„Häuser nicht bestrafen.“ Historischer Input zur aktuellen Diskussion

„Das Haus soll nicht dafür bestraft werden, dass es mal bewohnt war.“ sagt Staatsrat Wolfgang Golasowski. Und tatsächlich werden mit dem Abbruchgebot von Kaisenhäusern nicht die Gebäude bestraft, denn jenen ist es vollkommen gleichgültig, ob sie erhalten bleiben oder verfallen. Ihre Erbauer beziehungsweise Eigentümer werden bestraft. Es sind die Menschen, die Geld und Arbeitskraft in den Bau, die Erweiterungen und die Modernisierungen der Parzellenwohnhäuser investiert haben. Vordergründig geht es dabei um illegales Bauen ohne Genehmigung in Gebieten ohne Wohnberechtigung, in Kleingartengebieten. Genauer: Es geht um Bauaktivitäten, die vor 50 bis 70 Jahren stattfanden.
Sieht man sich die Sachlage einmal aus der Nähe an, wie ich es in meiner historischen Forschung getan habe, wird deutlich, dass Menschen mit dem Bau eines Wohnhauses auf einer Parzelle eine individuelle Lösung fanden, angesichts einer massiven Wohnungskrise in die Bremen durch Kriegseinwirkung geraten war. Über den langen Zeitraum von einem Vierteljahrhundert konnte die Stadt etwa 12 bis 15 Prozent ihrer Bevölkerung keinen Wohnraum anbieten und duldeten deren Schwarzbauten. Aus diesem Grund wirkt diese Strafe auf die Bauherren und ihre Familien so, als werden sie für eigentlich erwünschte und positiv bewertete Eigenschaften, wie persönliches Engagement, Eigeninitiative und Schaffenskraft, bestraft. Zwei Gesetze zeugen von den Anstrengungen der Stadt, diese Krise, die fast eine Generation andauerte, zu meistern. Es sind die Gesetze zur Behebung der Wohnungsnot im Lande Bremen von 1956 und 1962. Erst Ende der 1960er Jahre entspannte sich die Lage.

Wieviele Häuser waren es früher eigentlich mal? Bereits 1952 wurden offiziell 12.000 Häuser verteilt über alle Parzellengebiete unserer Stadt gezählt. In ihnen lebten etwa 50.000 Menschen, das ist die Größenordnung einer Kleinstadt. Von einer höheren Dunkelziffer ist auszugehen, da dort bis Anfang der 1960er Jahre gebaut wurde.

Auch wenn diese Parzellenwohnhäuser seit der Nachkriegszeit allen Bremer Bausenatoren ein Dorn im Auge waren, wurden sie doch von ihnen geduldet. Sie fanden sogar einen starken Fürsprecher: Anders als die Bausenatoren schätzte Bürgermeister Wilhelm Kaisen die Parzellenbewohner und ihre Häuser und sah ein Bedürfnis nach erschwinglichen Einfamilienhäusern vorliegen. Folgende Zitate zeigen seine Haltung:

„Im Übrigen war er [der Herr Präsident, Bürgermeister Kaisen] der Ansicht, dass man das Bauen durch Selbsthilfe nicht unterbinden, sondern fördern solle. Dafür liege s.E. ein öffentliches Bedürfnis vor.“, so überliefert es ein Senatsprotokoll vom 8.9.1953.

Bürgermeister Kaisen wies die Senatoren auf die konkrete und faktische Entlastung der Stadt durch die Bautätigkeit in Kleingartengebieten hin: „…den Bewohnern müsse zugute gehalten werden, dass sie sich durch Selbsthilfe vorwärtsgebracht hätten.“, und setzt nach: „Es wäre daher interessant zu erfahren, was an Kosten entstanden wäre, wenn diese Parzellenbewohner in festen Häusern hätten untergebracht werden müssen.“ (Senatssitzung am 23.1.1962). In diesem Sinne äußerte sich auch Senator Willy Dehnkamp: „Er erinnert daran, dass die Kleingärtner nach dem Kriege durch die Errichtung von Behelfsheimen für Wohnzwecke der Stadt wesentliche und schwierige Aufgaben, die sonst von dieser hätten gelöst werden müssen, abgenommen hätten.“ (Senatssitzung am 18.5.1955).

