Wählen gehen!

Manche machen es schon vorm Frühstück, andere gehen nach dem Mittagsessen und wieder andere vorm Kaffeesieren. Es gibt richtige Rituale. Erst Wählen, dann einen Plausch mit den Nachbarn oder Besuch bei den lieben FreundInnen.

Die Wahl der Bremischen Bürgerschaft, des Beirates, d.h. der Stadtteilparlamente in Bremen, und die Wahl des Europäischen Parlaments stehen heute auf meiner to-do-Liste. Ganz vorne. Als erstes. Und meine Stimmabgabe zum Volksentscheid über die zukünftige Nutzung des Rennbahngeländes im Bremer Osten.

Und ihr, wie macht ihr es?

Wählen gehen!

SPD (Teil 4), CDU (Teil 2) und AfD – Aussagen zu Kleingärten von Politikern zur Bürgerschaftswahl 2019 [abgeordnetenwatch.de]

Heute stelle ich gebündelt noch einige Antworten auf die Fragen von Norbert Wicha vor, wie sie auf http://www.abgeordnetenwatch.de gegeben wurden.

Antwort von Antje Grotheer (SPD)16. Mai. 2019 – 07:57

Sehr geehrter Herr Wicha, zur Frage des Umgangs mit den gut erhaltenen Gebäuden in Kleingärten hat die SPD-Fraktion erst im März eine Anfrage an den Senat gerichtet, die ich Ihnen zusammen mit der Antwort gerne zur Kenntnis gebe. Die SPD wird auch nach der Wahl an dem Thema dran bleiben.

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/935 S Stadtbürgerschaft, 19. Wahlperiode 19.03.19 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 3. Dezember 2018: „Gut erhaltene Gebäudesubstanz in Kleingärten weiter nutzen“ * […]

Frau Grotheer fügt nun die gesamte Antwort auf die Anfrage ein, die Sie/ ihr noch einmal auf http://www.abgeordnetenwatch.de und auf meinem Blog hier lesen könnt.

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Auch Carsten Meyer-Heder erhielt die Anfrage von Norbert Wicha. Seine Antwort steht noch aus: Antwort von Carsten Meyer-Heder (CDU)17. Apr. 2019 – 10:15
Dauer bis zur Antwort: 3 Tage 13 Stunden

Hallo Herr Wicha,

wir melden uns zu Ihrer Anfrage in den kommenden Tagen zurück. Für weitere Fragen kontaktieren Sie mich gerne über meyer-heder@cdu-bremen.de oder über https://www.carsten-meyer-heder.de/kontakt

Beste Grüße,

Carsten Meyer-Heder

***** Weiterlesen

Unser Bürgermeister SPD – Pläne der Parteien für Bremens Kleingartengebiete [abgeordnetenwatch.de]

Auch unser derzeitiger Bürgermeister teilt die Ansichten von Herrn Tschöpe und Herrn Bovenschulte zum Umgang mit Kaisenhäusern und der Planung für Kleingartengebieten.

Heute höre ich übrigens, dass der Vorstand des Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. inzwischen einen Brief an Herrn Tschöpe gesandt hat, in dem er gebeten wird, vor seinen Aussagen über den Landesverband der Gartenfreunde Bremen mit diesem Rücksprache zu halten. In dem Brief heißt es weiter, dass der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V.  nicht für eine teilweise Bebauung von Kleingartengebieten stimme – man will alle Gartengelände komplett erhalten. Der Landesverband der Gartenfreunde steht auch nicht für eine Umwidmung von Teilen des Kleingartengebietes Walle in Wochenendhausgebiete – die Pacht würde zu teuer.

Moment! Erinnere ich richtig, dass Herr Golasowski, 2. Vorsitzender, sich in Weser-Kurier und in der Verbandszeitung Gartenfreund positiv zur Bebauung mit Tiny-Häusern in der Waller Feldmark ausgesprochen hat? Doch, doch am 8.1.2019 war da was, nämlich hier

Bemerken möchte man an dieser Stelle, dass sich für die Umwidmung in Wochenendhausgebiete ausschließlich Vereine mit Gärten, dessen Land in Privatbesitz der Gärtner ist, interessieren und engagieren. Über diese Gärten hat der Landesverband – soweit mir bekannt ist – keine Entscheidungsbefugnis.

