eines erhöhten Pachtzinses – zur Übernahme von Abrisskosten führen kann. Ziel ist es, den genannten Auftrag der Deputation so weit wie möglich umzusetzen. Rechtlich kann der Status der Behelfsheime jedoch allenfalls einer „qualifizierten Duldung“ entsprechen, solange die Gebiete als Kleingärten ausgewiesen sind. Rechtssicherheit im herkömmlichen Sinne wird also für übergroße bauliche Anlagen auch bei ausschließlich kleingärtnerischer Nutzung durch eine Dienst-anweisung und einen Kleingartenplan nicht zu erreichen sein. Eine neue Dienstanweisung mit möglichen Festlegungen für eine Duldungspraxis wird später ihrerseits wieder änderbar sein, auch wenn dies die Prüfung voraussetzt, inwieweit ein möglicherweise erzeugtes Vertrauen in die Duldungspraxis schutzwürdig sein kann.

Das Bauressort steht im Kontakt mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. und betroffenen Kleingartenvereinen. Entsprechend dem Beschluss der Deputation wird mit ihnen die Überarbeitung der Dienstanweisungen abgestimmt.

Hierzu wird der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zeitnah zu einem Gespräch mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. einladen.“ Zitatende

Das Dokument kann als pdf-Datei unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden: Bremische Bürgerschaft – Vorläufige Dokumente   
– aktualisiert am 21.3.19 um 11:04 Uhr

Zukunft der Kleingärten im Bremer Westen [Veranstaltung]

Grade erhielt ich via Facebook diesen Hinweis auf eine Veranstaltung mit Dr. Maike Schaefer, die am Montag 1.4. um 18.30 Uhr im Kulturhaus Walle Brodelpott beginnt. Im Oktober 2018 sei das Interesse am Thema in Findorff so groß gewesen, dass es eine Fortsetzung gibt, lese ich. Es ist ein Diskussions-Workshop geplant mit Impulsreferat von Dr. Maike Schaefer. Anschließend gibt es Arbeitsgruppen zu nachstehenden Themen:

* Aktivierung von frei- und brachliegenden Flächen

* Zukunftsperspektiven für Kaisenhäuser

* Kleingärten als Beitrag zum Klimaschutz

* Entwicklung alternativer Nutzungsformen

Die Arbeitsergebnisse sollen später zusammengetragen und diskutiert werden – so steht es im Begleit“text“

Ich finde die Veranstaltung wichtig und weise hier darauf hin, damit  sich viele Interessierte mit ihren Kompetenzen und Kenntnissen in die Veranstaltung einbringen können. Es gibt auf vielen Ebenen Handlungsbedarf.

Die VA befindet sich online – klick hier und du bist da.

 

Mitmachen: Öffne deine Gartenpforte zum Frühsommerfest im Grünen Bremer Westen! Jetzt anmelden.


Das außergewöhnliche Frühsommerfest im Grünen Bremer Westen lockte im vergangenen Sommer viele Menschen in das vielfältige Naherholungsgebiet und begeisterte mit seinem bunten Programm. Ich freue mich sehr darüber, dass es in diesem Jahr am Sonntag, 23. Juni, als Höhepunkt der ersten Woche des Gartens in Bremen gefeiert werden wird. Erneut sind viele Vereine (Kleingärtnervereine), Initiativen (z.B. Internationale Gärten Walle / WUPP / Kaisenhausmuseum), interessierte Einzelpersonen und engagierte Kleingärtner*innen dabei, die gemeinsam ein verlockendes Programm gestalten. Ich biete beispielsweise eine Radtour an und werde anschließend neue Erkenntnisse zur Entwicklung einzelner Kleingärtnervereinen im Gebiet vorstellen. Initiative und Koordination für das große Fest liegen in den bewährten Händen der Projektleiterin des Modellprojekts „Green Urban Labs“ – Grüner Bremer Westen, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Lisa Hübotter.
Du hast selbst einen Garten, den du anderen zeigen möchtest? Du willst deine Freude an deinem Garten mit anderen teieln? Am 23. Juno hast du die Gelegenheit, die Pforte deiner Parzelle im Rahmen des Frühsommerfestes für interessiert Besucher*innen zu öffnen! Melde dich bis zum 15. März bei der Koordinatorin Lisa Hübotter und lasse deinen Garten in das Programmheft für das Fest aufnehmen.
Kontakt: lisa.huebotter@umwelt.bremen.de
Für das Programmheft benötigt sie den Namen sowie die Adresse des Gartens, eine Telefonnummer, Datum und Uhrzeit der Gartenöffnung sowie eine kurze Beschreibung des Gartens. Wünschenswert wäre auch ein Foto des Gartens.

In diesem Jahr findet das spannende Gartenfestival in Kooperation mit dem Landesverbands für Gartenfreunde Bremen e.V. statt.

Müssen Pferde aus Waller Feldmark fort? [Offener Brief von Norbert Wicha]

Mit diesem offenen Brief an das Projekt Green Urban Labs / Umweltbehörde Bremen  setzt Norbert Wicha sich für Verbleib der Ponys und Pferde von Frau H. in der Waller Feldmark im Grünen Bremer Westen ein und stellt wichtige Fragen. Bereits seit den 1960er Jahren hält die Familie von Frau H. dort Ponys und Pferde. Die Namen der angeschriebenen Projektleitung und der Pferdehalterin Frau H. wurden von mir gekürzt.

