Grünes Dach als Biotop und Klimaanlage

Diese Laube mit bewachsenem Dach wirkt sympathisch, sie scheint besonders lebendig. Im Sommer wechselt die Farbe des Daches, wenn die Pflanzen auf ihm erblühen. Insekten und Vögel finden hier Nahrung. Substrat und Pflanzenmaterial bilden eine Dämmung, die Wasser speichern kann und durch die die Laube im Sommer angenehm kühl bleibt. Nur manchmal, bei einer besonders ausgeprägten Trockenperiode, muss das Dach gegossen werden. Im Winter bildet die Schicht Schutz vor massiver Kälte. Ein grünes Dach ist gleichermaßen Augenweide, Nahrungsquelle und Bio-Klimaanlage. Ich habe mir sagen lassen, dass eine Dacheindeckung mit Bepflanzung länger haltbar sein soll als ohne. Die vielfache Wirkung macht die zusätzlichen Kosten bei der Ersteindeckung allemal wett, oder?

Grasdach

Foto: Kirsten Tiedemann

Nachgefragt: Kaisenhäuser – aktuell gültige Eckpunkte

Im März 2015 wurde von der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie Bremen eine Übergangsregelung zum Umgang mit Kaisenhäusern beschlossen. Mit dieser Regelung sind Eckpunkte festgelegt worden, die unbefristet bis zur Vorlage des Kleingartenplans 2025 Gültigkeit besitzen. Damit können intakte Kaisenhäuser nach dem Ende von bestehenden Auswohnrechten zu kleingärtnerischen Zwecken weiter genutzt werden. Von Zwangsabrissen wird in Zukunft abgesehen. Wer bereits eine Abrissverfügung unterzeichnet hat, kann von ihr zurücktreten. Ein neuer Stichtag wird festgelegt und anderes mehr.

Es gibt bereits einige erfolgreiche Kaisenhausgärten in privater Hand und mit einem Verein als Pächter, wie das integratve Beschäftigungsprojekt im KGV Harmonie in Schwachhausen, von dem ich hier berichtet habe. Weitere Beispiele werden hier demnächst vorgestellt.

Ein Kleingartenplan 2025 soll in Abstimmung mit allen relevanten Stellen, insbesondere dem Landesverband der Gartenfreunde e.V., Vertretern aus betroffenen Vereinen und Initiativen sowie Stadtteil-Beiräten erarbeitet werden.

Wie die aktuelle Praxis in Sachen Kaisenhäusern in der Verwaltung heute sei, wollte ich vom zuständigen Leiter der Abteilung „Stadtplanung und Bauordnung“ beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr wissen. Herr Reinhard Viering gab mir dazu folgende Antwort: „Die Umweltdeputation hat die Eckpunkte der Übergangsregelung beschlossen und die Bauverwaltung arbeitet danach.

Die Eckpunkte im Wortlaut:

„* Kein Einschreiten gegen Wohnnutzungen, die vor dem 28. Mai 1974 aufgenommen wurden.

* Gegen die Nutzung durch Ehepartner, die erst nach dem 28. Mai 1974 zugezogen sind, wird nicht mehr eingeschritten.

* Die Beendigung einer Wohnnutzung – sei es freiwillig oder nach Einschreiten der Bauaufsicht – hat nicht mehr zur Folge, dass die Beseitigung der baulichen Substanz gefordert wird. Diese kann zu kleingärtnerischen Zwecken weiter genutzt werden und wird auch im Falle einer Bereinigung des Kleingartengebietes nicht beanstandet.

* Bei nachweislich neuen Anlagen, d.h. Anlagen, die nach dem 5. März 2015 errichtet oder wesentlich geändert werden, wird eingeschritten (Einführung eines neuen Stichtages für die Duldung unzulässiger baulicher Anlagen).

* Bestehende Abrissvereinbarungen werden bei entsprechendem Wunsch des Vertragspartners bis auf weiteres nicht mehr vollzogen; im Übrigen werden Abrissvereinbarungen anhand einer Prioritätenliste erfüllt.

* Die Geltung der Übergangsregelung wird beschränkt auf Behelfsheime in Dauerkleingärten und sonstigen Kleingärten in der Stadtgemeinde Bremen. Sie gilt nicht im sonstigen Außenbereich. 

*Aus der Übergangsregelung kann kein unbegrenzter Bestandsschutz hergeleitet werden.“

Hier klicken und das ganze Papier mitsamt Eckdaten und Entwurf für eine dazugehörige Übergangs-Dienstanweisung der Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 5. März 2015 „Kleingartenplan 2025 – Übergangsregelung zum Umgang mit Behelfsheimen nach den bisherigen Dienstanweisungen Nr. 421 und 422“ ansehen.

Zur dazugehörigen Pressemitteilung der Grünen hier klicken und lesen.

Protokoll zur Sitzung der Deputation am 5. Februar 2015 mit Aussagen zum Thema Kaisenhäuser von Dr. Maike Schaefer/Grüne, Jürgen Pohlmann/SPD und Senator Dr. Joachim Lohse hier klicken (Seite 11).

Ein Überblick über die Ereignisse 2014/15 findet sich im Beitrag „Totgesagte leben länger – Neues Kapitel für Kaisenhäuser 2014/15“

DIY-Sichtschutz aus alter Tür

Hoppla! Was ist das?Sichtschutz1

Wieso steht da eine alte Zimmertür mitten im Garten?