Kaisen fand in seiner hanseatischen Art verschiedentlich anerkennende Worte für die Erbauer von illegal errichteten Wohnhäusern auf den Parzellen, beispielsweise in einer Sitzung mit den Senatoren, wo er sagte: „Es sei nicht der schlechteste Teil der Bevölkerung, der sich durch Selbsthilfe Wohnraum schaffe.“ (Senatssitzung am 8.9.1953)

Zeit seines Amtes als Bürgermeister Bremens setzte sich Wilhelm Kaisen für die Eigenheime auf den Parzellen und ihre Bewohner ein. Er plädierte beispielsweise für die Einrichtung von legalen Gartenheimgebieten mit Einfamilienhäusern auf Erbpachtgrundstücken.

Im Zusammenhang mit der Sanierung der Kleingartengebiete machte Kaisen 1955 die mündliche Zusage, dass die Parzellenbewohner zeitlebens nicht aus ihren Häusern fort müssen, daher die umgangssprachliche Bezeichnung Kaisenhäuser. Diese Zusage wurde später in der Regierung von Hans Koschnik durch den Senator für das Bauwesen, Hans Stefan Seifriz, mit der Dienstanweisung Nr. 186 vom 28.5.1974 schriftlich fixiert.

Hinweisen möchte ich hier noch auf eine bisher unbekannte stille Generalamnestie von 1955, mit der über 1100 unerledigte Räumungsurteile für Parzellenwohnhäuser aufgehoben und anhängige Zwangsgelder niedergeschlagen wurden. Die Begründung für diese Amnestie war eindeutig: Für die Umsetzung der Urteile war anderweitig Wohnraum notwendig, der schlicht nicht vorhanden war.

Feststellen konnte ich auch ein Verhalten des Wohnungsamtes, dass in den 1950er und 60er Jahren im Widerspruch zum Bau- und Wohnverbot auf den Parzellen stand: Parzellenbewohner wurden in der Liste der Wohnberechtigten für den Sozialen Wohnungsbau ganz hinten angestellt, weil sie nach Meinung des zuständigen Amts über ausreichend Wohnraum verfügten.

Das stadtnahe Wohnen in den Häusern im Grünen auf einer Parzelle erscheint uns heute idyllisch. In den ersten beiden Jahrzehnte war es das keineswegs. Im Gegenteil, die Menschen, die hierher zogen, nahmen erhebliche Widrigkeiten für ihren Alltag in Kauf, denn es gab keine befestigten Wege in den Parzellengebieten, keine Straßenbeleuchtung, keine Schulen und keinen Anschluss an den Öffentlichen Nahverkehr. Eigene Räder waren anfangs ein Luxus, von Autos ganz zu schweigen. Ständig war mit Kontrollen durch die Baupolizei zu rechnen, was einem sicheren Wohngefühl entgegen stand. Besonders schwierig gestaltete sich die Grundversorgung mit Trinkwasser. Fast 20 Jahre wurde ihnen der Bau eines Trinkwassernetzes mit Hauswasseranschlüssen in den Parzellengebieten verwehrt. Daher war das benötigte Trinkwasser von vereinzelten, zentral gelegenen Wasserzapfstellen zu holen.

Die Aussagen Kaisens und die genannten Entscheidungen verdeutlichen die schwierige Situation der Stadtväter und -mütter in der Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Sie, und mit ihnen die Bremer Bevölkerung, hatten mit dem Wiederaufbau des Hafens sowie der Planung, Neuentwicklung und dem Bau weiter Teile der Stadt ungeheure Aufgaben zu bewältigen.

Mit meiner fundierten Dokumentation „Mehr als ein Dach über dem Kopf – Bremens Kaisenhäuser“ konnte ich 2012 aufzeigen, dass die Eigentümer von Parzellenwohnhäusern die Stadt über einen langen Zeitraum von 25 Jahre mit ihren Schwarzbauten umfangreich entlastet haben, was die damals Verantwortlichen in Politik und Verwaltung wußten und daher duldeten. Darum und aufgrund der Perspektive, die das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2013 für die ausnahmsweise Zulassung von Wohnhäusern in Erholungsgebieten bietet, und angesichts der fatalen Wirkung, die von den Ruinen verlassener Einfamilienhäuser auf die Kleingartengebiete ausgehen, appelliere ich an Senator Joachim Lohse und Staatsrat Wolfgang Golasowski, weder Häuser noch Menschen zu bestrafen, sondern die letzten intakten Häuser mit Wohnrecht auf Dauer zu legalisieren:

Nutzen Sie heute die Chance, das Politikum Kaisenhäuser für die Zukunft gütlich zu regeln. Realisieren Sie eine ausnahmsweise dauerhafte parzellenscharfe Festsetzung des Bestands der letzten intakten Kaisenhäuser entsprechend der historischen Entwicklung mit dem Stand von 1974 in den Kleingartengebieten, die nach dem Bundeskleingartengesetz der Erholung dienen, und verbinden Sie damit ein dauerhaftes Wohnrecht in diesen Wohngebäuden für die Zukunft.

taz.bremen: Friede den Hütten

Friede den Hütten, das ist für viele Bewohnerinnen und Bewohner von Kaisenhäusern wünschenswert. Zum Stand der Diskussion erschien heute ein Beitrag in der taz.Bremen.

Ich plädiere für die ausnahmsweise dauerhafte Bestandssicherung der verbliebenen noch bewohnten Kaisenhäuser in den Kleingartengebieten mit einem dauerhaften Wohnrecht entlang ihrer historischen Enwicklung; eine parzellenscharfe Festsetzung in den auf vielen Ebenen bedeutsamen Kleingartengebieten. Diese Möglichkeit besteht für Naherholungsgebiete unter bestimmten Voraussetzungen, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, obwohl das Wohnen in diesen Gebieten generell verboten ist. Kleingartengebiete sind auch Naherholungsgebiete, so heißt es im Bundeskleingartengesetz von 1983 in der Definition, dass der Kleingarten „… dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung).“ BKleinG §1.1

taz.bremen 25.6.2014

taz.bremen 25.6.2014

Positives Signal für intakte Kaisenhäuser

Bausenator Joachim Lohse gibt ein positives Signal für den Erhalt der letzten Kaisenhäuser in den Parzellengebieten unserer Stadt: „Es ist nicht vertretbar, Steuergelder für den Abriss intakter Gebäude zu verwenden.“ Mit diesen Worten wird der Senator kürzlich im Weser-Kurier zitiert. Er stellt ein Konzept mit der Möglichkeit vor, diese Wohnhäuser in bestehender Größe für die Nutzung als Gartenhäuschen in Kleingärten zuzulassen. Sein Konzept wird in der kommenden Woche von den Grünen beraten. Bisher müssen alle dieser Gebäude nach dem Wegzug ihrer Besitzer auf städtische Kosten abgerissen werden. Wahlweise können sie auch auf die zulässigen Maße verkleinert werden.

Das Konzept des Bausenators ist seit langem der erste vernünftige Vorschlag von maßgeblicher Seite, denn inzwischen stehen rund 200 dieser Wohnhäuser verlassen in vielen Parzellengebieten der Stadt. Manche von ihnen warten bereits seit 10 Jahren auf den Abriss, weil die Stadt ihrer Verpflichtung aufgrund der dürftigen Haushaltslage nicht nachkommt. Unbewohnt verfallen die Kaisenhäuser rasch zu Ruinen. Sie werden gelegentlich auch Schrottimmobilien genannt. Eine fatale Wirkung geht von diesen Ruinen auf gut funktionierende Kleingartengebiete aus. Die Waller Feldmark beispielsweise hat dramatisch an Attraktivität eingebüßt. Die avisierte Schaffung öffentlicher Erholungsflächen zur Aufwertung der Walle Feldmark wird leider nur schleppend realisiert. Bisher geht davon kaum ein positiver Effekt aus.

Aktuell erhält die Stadt angesichts einer neuen Rechtslage sogar die Chance, noch verbliebene intakte Kaisenhäuser in diesen städtischen Erholungsgebieten dauerhaft rechtlich anzuerkennen und zwar einschließlich einer dauerhaften Wohnnutzung – unter Beibehaltung des bestehenden planungsrechtlichen Status` der Gebiete als Kleingartengebiet. Diese Chance kann genutzt werden, anstatt weiterhin zu versuchen eine jahrzehnte währende historische Entwicklung rückgängig zu machen, und dabei dringend benötigtes Geld in die Zerstörung von intakter Bausubstanz zu „investieren“. Für die Qualität der Kleingartengebiete wäre die Anerkennung sicherlich förderlich.

