Grüner Asphalt. Offener Brief von René Paul Niemann zur Asphaltierung von Wegen im Grünen Bremer Westen

In seinem offenen Brief schildert René Paul Niemann am 30.4.2022 straßenbauliche Veränderungen und damit verbundene Flächenversiegelungen, wie sie aktuell im Kleingartengebiet in der Waller Feldmark vorgenommen werden, und macht darauf aufmerksam, dass dies dem ausdrücklichen Ziel, den Grünen Bremer Westen zu revitalisieren, widerspricht. Ich staune darüber, dass die Asphaltierung von Wegen für eine Freizeit-Fahrradroute kurzfristig realisiert wird – was in früheren Jahrzehnten für Kaisenhaus-Anwohner nicht gestattet wurde, mit der Begründung, es ihnen nicht zu bequem machen zu wollen. Und: in einem Kleingartengebiet verböten sich generell und grundsätzliche versiegelte Straßen, denn sie widersprechen dem Gedanken dieses Grünkonzeptes.

Erwähnung finden sollte, dass unter dem Storchenweg, über dessen Versiegelung in der nächsten Beiratsitzung entschieden werden soll, eine Wasserleitung liegt – für Anwohner.

In der kommenden Beiratssitzung, die am 5. Mai (wie mir gesagt wurde) als Präsenzsitzung stattfindet, soll über die Asphaltierung mindestens eines weiteren Weges im Gebiet um den Hohweg entschieden werden.

Ich gebe den gesamten offenen Brief hier wieder.

„Grüner Asphalt.

Im Grußwort von Senatorin Dr. Maike Schäfer auf der Homepage Grüner Bremer Westen (www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/parks-gruenflaechen/gruener-bremer-westen-1266758) heißt es: „Im Zuge der Revitalisierung dieser grünen Lunge Bremens werden die Qualitäten und das Potential des Landschaftsraumes gestärkt und gesichert. Dabei entsteht ein buntes Mosaik aus Schreber- und Gemeinschaftsgärten, Streuobstwiesen, Feuchtbiotopen, Waldbereichen und naturnahen Fleeten: ein wichtiges Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen.“

Revitalisierung heißt Wiederbelebung. Von naturnahen Fleeten ist die Rede, von natürlichen und naturnahen Flächen. Was bedeutet das unter der Ägide einer grünen Senatorin?

Kürzlich wurde im Kleingartengebiet Hohweg der Chrysanthemenweg asphaltiert. Statt mit einem halbwegs natürlichen Straßenbelag (Steine, Kies) wurde der Weg auf gesamter Länge mit schwarzer Masse versiegelt, um ihn für Rennräder und PKW kompatibel zu machen. Abgesegnet wurde das unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die man kurzfristig vor vollendete Tatsachen stellte. „Niedrigschwellig“ nennt die Stadt diese Vorgehensweise, in beschämender Neudeutung des Begriffs, der doch eigentlich das Gegenteil besagen sollte. Als Grund wird Zeitdruck genannt; vielleicht war man aber auch ganz froh, kritische Stimmen von Anwohnern und ökologisch Interessierten nicht hören zu müssen.

Der SPD-Arbeitskreis Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften befasste sich in seinem Papier „Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort mitgestalten – Leitfaden für Beiräte und Bürger*innen“ mit ebendiesem Thema. (https://stadt.spd-land-bremen.de/Binaries/Binary7148/Klimaleitfaden-fuer-Beiraete.pdf)

Unter Punkt (2) zur Gestaltung von Plätzen und des öffentlichen Raums legt er den Beiräten explizit ans Herz, in welchen Bereichen sie aktiv werden können: „Begrünungen planen (…), Flächen entsiegeln, Bäume pflanzen. Die Beiratsmitglieder können sich dafür einsetzen, dass die entsprechenden Maßnahmen der Klimaanpassungsstrategie umgesetzt werden.“

Leider hat das wohl niemand gelesen.

Und nun wird im Rahmen des Ausbaus der Fahrradwegenetzes die Asphaltierung und Versiegelung des Storchenwegs geplant. Zusammengefasst, was dagegenspricht:

  • Es bestehen bereits zwei Asphaltwege parallel zum Storchenweg: Der Fahrwiesenweg, rund 200 Meter nördlich gelegen, und der Adlerweg rund 200 Meter südlich vom Storchenweg. Und direkt an den Mündungen dieser beiden Wege führt jeweils eine Brücke vom Waller Damm über das Fleet! Eine dritte Asphaltpiste für Rennräder, Roller und E-Bikes ist wahrhaftig nicht nötig. Stattdessen wäre es an der Zeit, endlich die Beläge von Fahrwiesenweg und Adlerweg zu sanieren!
  • Der Storchenweg verläuft in seiner gesamten Länge direkt neben einem Fleet. Wegen der reizvollen Lage wird er überdurchschnittlich stark von Fußgängern, auch in Gruppen genutzt: Familien mit Kindern, viele ältere Menschen, Hundebesitzer etc. Eine asphaltierte Piste an dieser Stelle würde Rad- und Mopedfahrer zu noch mehr Geschwindigkeit einladen. Ruhige Spaziergänge werden dann zur Ausnahme. Ständiges Gebimmel und Gedrängel zu mehr Eile würden jeden Gang vergällen.
  • Durch eine Asphaltierung in direkter Ufernähe würden die Wanderbewegungen von Fröschen, Kröten und anderen Amphibien erheblich gestört. Im Sommer werden Asphaltpisten zu klebrigen, übelriechenden und dunstenden Orten. Welcher Frosch, welche Kröte, mag einen solchen Weg noch überqueren?
  • Zur Asphaltierung des Chrysanthemenwegs wurde angeführt, dass eine Nutzung durch PKW „nicht ausgeschlossen werden kann“. Im größten Teil des Storchenwegs kann diese aber sehr wohl ausgeschlossen werden, da der Storchenweg durch ein Nadelöhr ausschließlich für Zweiräder und Fußgänger durchfahrbar ist. Somit entfällt die Begründung der Mehrfachnutzung durch Fahrräder und PKW.
  • Von offizieller Seite (https://www.gruenerbremerwesten.de/aktuelles/news-aktuelle-entwicklungen-und-projekte-20714) wird eine wassergebundene Wegedecke nun allen Ernstes als nur „vermeintlich ökologischere Alternative“ zu Asphalt apostrophiert. Warum wurde dann vor wenigen Jahren für über 80.000 Euro der gesamte Storchenweg mit einer solchen wassergebundenen Decke ausgestattet? Nun gilt plötzlich die Versiegelung mit Asphalt als ebenso grün und ökologisch sinnvoll, bietet aber zusätzlich viele Vorteile: Sie ist billiger im Unterhalt, bietet weniger Rollwiderstand etc. Folglich kann das Streben ja nur dahin gehen, künftig sämtliche Wege in Bürgerpark, Stadtwald, Wallanlagen etc. ebenfalls zu asphaltieren.
  • Es wird angeführt, dass die Asphaltierung des Chrysanthemenwegs notwendig gewesen sei, damit der Veranstaltungsort „Chrysantheme“ erreichbar bleibe. Davon abgesehen, dass die „Chrysantheme“ auch auf einem Weg mit natürlichem Belag jederzeit erreichbar war und auch künftig erreichbar gewesen wäre, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass zeitnah nun auch die Wege zu allen anderen Veranstaltungsorten und Treffpunkten (z.B. Bremer Werkgemeinschaft Garten jEDEN im Milanweg) zu asphaltieren sind? Müssen wir uns darauf einstellen?

