Kleingärten können Luftkurorte in dieser Zeit sein

Dürfen Pächter ihren Kleingarten kontrollieren oder ist es generell verboten? Darf ich in der aktuellen Situation vielleicht sogar in meinen Kleingarten gehen und dort gärtnern, Beete vorbereiten, Radieschen, Salat und Möhren säen, die Rosen beschneiden?

Diese Fragen stellt sich vielleicht der eine Gartenliebhaber oder die andere Gartenliebhaberin ebenso wie ich es tue. Genau bedacht gibt es dort gute Voraussetzungen, um alle neuen Regeln, die vor Ansteckung schützen können, einzuhalten. Es gibt viel freien Raum zum Abstand halten, man kommt dem Nachbarn nicht zu nahe.

Und es gibt viele gute Gründe für den Gang ins Parzellengebiet: Prima frische Luft und Bewegung, mal raus aus den vier Wänden, etwas wachsen und blühen sehen und sie bieten Platz für die Kinder zum Spielen mit dem nötigen Freiraum zum nächsten Garten. Da sind doch mindestens … genügend Meter Abstand zum Nachbarn. Ist die Parzelle jetzt nicht der Luftkurort? Genau in dieser ungewöhnlichen Situation könnten die Gärtchen all ihre Vorzüge zur Geltung bringen – so wie sie sich historisch in verschiedener Hinsicht bereits mehrfach bestens bewährt haben. Daran ließe sich jetzt leicht anknüpfen – solange wir uns mit maximal zwei Menschen dort aufhalten. Oder als Familie oder als Lebensgemeinschaft. Tabu sind natürlich Versammlungen, Partys und Treffen zur Gemeinschaftsarbeit.

In Bonn und Dresden scheint das bereits klar zu sein.
Der „Bonner Kleingärtnerverein“ postet heute (23.3.2020), dass die Gärten betreten und bewirtschaftet werden dürfen. Selbstverständlich dürfen keine Grillpartys und auch keine Versammlungen und keine Gemeinschaftsarbeiten stattfinden.
Bonner Kleingärtner Aktuell am 23.3.2020

Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) erklärte zum Frühlingsbeginn 21.3.2020 im MDR:
„Wenn der Garten nicht direkt am Haus oder an der Wohnung liegt, kann man während der Ausgangsbeschränkung den Garten aufsuchen. Versammlungen sind jedoch dort verboten.“ Und Hilbert weiter:
„Wir haben in dem Sinne keine Ausgangssperre, dass jeder in seiner Wohnung bleiben muss. Sondern wir sagen: Frische Luft tut gut, aber einzeln, nicht in Gruppen … Wer das beherzigt, darf auch seinen Garten umpflügen gehen.“ Quelle hier MDR.de

***

Eine Gartenfreundin postet am 22.3.2020 um 17:15 Uhr auf Facebook einen Auszug aus einer sächsischen oder Dresdner Verfügung, die ich mit Vorbehalt wiedergeben, denn leider war sie ohne Angabe eines Fundorts und Rückfragen und eigene Recherchen blieben leider ohne Ergebnis. Folgendes war dort zu lesen ist: [gestattet werden]
“ … 2.13. Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich allein oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung .. ..“

Wäre das nicht eine vorzüglich Vorlage für eine Regelung in Bremen?

Es gibt viele gute Gründe und weitreichende positive Wirkungen, die die im Garten verbrachte Zeit dem Einzelnen mental und für Herz, Seele und Gesundheit bringt, aber auch gesellschaftlich und für das Aushalten der Gesamtsituation bedeutsam sein kann.

Lieber Landesverband der Gartenfreunde Bremen, was halten Sie davon? Ich glaube, so eine Regelung wäre für viele Gartenfreunde eine bedeutsame Erleichterung. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich in diesem Sinne unserer gemeinsamen Sache annehmen würden.

Liebe Bürgermeisterin Dr. Maike Schaefer, Sie besitzen große Kenntnisse um die vielfältige positive ökologische und soziale Bedeutung der Bremischen Parzellenkultur! Vielleicht prüfen Sie die Vorteile, die der Kleingarten in vielerlei Hinsicht haben kann – selbstverständlich unter Einhaltung aller dringend gebotener und notwendiger Regelungen durch die Gartenliebhaber*innen.

Herzlichen Dank, dass sie sich Zeit für diesen Vorschlag nehmen.

Facebook-Screenshot:

Facebook 22.3.2020 Kleinga

Posten der Geschäftsführung im LV wieder frei

Visionen, Tatkraft, Durchsetzungsvermögen und außerordentliches diplomatisches Geschick, das sind einige Qualitäten, die für den Posten einer Geschäftsführung im Landesverband aus meiner Sicht erforderlich sind.Wer sich berufen fühlt, kann sich bewerben.