Hier nun die Haltung unseres amtierenden Bürgermeisters im Wortlaut, wie auf www.abgeordnetenwatch.de

Antwort von Carsten Sieling (SPD)26. Apr. 2019 – 14:09
Dauer bis zur Antwort: 1 Woche 5 Tage

Sehr geehrter Herr Wicha,

im bundesweiten Vergleich der Großstädte verfügt Bremen über ein besonders großes Angebot an Kleingärten (bezogen auf die Bevölkerungszahl), zugleich müssen aber auch wir uns mit einer kontinuierlich sinkenden Nachfrage nach Kleingärten auseinander setzen.
Diese sinkende Nachfrage zeigt sich insbesondere im Bremer Westen, wo aktuell deutlich über 500 Parzellen nicht genutzt werden. Diese Gebiete gleichwohl attraktiv zu erhalten, fordert die betroffenen Vereine außerordentlich.
Dies war und ist der Hintergrund für unser politisches Ziel, einen Kleingartenentwicklungsplan zu erarbeiten, der zukunftsfähige Lösungen für die künftige Gestaltung der vom wachsenden Leerfall betroffenen Gebiete enthalten soll.
Als Ursache für den derzeitigen, leider noch nicht sehr weit gediehenen Stand der Erarbeitung sind zum einen die doch zeitaufwendigen vorbereitenden Arbeiten zu nennen, zum anderen aber auch der Umstand, dass es noch unterschiedliche Haltungen zur grundsätzlichen Zielorientierung gibt: sollen sich die bisherigen Kleingartengebieten im Bremer Westen komplett zu einem sogenannten „Landschaftspark West“ ohne jegliche Anteile von Wohnbebauung entwickeln oder – und dafür spreche ich mich aus – soll es auch die Möglichkeit geben, Teile dieser Flächen für den Wohnungsbau nutzen, deren Verkaufserlöse dann vollumfänglich und in Absprache mit den betroffenen Vereinen für Attraktivitätsteigerungen genutzt werden können. In diesen Kontext gehört auch eine noch ausstehende Verständigung zur Weitergabe nutzbarer Kaisenhäuser.
Diese grundsätzliche Klärungen sind in den Koalitionsverhandlungen für die kommende Legislaturperiode herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Sieling
Bürgermeister

Die LINKE (Teil 2) – Pläne der Politik für Kleingärten in Bremen [abgeordnetenwatch.de]

Die Antwort von der Fraktionsvorsitzenden von Die LINKE, Kristina Vogt, auf die Frage von Norbert Wicha bei www.abgeordnetenwatch.de könnt ihr hier heute lesen.

Antwort von Kristina Vogt (LINKE) 15. Apr. 2019 – 14:51
Dauer bis zur Antwort: 1 Tag 17 Stunden