Im Vorzeigeprojekt „Grüner Bremer Westen“ liegt vieles im Argen. Da werden alte Bäume gefällt – und dann Alibi-Nistkästen für die heimatlos gewordenen Vögel aufgehängt. Es werden Insektenhotels gebastelt – weil man jeden alten Baumstumpf, jedes dichte Buschwerk, in dem Insekten sich natürlicherweise verkriechen würden, aufgeräumt hat. Und nun wird wunderbarer „grüner“ Asphalt auf die Kleingartenwege verteilt, dessen Vorzüge blumenreich hervorgehoben werden. Auf Asphalt perlt ganz wunderbar das Wasser ab und kann dann an den Seiten versickern – Entsiegelung wird damit glattweg überflüssig! Asphalt ist grün, Asphalt ist Leben!

Auch Nutzerfreundlichkeit und der niedrigere Energieverbrauch von Asphalt wird in die Waagschale geworfen. Welcher Energieverbrauch mag damit gemeint sein? Dass man als Radfahrer auf einem Naturbelag ein Mü mehr an Kraft aufwenden muss? Und ich dachte doch tatsächlich, das Radfahren diene auch der Fitness und Körperertüchtigung!

Asphalt ist Sondermüll – daran ändert auch die peinliche Grünfärberei von offizieller Seite nichts. Asphalt ist nicht grün, nicht ökologisch und nicht lebensfreundlich. Okay, zumindest ist er nachhaltig – nämlich nachhaltig tot.

Im Bremer Westen entsteht eine pseudobunte Nutzlandschaft, in der die Natur die zweite Geige spielt, mit teuren Sitzbänken und designten Mülleimern, mit weißbepinselten Miniaturbäumchen allerorten, die erst in dreißig Jahren Früchte tragen, und mit glattgeleckten Pisten, auf denen immer eiligere Naturliebhaber auf ihren Rennrädern, Rollern und E-Bikes mit ganz niedrigem Rollwiderstand das inszenierte „Natur-Erlebnis“ so schnell wie möglich durchqueren können.“

René Paul Niemann, 30.04.2022

Frühsommerfest und Woche des Gartens 2020 – jetzt anmelden!

Liebe Freundinnen und Freunde großer und kleiner Gärten,

Veränderungen, Entwicklungen und Stillstand in Sachen Kleingärten, Urban Gardening und Kaisenhäusern in Bremen – es gibt vieles zu berichten. Herausgreifen will ich heute die schöne Einladung von Lisa Hübotter, Projektleitung Green Urban Labs – Grüner Bremer Westen / Senatorin für Umwelt und Klimaschutz, an Interessierte, in der sie dazu aufruft, die Pforte zum eigenen grünen Paradies im Rahmen der Woche des Gartens für Besucherinnnen und Besucher zu öffnen.

Ich freue mich schon jetzt auf eure Gärten! Vielleicht ist dieses Mal sogar eine Parzelle mit Kaisenhaus als Gartenhaus dabei?! Darüber werde ich mich besonders freuen. Ich mache auch 2020 wieder mit und denke an eine Lesung. Wo das sein wird? Das wird noch nicht verraten. Laßt euch überraschen.

Alle Modalitäten und die Kontaktdaten findet ihr in der Einladung von Lisa Hübotter, die ich euch hier gerne wiedergebe:

Nach dem schönen Erfolg in diesem Jahr, wird es im kommenden Jahr eine zweite Auflage der Bremer Woche des Gartens geben. Anfang Juni, vom 07. bis 14. Juni 2020, feiern wir Bremens Gärten.

Den Auftakt für die bunte Gartenwoche bildet das 3. Frühsommerfest im Grünen Bremer Westen, am Sonntag, 7. Juni 2020, in Bremens großem Naherholungsgebiet mit über 4.000 Kleingartenparzellen. Der Tag des Gartens beendet die grüne Woche im FlorAtrium des Landesverbands der Gartenfreunde. In den Tagen zwischen diesen beiden Höhepunkten werden zahlreiche Hausgärten, Parks, Urban-Gardening-Projekte, Dachgärten und Kleingärten ihre Pforten für Interessierte öffnen und zum Staunen und Austauschen einladen. Darüber hinaus sind erneut Führungen, Workshops, Lesungen und andere Angebote rund um das Thema Garten in der Hansestadt geplant.

Bis zum 31. Januar 2020 haben Sie die Möglichkeit Ihren Garten oder einen Programmpunkt für die Bremer Woche des Gartens anzumelden.

