Prescht Bauwirtschaft vor? Preis für Bebauung von Kleingärten vergeben

Aus der Pressemitteilung der Hochschule Bremen:

Garten Wohnen Arbeiten – Neue Ideen für Kleingartensiedlungen

Wie lassen sich Arbeiten, Wohnen und die Lust am Gärtnern verbinden? Wie kann man in der Stadt und doch im oder am Grünen wohnen? Diese Fragen haben sich im vergangenen Semester Studierende der Jade Hochschule Oldenburg, der Hochschule Wismar und der Hochschule Bremen (HSB) gestellt.
Zur Beantwortung lobte die Aufbaugemeinschaft Bremen e.V. zum ersten Mal den Gerhard-Iversen-Studienpreis zum Thema „Garten Wohnen Arbeiten – Neue Ideen für Kleingartensiedlungen“ aus. Am 10. Oktober 2018 finden um 11 Uhr, im festlichen Rahmen, die Preisverleihung und die Eröffnung der Ausstellung der vier prämierten Arbeiten statt.“

Die Ausstellung ist bis zum Sonntag 14. Oktober 2018 täglich von 10.00 – 18.00 Uhr in der AB Galerie der Hochschule Bremen, Neustadtswall 30 zu sehen.

[Nachtrag 19.30 Uhr – Ich kann euch leider keine Eindrücke der Siegerentwürfe geben, denn die Ausstellung war heute, Freitag 12.10., um 14.30 Uhr bereits komplett abgebaut.]

In der Ausschreibung des neuen Architektur-Preises wird der Mega-Trend zum Urban-Gardening aufgegriffen, gekoppelt mit der in vielen Mündern geführten work-life-Balance für die Schaffung von Wohnraum im urbanen Umfeld. Es ist sicherlich eine reizvolle Aufgabe für Studierende und Architekten. Nun liegen Ergebnisse vor. Sie sind für die Schublade, oder?

Ausgeschrieben wurde der Preis von der Aufbaugemeinschaft Bremen, deren erster Vorsitzender der ehemalige Geschäftsführer der Handelkammer Bremen und deren zweiter Vorsitzende der aktuelle Geschäftsführer des Immobilienunternehmens Justus Grosse Bremen ist. Man darf also mit Recht annehmen, dass wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen.

Die Jury bestand aus Clemens Bonnen (Prof. School of Architecture Bremen), Ebba Lamprecht (Architektin), Martin Pamus (Architekt, Aufbaugemeinschaft Bremen), Oliver Wächter (Zeitschrift Gartenfreunde des Bundesverbands der Gartenfreunde mit Sitz in Bremen/ Mitglied im Landesvorstand Bremer Gartenfreunde e.V.).

Im buten un binnen-Interview gibt sich der designierte (!) zweite Vorsitzende des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen e.V. Wolfang Golasowski hemdsärmelig aufgeschlossen. Bebauung „nicht wünschenswert, aber vorstellbar“. Er hat aber auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass Ersatzflächen für die dabei verloren gehenden Kleingärten bereits gestellt werden müssen, denn das wird laut Bundeskleingartengesetz nötig.

Zum Ort. Als (vermeintlich) fiktiver Ort dieser Bebauung wird das an Walle grenzende und seit Jahren umstrittene Kleingartengebiet ausgewählt, in dem aktuell das Naherholungspark Grüner Bremer Westen realisiert wird. Dieses geförderte Pilotprojekt des Bundes Green Urban Labs  hat die Erprobung neuer Wege zum Stadtgrün zum Ziel. Das bremische Konzept entwickelte Projektleiter Thomas Knode eim Senator für Umwelt gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, die in dem Gebiet aktiv sind: Kleingartenvereine, Vertreter des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen und der Interessengemeinschaft der Parzellenbewohner sowie des örtlichen Beirats und andere wirkten an der Konzeption mit. Inmitten des bereits existierenden Kleingartenerholungsgebiets mit seinen 10 Vereinen werden Rad- und Wanderwege geschaffen und ausgewiesen. Streuobst- und Naschwiesen werden zur Nutzung für alle angelegt. Einzelne Abschnitte werden zu Ausgleichsflächen für anderweitige aufgrund von Bauarbeiten versiegelte Böden. So können die Mittel dafür innerhalb Bremens verwendet werden – statt sie ins niedersächsische Umland fließen zu lassen.