Sehr geehrter Herr Wicha,

Sie sprechen einen Punkt an, der mich als ehemalige Parzellistin seit langem ärgert. Wir hatten im Juli 2014 den Antrag „Kaisenhäuser-Konzept an neue Rechtslage anpassen“ gestellt (https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2014-07-10_Drs-18-593%20S…). In der Begründung des Antrags hatten wir damals ausgeführt:
„Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2013 ist die bisherige Auffassung des Senats, eine Wohnnutzung in Kleingartengebieten könne in keiner Weise rechtlich zulässig sein, obsolet geworden. Noch in der Antwort auf die Große Anfrage der LINKEN „Wohnen in Kleingartengebieten (‚Kaisen-Häuser‘) rechtlich absichern“ hatte der Senat ausgeführt, weder Duldungen, noch Ausnahmeregelungen, noch Einzelfestsetzungen könnten rechtlich Bestand haben. Nach der Entscheidung des BVerwG (4 CN 7.12 vom 11. Juli 2013) ist dies falsch. Damit ist der Weg frei, endlich die Lähmung bei der Überarbeitung des Konzepts zu überwinden und die Politik zu beenden, deren gestalterisches Ziel sich letztendlich in der vollständigen Beseitigung aller Wohnnutzungen in Kleingartengebieten erschöpfte. Wohnen in Kaisenhäusern, eine ungewöhnliche, aber in Bremen historisch verwurzelte Wohntradition und Lebensform, kann und soll in Bremen auch eine Zukunft haben. Zur rechtlichen Absicherung sowohl der BewohnerInnen, als auch der Verteidigung der Kleingartengebiete gegen eine schleichende Umwandlung in generelle Wohngebiete, steht eine breite Palette von Instrumenten zur Verfügung. Sie können jetzt genutzt werden.
Leider wurde unser Antrag von SPD, Grünen und CDU abgelehnt (die FDP war damals nicht in der Bürgerschaft vertreten).
In der gesamten Legislaturperiode 2015 bis 2019 hat sich nichts getan, auch Nachfragen in der Deputation brachten keine Ergebnisse. Es wurden keine bewohnten Häuser mehr abgerissen, aber es wurde auch nichts dafür getan, das Einzelfall-Wohnen in Kaisenhäusern zuzulassen. Auch das Anliegen mehrerer Vereine, Wochenendgebiete zuzulassen, wurde nicht umgesetzt.
Nach der Wahl muss endlich Verlässlichkeit für Kaisenhäuser und deren Besitzer*innen geschaffen werden. Mit Einzelfestsetzungen, die rechtssicher Wohnen zulassen, mit Umwandlungen in Wochenendgebieten, wenn die Vereine dies wünschen, und mit einer grundsätzlich veränderten Kommunikation, die den Fortbestand der Kaisenhäuser und des Wohnens in Kaisenhäusern als Chance für die Kleingartengebiete begreift. An uns soll das nicht scheitern.

Mit freundlichen Grüßen
Kristina Vogt

SPD (Teil 2) – Pläne der Parteien für Bremens Kleingärten [abgeordnetenwatch]

Es ist spektakulär, was die SPD offenbar gemeinsam mit dem Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. für den Grünen Bremer Westen plant. Die Kleingärtner erfahren davon nur auf abgeordnetenwatch.de. Die Interessenvertretung der Kleingärtner hat bisher nichts über die Pläne (Sondervermögen/Stiftung) verlauten lassen.

Heute zitiere ich die Antwort von Andreas Bovenschulte von www.abgeordnetenwatch.de

„Sehr geehrter Herr Wicha,

zwischen der Bremer Politik und dem Landesverband der Gartenfreunde besteht grundsätzlich Konsens darüber, dass es einer grundsätzlichen Restrukturierung des Bremer Kleingartenwesens bedarf. Aus diesem Grund hatte die SPD die Idee der Aufstellung eines Kleingartenplans 2025 entwickelt und bereits in der letzten Legislaturperiode einen entsprechenden Beschluss der Bürgerschaft herbeigeführt.

Keine Einigkeit besteht allerdings über die Ziele der Restrukturierung, auch innerhalb der derzeitigen rot-grünen Regierungskoalition: Die SPD und auch der Landesverband der Gartenfreunde wollen die bisherigen Kleingartengebiete im Bremer Westen entweder in ein Sondervermögen oder eine Stiftung überführen, dann Teile dieser Flächen für den Wohnungsbau nutzen und die Verkaufserlöse vollumfänglich und in Absprache mit den betroffenen Vereine in Flächentausche, Restrukturierungsmaßnahmen und für Attraktivitätsteigerungen investieren.

Die Grünen dagegen wollen die Kleingartengebiete in ihrer bisherigen Ausdehnung und Nutzung unverändert lassen, um dann die freigefallen Parzellen abzuräumen und diese als Ausgleichsflächen zu nutzen. Soweit die SPD an kommenden Koalitionsverhandlungen beteiligt sein wird, wird sie darauf hinwirken diesen Konflikt abschließend zu klären.