So wie ich höre (Danke!) und die Website bestätigt, ist der Posten der Geschäftsführung im Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. wieder zu vergeben. Ich bedaure, dass Frau Beerens und der Landesverband sich nach kurzer Zeit wieder voneinander getrennt haben.

Zur Website des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen e.V. 

 

(aktualisiert 23.6.2019)

 

Trotz 100 von Altersschwäche keine Spur! Verein Blüh‘ auf feiert 100. Geburtstag [Weser-Kurier]

 

Screenshot Weser-Kurier abgerufen am 20.6.2019. Foto im Beitrag von Roland Scheitz

Dieser Beitrag von Anne Gerling gebe ich ier gerne wieder. Er erschien am 20.6.2019 im Weser-Kurier/Stadtteil-Kurier West.

Den 137 Gröpelingern, die am 16. Juni 1919 den Kleingärtnerverein „Blüh’ auf“ gründeten, ging es um den Anbau von Obst und Gemüse. Ihr Vereinsheim schrieb später – in Bremen – Rock’n Roll-Geschichte.

Es waren tatkräftige Männer, Frauen und Kinder aus dem Ohlenhof-Quartier, die vor nunmehr 100 Jahren im Bremer Westen frisch umgebrochenes Wiesenland in Parzellen mit ertragreichen Gemüsegärten zur Selbstversorgung umwandelten: Das lässt sich der 142-seitigen Festschrift entnehmen, die der Vorstand des Kleingärtnervereins „Blüh‘ auf“ anlässlich seines 100-jährigen Bestehens gemeinsam mit der Waller Historikerin und Kleingarten-Bloggerin Kirsten Tiedemann verfasst hat.  

Nach dem Hungerwinter 1916/17 waren in verschiedenen Teilen Bremens städtische Wiesen zur Schaffung von Kleingärten freigegeben worden. So auch in Gröpelingen, wo auf den Parzellen links vom Schwarzen Weg in dem Gebiet zwischen Humannstraße und Bahndamm zwar weder Bäume noch Lauben standen – sich aber trotzdem rasch 137 Pächter fanden, die sich am 16. Juni 1919 im Verein „Blüh’ auf“ zusammenschlossen.

Überwiegend waren dies Facharbeiter und Arbeiter aus dem Hafen und von den Werften, die nun das Land urbar machten, Beete anlegten, Saatgut beschafften, Obstbäume und Beerensträucher anpflanzten. Gemeinschaftlich planten und befestigten sie auch Wege im Gebiet, die dafür benötigte Schlacke kam von der Schule an der Humannstraße und vom nahe gelegenen Rangierbahnhof.

Viele Mitglieder waren der Gewerkschaft und der Arbeiterbewegung eng verbunden und empfanden es als selbstverständlich, dass man sich gegenseitig unterstützte. Anfangs durch Arbeitskraft, später wurden gemeinsam Düngemittel, Saatgut, Obstbäume oder Sträucher bestellt und Fachvorträge organisiert, um Gartenanfängern bei Obstbaumschnitt oder Schädlingsbekämpfung zu helfen.

Nur 15 Jahre nach seiner Gründung musste der Verein mit knapp der Hälfte seiner Gärten für den Bau der Tirpitz-Kaserne umziehen. Die Pächter bekamen ersatzweise Neuland zwischen der Eisenbahn und dem Maschinenfleet, das sie nun abermals eigenhändig kultivierten. Lauben wurden ab- und auf den neuen Schollen wieder aufgebaut und Bäume und Sträucher umgesetzt. Außerdem wurde das gesamte neue Gelände eingezäunt und mit verschließbaren Toren versehen, um Obst- und Gemüsediebstähle zu verhindern.

Ab 1937 durchtrennte die neu gebaute Blocklandautobahn zwischen Bremer Kreuz und Ihlpohl das Vereinsgebiet – drei Wege lagen nun zwischen Autobahn und Eisenbahn und die Geräuschkulisse nahm zu. Als zu Beginn des neuen Jahrtausends die Autobahn auf sechs Spuren erweitert wurde, setzte sich schließlich der Vereinsvorsitzende Jürgen Huss gemeinsam mit Rolf Heide, Vorsitzender der Gartenfreunde „Am Mittelwischweg“, erfolgreich für den Bau von Lärmschutzwänden ein, was ein Gewinn für das Gebiet war.

„Solche Erfolge gelingen leichter im Schulterschluss mit den benachbarten Vereinen“, sagt Jürgen Huss rückblickend. So habe sein Verein gemeinsam mit den Nachbarn „Am Mittelwischweg“, „Morgenland“ und „Waller Marsch“ – die vier bilden den Kleingartenpark „In den Wischen“ – im Jahr 2002 auch die Zuschüttung des Mäusetunnels verhindern können, der einer der wenigen Zugänge zu dem neuen 480 Hektar großen Naherholungspark „Grüner Bremer Westen“ ist. Auch bei „Blüh‘ auf“ zogen nach dem Krieg Menschen in Behelfsheime auf Parzelle: Im Jahr 1955 waren Tiedemann zufolge 114 der 750 Vereinsgärten bewohnt und nur in vier der 19 Wege gab es keine Behelfsheime. Heute gehört noch ein rechtmäßig bewohntes Kaisenhaus zum Verein.