Wem gehören die Parzellen in Walle? Die Besitzverhältnisse der Ländereien im „Grünen Bremer Westen“, die im Bebauungsplan ausdrücklich als Kleingartengebiet ausgewiesen und damit zurzeit nicht zur Bebauung zur Verfügung stehen, stellen eine Besonderheit dar. Ein sicherlich großer Teil befindet sich in städtischer Hand. Dazwischen gibt es Flächen, die der Bremischen Evangelischen Kirche gehören, ganze Wege sind in privater Hand (sog. „Bauernland“, im Besitz einzelner Personen oder von Erbengemeinschaften) und dann gibt es die Vielzahl von Gärten in Privatbesitz. Die städtische Intitiative, diese private Gärten (für 3 Euro/qm) aufkaufen zu wollen, ist nur mäßig erfolgreich. Nach wie vor gibt es eine bunte Mischung an Besitzverhältnissen.

Was heißt das? Will man hier bauen, wird man sich mit diesen Eigentumsverhältnissen beschäftigen müssen. Wird man auch zur Enteignung greifen, wenn Besitzer ihr Grundeigentum nicht verkaufen wollen?

Es gibt über fünfhundert berechtigte Bewohner von „Kaisenhäusern“ in diese Kleingartengebiet mit einem lebenslangem Wohnrecht, das sie berechtigt ihren Lebensabend dort zu verbringen. Der jünste dürfte um 50 Jahre als sein. Eine historisch bedingte Besonderheit.

Es gibt eine Vielzahl intakter gärtnerisch intensiv genutzter Bereiche und Gärten in dem Gebiet. Brach liegende Gärten sind eingestreut zwischen funktionierendes Parzellenleben und nicht als geschlossene, zusammenhängende Fläche greifbar. Leider lässt Immobilien Bremen viele von ihr aufgekaufte Parzellen brach liegen, was sehr zum Nachteil des gesamten Kleingartengebiets ist. Die Stadtgemeinde trägt selbst zur Verschlechterung des Eindrucks vom Gebiet bei. (Vgl. buten un binnen, Stunk im Kleingartengebiet, 2.10.2018)

Fragen. Warum muss kleingärtnerische Grünfläche für so ein durchaus prima Projekt genutzt werden? Ist es ökonomisch sinnvoll, das in Bremen so rare Potential für Ausgleichsflächen zu verbrauchen? Ist es ökologisch vernünftig und nachhaltig, offenen, unversiegelten Boden angesichts von Klimawandel und Starkregen zu bebauen? Gibt es keine Stadtteile, die eine grüne Arbeits-Wohnarchitektur brauchen? Ist es gesellschaftlich vertretbar, Menschen, die vielfach dabei halfen Bremen mit aufzubauen, aus ihren Eigenheimen in Kaisenhäusern zu vertreiben und für den Bau von Eigenheimbau zu enteignen? Ist es vertretbar Mitbürger, die  „nur“ Kleingärtner und Parzellengrunstücksbesitzer sind, zu enteignen? Wie will man diesen Menschen gerecht werden?

Alternativen vorhanden. Es gibt eine Fülle ungenutzter Leerstände und Baulücken im Bremer Stadtgebiet. Es gibt andere bereits versiegelte Flächen, die bequem bebaut werden können: Die Gelände von Kellogg’s/Überseestadt, Brinkmann/Woltmershausen, Könecke und Coca-Cola/ beide Hemelingen. Die Überseestadt hat insgssamt noch freie Bauflächen. All diese Stadtteile können Wohn-Arbeits-Umfelder mit Gärten vertragen und sind bereits mit Infra-Struktur erschlossen. An all diesen Orten würde man keine Kleingärtner, Tiere und rechtmäßigen Bewohner vertreiben müssen. Es müssten keine Bäume gefällt werden müssen. Auch bliebe die grüne Lunge Walles, die Klimaanlage der Stadt erhalten.