Unabhängig von diesem Grundkonflikt besteht in verschiedenen Einzelfragen des Kleingartenwesens Einigkeit zwischen den Koalitionspartnern. Insoweit erwarten wir eine zügige Umsetzung durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Zum Thema „Umwandlung in Wochenendhausgebiete“ hat die SPD im Rahmen einer kleinen Anfrage im Sommer 2018 deutlich gemacht, dass wir erwarten, dass die Behörde zeitnah zumindest pilotartig über ausgewählte Anträge entscheidet und diese erforderlichenfalls auch mittels der Aufstellung entsprechender Bebauungspläne rechtlich abgesichert werden.

Die SPD hat sich in einer Kleinen Anfrage im Februar 2019 im weiteren dafür stark gemacht, dass die Weitergabe nutzbarer „Kaisenhäuser“ dadurch erleichtert wird, dass neue Nutzungsinteressenten von den Kosten eines ggf. erforderlichen zukünftigen Abriß freigehalten werden. Allerdings gibt es hierüber noch keine koalitionäre Einigkeit mit den Grünen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bovenschulte“

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CDU – Pläne der Politik für Kleingärten in Bremen [abgeordnetenwatch.de]

Hier lest ihr/lesen Sie die Antwort von Thomas Röwekamp CDU auf die Frage nach Kleingärten und Kaisenhäusern. Im Original ist sie zu finden auf abgeordnetenwatch.de

 

Antwort von Thomas Röwekamp (CDU) 23. Apr. 2019 – 11:53 Dauer bis zur Antwort: 1 Woche 2 Tage

 

Die Zukunft der Kaisenhäuser hat in der Tat eine lange politische Geschichte. Seit 2002 gibt es ja den sogenannten Kudella-Erlass, der besagt, dass Bewohner ein Auswohnrecht auf Lebenszeit in ihrem Kaisenhaus haben. An diesem halten wir fest. Ein dauerhaftes wohnen in Kleingärten lehnen wir ab. Wir können uns aber durchaus Wohnungsbau in brachliegenden Kleingartengebieten, wie es sie zum Beispiel im Bremer Westen gibt, vorstellen. Dies geht aus unserer Sicht aber nur mit dem Landesverband der Kleingärtner. Die Kleingärtner in Bremen tragen viel zum Gemeinwohl bei. Sie leisten z.B. eine hervorragende Jugendumweltbildung, tragen zur Integration sowie dem Erhalt der Artenvielfalt bei. Ein Alleingang der Politik oder der Verwaltung wäre deshalb fehl am Platze.
Lassen Sie uns gerne hierzu in Kontakt bleiben.

Viele Grüße
Thomas Röwekamp

B‘ 90/Grüne (Teil 1) – Pläne der Parteien für Bremens Kleingartengebiete [abgeordnetenwatch]

Björn Fecker B’90/ Grüne antwortet auf die Frage von Norbert Wicha auf abgeordnetenwatch.de

Sehr geehrter Herr Wicha,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Sehen Sie mir bitte nach, dass ich als Nicht-Experte in diesem Themenfeld nur unsere große Linie skizzieren kann und nicht in allen rechtlichen Details in der Tiefe stecke.

Für mich ist klar, dass intakte Häuser nicht abgerissen werden sollten, sondern sich der Fokus auf die nicht mehr zu nutzenden Immobilien beziehen sollte. Alles andere wäre angesichts der Wohnraumsituation in Bremen ein falsches Signal. Deswegen haben wir auch im Haushalt entsprechende Mittel ausschließlich für den Abriss der Schrottimmobilien hinterlegt. Durch die Novelle des Bundeskleingartengesetzes besteht nun auch Chance die Kaisenhäuser weiter zu erhalten. Überdies hat sich die Grüne Bürgerschaftsfraktion auch für die Wochenendgebiete eingesetzt, wenn dies mit den gängigen Vorschriften (bspw. Flucht- und Rettungswege) in Einklang zu bringen ist. Mit dem Landesverband der Gartenfreunde, das werden Sie sicherlich auch den Medien entnommen haben, sind wir in einem stetigen Dialog ohne dabei die Meinung des Verbandes in jeder Frage zu teilen. Gerade in einer Stadt sind Kleingärten für Kinder und Familien eine wichtige Erholungsquelle, die wir gemeinsam mit den Nutzer*innen im Rahmen des Kleingartenentwicklungsplans nun auch weiter entwickeln wollen. Aus meiner Sicht mit durchaus mehr Flexibilität, als es in der Vergangenheit der Fall war.