Ein beliebter Treffpunkt

1950 wurde beschlossen, ein Vereinsheim mit Gaststätte und Saal zu errichten – natürlich in Eigenarbeit, um Geld zu sparen. 1952 war das Gebäude fertig – und wurde später dank Wirt Heinrich Mohrmann zu einem beliebten Treffpunkt: Seeleute, Soldaten und Jugendliche aus der ganzen Stadt zog es in den Rock ’n’ Roll-Schuppen.

An den Wochenenden war es proppenvoll im Vereinsheim von „Blüh‘ auf“, die Musikbox spielte Bill Haley und Elvis Presley und es wurde wild getanzt. Dass der Verein ein großes Herz für Jüngere hat, stellt er seit 1995 mit seiner Kindergarten-Parzelle unter Beweis, mit der er bremenweit Vorreiter ist: Hier können die Kleinsten gemeinsam gärtnern und natürlich auch toben. Von Altersschwäche also bei Blüh‘ auf auch nach 100 Jahren keine Spur!

 

Unser Bürgermeister SPD – Pläne der Parteien für Bremens Kleingartengebiete [abgeordnetenwatch.de]

Auch unser derzeitiger Bürgermeister teilt die Ansichten von Herrn Tschöpe und Herrn Bovenschulte zum Umgang mit Kaisenhäusern und der Planung für Kleingartengebieten.

Heute höre ich übrigens, dass der Vorstand des Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. inzwischen einen Brief an Herrn Tschöpe gesandt hat, in dem er gebeten wird, vor seinen Aussagen über den Landesverband der Gartenfreunde Bremen mit diesem Rücksprache zu halten. In dem Brief heißt es weiter, dass der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V.  nicht für eine teilweise Bebauung von Kleingartengebieten stimme – man will alle Gartengelände komplett erhalten. Der Landesverband der Gartenfreunde steht auch nicht für eine Umwidmung von Teilen des Kleingartengebietes Walle in Wochenendhausgebiete – die Pacht würde zu teuer.

Moment! Erinnere ich richtig, dass Herr Golasowski, 2. Vorsitzender, sich in Weser-Kurier und in der Verbandszeitung Gartenfreund positiv zur Bebauung mit Tiny-Häusern in der Waller Feldmark ausgesprochen hat? Doch, doch am 8.1.2019 war da was, nämlich hier

Bemerken möchte man an dieser Stelle, dass sich für die Umwidmung in Wochenendhausgebiete ausschließlich Vereine mit Gärten, dessen Land in Privatbesitz der Gärtner ist, interessieren und engagieren. Über diese Gärten hat der Landesverband – soweit mir bekannt ist – keine Entscheidungsbefugnis.

Hier nun die Haltung unseres amtierenden Bürgermeisters im Wortlaut, wie auf www.abgeordnetenwatch.de

Antwort von Carsten Sieling (SPD)26. Apr. 2019 – 14:09
Dauer bis zur Antwort: 1 Woche 5 Tage

Sehr geehrter Herr Wicha,

im bundesweiten Vergleich der Großstädte verfügt Bremen über ein besonders großes Angebot an Kleingärten (bezogen auf die Bevölkerungszahl), zugleich müssen aber auch wir uns mit einer kontinuierlich sinkenden Nachfrage nach Kleingärten auseinander setzen.
Diese sinkende Nachfrage zeigt sich insbesondere im Bremer Westen, wo aktuell deutlich über 500 Parzellen nicht genutzt werden. Diese Gebiete gleichwohl attraktiv zu erhalten, fordert die betroffenen Vereine außerordentlich.
Dies war und ist der Hintergrund für unser politisches Ziel, einen Kleingartenentwicklungsplan zu erarbeiten, der zukunftsfähige Lösungen für die künftige Gestaltung der vom wachsenden Leerfall betroffenen Gebiete enthalten soll.
Als Ursache für den derzeitigen, leider noch nicht sehr weit gediehenen Stand der Erarbeitung sind zum einen die doch zeitaufwendigen vorbereitenden Arbeiten zu nennen, zum anderen aber auch der Umstand, dass es noch unterschiedliche Haltungen zur grundsätzlichen Zielorientierung gibt: sollen sich die bisherigen Kleingartengebieten im Bremer Westen komplett zu einem sogenannten „Landschaftspark West“ ohne jegliche Anteile von Wohnbebauung entwickeln oder – und dafür spreche ich mich aus – soll es auch die Möglichkeit geben, Teile dieser Flächen für den Wohnungsbau nutzen, deren Verkaufserlöse dann vollumfänglich und in Absprache mit den betroffenen Vereinen für Attraktivitätsteigerungen genutzt werden können. In diesen Kontext gehört auch eine noch ausstehende Verständigung zur Weitergabe nutzbarer Kaisenhäuser.
Diese grundsätzliche Klärungen sind in den Koalitionsverhandlungen für die kommende Legislaturperiode herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Sieling
Bürgermeister