Heute besteht die Möglichkeit, eine langfristige, nachhaltige, rechtlich gültige Regelung zu treffen. Es ist zu wünschen, dass die Verantwortlichen in Bremen ihre einmalige Chance erkennen und sie ergreifen.

Weser-Kurier 14.6.14

Weser-Kurier 14.6.14

 

Eine flauschige Plage

KGVKraehenbergKaninchen

Wie es sich dünne machen kann, dieses niedliche, kleine Kaninchen. Was allgemein Entzücken hervorrufen mag, dass ist für die Freizeitgärtnerin auf dem Stadtwerder zur flauschigen Plage geworden. Kaum eine Gemüse- oder Blumensorte ist vor den niedlichen Dingern sicher. Unersättlich knabbern sie an Kapuzinerkresse, Steckzwiebel und kennen auch kein Halten vor dem sorgfältig über den Winter gebrachten und vor den ebenso gefräßigen Schnecken geretteten Goldlack, der erst im zweiten Jahr blühen wird, wenn, ja wenn er nicht vor dem zweiten Freßfeind geschützt werden kann: Vor den flauschigen, süß anzusehenden Kaninchen, die sich sprichwörtlich vermehren. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist vor den Kaninchen keine Pflanze sicher. Ihnen scheint keine Hürde zu hoch. Sie graben sich Schlupflöcher unter dem Maschendrahtzaun hindurch, um an das begehrte Futter zu kommen, oder knabbern den Draht durch – sind sie eigentlich Nagetiere? Sie hüpfen schon mal auf ein Hochbeet und überwinden dabei einen Meter und mehr. Inzwischen haben einige unterirdische Gänge im Gebiet angelegt, um die gesetzten Grenzen zu unterwandern. Das Foto zeigt eine weitere, eine wenn-ich-es-nicht-mit-eigenen-Augen-gesehen-hätte-würde-ich-es-nicht-glauben Variante der Grenzüberwindung: der Gang durch die Maschen eines Zauns. Müsste ich mich von der Ernte der Parzelle ernähren, ich müsste Schnecken, Tauben und Kaninchen essen.

Das Paradies für Kaninchen heißt Stadtwerder

Diese possierlichen Tierchen sind in der Stadt ihrerseits ohne natürlichen Feind, es gibt in Bremen keinen Fuchs weit und breit. So gedeihen sie bei einem vielseitigen Nahrungsangebot, das unermüdlich erneuert wird, prächtig: Das neue Paradies der Kaninchen heißt Stadtwerder. Im Winter kürzen sie Stauden ein und, sehen wir es einmal positiv, nehmen der Freizeitgärtnerin damit Arbeit ab. Leider lassen sich Kaninchen nicht lenken, und so naschen sie in der dunklen Jahreszeit bei Frost gern an der Rinde vorzugsweise junger Bäume, was schon so manchem Obstgehölz ein rasches Ende bereitet hat. Auch hier läßt sich eine positive Lesart finden: Kurbeln diese Tierchen damit nicht indirekt unsere Wirtschaft an?! Gärtnereien, Baumschulen, Gartenbedarfsgeschäfte und die entsprechenden Fachabteilungen von Baumärkten sehen die Parzellisten nun nicht nur häufiger, diese lassen auch ihr Geld dort, schließlich sind Pflanzen aller Art und Größe zu ergänzen. Dazu kommt ein gewisser Materialbedarf für Anlagen zum Schutz der Pflanzenwelt vor den kuschelig weichen Kaninchen und anderen Pflanzenfressern. Man könnte fast von Investitionen sprechen, die in diesem Zusammenhang getätigt werden. Der Kleingärtner als (Klein)Investor.

Bei bestem Willen bleibt die ungeheure Ansammlung der possierlichen Tiere auf dem Stadtwerder für mich eine flauschige Plage, die für Ärger, Kosten und Mißmut sorgt. „Tja“, würde meine Großmutter sagen, „was soll man machen?“, und dabei nur andeutungsweise mit einer Schulter zucken. Ich übe mich also in Geduld, ummantle junge Bäume mit Kükendraht und halte Ausschau nach Strategien anderer Gärtner zum Schutz ihrer Pflanzen.