Senden Sie hierzu eine E-Mail oder einen Brief an die Projektleiterin Lisa Hübotter bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Wichtig ist, dass Ihre Nachricht folgende Informationen für die Erstellung des Programmheftes enthält:

  • Ihre Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer)
  • Die Anschrift Ihres Gartens oder des Angebots sofern diese von der obigen Adresse abweicht
  • Eine kurze Beschreibung des Gartens oder des Angebots (max. drei Sätze)
  • Das Datum und die Uhrzeit Ihrer offenen Pforte oder Ihres Angebots
  • Nach Möglichkeit die nächstgelegene Haltestelle des ÖPNV
  • Ein oder zwei aussagekräftige Fotos (digital) mit Angabe des/der Fotografen/in

Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung der oben genannten Daten mit Ausnahme der Telefonnummer und der Privatadresse, sofern diese von dem Veranstaltungsort abweicht, einverstanden. Unter www.bauumwelt.bremen.de/info/gartenwoche können Sie das Programm von 2019 einsehen.

Beste Grüße

Kontakt: lisa.huebotter@umwelt.bremen.de  I  An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen

Internet: www.bauumwelt.bremen.de/info/gruenerbremerwesten

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aktualisierter Beitrag

Trotz 100 von Altersschwäche keine Spur! Verein Blüh‘ auf feiert 100. Geburtstag [Weser-Kurier]

 

Screenshot Weser-Kurier abgerufen am 20.6.2019. Foto im Beitrag von Roland Scheitz

Dieser Beitrag von Anne Gerling gebe ich ier gerne wieder. Er erschien am 20.6.2019 im Weser-Kurier/Stadtteil-Kurier West.

Den 137 Gröpelingern, die am 16. Juni 1919 den Kleingärtnerverein „Blüh’ auf“ gründeten, ging es um den Anbau von Obst und Gemüse. Ihr Vereinsheim schrieb später – in Bremen – Rock’n Roll-Geschichte.

Es waren tatkräftige Männer, Frauen und Kinder aus dem Ohlenhof-Quartier, die vor nunmehr 100 Jahren im Bremer Westen frisch umgebrochenes Wiesenland in Parzellen mit ertragreichen Gemüsegärten zur Selbstversorgung umwandelten: Das lässt sich der 142-seitigen Festschrift entnehmen, die der Vorstand des Kleingärtnervereins „Blüh‘ auf“ anlässlich seines 100-jährigen Bestehens gemeinsam mit der Waller Historikerin und Kleingarten-Bloggerin Kirsten Tiedemann verfasst hat.  

Nach dem Hungerwinter 1916/17 waren in verschiedenen Teilen Bremens städtische Wiesen zur Schaffung von Kleingärten freigegeben worden. So auch in Gröpelingen, wo auf den Parzellen links vom Schwarzen Weg in dem Gebiet zwischen Humannstraße und Bahndamm zwar weder Bäume noch Lauben standen – sich aber trotzdem rasch 137 Pächter fanden, die sich am 16. Juni 1919 im Verein „Blüh’ auf“ zusammenschlossen.

Überwiegend waren dies Facharbeiter und Arbeiter aus dem Hafen und von den Werften, die nun das Land urbar machten, Beete anlegten, Saatgut beschafften, Obstbäume und Beerensträucher anpflanzten. Gemeinschaftlich planten und befestigten sie auch Wege im Gebiet, die dafür benötigte Schlacke kam von der Schule an der Humannstraße und vom nahe gelegenen Rangierbahnhof.

Viele Mitglieder waren der Gewerkschaft und der Arbeiterbewegung eng verbunden und empfanden es als selbstverständlich, dass man sich gegenseitig unterstützte. Anfangs durch Arbeitskraft, später wurden gemeinsam Düngemittel, Saatgut, Obstbäume oder Sträucher bestellt und Fachvorträge organisiert, um Gartenanfängern bei Obstbaumschnitt oder Schädlingsbekämpfung zu helfen.

Nur 15 Jahre nach seiner Gründung musste der Verein mit knapp der Hälfte seiner Gärten für den Bau der Tirpitz-Kaserne umziehen. Die Pächter bekamen ersatzweise Neuland zwischen der Eisenbahn und dem Maschinenfleet, das sie nun abermals eigenhändig kultivierten. Lauben wurden ab- und auf den neuen Schollen wieder aufgebaut und Bäume und Sträucher umgesetzt. Außerdem wurde das gesamte neue Gelände eingezäunt und mit verschließbaren Toren versehen, um Obst- und Gemüsediebstähle zu verhindern.

Ab 1937 durchtrennte die neu gebaute Blocklandautobahn zwischen Bremer Kreuz und Ihlpohl das Vereinsgebiet – drei Wege lagen nun zwischen Autobahn und Eisenbahn und die Geräuschkulisse nahm zu. Als zu Beginn des neuen Jahrtausends die Autobahn auf sechs Spuren erweitert wurde, setzte sich schließlich der Vereinsvorsitzende Jürgen Huss gemeinsam mit Rolf Heide, Vorsitzender der Gartenfreunde „Am Mittelwischweg“, erfolgreich für den Bau von Lärmschutzwänden ein, was ein Gewinn für das Gebiet war.

„Solche Erfolge gelingen leichter im Schulterschluss mit den benachbarten Vereinen“, sagt Jürgen Huss rückblickend. So habe sein Verein gemeinsam mit den Nachbarn „Am Mittelwischweg“, „Morgenland“ und „Waller Marsch“ – die vier bilden den Kleingartenpark „In den Wischen“ – im Jahr 2002 auch die Zuschüttung des Mäusetunnels verhindern können, der einer der wenigen Zugänge zu dem neuen 480 Hektar großen Naherholungspark „Grüner Bremer Westen“ ist. Auch bei „Blüh‘ auf“ zogen nach dem Krieg Menschen in Behelfsheime auf Parzelle: Im Jahr 1955 waren Tiedemann zufolge 114 der 750 Vereinsgärten bewohnt und nur in vier der 19 Wege gab es keine Behelfsheime. Heute gehört noch ein rechtmäßig bewohntes Kaisenhaus zum Verein.

Ein beliebter Treffpunkt

1950 wurde beschlossen, ein Vereinsheim mit Gaststätte und Saal zu errichten – natürlich in Eigenarbeit, um Geld zu sparen. 1952 war das Gebäude fertig – und wurde später dank Wirt Heinrich Mohrmann zu einem beliebten Treffpunkt: Seeleute, Soldaten und Jugendliche aus der ganzen Stadt zog es in den Rock ’n’ Roll-Schuppen.