Wie kann ein wirklich überzeugendesn, innovatives Garten-Wohn-Konzept aussehen, über das sich zumindest nachdenken ließe? Voraussetzung wäre, dass ein Konzept für die kreative Wohn-Nutzung sich auf einen sehr kleinen Teil des gesamten Gartengebiets bezieht. Der Gedanke von Erbpachtgrundstücke, der bei Gartenheimgebieten in Bremen bereits einmal genutzt wurde, wäre interessant. Die Wolfskuhle/Obervieland ist als Modell aus einem Kleingartengebiet hervorgegangen. Ein innovatives Konzept bietet Kaisenhausbewohnern aus ganz Bremen und Parzellisten des gesamten Waller Kleingartengebiets ein Vorkaufsrecht für Grundstücke und Häuser, die dort ggf. auch bereits errichtet sein könnten. Zu berücksichtigen ist, dass die Kaisenhausbewohner nicht überwiegend jung sind. (Eine Bebauung am Hagenweg scheiterte 2002 daran, dass die Kaisenhausbewohner in einem Alter waren, in dem man eher kein Haus mehr baut. Außerdem war und ist die Lage neben der Bahn nicht attraktiv). Man würde ihnen Vorzugspreise angebieten. Eine angemessene Entschädigung/Ablöse für Eigenlandparzellen und für Pachtparzellen (für Laube/Bauten/pflanzliches Inventar) müsste selbstverständlicher Bestandteil solch eines Konzepts sein. Dieses Bau- und Wohnkonzept wird nicht nur gärtnerische Aspekt berücksichtigen, sondern darüber hinaus innovativ sein hinsichtlich gemeinschaftlicher Flächen. Die Alterstruktur wird Berücksichtigung finden. Es wird eine ökologisch-nachhaltige Bau- und Nutzungsart (Regenwasser-/Solarenergienutzung) beinhalten. Denkbar ist beispielsweise auch ein generationsübergreifendes, genossenschaftliches Wohnprojekt. Ein Anteil von Wohnungen werden als Seniorenwohnungen für Kaisenhausbewohner bereit gehalten.

Mit dem Konzept der „Gartenheimgebiete“ in Bremen und deren Realsisierung in den 1960er Jahren befasse ich mich in einem eigenen Kapitel in dem Buch „Mehr als ein Dach über dem Kopf – Kaisenhäuser in Bremen“. Das Buch ist erhältlich im Bremer Zentrum für Baukultur und beim Weser-Kurier/Martinistraße.

Presse:

Studierende entwickeln Ideen für Wohnraum in Kleingärten, Weser-Kurier 10.10.2018

Wohnen im Kleingartengebiet: Studentin präsentiert Ideen, buten un binnen 10.10.2018

Pressemitteilung der Hochschule Bremen zur Verleihung des Gerhard-Iversen-Preises am 10.10.2018 hier klicken.

*mit Ergänzug am 16.10.2018

Rückbauforderungen scheinen nicht immer rechtens

Danke an Gartenfreund Marko, der mich freundlicherweise auf zwei höchst informative Artikel hinsichtlich Rückbauforderungen von Lauben aufmerksam machte. Es gibt verschiedene Gerichtsurteile und ausführliche Stellungnahmen zu ähnlichen Forderungen in anderen Bundesländern, mit denen sich die seit mehreren Jahren engagierten Schreberrebellen aus Hamburg auf ihrer Homepage beschäftigen. Die Urteile fallen bei alten Lauben bzw. Behelfsheimen, die vor 1983 errichtet wurden, häufig zugunsten der Kleingärtner gegen Rückbauforderungen von Kleingartenvereien aus. In dem lesenswerten Beitrag „Immer wieder Rückbauforderungen“ erläutern die Schreberrebellen anhand eines Beispiels den Sachstand und die Reaktion eines fiktiven Pächters auf eine entsprechende Forderung.  „Immer wieder Rückbauforderungen“ findet ihr/ Sie hier Schreberrebellen Hamburg vom 20. September 2018. Dort befinden sich nützliche Hinweise auf die wichtigsten rechtlichen Positionen, die für die Problematik Bedeutung haben.

Ebenfalls sehr kenntnisreich befasst sich der Jurist der Abteilung „Kleingärten“ des bundesweit tätigen Verband Deutscher Grundstücksbesitzer (Sitz Berlin) mit der Thematik und greift eine Gerichtsurteil zugunsten von Kleingärtnern aus Hamburg auf. „Gerichtsurteil schützt Hamburger Kleingärtner vor Rückbauforderungen“ titelt der Artikel von Hans-Joachim Hauck und Dr. Michael Jagielski im VDGN Journal von 2012.

Beide Artikel bieten Input mit Sachverstand. Ich kann sie euch zur vertiefenden Meinungsbildung empfehlen.

Mit diesen Informationen im Hintergrund sollte der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. seinen neuen Pachtvertrag doch noch einmal überprüfen.