Hoffnung für Kaisenhäuser?! Zu einem Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts

Kann ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig sich auf den dauerhaften Erhalt der letzten noch verbliebenen Kaisenhäuser in den Parzellengebieten unserer Stadt auswirken? Auf jene Häuser, die teilweise bereits seit 70 Jahren existieren und per Dienstanweisung Nr. 286 von 1974 des Senators für das Bauwesen so lange geduldet werden, wie ihre Erbauer und Besitzer dort leben. Jene Einfamilienhäuser ganz unterschiedlicher Größe und Qualität, die nach dem Ableben ihrer Besitzer weder vererbt noch verkauft werden dürfen, sondern abgerissen werden müssen, weil Wohnhäuser und das Wohnen in Kleingartengebieten verboten sind. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2013 (Aktenzeichen BVerwG 4 CN 7.12), das Spielräume in der Nutzung von Sondergebieten in Bebauungsplänen beschreibt. *Das Urheberrecht für diesen Beitrag liegt wie üblich bei mir, die gängige zitierweise ist bei Verwendung hieraus anzuwenden.

Wie lautet das Urteil? Anhand des Erholungsgebietes „Sonnenhalde“ in Ostfildern bei Stuttgart entschieden die Richter des höchsten bundesdeutschen Verwaltungsgerichts, dass die Festsetzung eines Sondergebiets, das eine Kombination von Wochenendhausgebiet und Dauerwohngebiet vorsieht, grundsätzlich unzulässig ist. Es geht aber noch weiter, und hier kann es für Bremens Kaisenhäuser interessant werden, denn die Richter stellen fest, dass eine bloße Bestandssicherung der vorhandenen Wohnbebauung durch entsprechende Festsetzungen in einem Bebauungsplan, der ein Wochenendhaus-Sondergebiet ausweist, möglich ist, wenn die Wohnbebauung gegenüber der Wochenendhausbebauung von ihrem Erscheinungsbild in den Hintergrund tritt. Vorhandene, allerdings bislang nicht für ein dauerhaftes Wohnen genehmigte oder geduldete Nutzungen, fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung. Die Festsetzungen von Ausnahmen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die weiter unten beschrieben werden.

Worum geht es in dem Urteil? Die „Sonnenhalde“ ist heute ein Wochenendhausgebiet. Die Richter machen deutlich, dass die Gesetzeslage es erlaubt, Ausnahmeregelungen für Wohnbebauung für Gebiete zuzulassen, die im Bebauungsplan als Sondergebiet für Erholung ausgewiesen sind, und zwar, obwohl eine Wohnbebauung und damit verbundenes dauerhaftes Wohnen dort rechtlich generell nicht vorgesehen ist. Die Kommunen erhalten mit diesem Urteil Handlungsspielräume im Umgang mit genehmigten und geduldeten Gebäuden, die bisher zu entfernen (d.h. abzureißen) bzw. rückzubauen waren. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig formulieren dazu folgenden Leitsatz:

„1. § 10 Abs. 2 Satz 1 BauNVO ermöglicht es, in einem Sondergebiet, das der Erholung dient, vorhandene gebietsfremde Bauvorhaben (hier: Wohngebäude) durch Festsetzungen zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass das gesamte Plangebiet trotz der bestandssichernden Festsetzungen sein Gepräge als Gebiet zu Erholungszwecken wahrt.“

Die zentrale Voraussetzung für solch eine „besondere bestandssichernde Festsetzung“ sei laut Gericht, dass die Wohngebäude den Erholungscharakter des Gebietes nicht beeinträchtigen. Es dürfe kein diffuses Mischgebiet entstehen: „Allerdings ist eine bloße Bestandssicherung von Wohnbebauung erlaubt, wenn sie quantitativ und qualitativ so in den Hintergrund tritt, dass die Wochenendhausbebauung das Bild prägt und das Baugebiet nicht als Mischung aus einem Wochenendhausgebiet und einem Wohngebiet in Erscheinung tritt.“ heißt es zusammengefasst in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil. Es wird im Urteil beschrieben, wie eine mögliche „Beeinträchtigung“ festgestellt werden kann: Entscheidend hierfür sei das Verhältnis der freizeitlich genutzten Gebäude zu denen der Wohngebäude im betreffenden Gebiet, die Verteilung der Wohngebäude im Gebiet und deren Größe. Auch die Lärmfrage spiele eine Rolle. Die Wohnhäuser dürften in dem betreffenden Erholungsgebiet nicht den Ton angeben. (Punkt 20 in der Urteilsbegründung). Das ganze Urteil lesen Sie hier: BVerwG 4 CN 7.12. Eine knappe verständliche Zusammenfassung veröffentlicht die Kanzlei „avocado“ hier, http://www.avocado.de/fileadmin/avocado-law.de/downloads/131212_Planen_und_Bauen.pdf, siehe S. 9 ff.