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„An Frau Projektleitung [Projekt Green Urban Labs]

beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr in Bremen

Betr.: Verbot der Pferdehaltung für Frau H. im Grünen Bremer Westen

Sehr geehrte Frau [Projekt Green Urban Labs],

mein Name ist Norbert Wicha und ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Projektleiterin von „Green Urban Labs“. Ich möchte mit diesem Brief Frau H. beistehen, die seit Jahren einen Kampf gegen die Baubehörde führt. Als pensionierter Polizeibeamter verstehe ich es Gesetzestexte zu lesen und als Mitglied der Partei Bündnis90/Grüne bin ich natürlich für eine „grüne Gestaltung“ des Bremer Westens.

Im neuen Flächennutzungsplan von 2015 fehlt in Walle und Gröpelingen, im Gegensatz zu Findorff, die sogenannte Kleingartensignatur. Laut Legende wird die Fläche dort als Gestaltungsraum für Kleingärten, Freizeit und Natur dargestellt. Ich meine, daß dies eine Aussage auch mit Gesetzeskraft ist! Damit im Einklang ist der Text Ihrer Publikationen, wonach am Stadtrand ein Mosaik vielfältiger, naturnaher Nutzungen entstehen soll. Sie schreiben, das Naherholungsgebiet soll auch zu Freizeitaktivitäten einladen und die Ansiedlung von sozialen und ökologischen Projekten ermöglichen.

Die Ideen-Werkstatt Bremer Westen im Ortsamt West hat als ein Projekt auch naturverträgliche Sportarten skizziert. Der Pferdesport gehört mit Sicherheit dazu. Auf Seite 21 Ihrer Broschüre „Eine grüne Oase für Walle und Gröpelingen“ benennen Sie beispielhaft den Reitclub Walle e.V. mit seinen Weideflächen, auf denen so „nebenbei“ durch diese Bewirtschaftung die Grünlandfläche gepflegt wird und einen sinnvollen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Vegetationsstruktur im Gebiet leistet!

Genug jetzt der langen Vorworte! Sehr geehrte Frau [Projekt Green Urban Labs], warum um Himmels willen soll Frau H. die Nutzung ihrer Pferdeweiden mit ca. 20 Pferden aufgeben? Sie hat von der Baubehörde insgesamt 6 Verfügungen erhalten, wonach sie die Pferde abschaffen und den Elektrozaun entfernen soll. Ganz abgesehen davon, daß hier der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird (siehe Reitclub Walle e.V.) haben diese Pferdekoppel auch Bestandsschutz, da nachweisbar schon seit den 1960-Jahren dort Pferdewirtschaft betrieben wird.

Frau H. kann dies mit alten Pachtverträgen und Zeugenaussagen belegen. Leider sind die Verwaltungsgerichtsverfahren zu ihrem Nachteil ausgegangen, weil u.a. die Beweislage von Frau H. nicht substantiiert vorgetragen wurde…………

Auch erklärten die Richter in ihrem Juristendeutsch, daß die Pferdeweide als solche durch die Umzäunung mit einem dünnen Elektrodraht insgesamt zu einer „Baulichen Anlage“ wird. Und die ist nicht genehmigungsfähig!! Mein Gott, selbst wenn die Richter formaljuristisch mit ihrem Verwaltungsrechtsdenken das erklären können, jeder normal denkende Mensch kann da nur den Kopf schütteln. Beim Reitclub Walle führt diese bauliche Anlage zur Pflege der Grünlandfläche!

Bei soviel richterlicher „Engstirnigkeit“ kann nur noch die Politik helfen. Somit bitte ich Sie im Namen von Frau H. dafür einzutreten, daß die Pferdeweiden legalisiert werden. In meinen Eingangssätzen habe ich deutlich gemacht, daß Pferdekoppeln dazu gehören und Sie können mir da wohl nicht widersprechen. So steht es auch in der Begründung des Flächennutzungsplanes auf Seite 268: Nutzungselement des Bremer Grünen Westens sind u.a. Pferdekoppeln. Das steht dort so expressis verbis!! Ihre Ansprechpartner inklusive der grüne Bausenator Dr. Joachim Lohse sitzen in Ihrem Hause.

Frau H. hat mir erzählt, sie hätte auch schon einen Antrag gestellt, mit ihren Pferden und Kindern therapeutisches Reiten zu betreiben. Also wenn das kein soziales Projekt ist, wie von Ihnen gewünscht, weiß ich auch nicht weiter……….

Der Antrag wurde aber abgelehnt! Weiter muß ich erwähnen, daß auch alte Tiere auf den Weiden von Frau H. das Gnadenbrot erhalten. Sollen diese Tiere jetzt kurzfristig zum Schlachter und zur Pferdewurst verarbeitet werden? Ich glaube, daß kommt bei der Bevölkerung gar nicht gut an. Und auch der eine oder andere Politiker möchte kurz vor den Wahlen damit nicht in Verbindung gebracht werden!

Nur zur Kenntnis: zeitgleich hat Frau H. eine Petition an die Bremische Bürgerschaft geschickt, mit der Bitte, die Pferdehaltung zu legalisieren. Ich hoffe, auch alle im Verteiler genannten Personen setzen sich sofort dafür ein.

Für eine Rückantwort, Frau [Projekt Green Urban Labs], wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen, Norbert Wicha, Bremen“

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