Liebe Grüße
Björn Fecker

FDP – Pläne der Parteien für Kleingärten in Bremen [abgeordnetenwatch.de]

Heute stelle ich die Antwort von Lencke Steiner FDP vor, wie sie sie auf www.abgeordnetenwatch.de gegeben hat:

Sehr geehrter Herr Wicha,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten möchte. Wir Freie Demokraten sind ausgehend vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.07.2013 für den Erhalt der Kaisenhäuser unter der dort beschriebenen Voraussetzung, dass das gesamte Plangebiet sein Gepräge als Gebiet zu Erholungszwecken wahrt. Wir stehen auch dafür ein, dass bei den nicht mehr sanierfähigen Kaisenhäusern die Vereine bei der Beseitigung kostenmäßig vom Land Bremen voll entlastet werden – aus denselben Gründen, die Sie auch schon erwähnt haben.
Dass die Verwaltung „mauert“, hat einer unserer Deputierten persönlich erleben dürfen. Er ist selbst Sohn von Kaisenbewohnern und hat inzwischen aufgegeben, das Haus und Grundstück noch zu halten. Die Verwaltungsmitarbeiter haben kein Interesse an einer konstruktiven Lösung, wie Sie sie beschreiben und wir uns wünschen.

Viele Grüße!
Lencke Steiner

Die Frage zu Plänen der Parteien für Bremens Kleingartengebiete – gestellt von Norbert Wicha [abgeordnetenwatch]

Hier die vollständige Frage, die Norbert Wicha, Sprecher der Wegegemeinschaft Karl-Beckhusen-Weg/Findorff, auf http://www.abgeordnetenwatch.de an viele Kanidat*innen zur Bürgerschaftswahl 2019 gerichtet hat im Wortlaut: (Vgl. www.abgeordnetenwatch.de)

Seit genau 4 Jahren wird über den Kleingartenplan 2025 und damit verbunden (DA 422) über die Zukunft der Kaisenhäuser geredet. Abgesehen davon, daß Bremen kein Geld für den Abriss aller Häuser hat und die Wohnungsnot es geradezu verbietet, intakten Wohnraum zu vernichten (echte Schrottparzellen natürlich ausgenommen), frage ich Sie, warum Sie jetzt nicht zeitnah Rechtssicherheit schaffen für den Fortbestand der Kaisenhäuser? Diese Häuser sind damals mit einer S.-H.-Lizenz (Baugenehmigung) errichtet worden und haben nach ca. 70 Jahren der Duldung und nach neuester Rechtsprechung Bestandsschutz. Die Listen mit dieser Baugenehmigung befinden sich bei der Bauverwaltung. Sowohl das neueste Bundeskleingartengesetz als auch ein höchstrichterliches Urteil (BVerwG 4 CN 7.12 vom 11.07.2013) lassen Wohngebäude als Einsprengsel in Kleingartengebieten zu. Mit der Einführung der zertifizierten Sammelgrube gibt es auch keine Abwasserproblematik! Die Vereine könnten die leerstehenden Parzellen wieder verpachten und ohne dem Damoklesschwert eines teuren Rückbaus würden viele Menschen wieder Geld und Arbeit in solche Grundstücke investieren. Die Kleingartengebiete würden wieder belebt, sauber und sicherer! Also für alle Parteien eine Win-Win-Win-Situation! Auch müßte man sich über die Ansichten des Landesverbandes der Kleingärtner hinwegsetzen. Es gibt Vereine und viele Eigentümerparzellen, die mit diesem Landesverband keine Schnittstellen haben! Warum werden die neuesten Urteile und Möglichkeiten von der Politik und von der Verwaltung nicht öffentlich kommuniziert? Warum blockt die Verwaltung alles ab? Genau wie das Thema Wochenendgebiete in Kleingartengebieten, wo die Anträge seit 10 Jahren auf deren Tisch liegen! Können Sie zu diesem Thema belastbare Aussagen machen, ohne die üblichen Hinhalte-Floskeln?