CDU – Pläne der Politik für Kleingärten in Bremen [abgeordnetenwatch.de]

Hier lest ihr/lesen Sie die Antwort von Thomas Röwekamp CDU auf die Frage nach Kleingärten und Kaisenhäusern. Im Original ist sie zu finden auf abgeordnetenwatch.de

 

Antwort von Thomas Röwekamp (CDU) 23. Apr. 2019 – 11:53 Dauer bis zur Antwort: 1 Woche 2 Tage

 

Die Zukunft der Kaisenhäuser hat in der Tat eine lange politische Geschichte. Seit 2002 gibt es ja den sogenannten Kudella-Erlass, der besagt, dass Bewohner ein Auswohnrecht auf Lebenszeit in ihrem Kaisenhaus haben. An diesem halten wir fest. Ein dauerhaftes wohnen in Kleingärten lehnen wir ab. Wir können uns aber durchaus Wohnungsbau in brachliegenden Kleingartengebieten, wie es sie zum Beispiel im Bremer Westen gibt, vorstellen. Dies geht aus unserer Sicht aber nur mit dem Landesverband der Kleingärtner. Die Kleingärtner in Bremen tragen viel zum Gemeinwohl bei. Sie leisten z.B. eine hervorragende Jugendumweltbildung, tragen zur Integration sowie dem Erhalt der Artenvielfalt bei. Ein Alleingang der Politik oder der Verwaltung wäre deshalb fehl am Platze.
Lassen Sie uns gerne hierzu in Kontakt bleiben.

Viele Grüße
Thomas Röwekamp

Die LINKE (Teil 1) – Pläne der Parteien für Bremens Kleingartengebiete [abgeordnetenwatch.de]

Claudia Bernhard / Die LINKE, die sich bereits seit dem unrechtmäßigem Abriss des Kaisenhauses von Harry Geiger in Woltmershausen intensiv mit der Thematik befasst, antwortet am 14.4.2019 auf die Frage von Norbert Wicha auf www.abgeordnetenwatch.de:

„Sehr geehrter Herr Wicha,

das sehe ich genauso. Als Linksfraktion haben wir bereits im Juli 2014 den Antrag „Kaisenhäuser-Konzept an neue Rechtslage anpassen“ gestellt (https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2014-07-10_Drs-18-593%20S…). Die Begründung des Antrags ist unverändert richtig:

„Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2013 ist die bisherige Auffassung des Senats, eine Wohnnutzung in Kleingartengebieten könne in keiner Weise rechtlich zulässig sein, obsolet geworden. Noch in der Antwort auf die Große Anfrage der LINKEN „Wohnen in Kleingartengebieten (‚Kaisen-Häuser‘) rechtlich absichern“ hatte der Senat ausgeführt, weder Duldungen, noch Ausnahmeregelungen, noch Einzelfestsetzungen könnten rechtlich Bestand haben. Nach der Entscheidung des BVerwG (4 CN 7.12 vom 11. Juli 2013) ist dies falsch. Damit ist der Weg frei, endlich die Lähmung bei der Überarbeitung des Konzepts zu überwinden und die Politik zu beenden, deren gestalterisches Ziel sich letztendlich in der vollständigen Beseitigung aller Wohnnutzungen in Kleingartengebieten erschöpfte. Wohnen in Kaisenhäusern, eine ungewöhnliche, aber in Bremen historisch verwurzelte Wohntradition und Lebensform, kann und soll in Bremen auch eine Zukunft haben. Zur rechtlichen Absicherung sowohl der BewohnerInnen, als auch der Verteidigung der Kleingartengebiete gegen eine schleichende Umwandlung in generelle Wohngebiete, steht eine breite Palette von Instrumenten zur Verfügung. Sie können jetzt genutzt werden.“
Der Antrag ist von SPD, Grünen und CDU abgelehnt worden (die FDP war damals nicht in der Bürgerschaft vertreten).

Dieser Schwebezustand hat die gesamte Legislaturperiode 2015-2019 angedauert, auch Nachfragen in der Deputation brachten keine Ergebnisse. Es wurden keine bewohnten Häuser mehr abgerissen, aber es wurde auch nichts dafür getan, das Einzelfall-Wohnen in Kaisenhäusern zuzulassen. Auch das Anliegen mehrerer Vereine, Wochenendgebiete zuzulassen, wurde nicht umgesetzt.