Die Geschichte der Wohnhäuser der „Sonnenhalde“ in Ostfildern, an dessen Beispiel dieses Urteil gefällt wurde, ist für Bremens Kaisenhäuser so interessant, weil deren Entstehungsgeschichte verblüffende Parallelen zu den Parzellenwohnhäusern unserer Stadt aufweist. Bei Ostfildern entstanden wie in Bremen seit den 1930er Jahren, besonders aber seit 1944 und in der Nachkriegszeit Wohnhäuser in Erholungsgebieten. Dies geschah ungeordnet und teilweise illegal, ohne Baugenehmigung. Grund hierfür war der massive, anhaltende Mangel an Wohnraum in den Städten durch Kriegseinfluss. Bei Ostfildern schufen sich Menschen aus Stuttgart im Gebiet „Sonnenhalde“, einem Gebiet mit starker Hanglage auf dem früher einmal Wein angebaut wurde und Streuobstwiesen lagen, ein Dach über dem Kopf; in Bremen nutzte man hierfür Parzellen in allen städtischen Kleingartengebieten. Der Bestand reicht in der „Sonnenhalde“ vom großzügig angelegten, ständig bewohnten Landhaus und von sonstigen Wohngebäuden über Wochenend- und Gartenhäuser bis zu Geräteschuppen und Unterständen. Ähnlich lässt sich der Gebäudebestand in Bremens Kleingartengebieten beschreiben. Dass 1958 in der Waller Feldmark in Bremen sogar eine Notkirche für die Parzellenbewohner errichtet wurde, dürfte bundesweit einmalig sein. Hier wie dort gab es eine „zweite Wohnwelle“, die in Bremen bereits in den 1970er Jahren begann, in der „Sonnenhalde“ Mitte der 1980er Jahre. Dieses erneute illegale Wohnen wurde in Bremen bereits beendet. In den betreffenden Gebieten beider Städte wird die dauerhafte Nutzung der Wohnhäuser der „ersten Wohnwelle“, wie ich es nenne, teilweise bereits seit 70 Jahren und mehr geduldet. In Bremen gab der amtierende Bürgermeister Wilhelm Kaisen den Parzellenbewohnerinnen und -bewohnern im Rahmen von Sanierungsplänen für zeitweise dicht besiedelten Kleingartengebiete 1955 das Versprechen, dass sie zeitlebens in ihren Häusern bleiben könnten. Daraus ging die umgangssprachliche Bezeichnung „Kaisenhäuser“ hervor. Kaisens Versprechen wurde in der Regierungszeit von Hans Koschnik vom Senator für das Bauwesen Hans-Stefan Seifriz mit der Dienstanweisung Nr. 286 vom 28.5.1974 schriftlich fixiert. Damit liegt seit nunmehr 40 Jahren eine dokumentierte, behördeninterne Duldung vor. Mit der Rahmenvereinbarung für die Sanierung der Kleingartengebiete vom 16.4.2002 wurde diese Duldung der Parzellenwohnhäuser, die bis zum 28. Mai 1974 bestanden, noch einmal erneuert. Die Gruppe der sogenannten „Auswohnberechtigten“ wurde mit der Vereinbarung sogar erweitert. Heute ist die „Sonnenhalde“ eine parkähnliche Anlage mit Baumbestand, unbefestigten Wegen, ohne Straßenbeleuchtung. Bremens Kleingartengebiet sind sogenannte Kleingartenparks und zählen zu den öffentlichen Grünflächen der Stadt, die für alle Bremerinnen und Bremer zugänglich sind. In Ostfildern können die seit Jahrzehnten im Gebiet „Sonnenhalde“ geduldeten und auch die genehmigten Häuser mit dem Urteil des obersten Verwaltungsgerichts eine dauerhafte Bestandssicherung erhalten. Später dort hinzugekommene, illegale Wohnbauten werden mittels zumeist langfristig laufender Verträge mit den Eigentümern zu Wochenendhäusern umfunktioniert. Sie müssen auf ein zulässiges Maß rückgebaut werden.