An den Wochenenden war es proppenvoll im Vereinsheim von „Blüh‘ auf“, die Musikbox spielte Bill Haley und Elvis Presley und es wurde wild getanzt. Dass der Verein ein großes Herz für Jüngere hat, stellt er seit 1995 mit seiner Kindergarten-Parzelle unter Beweis, mit der er bremenweit Vorreiter ist: Hier können die Kleinsten gemeinsam gärtnern und natürlich auch toben. Von Altersschwäche also bei Blüh‘ auf auch nach 100 Jahren keine Spur!

 

Imker in Bremen, meldet eure Bienen – Bienenseuche ausgebrochen

Bienenseuche in Bremen ausgebrochen

Artikel von Patricia Brandt 13.06.2019 hier im Weser-Kurier

Weite Teile Bremens sind zum Sperrgebiet erklärt worden: Nach Angaben des Landesveterinäramts ist mit der Amerikanische Faulbrut (AFB) eine hochansteckende Bienen-Seuche ausgebrochen. Die AFB wird durch sporenbildende Bakterien hervorgerufen und durch mit Sporen kontaminiertem Honig verbreitet. Die Erkrankung betrifft jedoch nur Bienen, nicht Menschen. Auch der Honig bleibt verzehrbar. Offen ist zurzeit, wie viele Völker abgetötet werden müssen. „Für uns ist das der worst case“, sagte der Vorsitzende des Bremer Imker-Vereins, August-Wilhelm Schinkel, dem WESER-KURIER. Da sich offenbar viele Hobby-Imker nicht haben registrieren lassen, werde man überlegen müssen, ob der Gesetzgeber eingreift und Imkern beispielsweise regelmäßige amtstierärztliche Untersuchungen vorschreibt.

Zu den am Donnerstag vom Veterinärdienst erklärten Sperrbezirken zählen die Neustadt, Obervieland, Mitte, Östliche Vorstadt, Vahr, Schwachhausen und in Hemelingen die Stadtteile Hastedt und Sebaldsbrück. Laut Behörde müssen Völker aus diesen Gebieten ab sofort registriert und unverzüglich amtstierärztlich untersuchen werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen auch nicht mehr aus den Bienenständen entfernt werden. Ebenso ist der Transport in oder aus den Sperrbezirken untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet. Honig, der nicht zur Verfütterung von Bienen bestimmt ist, betrifft die Regelung aber nicht.

[…]

In Bremen gebe es mehr als 1000 Bienenvölker. „Bis zu zehn Prozent sind nicht gemeldet“, schätzt Pohl [Bienensachverständiger beim Veterinäramt, KT]. Ein Problem sei, dass es viele neue Imker gebe, die ihre Völker nicht beim Veterinäramt registrieren ließen. „Es gibt Leute, die haben ihre Bienen irgendwo aufgestellt, die Bienen schwärmen aus, […]

Den vollständigen Artikel findet ihr im Weser-Kurier. Dazu hier klicken. 

Hier können Imkerinnen ihre Bienen melden und erfahren Näheres:

Prinzipiell gelten im Land Bremen für Faulbrut-Sperrbezirke folgende Vorschriften:
Die in dem Sperrbezirk befindlichen Bienenstände sind vom jeweiligen Verfügungsberechtigten dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, Lötzener Str.3, 28207 Bremen, Tel. 361 4035, unter Angabe der Völkerzahl und des genauen Standortes anzugeben.
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate … zu wiederholen.

Quelle: https://www.lmtvet.bremen.de/tiere/tierseuchen-1469#bienen 

 

Grün mit Biss – Kleingärtnerverein „Blüh‘ auf“ e.V. feiert 100-jähriges Bestehen

Weser-Report 12.6.2019

Ausgabe des Weser-Report 12.6.2019 – Ausgabe West [Screenshot] hier als pdf-Datei verfügbar

Kinderlachen am Maschinenfleet, prächtig blühende Blumen in idyllischen Gärten und uralte Buchen im Vogelschutzgehölz – es ist ein sehenswertes Kleingartengebiet, in dem einer der größten Kleingärtnervereine Gröpelingens seinen 100-jährigen Geburtstag feiert. Der rege Kleingärtnerverein „Blüh‘ auf“ e.V. lädt am Samstag, 15. Juni, ab 19.00 Uhr zu einer echten Country- und Westernparty in die stilecht dekorierte Vereinsgaststätte „Blüh‘ auf“ ein. Line-Dance Vorführungen werden die Füße kribbeln lassen und zum Mitmachen anregen. Ganz vorne stehen Spaß und Geselligkeit auch beim Frühschoppen am Sonntag, 16. Juni. Hierzu hat sich der große Shanty-Chor Grambke angekündigt – als Highlight wird das Vereinslied zum Besten gegeben.

Es blüht und gedeiht in den Gärten zwischen Gröpelingen und dem Maschinenfleet – man versteht es zu gärtnern und sich gemeinsam mit den Nachbarvereinen für den langfristigen Bestand der grünen Lunge des Stadtteils einzusetzen. Die Gärten liefern knackiges Gemüse, sie sind grüne Erholungsorte. Gemeinsam mit den benachbarten Kleingärtnervereinen „Am Mittelwischweg“ e.V., „Morgenland“ e.V. und „Waller Marsch“ e.V. steht man eng zusammen. Die vier Vereine mit ihren idyllischen Parzellen begründen den Kleingartenpark „In den Wischen“. Dieses grüne Naherholungsgebiet für Gröpelingen reicht vom Waller Feldmarksee bis zu den Wettern. Der Schulter-schluss der Vereine zeigt sich auch an den Lärmschutzwänden entlang der Autobahn, denn für deren Bau haben sich die Vereine „Blüh‘ auf“ e.V. und „Am Mittelwischweg“ e.V. unbeirrbar und erfolgreich engagiert. Die Aufenthaltsqualität in den Gärten hat davon enorm profitiert.

