Kleingärten können Luftkurorte in dieser Zeit sein

Dürfen Pächter ihren Kleingarten kontrollieren oder ist es generell verboten? Darf ich in der aktuellen Situation vielleicht sogar in meinen Kleingarten gehen und dort gärtnern, Beete vorbereiten, Radieschen, Salat und Möhren säen, die Rosen beschneiden?

Diese Fragen stellt sich vielleicht der eine Gartenliebhaber oder die andere Gartenliebhaberin ebenso wie ich es tue. Genau bedacht gibt es dort gute Voraussetzungen, um alle neuen Regeln, die vor Ansteckung schützen können, einzuhalten. Es gibt viel freien Raum zum Abstand halten, man kommt dem Nachbarn nicht zu nahe.

Und es gibt viele gute Gründe für den Gang ins Parzellengebiet: Prima frische Luft und Bewegung, mal raus aus den vier Wänden, etwas wachsen und blühen sehen und sie bieten Platz für die Kinder zum Spielen mit dem nötigen Freiraum zum nächsten Garten. Da sind doch mindestens … genügend Meter Abstand zum Nachbarn. Ist die Parzelle jetzt nicht der Luftkurort? Genau in dieser ungewöhnlichen Situation könnten die Gärtchen all ihre Vorzüge zur Geltung bringen – so wie sie sich historisch in verschiedener Hinsicht bereits mehrfach bestens bewährt haben. Daran ließe sich jetzt leicht anknüpfen – solange wir uns mit maximal zwei Menschen dort aufhalten. Oder als Familie oder als Lebensgemeinschaft. Tabu sind natürlich Versammlungen, Partys und Treffen zur Gemeinschaftsarbeit.

In Bonn und Dresden scheint das bereits klar zu sein.
Der „Bonner Kleingärtnerverein“ postet heute (23.3.2020), dass die Gärten betreten und bewirtschaftet werden dürfen. Selbstverständlich dürfen keine Grillpartys und auch keine Versammlungen und keine Gemeinschaftsarbeiten stattfinden.
Bonner Kleingärtner Aktuell am 23.3.2020

Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) erklärte zum Frühlingsbeginn 21.3.2020 im MDR:
„Wenn der Garten nicht direkt am Haus oder an der Wohnung liegt, kann man während der Ausgangsbeschränkung den Garten aufsuchen. Versammlungen sind jedoch dort verboten.“ Und Hilbert weiter:
„Wir haben in dem Sinne keine Ausgangssperre, dass jeder in seiner Wohnung bleiben muss. Sondern wir sagen: Frische Luft tut gut, aber einzeln, nicht in Gruppen … Wer das beherzigt, darf auch seinen Garten umpflügen gehen.“ Quelle hier MDR.de

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Eine Gartenfreundin postet am 22.3.2020 um 17:15 Uhr auf Facebook einen Auszug aus einer sächsischen oder Dresdner Verfügung, die ich mit Vorbehalt wiedergeben, denn leider war sie ohne Angabe eines Fundorts und Rückfragen und eigene Recherchen blieben leider ohne Ergebnis. Folgendes war dort zu lesen ist: [gestattet werden]
“ … 2.13. Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich allein oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung .. ..“

Wäre das nicht eine vorzüglich Vorlage für eine Regelung in Bremen?

Es gibt viele gute Gründe und weitreichende positive Wirkungen, die die im Garten verbrachte Zeit dem Einzelnen mental und für Herz, Seele und Gesundheit bringt, aber auch gesellschaftlich und für das Aushalten der Gesamtsituation bedeutsam sein kann.

Lieber Landesverband der Gartenfreunde Bremen, was halten Sie davon? Ich glaube, so eine Regelung wäre für viele Gartenfreunde eine bedeutsame Erleichterung. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich in diesem Sinne unserer gemeinsamen Sache annehmen würden.

Liebe Bürgermeisterin Dr. Maike Schaefer, Sie besitzen große Kenntnisse um die vielfältige positive ökologische und soziale Bedeutung der Bremischen Parzellenkultur! Vielleicht prüfen Sie die Vorteile, die der Kleingarten in vielerlei Hinsicht haben kann – selbstverständlich unter Einhaltung aller dringend gebotener und notwendiger Regelungen durch die Gartenliebhaber*innen.

Herzlichen Dank, dass sie sich Zeit für diesen Vorschlag nehmen.

Facebook-Screenshot:

Facebook 22.3.2020 Kleinga

3 Gedanken zu „Kleingärten können Luftkurorte in dieser Zeit sein

    • Danke für deine Nachricht. Heute Nachmittag kam eine erfreuliche Nachricht vom Landesverband der Gartenfreunde Bremen! Man darf mit seiner Familie/Lebensgemeinschaftsmitglieder in seinem Kleingarten sein oder zwei Personen, die nicht in einem Haushalt miteinander leben. Zum Glück!
      Partys, Gemeinschaftsarbeit und Versammlungen sind verboten.
      Liebe Grüße!

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