Ich bin mit ihnen der Meinung, dass nach der Wahl endlich eine zukunftsfähige Politik für die Kaisenhäuser betrieben werden muss. Mit Einzelfestsetzungen, die rechtssicher Wohnen zulassen, mit Umwandlungen in Wochenendgebieten, wenn die Vereine dies wünschen, und mit einer grundsätzlich veränderten Kommunikation, die den Fortbestand der Kaisenhäuser und des Wohnens in Kaisenhäusern als Chance für die Kleingartengebiete begreift. Ich kann Ihnen sagen, dass wir uns dafür einsetzen, allerdings hängt das auch an den kommenden Machtverhältnissen bzw. den dafür nötigen Bündnispartnern.

Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Bernhard“

 

Neue Geschäftsführung im LV Gartenfreunde Bremen e.V.

Der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. hat seit dem 18.03.2019 eine neue Geschäftsführerin. Frau Mirja F. Beerens ist Volljuristin mit Erfahrung in der Tätigkeit für Verbände und Vereine. Viel Erfolg für die vielseitigen Herausforderungen, die das abwechslungsreiche, im Wandel begriffene Kleingartenwesen bietet!

 

Job für Vollblut-Gartenfreundin oder Gartenfreund frei

Der Job für Vollblut-Gartenfreundin oder Gartenfreund ist in Bremen neu zu besetzen. Herausforderungen jedweder Art stehen auf der Agenda. Ernte inklusive.  Empfehlenswert scheinen mir auch Qualifikationen jenseits der „Juristerei“, beispielsweise Kennntisse der Umweltplanung: Ideen zur hohen sozialen und ökologischen Bedeutung des vielfältigen Urbanen Grüns und ein Konzept zur gemeinschaftlichen Entwicklung mit Modernisierung können von großem Wert sein, wie ich persönlich finde.

Auf der Job-Plattform greenjobs findet sich die Ausschreibung für die Geschäftsführung (m/w/d) des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Zitat aus der Ausschreibung:

„Der 1910 gegründete Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V. ist der Dachverband des organisierten Kleingartenwesens in Bremen und Bremerhaven. Mit etwa 17.000 Einzelmitgliedschaften und den dazugehörigen Familien, vertreten die Gartenfreunde eine große gesellschaftsrelevante Bevölkerungsgruppe in Bremen, die sich dem Gemeinwohl der Stadt und seiner Menschen verpflichtet fühlt.

Ihre Aufgaben:

  • Leitung der Geschäftsstelle
  • Personalangelegenheiten, Organisation und Mitarbeiterführung
  • Betreuung und Koordinierung der Mitgliedsvereine
  • Vertretung der Verbandsinteressen gegenüber Politik und Verwaltung im Einvernehmen mit Vorstand und Gesamtvorstand
  • Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit, sowie Entwicklung und Begleitung von Projekten/Veranstaltungen
  • Vorbereitung der Gremiensitzungen und Umsetzung von deren Beschlüssen
  • Redaktionelle Verantwortung für die Verbandszeitschrift

Sie haben:

  • ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder eine vergleichbare den Aufgaben entsprechende Qualifikation
  • fundierte Kenntnisse im Zivilrecht, insbesondere im Pacht- und Vereinsrecht, sowie im Umwelt- und Baurecht
  • Leidenschaft für die Umsetzung der satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes
  • Verhandlungsgeschick im Umgang mit Politik und Verwaltung
  • praxiserprobte Führungskompetenz, sowie Dialogfähigkeit in der Zusammenarbeit mit Haupt- u. Ehrenamtlichen
  • kaufmännische Kenntnisse in Buchführung und Betriebsorganisation
  • vertiefte Kenntnisse im Umgang mit den gängigen Office-Anwendungen, dem Internet und modernen Kommunikationsmedien
  • zeitliche Flexibilität – auch in den Abendstunden und an Wochenenden

Sie sind eine qualifizierte Führungspersönlichkeit, pflegen einen kooperativen, wertschätzenden Führungsstil und können mit Erwartungshaltungen sowie mit stetig verändernden Ansprüchen verschiedener Akteure umgehen?

Dann kommen Sie in unser selbständig arbeitendes und kompetentes Team. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen. Bitte senden Sie diese unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung per Mail an den Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V.

Anbieter:
Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V.
Joh.-Friedr.-Walte-Str. 2
28357 Bremen
Deutschland
WWW:
http://gartenfreundebremen.de
Ansprechpartner/in:
August Judel
Telefon:
0421-336 551 16
E-Mail:
a.judel@gartenfreunde-bremen.de
(Ursprünglich) veröffentlicht am:
25.01.2019 auf greenstone“

Prescht Bauwirtschaft vor? Preis für Bebauung von Kleingärten vergeben

Aus der Pressemitteilung der Hochschule Bremen:

Garten Wohnen Arbeiten – Neue Ideen für Kleingartensiedlungen

Wie lassen sich Arbeiten, Wohnen und die Lust am Gärtnern verbinden? Wie kann man in der Stadt und doch im oder am Grünen wohnen? Diese Fragen haben sich im vergangenen Semester Studierende der Jade Hochschule Oldenburg, der Hochschule Wismar und der Hochschule Bremen (HSB) gestellt.
Zur Beantwortung lobte die Aufbaugemeinschaft Bremen e.V. zum ersten Mal den Gerhard-Iversen-Studienpreis zum Thema „Garten Wohnen Arbeiten – Neue Ideen für Kleingartensiedlungen“ aus. Am 10. Oktober 2018 finden um 11 Uhr, im festlichen Rahmen, die Preisverleihung und die Eröffnung der Ausstellung der vier prämierten Arbeiten statt.“

Die Ausstellung ist bis zum Sonntag 14. Oktober 2018 täglich von 10.00 – 18.00 Uhr in der AB Galerie der Hochschule Bremen, Neustadtswall 30 zu sehen.

[Nachtrag 19.30 Uhr – Ich kann euch leider keine Eindrücke der Siegerentwürfe geben, denn die Ausstellung war heute, Freitag 12.10., um 14.30 Uhr bereits komplett abgebaut.]

In der Ausschreibung des neuen Architektur-Preises wird der Mega-Trend zum Urban-Gardening aufgegriffen, gekoppelt mit der in vielen Mündern geführten work-life-Balance für die Schaffung von Wohnraum im urbanen Umfeld. Es ist sicherlich eine reizvolle Aufgabe für Studierende und Architekten. Nun liegen Ergebnisse vor. Sie sind für die Schublade, oder?

Ausgeschrieben wurde der Preis von der Aufbaugemeinschaft Bremen, deren erster Vorsitzender der ehemalige Geschäftsführer der Handelkammer Bremen und deren zweiter Vorsitzende der aktuelle Geschäftsführer des Immobilienunternehmens Justus Grosse Bremen ist. Man darf also mit Recht annehmen, dass wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen.

Die Jury bestand aus Clemens Bonnen (Prof. School of Architecture Bremen), Ebba Lamprecht (Architektin), Martin Pamus (Architekt, Aufbaugemeinschaft Bremen), Oliver Wächter (Zeitschrift Gartenfreunde des Bundesverbands der Gartenfreunde mit Sitz in Bremen/ Mitglied im Landesvorstand Bremer Gartenfreunde e.V.).

Im buten un binnen-Interview gibt sich der designierte (!) zweite Vorsitzende des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen e.V. Wolfang Golasowski hemdsärmelig aufgeschlossen. Bebauung „nicht wünschenswert, aber vorstellbar“. Er hat aber auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass Ersatzflächen für die dabei verloren gehenden Kleingärten bereits gestellt werden müssen, denn das wird laut Bundeskleingartengesetz nötig.

Zum Ort. Als (vermeintlich) fiktiver Ort dieser Bebauung wird das an Walle grenzende und seit Jahren umstrittene Kleingartengebiet ausgewählt, in dem aktuell das Naherholungspark Grüner Bremer Westen realisiert wird. Dieses geförderte Pilotprojekt des Bundes Green Urban Labs  hat die Erprobung neuer Wege zum Stadtgrün zum Ziel. Das bremische Konzept entwickelte Projektleiter Thomas Knode eim Senator für Umwelt gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, die in dem Gebiet aktiv sind: Kleingartenvereine, Vertreter des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen und der Interessengemeinschaft der Parzellenbewohner sowie des örtlichen Beirats und andere wirkten an der Konzeption mit. Inmitten des bereits existierenden Kleingartenerholungsgebiets mit seinen 10 Vereinen werden Rad- und Wanderwege geschaffen und ausgewiesen. Streuobst- und Naschwiesen werden zur Nutzung für alle angelegt. Einzelne Abschnitte werden zu Ausgleichsflächen für anderweitige aufgrund von Bauarbeiten versiegelte Böden. So können die Mittel dafür innerhalb Bremens verwendet werden – statt sie ins niedersächsische Umland fließen zu lassen.

Wem gehören die Parzellen in Walle? Die Besitzverhältnisse der Ländereien im „Grünen Bremer Westen“, die im Bebauungsplan ausdrücklich als Kleingartengebiet ausgewiesen und damit zurzeit nicht zur Bebauung zur Verfügung stehen, stellen eine Besonderheit dar. Ein sicherlich großer Teil befindet sich in städtischer Hand. Dazwischen gibt es Flächen, die der Bremischen Evangelischen Kirche gehören, ganze Wege sind in privater Hand (sog. „Bauernland“, im Besitz einzelner Personen oder von Erbengemeinschaften) und dann gibt es die Vielzahl von Gärten in Privatbesitz. Die städtische Intitiative, diese private Gärten (für 3 Euro/qm) aufkaufen zu wollen, ist nur mäßig erfolgreich. Nach wie vor gibt es eine bunte Mischung an Besitzverhältnissen.