Rock‘ Roll Treffpunkt, Kaisenhäuser, Schreberjugend, Ernte-Dank-Umzüge, die erste Kindergartenparzelle Bremens, Fußball-Teams – das alles sind Stichworte zum Kleingärtnerverein „Blüh‘ auf“ e.V. Das hundertjährige Bestehen nimmt der Verein zum Anlass, sich gemeinsam mit der Historikerin Kirsten Tiedemann seiner Tradition und Geschichte zu widmen. Aus der Zusammenarbeit ist ein lesenswertes Buch von 144 Seiten mit einmaligen historischen Fotos, Originaldokumenten und Geschichten aus dem Vereinsleben entstanden. Ganz neue Informationen besonders der frühen Vereinsjahrzehnte stammen aus den alten Protokollbüchern des Vereins. Diese handgeschriebenen Protokolle sind bis zu 93 Jahre alt. Wichtig ist es den Autoren, Kirsten Tiedemann und Jürgen Huss, 1. Vorsitzender des Vereins, die Geschicke des Vereins jeweils im Zusammenhang von Politik und Wirtschaft in Bremen zu zeigen. Das gelungene Buch hält gleichzeitig das abwechslungsreiche Vereinsleben und das umsichtige Handeln der Vereinsvorstände durch das vergangene Jahrhundert für die Zukunft fest. Es erscheint in limitierter Auflage und wird zu den Feierlichkeiten gedruckt vorliegen.

Der Kleingärtnerverein Blüh‘ auf e.V. lädt seine aktuellen und früheren Mitglieder mit ihren Familien sowie die Freundinnen und Freunde aus den Nachbarvereinen zu den Jubiläumsfeiern ein. Herzlich willkommen sind auch Bekannte und Interessierte, die den Verein kennen lernen wollen.

TERMINE:

  • Samstag, 15. Juni ab 19.00 Uhr Country- und Western-Party (Kostümierung ist gerne gesehen)
  • Sonntag, 16. Juni ab 10.00 Uhr Frühschoppen mit Shanty-Chor Gramke (open end)
  • Ort: In der Vereinsgaststätte mit Festzelt, Auf den Wettern 1, In den Wischen/Gröpelingen.
  • Bitte vormerken: Ein Kinderfest wird am 17. August gefeiert

    Blick über das Maschinenfleet ins Blockland. Foto: K. Tiedemann

B‘ 90/Grüne (Teil 1) – Pläne der Parteien für Bremens Kleingartengebiete [abgeordnetenwatch]

Björn Fecker B’90/ Grüne antwortet auf die Frage von Norbert Wicha auf abgeordnetenwatch.de

Sehr geehrter Herr Wicha,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Sehen Sie mir bitte nach, dass ich als Nicht-Experte in diesem Themenfeld nur unsere große Linie skizzieren kann und nicht in allen rechtlichen Details in der Tiefe stecke.

Für mich ist klar, dass intakte Häuser nicht abgerissen werden sollten, sondern sich der Fokus auf die nicht mehr zu nutzenden Immobilien beziehen sollte. Alles andere wäre angesichts der Wohnraumsituation in Bremen ein falsches Signal. Deswegen haben wir auch im Haushalt entsprechende Mittel ausschließlich für den Abriss der Schrottimmobilien hinterlegt. Durch die Novelle des Bundeskleingartengesetzes besteht nun auch Chance die Kaisenhäuser weiter zu erhalten. Überdies hat sich die Grüne Bürgerschaftsfraktion auch für die Wochenendgebiete eingesetzt, wenn dies mit den gängigen Vorschriften (bspw. Flucht- und Rettungswege) in Einklang zu bringen ist. Mit dem Landesverband der Gartenfreunde, das werden Sie sicherlich auch den Medien entnommen haben, sind wir in einem stetigen Dialog ohne dabei die Meinung des Verbandes in jeder Frage zu teilen. Gerade in einer Stadt sind Kleingärten für Kinder und Familien eine wichtige Erholungsquelle, die wir gemeinsam mit den Nutzer*innen im Rahmen des Kleingartenentwicklungsplans nun auch weiter entwickeln wollen. Aus meiner Sicht mit durchaus mehr Flexibilität, als es in der Vergangenheit der Fall war.

Liebe Grüße
Björn Fecker

Die Frage zu Plänen der Parteien für Bremens Kleingartengebiete – gestellt von Norbert Wicha [abgeordnetenwatch]

Hier die vollständige Frage, die Norbert Wicha, Sprecher der Wegegemeinschaft Karl-Beckhusen-Weg/Findorff, auf http://www.abgeordnetenwatch.de an viele Kanidat*innen zur Bürgerschaftswahl 2019 gerichtet hat im Wortlaut: (Vgl. www.abgeordnetenwatch.de)

Seit genau 4 Jahren wird über den Kleingartenplan 2025 und damit verbunden (DA 422) über die Zukunft der Kaisenhäuser geredet. Abgesehen davon, daß Bremen kein Geld für den Abriss aller Häuser hat und die Wohnungsnot es geradezu verbietet, intakten Wohnraum zu vernichten (echte Schrottparzellen natürlich ausgenommen), frage ich Sie, warum Sie jetzt nicht zeitnah Rechtssicherheit schaffen für den Fortbestand der Kaisenhäuser? Diese Häuser sind damals mit einer S.-H.-Lizenz (Baugenehmigung) errichtet worden und haben nach ca. 70 Jahren der Duldung und nach neuester Rechtsprechung Bestandsschutz. Die Listen mit dieser Baugenehmigung befinden sich bei der Bauverwaltung. Sowohl das neueste Bundeskleingartengesetz als auch ein höchstrichterliches Urteil (BVerwG 4 CN 7.12 vom 11.07.2013) lassen Wohngebäude als Einsprengsel in Kleingartengebieten zu. Mit der Einführung der zertifizierten Sammelgrube gibt es auch keine Abwasserproblematik! Die Vereine könnten die leerstehenden Parzellen wieder verpachten und ohne dem Damoklesschwert eines teuren Rückbaus würden viele Menschen wieder Geld und Arbeit in solche Grundstücke investieren. Die Kleingartengebiete würden wieder belebt, sauber und sicherer! Also für alle Parteien eine Win-Win-Win-Situation! Auch müßte man sich über die Ansichten des Landesverbandes der Kleingärtner hinwegsetzen. Es gibt Vereine und viele Eigentümerparzellen, die mit diesem Landesverband keine Schnittstellen haben! Warum werden die neuesten Urteile und Möglichkeiten von der Politik und von der Verwaltung nicht öffentlich kommuniziert? Warum blockt die Verwaltung alles ab? Genau wie das Thema Wochenendgebiete in Kleingartengebieten, wo die Anträge seit 10 Jahren auf deren Tisch liegen! Können Sie zu diesem Thema belastbare Aussagen machen, ohne die üblichen Hinhalte-Floskeln?