Mit freundlichem Gruß, Norbert Wicha

Die LINKE (Teil 1) – Pläne der Parteien für Bremens Kleingartengebiete [abgeordnetenwatch.de]

Claudia Bernhard / Die LINKE, die sich bereits seit dem unrechtmäßigem Abriss des Kaisenhauses von Harry Geiger in Woltmershausen intensiv mit der Thematik befasst, antwortet am 14.4.2019 auf die Frage von Norbert Wicha auf www.abgeordnetenwatch.de:

„Sehr geehrter Herr Wicha,

das sehe ich genauso. Als Linksfraktion haben wir bereits im Juli 2014 den Antrag „Kaisenhäuser-Konzept an neue Rechtslage anpassen“ gestellt (https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2014-07-10_Drs-18-593%20S…). Die Begründung des Antrags ist unverändert richtig:

„Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2013 ist die bisherige Auffassung des Senats, eine Wohnnutzung in Kleingartengebieten könne in keiner Weise rechtlich zulässig sein, obsolet geworden. Noch in der Antwort auf die Große Anfrage der LINKEN „Wohnen in Kleingartengebieten (‚Kaisen-Häuser‘) rechtlich absichern“ hatte der Senat ausgeführt, weder Duldungen, noch Ausnahmeregelungen, noch Einzelfestsetzungen könnten rechtlich Bestand haben. Nach der Entscheidung des BVerwG (4 CN 7.12 vom 11. Juli 2013) ist dies falsch. Damit ist der Weg frei, endlich die Lähmung bei der Überarbeitung des Konzepts zu überwinden und die Politik zu beenden, deren gestalterisches Ziel sich letztendlich in der vollständigen Beseitigung aller Wohnnutzungen in Kleingartengebieten erschöpfte. Wohnen in Kaisenhäusern, eine ungewöhnliche, aber in Bremen historisch verwurzelte Wohntradition und Lebensform, kann und soll in Bremen auch eine Zukunft haben. Zur rechtlichen Absicherung sowohl der BewohnerInnen, als auch der Verteidigung der Kleingartengebiete gegen eine schleichende Umwandlung in generelle Wohngebiete, steht eine breite Palette von Instrumenten zur Verfügung. Sie können jetzt genutzt werden.“
Der Antrag ist von SPD, Grünen und CDU abgelehnt worden (die FDP war damals nicht in der Bürgerschaft vertreten).

Dieser Schwebezustand hat die gesamte Legislaturperiode 2015-2019 angedauert, auch Nachfragen in der Deputation brachten keine Ergebnisse. Es wurden keine bewohnten Häuser mehr abgerissen, aber es wurde auch nichts dafür getan, das Einzelfall-Wohnen in Kaisenhäusern zuzulassen. Auch das Anliegen mehrerer Vereine, Wochenendgebiete zuzulassen, wurde nicht umgesetzt.

Ich bin mit ihnen der Meinung, dass nach der Wahl endlich eine zukunftsfähige Politik für die Kaisenhäuser betrieben werden muss. Mit Einzelfestsetzungen, die rechtssicher Wohnen zulassen, mit Umwandlungen in Wochenendgebieten, wenn die Vereine dies wünschen, und mit einer grundsätzlich veränderten Kommunikation, die den Fortbestand der Kaisenhäuser und des Wohnens in Kaisenhäusern als Chance für die Kleingartengebiete begreift. Ich kann Ihnen sagen, dass wir uns dafür einsetzen, allerdings hängt das auch an den kommenden Machtverhältnissen bzw. den dafür nötigen Bündnispartnern.

Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Bernhard“