Sichtschutz2Spielerisch umranken Kappuzinerkresse, wilder Wein und Geißblatt diese Garten- Zimmertür, warm leuchtet die Herbstsonne am späten Nachmittag durch deren alte Scheiben. Ein fantasiebegabter Parzellisten funktionierte die andernorts aussortierte Tür zu einem ungewöhnlichen DIY-Sichtschutz um. Eine Tür mit Vollholzkassetten eignet sich ebenfalls sehr gut. Sichtschutz5

Führt eine der Türen vielleicht in einen geheimen Garten?!

Fotos: Kirsten Tiedemann

Wohin mit dem Kürbis?

KürbisDetail

Dieser Herbst hat es in sich, viele Gemüsesorten und Obstbäume tragen reiche Ernte, manche Bäume scheinen förmlich unter ihrer Last zu ächzen. Auch der Kürbis, der übrigens nicht eindeutig zuzuordnen ist und daher als Fruchtgemüse bezeichnet wird, zeigt jetzt seine üppige Pracht. Was mache ich damit, wenn auch das neueste Rezept ausprobiert worden ist? Wohin mit der Pracht, wenn ich keinen Halloweenkürbis schnitzen will? Verschenken, ok. Oder ich mache es so, wie mein früherer Gartennachbar mir damals riet als ich blütige Kleingartenanfängerin war und plötzllich über einen schier unermesslich scheinenden Reichtum an feinsten Kürbisen stand, die mehrere große WGs mindestens ein Jahr lang hätte ernähren können: Ich biete sie einer Bäckerei, die noch selbst backt, an – im Tausch gegen ihr frisches Kürbisbrot. Man wird sich einig werden.

Früheres Kaisenhaus mit Eindrücken der wechselvollen Geschichte seiner Bewohner

Eine über 90jährige, hellwache und agile Frau, die ihren Gemüsegarten (30 qm) immer noch selbst umgräbt und seit fast 60 Jahren gerne in ihrem Kaisenhaus lebt, ließ mich vor kurzem freundlicherweise einen Blick in ihr privates Fotoalbum werfen. Auf diesem Bild ist das gepflegte, einfache Wohnhaus ihrer Eltern zu sehen, das einmal in Findorff im früheren Parzellengebiet Weidedamm stand, erzählt sie. Es hat ein Walmdach aus Holz, das mit Teerpappe bedeckt ist. Auf der Fensterbank der Veranda stehen zwei Töpfe mit Blühpflanzen. Schaut man genau hin, läßt sich dort, wo die Tüllgardinen aufgezogen sind, durch das gesamte Haus hindurchblicken, was die geringe Tiefe des Gebäudes verdeutlicht. Vor dem Haus stehen drei Obstbäume, eine Kirsche im Vordergrund. Hinten links wird ein schräg stehender Baumstamm mit zwei Kanthölzern o.ä. gestützt, vielleicht damit er den Frühjahrsstürmen stand hält. Ein paar Frühlingsblüher zeigen sich rechts vor dem Haus. Die Erde unter den Bäumen scheint umgegraben und sorgfältig geharkt worden zu sein. Sie ist bereit, um die kommende Gemüseaussaat aufzunehmen.

Auf dieser Parzelle fanden die Eltern meiner Gesprächspartnerin nach wechselvollen Jahren ein neues Zuhause. Aus wirtschaftlicher Not war die Familie mit den beiden Kindern Ende der 1920er Jahre aus Bremen fort nach Ostpreußen gegangen, wohin sie enge familiäre Verbindungen besaßen. Die freundliche Frau deutet die Erfahrungen der Eltern, die auch ihre eigene als junge Erwachsene war, an: Während des Nationalsozialismus‘ erfuhr die Familie in Ostpreußen Repressionen durch die Machthaber, der Vater war zeitweise inhaftiert. Nach Ende des Krieges wurde die Familie vertrieben und flüchtete. Mit verschiedenen Zwischenstopps kam sie nach einem dreiviertel Jahr nach Thedinghausen und dann – nach mehr als 15 Jahren – wieder nach Bremen. Durch den hier lebenden Onkel, der ausgebombt worden war und selbst ein Kaisenhaus gebaut hatte, fanden sie angesichts des lange andauernden Mangels an Wohnraum zum Wohnen auf der Parzelle in diesem Haus.

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Foto: privat/undatiert

Nachtrag 9.10.15: Dieser Beitrag soll nicht dafür plädieren, die in Privatbesitz befindlichen Kaisenhäuser oder Lauben aktuell zur Verfügung zu stellen.

Dass das nicht umstandslos möglich ist, hat ein Kleingärtner In Berlin/Wilmrsdorf erfahren. Er griff eine entsprechende Idee der Stadtmission auf und wollte seine Laube als Unterkunft für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen. Darüber sprach er mit verantwortlichen Stellen. Das Scheitern seines Vorhabens und die Gründe dafür können im Tagesspiegel gelesen werden. Hier klicken „Gartenlauben für Fluechtlinge. Sie wollen helfen? Leider unmöglich“.

Apfelernte vor blauer Laube

blaueLaube

Foto: Kirsten Tiedemann

Und wohin mit all dem Obst?

Großes Apfelpressen am Café Sand

Um Anmeldung wird gebeten: apfelpressen(at)gmx.de
Rund um das Apfelpressen gibt es ab 14 Uhr ein umfangreiches Rahmenprogramm: u.a. Sortenbestimmung (4 bis 5 sonnenseitige Äpfel mitbringen). Den Flyer zum Apfelpressen gibt es hier.
Neu in diesem Jahr ist die „Bremer Apfelspende“. Informationen dazu finden Sie hier.