Mit freundlichem Gruß, Norbert Wicha

Kleingärtner versammeln sich. Bericht im Weser-Kurier [aktualisiert]

In der Sonntagsausgabe berichtet Hanni Steiner für den Weser-Kurier von der Jahreshauptversammlung der Kleingärtner Bremens, Bremerhavens, Bederkesas und Bremervördes. Wahlen brachten die erwarteten Kandidaten, Klaus Bode und Wolfgang Golasowski, in Vorstandsämter. Auf einer Podiumsdiskussion, moderiert von Oliver Wächter (Verlag „Gartenfreund“), bekräftigen Vertreter und Vertreterinnen von vier Parteien ihr generelles „Ja“ zu Kleingärten. Die Kaisenhausbewegung mit ihrer Gartenwohnkultur wird Thema. Erstmals wird der Begriff „Schlichtbauten“ darauf angewandt. Wer bringt ihn in die Diskussion ein? Ist es der Moderator? Unbenannt bleibt, dass es Kaisenhäuser nicht nur im Bremer Westen sondern auch in vielen anderen Kleingartengebieten der Stadt gibt: in Schwachhausen, Findorff, Peterswerder, auf dem Stadtwerder und in Woltmershausen und … Die Positionen von CDU, FDP und LINKE in der Sache werden im Beitrag wiedergegeben. Wie verhalten sich SPD und Grüne dazu? Diese Frage bleibt an dieser Stelle offen.

Hier will ich an die Veranstaltung am morgigen Montag, 1.4. 2019 im Brodelpott/Kulturhaus Walle erinnern. Zwei Tage nach der Delegiertenversammlung der Gartenfreunde  wird sich die Spitzenkanddatin der Grünen, Dr. Maike Schaefer, gemeinsam mit interessierten Menschen des Themas Kleingartenentwicklung annehmen.

Ein Arbeitskreis „Kleingartenplan“ aus Behördenvertretern und Kleingärtnern (das sind Funktionäre des Landesverbands) habe sich gebildet. Und eine neue Gartenordnung kommt im November. Wie sie wohl aussehen wird? Zum Artikel „Neue Gartenordnung erst im November“ im Kurier am Sonntag geht’s hier.

* Nachtrag: Von anderer Seite höre ich, dass es einen neuen Landesfachberater gibt. Carsten Simering ist zum neuen Landesfachberater gewählt worden, nachdem der Posten über ein Jahr vakant war. Damit hat auch der zweite Aktivist der „Kleingartenrebellen Bremen“ eine Funktion im Verbandswesen der Kleingärtner übernommen. Die Web-Seite der Kleingartenrebellen ist heute „disabled“ – deaktiviert – siehe hier.

Es ist zu wünschen, dass beide Akteure sich zugunsten einer modernen, ökologischen Kleingartenordnung, die mit der Basis abgestimmt werden, einsetzen, die Entscheidungsfindung transparent gestalten und sich demokratischer Praktiken verpflichtet fühlen – wie sie es als Kleingartenrebellen eingefordert haben.

 

 

IG Parzellenbewohner bei Demo „Menschenrecht auf Wohnen“

Für den dauerhaften Erhalt von Kaisenhäuser, den kleinen Wohnhäusern in den Parzellengebieten unserer Stadt, engagiert sich die Interessengemeinschaft der Parzellenbewohner e.V. seit vielen Jahrzehnten. Die Gruppe nimmt an der Demonstration „Wohnen ist Menschenrecht“ am 23. März 2019 teil und macht auf die historisch gewachsene Gartenwohnkultur aufmerksam. Sie sagt, eine langfristige Rechtssicherheit – auch mit Wohnrecht – ist möglich und soll für die verbliebenen Kaisenhäuser endlich realisiert werden.

Hier die Presseerklärung im Wortlaut.

 

Als Interessengemeinschaft der Parzellenbewohner und Gartengrundstückseigentümer e.V. unterstützen wir die Demonstration des Aktionsbündnisses Menschenrecht auf Wohnen Bremen, die für Samstag, den 23. März 2019, angesetzt ist. Unsere Mitglieder haben wir zur Teilnahme an der Demonstration aufgerufen. Unsere IG setzt sich seit Jahrzehnten für die Legalisierung der Kaisenhäuser in Bremen und einen humanen Umgang mit Menschen, die ihre Parzelle zeitweise zum Wohnen nutzen wollen, ein.
Die Kaisenhäuser sind eine Besonderheit der Bremer Geschichte. In Folge der Kriegseinwirkungen entstanden in den Kleingartengebieten Bremens in der Nachkriegszeit tausende Wohnhäuser. Noch in den 60er-Jahren soll es bis zu 80.000 Parzellenbewohner gegeben haben, so die Historikerin Kirsten Tiedemann in ihrem Buch „Mehr als ein Dach über dem Kopf“.
Auch heute gibt es noch eine vierstellige Zahl an Kaisenhäusern, die dem Abrisswahn der Bremer Baupolitik vorerst entkommen sind. Seit 2015 gilt eine vorläufige Dienstanweisung an die Baubehörde, die die gängige Praxis der Zwangsabrisse wegen „illegaler Wohnnutzung“ beendet. Eine dauerhafte Legalisierung der Häuser ist jedoch nicht absehbar und auch in der Frage des Wohnnutzungsverbots bleiben Politik und Behörde auf ihrem alten Kurs.
Dabei sollte aus unserer Sicht gerade in diesen Zeiten der Wohnungsnot endlich der Mut gefasst werden, hier andere Wege zu gehen und den Kaisenhäusern endlich einen bestandssichernden Rechtsstatus samt Wohnnutzungsrecht zu gewähren. Es handelt sich um zahlreiche Häuser die mit Trinkwasser-, Strom- und Telefonanschluss sowie Abwassergrube direkt für eine Wohnnutzung geeignet wären. Viele weitere Häuser ließen sich mit einigem Sanierungsaufwand schnell in einen solchen Zustand versetzen. Baurechtlich bietet das Bundesverwaltungsgerichtsurteil BVerwG 4 CN 7.12 vom 11.07.2013 die Möglichkeit auch in ausgewiesenen Kleingartengebieten einzelne Parzellen mit Kaisenhäusern in den Bebauungsplänen im Rahmen von „Insellösungen“ zu legalisieren und mit Wohnnutzungsrecht auszustatten.
Die Wege sind da, noch fehlt der Wille. Wir hoffen sehr, dass in diesen Zeiten die Vernunft siegt und die Bremer Kaisenhäuser doch noch zu ihrem späten Recht kommen.