Was heißt das? Will man hier bauen, wird man sich mit diesen Eigentumsverhältnissen beschäftigen müssen. Wird man auch zur Enteignung greifen, wenn Besitzer ihr Grundeigentum nicht verkaufen wollen?

Es gibt über fünfhundert berechtigte Bewohner von „Kaisenhäusern“ in diese Kleingartengebiet mit einem lebenslangem Wohnrecht, das sie berechtigt ihren Lebensabend dort zu verbringen. Der jünste dürfte um 50 Jahre als sein. Eine historisch bedingte Besonderheit.

Es gibt eine Vielzahl intakter gärtnerisch intensiv genutzter Bereiche und Gärten in dem Gebiet. Brach liegende Gärten sind eingestreut zwischen funktionierendes Parzellenleben und nicht als geschlossene, zusammenhängende Fläche greifbar. Leider lässt Immobilien Bremen viele von ihr aufgekaufte Parzellen brach liegen, was sehr zum Nachteil des gesamten Kleingartengebiets ist. Die Stadtgemeinde trägt selbst zur Verschlechterung des Eindrucks vom Gebiet bei. (Vgl. buten un binnen, Stunk im Kleingartengebiet, 2.10.2018)

Fragen. Warum muss kleingärtnerische Grünfläche für so ein durchaus prima Projekt genutzt werden? Ist es ökonomisch sinnvoll, das in Bremen so rare Potential für Ausgleichsflächen zu verbrauchen? Ist es ökologisch vernünftig und nachhaltig, offenen, unversiegelten Boden angesichts von Klimawandel und Starkregen zu bebauen? Gibt es keine Stadtteile, die eine grüne Arbeits-Wohnarchitektur brauchen? Ist es gesellschaftlich vertretbar, Menschen, die vielfach dabei halfen Bremen mit aufzubauen, aus ihren Eigenheimen in Kaisenhäusern zu vertreiben und für den Bau von Eigenheimbau zu enteignen? Ist es vertretbar Mitbürger, die  „nur“ Kleingärtner und Parzellengrunstücksbesitzer sind, zu enteignen? Wie will man diesen Menschen gerecht werden?

Alternativen vorhanden. Es gibt eine Fülle ungenutzter Leerstände und Baulücken im Bremer Stadtgebiet. Es gibt andere bereits versiegelte Flächen, die bequem bebaut werden können: Die Gelände von Kellogg’s/Überseestadt, Brinkmann/Woltmershausen, Könecke und Coca-Cola/ beide Hemelingen. Die Überseestadt hat insgssamt noch freie Bauflächen. All diese Stadtteile können Wohn-Arbeits-Umfelder mit Gärten vertragen und sind bereits mit Infra-Struktur erschlossen. An all diesen Orten würde man keine Kleingärtner, Tiere und rechtmäßigen Bewohner vertreiben müssen. Es müssten keine Bäume gefällt werden müssen. Auch bliebe die grüne Lunge Walles, die Klimaanlage der Stadt erhalten.

Wie kann ein wirklich überzeugendesn, innovatives Garten-Wohn-Konzept aussehen, über das sich zumindest nachdenken ließe? Voraussetzung wäre, dass ein Konzept für die kreative Wohn-Nutzung sich auf einen sehr kleinen Teil des gesamten Gartengebiets bezieht. Der Gedanke von Erbpachtgrundstücke, der bei Gartenheimgebieten in Bremen bereits einmal genutzt wurde, wäre interessant. Die Wolfskuhle/Obervieland ist als Modell aus einem Kleingartengebiet hervorgegangen. Ein innovatives Konzept bietet Kaisenhausbewohnern aus ganz Bremen und Parzellisten des gesamten Waller Kleingartengebiets ein Vorkaufsrecht für Grundstücke und Häuser, die dort ggf. auch bereits errichtet sein könnten. Zu berücksichtigen ist, dass die Kaisenhausbewohner nicht überwiegend jung sind. (Eine Bebauung am Hagenweg scheiterte 2002 daran, dass die Kaisenhausbewohner in einem Alter waren, in dem man eher kein Haus mehr baut. Außerdem war und ist die Lage neben der Bahn nicht attraktiv). Man würde ihnen Vorzugspreise angebieten. Eine angemessene Entschädigung/Ablöse für Eigenlandparzellen und für Pachtparzellen (für Laube/Bauten/pflanzliches Inventar) müsste selbstverständlicher Bestandteil solch eines Konzepts sein. Dieses Bau- und Wohnkonzept wird nicht nur gärtnerische Aspekt berücksichtigen, sondern darüber hinaus innovativ sein hinsichtlich gemeinschaftlicher Flächen. Die Alterstruktur wird Berücksichtigung finden. Es wird eine ökologisch-nachhaltige Bau- und Nutzungsart (Regenwasser-/Solarenergienutzung) beinhalten. Denkbar ist beispielsweise auch ein generationsübergreifendes, genossenschaftliches Wohnprojekt. Ein Anteil von Wohnungen werden als Seniorenwohnungen für Kaisenhausbewohner bereit gehalten.