 

Der Vorstand der IG der Parzellenbewohner und Gartengrundstückseigentümer e.V.

Bremen, den 20.03.2019

Der Umgang mit Kaisenhäusern: Bremer Senat antwortet auf Anfrage

Foto: Robert Lorenz

Seit 2015 ist der Erhalt intakter Kaisenhäuser in den Kleingärten Bremens als übergroße Gartenhäuser gestattet. Dieser neue Sachverhalt erfordert die Klärung verschiedener Fragen auf verschiedenen Ebenen, die bis heute offen sind. Daher verpachten die meisten Vereine offenbar keine Gärten mit Kaisenhäusern – trotz großer Nachfrage. [Warum machen es die meisten Vereine nicht? Sobald ein Kleingärtnerverein eine Parzelle mit Kaisenhaus verpachtet, wird der Verein oder der neue Pächter vom Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. für die Übernahme eventueller späterer Abrisskosten des Gebäudes verantwortlich gemacht. Hier ist aber aus historisch begründeter Sicht die Stadtgemeinde für verantwortlich.] Das angestrebte Ziel, Verpachtung und langfristige Nutzung von intakten Kaisenhäusern als Gartenhäuser als win-win-Situation für Pächter und Pächterinnen, Kleingärtnervereine, Landesverband der Gartenfreunde Bremen und die Stadt Bremen, kann unter diesen Umständen bisher nicht realisiert werden. Im Gegenteil bleiben Parzellen mit Kaisenhäusern trotz Nachfrage frei und intakte Gebäude verfallen.

Mir und vielen Interessierten scheint es dringend geboten, sich dieser Thematik rasch in einem konstruktiven Gespräch anzunehmen.

Nun gibt es die Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zum Umgang mit Kaisenhäusern an den Bremer Senat, die das Thema auf 2020 vertagt. Die Antwort gebe ich im Folgenden wieder:

„BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Drs. 19/935 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode

19.03.19

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 3. Dezember 2018 „Guterhaltene Gebäudesubstanz in Kleingärten weiter nutzen“

Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

„Im Jahr 2015 hat die Deputation für Bau beschlossen, dass vorhandene Gebäude in Kleingärten für ausschließlich kleingärtnerische Zwecke genutzt werden dürfen, auch wenn ihre Größe den Vorgaben des Bebauungsplans bzw. Kleingartengesetzes widerspricht. Unter den gleichen Bedingungen werden „Kaisenhäuser“ nach Ablauf der Auswohnberechtigung geduldet. Die mit Kudella-Auswohnerinnen und -Auswohnern geschlossenen Abrissvereinbarungen sind bis zur Vorlage des Kleingarten- entwicklungsplans für Gebäude, die kleingärtnerisch genutzt werden können, unabhängig von ihrer Größe ausgesetzt, soweit nach Aufgabe der Wohnnutzung eine Nachnutzung als Kleingartenlaube beabsichtigt ist.

Politischer Wille aller Beteiligten war es damals, insbesondere guterhaltene Gebäude-substanz nicht abzureißen, sondern diese als Kleingartenlaube weiternutzen zu können.Nach der Dienstanweisung Nr. 440 des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 27. September 2017 werden neue Abrissvereinbarungen nur in „besonders begründeten Einzelfällen“ abgeschlossen. Soweit bekannt, hat das Bauressort mit der Begründung, ein „besonders begründeter Einzelfall“ läge nicht vor, den Abschluss von neuen Abrissvereinbarungen, abgelehnt. Diese Verwaltungspraxis führt dazu, dass Vereinsvorstände davon Abstand nehmen, nach Aufgabe von Parzellen mit einer intakten Bebauung neue Pachtverträge abzuschließen, weil nicht klar ist, wer nach Beendigung der neuen – ausschließlich kleingärtnerischen – Nutzung mit den Abrisskosten, die zwischen 20.000 bis 40.000 Euro betragen können, belastet wird. Wegen dieses Risikos werden gut erhaltene große Gebäude in Kleingartengebieten zur kleingärtnerischen Nutzung nicht neuverpachtet und beginnen deshalb zu verfallen. Dieser Umstand verschärft das sowieso bestehende Problem der aus anderen Gründen freigefallenen Parzellen und durchkreuzt den politischen Willen, wie er im Beschluss der zuständigen Deputation 5. März 2015 zum Ausdruck gekommen ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Ist das geschilderte Problem dem Senat bekannt?

2. Bis wann wird der als eine Aussetzungsvoraussetzung für die Abrissvereinbarungen genannte Kleingartenentwicklungsplan vorliegen?

3. Beabsichtigt der Senat, die bestehenden Abrissvereinbarungen auch darüber hin-aus auszusetzen, soweit Gebäude rechtlich zulässig kleingärtnerisch genutzt werden?

4. Wie kann für Neupächter von Gebäuden, die bereits mit einer ausgesetzten Ab-rissverfügung belegt sind oder für die eine Abrissvereinbarung besteht, Rechtssi-cherheit hergestellt werden?

5. Unter welchen Voraussetzungen beabsichtigt der Senat, die Duldung der ande-ren kleingärtnerisch genutzten Gebäude zu verlängern und wie kann bei einer Neuverpachtung Rechtssicherheit hergestellt werden?

6. Sieht der Senat eine Möglichkeit, bei Neuverpachtungen solcher Gebäude gegen Zahlung eines erhöhten Pachtzinses eine Freihaltungszusicherung von möglichen Abrisskosten zu erklären, soweit eine Abrissverfügung ausschließlich aufgrund der Dimension der übernommenen Gebäude erfolgen sollte?

7. Wie beabsichtigt der Senat, dem politischen Willen, intakte – aber zu große –  Ge-bäude für eine kleingärtnerische Nutzung zu erhalten, Geltung zu verschaffen, obwohl sich das Bauressort weigert, neue Abrissvereinbarungen abzuschließen.

8. In welcher Form wird der Senat das beschriebene Problem mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. und betroffenen Kleingartenvereinen gemeinsam bearbeiten?“

Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Ist das geschilderte Problem dem Senat bekannt? Das geschilderte Problem ist dem Senat aufgrund diverser Anfragen zum Abschluss neuer Abrissvereinbarungen bekannt. Richtig ist, dass seit dem Beschluss der Baudeputation vom 05.03.2015 für Behelfsheime grundsätzlich keine Abbruchvereinbarungen mehr geschlossen werden. Dafür spricht, dass entsprechend dem Votum der Deputation die Beseitigung der übergroßen, aber gut erhaltenen Behelfsheime nach Aufgabe der Wohnnutzung nicht mehr verlangt werden soll, um sie stattdessen für eine kleingärtnerische Nutzung zu dulden. Diese neuen Rahmenbedingungen sind seinerzeit in einer Dienstanweisung Nr. 440 im Interesse einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis festgelegt worden. Danach können neue Abrissvereinbarungen nur noch „in besonders begründeten Einzelfällen“ abgeschlossen werden. Diese begründeten Einzelfälle waren bei den vorgetragenen Anfragen nicht erkennbar. Die Sorge, möglicherweise irgendwann die Rückbaukosten tragen zu müssen, begründet keinen Einzelfall, sondern kann mit jedem zurzeit noch kleingärtnerisch nutzbaren Behelfsheim verbunden sein. Es handelt sich also um eine generell mit dem Eigentum verbundene Belastung. Diese kann nicht grundsätzlichvon der öffentlichen Hand übernommen werden. Der Sinn der Kostenübernahme lag vor dem Deputationsbeschluss vom März 2015 darin, durch zeitnahe und einvernehmliche „Bereinigung“ rechtmäßige Zustände auf dem betroffenen Grundstück herzustellen, die Bebauung also entsprechend Bebauungsplan und Bundeskleingartengesetz auf max. 24 m² zu begrenzen. Mit dem Deputationsbeschluss wurde genau dieses Vorgehen ausgesetzt und die Behelfsheimegeduldet. Grundsätzlich ist es sinnvoll gut erhaltene Gebäudesubstanz aus ökologischen und sozialen Gründen dort wo es rechtlich möglich ist zu erhalten.

2. Bis wann wird der als eine Aussetzungsvoraussetzung für die Abrissvereinbarungen genannte Kleingartenentwicklungsplan vorliegen? Es ist vorgesehen, die Grundzüge des Kleingartenentwicklungsplans in 2020 vorzulegen.

3. Beabsichtigt der Senat, die bestehenden Abrissvereinbarungen auch darüber hinaus auszusetzen, soweit Gebäude rechtlich zulässig kleingärtnerisch genutzt werden?

4. Wie kann für Neupächter von Gebäuden, die bereits mit einer ausgesetzten Abrissverfügung belegt sind oder für die eine Abrissvereinbarung besteht, Rechtssicherheit hergestellt werden?

5. Unter welchen Voraussetzungen beabsichtigt der Senat, die Duldung der aderen kleingärtnerisch genutzten Gebäude zu verlängern und wie kann bei einer Neuverpachtung Rechtssicherheit hergestellt werden?

6. Sieht der Senat eine Möglichkeit, bei Neuverpachtungen solcher Gebäude gegen Zahlung eines erhöhten Pachtzinses eine Freihaltungszusicherung von möglichen Abrisskosten zu erklären, soweit eine Abrissverfügung ausschließ-lich aufgrund der Dimension der übernommenen Gebäude erfolgen sollte?

7. Wie beabsichtigt der Senat, dem politischen Willen, intakte – aber zu große – Gebäude für eine kleingärtnerische Nutzung zu erhalten, Geltung zu verschaffen, obwohl sich das Bauressort weigert, neue Abrissvereinbarungen abzuschließen.

8. In welcher Form wird der Senat das beschriebene Problem mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. und betroffenen Kleingartenvereinen gemeinsam bearbeiten?

Antwort zu Fragen 3 bis 8, die gemeinsam beantwortet werden:

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie hat am 05.03.2015 beschlossen, dass zum Kleingartenplan 2025 auch eine Neufassung der für die bauaufsichtliche Praxis wesentlichen Dienstanweisungen gehört, die mit allen relevanten Stellen abgestimmt werden sollen. Dabei sei auch zu klären, bis zu welcher Größe baulicher Anlagen eine Duldung langfristig in Betracht kommt, wie mit bestehenden Abrissvereinbarungen umzugehen ist und ob bzw. inwieweit neue Abrissvereinbarungen angeboten werden sollen.

Dem Inhalt dieser Dienstanweisungen, die sich noch in Vorbereitung befinden, kann nicht vorgegriffen werden. Daher gibt es auch noch keine Klärung zu der Frage, ob eine indirekte finanzielle Beteiligung – etwa durch Zahlung eines erhöhten Pachtzinses – zur Übernahme von Abrisskosten führen kann. Ziel ist es, den genannten Auftrag der Deputation so weit wie möglich umzusetzen. Rechtlich kann der Status der Behelfsheime jedoch allenfalls einer „qualifizierten Duldung“ entsprechen, solange die Gebiete als Kleingärten ausgewiesen sind. Rechtssicherheit im herkömmlichen Sinne wird also für übergroße bauliche Anlagen auch bei ausschließlich kleingärtnerischer Nutzung durch eine Dienst-anweisung und einen Kleingartenplan nicht zu erreichen sein. Eine neue Dienstanweisung mit möglichen Festlegungen für eine Duldungspraxis wird später ihrerseits wieder änderbar sein, auch wenn dies die Prüfung voraussetzt, inwieweit ein möglicherweise erzeugtes Vertrauen in die Duldungspraxis schutzwürdig sein kann.

Das Bauressort steht im Kontakt mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. und betroffenen Kleingartenvereinen. Entsprechend dem Beschluss der Deputation wird mit ihnen die Überarbeitung der Dienstanweisungen abgestimmt.

Hierzu wird der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zeitnah zu einem Gespräch mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. einladen.“ Zitatende

Das Dokument kann als pdf-Datei unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden: Bremische Bürgerschaft – Vorläufige Dokumente   
– aktualisiert am 21.3.19 um 11:04 Uhr