Mit dem Konzept der „Gartenheimgebiete“ in Bremen und deren Realsisierung in den 1960er Jahren befasse ich mich in einem eigenen Kapitel in dem Buch „Mehr als ein Dach über dem Kopf – Kaisenhäuser in Bremen“. Das Buch ist erhältlich im Bremer Zentrum für Baukultur und beim Weser-Kurier/Martinistraße.

Presse:

Studierende entwickeln Ideen für Wohnraum in Kleingärten, Weser-Kurier 10.10.2018

Wohnen im Kleingartengebiet: Studentin präsentiert Ideen, buten un binnen 10.10.2018

Pressemitteilung der Hochschule Bremen zur Verleihung des Gerhard-Iversen-Preises am 10.10.2018 hier klicken.

*mit Ergänzug am 16.10.2018

„Gartenordnung wird überarbeitet“ – Beitrag im Weser-Kurier und Kommentare dazu

Neue Gartenordnung wird überarbeitet„, ist ein Bericht von Silke Hellwig im Weser-Kurier von der Hauptversammlung des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen e.V., die am 14.4.2018 stattfand. Nachdem die Presse durchaus einmal von der Teilnahme ausgeschlossen wurde, durfte die Vertreterin dieses Mal dabei sein.

Der Landesvorsitzende bemängelt in Presse und TV (buten und binnen), dass es ein Mangel an ehrenamtlichen Engagement und Nachfrage gäbe und er niemals gesagt habe, dass man in bestimmten Kleingartengebieten bauen solle. Vielleicht sollte er mal einen Blick in alte Ausgaben der Kleingartenzeitung „Gartenfreund“ und des Weser-Kuriers werfen!?!

Zu dem Artikel, der heute im Kurier am Sonntag zu finden ist, gibt es online einige Kommentare. Eine wunderbare Geschichte erzählt Linde 79 dort und kommt zu folgendem, sehr treffenden Schluss: „M.E. sollte der Verband Werbung für den Erwerb eines Kleingartens“

„Meine Frau und ich haben uns im Kleingartengebiet „Hastedter Bulten“ vor 60 Jahren kennengelernt. Unsere Eltern hatten dort jeder eine Parzelle. Wir sagten: Wir gehen zum Lande. Wir haben unsere gesamte Kindheit dort an der Weser verbracht. Später auch unsere Urlaube. Weil es Reisen noch nicht gab und wir auch dafür kein Geld gehabt hätten. Zum Baden an die Weser waren ja nur ein paar Schritte. Ich habe viel gefischt und Aale, Rotaugen und Alander zusammen mit Freunden in der Landbude auf einem kleinen Herd gebraten. Natürlich selbst abgeschuppt und ausgenommen. Dazu wurden ein paar Kartoffeln im Garten ausgegraben, unter der Pumpe gewaschen, abgeschrubbt und mit der Schale gebraten. Ein Freund von mir spielte Harmonika. Wir haben viel gesungen. Schlager und Volkslieder mit deutschen Texten. Natürlich war auch mal ein Mädchen dabei. Es ging aber Immer keusch zu. Alle Mädchen waren von ihren Müttern so eingestellt, daß die Jungs immer dasselbe wollen und mach‘ das ja nicht, wenn Du ein Kind kriegst ist es mit der Schule oder Lehre vorbei. Dann gehst Du als Fabrikmädchen arbeiten und Geld verdienen. Ich kann dein Keind nicht großziehen und Platz in der Wohnung haben wir auch nicht. Uns Jungs schmerzten die Leisten aber da kamen wir nicht ran. Das Landheim war nebenan und wenn wir mal Geld hatten, dann kauften wir uns dort eine Flasche Bier. Manchmal fanden dort auch ein Sommerfest statt. Weil wir lange durchielten schliefen wir in einem Doppelstockfeldbett in der Landbude. Morgens waschen unter der Pumpe. Weil wir hunger hatten und kein Frühstück,  gingen wir durch den Garten und suchten Eßbares. Vielleicht war eine Wurzel schon dick genug zum Essen oder ein Kohlrabi, vielleicht taten es auch Radieschen. Viel war es ja nicht. Aber dann schwangen wir uns auf unsere Räder und ab ging es dann über die Wehrbrücke nach Hause in Hastedt.
Es ist jammerschade, daß es so viel Querelen in und über die Gartenvereine gibt. M.E. sollte der Verband Werbung machen für den Erwerb eines Kleingartens. Die jungen Leute wissen doch garnicht welche Freude ein Kleingarten macht. Und die Kinder lenen mal wieder einen Regenwurm kennen. Überhaupt ist ein Garten für das Aufwachsen der Kinder nicht hoch genug einzuschätzen. Also, jede Woche eine Anzeige im WK und der WK gewährt einen Preisnachlaß.“

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