Kann dieses Urteil Bedeutung für Bremens Kaisenhäuser haben? Für Bremen muss nun geklärt werden, ob der genannte Leitsatz auch auf ausgewiesene Kleingartengebiete Anwendung finden kann. Sind die Weichen auch zur Schaffung einer rechtmäßigen, dauerhaften Bestandssicherung der Kaisenhäuser durch parzellenscharfe Abgrenzung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gestellt? Vielleicht bedeutsamer noch wird es sein, ob sich in Senat und Bürgerschaft der politische Wille und eine Mehrheit zum Erhalt der letzten noch verbliebenen, traditionsreichen Häuser herausbildet, jene Häuser, die Ausdruck für einen starken, eigensinnigen Überlebenswillen der darin lebenden Menschen sind. Es ist an der Zeit die Gebiete in sauberer Abwägung planungsrechtlich so zu regeln, wie sie historisch entstanden sind, einschließlich der bestandsrechtlichen Festsetzung der Parzellenwohnhäuser zur dauerhaften Wohnnutzung, wie sie seit vielen Jahrzehnten von Stadtverwaltung und Grundstücksbesitzern geduldet wird. Möglicherweise werden einige Bewohnerinnen und Bewohner einen Musterprozess zur gerichtlichen Klärung des Sachverhaltes anstreben, sollte dies nicht geschehen. Ein Ende des Tauziehens um das „Wohnen auf der Parzelle in Kaisenhäusern“ scheint jedenfalls nicht in Sicht.

Dank!
Mein besonderer Dank gilt der Interessengemeinschaft der Parzellenbewohner und Gartengrundstücksbesitzer e.V./kurz: Interessengemeinschaft der Parzellenbewohner, die mich freundlicherweise auf dieses Urteil aufmerksam gemacht hat. Für die freundliche Gesprächsbereitschaft und die Fachinformationen bedanke ich mich außerdem herzlich bei Herrn Stefan Rothe, Baurechtsexperte der Stadt Ostfildern.

 

Nachsatz

Eine knappe verständliche Zusammenfassung veröffentlicht die Kanzlei avocado Köln unter folgendem Link: http://www.avocado.de/fileadmin/avocado-law.de/downloads/131212_Planen_und_Bauen.pdf, siehe S. 9 ff.

Hier gibt es eine einfach Zusammenfassung.

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen weist in seinen Mitteilungen öffentlich auf dieses Urteil hin.

Für diejenigen mit näherem Interesse, sind Aktenzeichen der Urteile und die Daten ihrer Verkündung, hier verlinkt.

BVerwG 4 CN 7.12 – Urteil vom 11. Juli 2013

Vorinstanz:
VGH Mannheim 8 S 938/11 – Urteil vom 27. Juli 2012

BVerwG 4 CN 8.12 – Urteil vom 11. Juli 2013

Vorinstanz:
VGH Mannheim 8 S 233/11 – Urteil vom 27. Juli 2012

Siehe auch meinen Beitrag: „Wohnen auf der Parzelle? Was seit Januar 2013 geschah“

Frischer Wind auf der Juliushöhe/Stadtwerder

Zwei selbstgebackene Käsekuchen, 120 Schnipsel mit Zitaten von Austen, Cicero & Co sowie eine Sammlung löchriger Gartenhandschuhe bepflanzt mit Kapuzinerkresse, das alles und noch viel mehr stand vor einer Woche bei mir zum Transport bereit für Gärtners Glück. Die innovative Gartenaktion brachte frischen Wind auf die Juliushöhe auf dem Stadtwerder. Farbenfrohe Strickgraffitis von Die urbane Masche signalisierten am Vereinsheim des Kleingärtnervereins Juliushöhe mit seinen begehrten Parzellen neben der Umgekehrten Kommode bereits, dass etwas anders war an diesem Tag.

Handschuhe

Foto: Michael Rüppel

Aber was war anders als sonst? Am 31. Mai gab es statt des traditionellen Frühschoppens ein gartenkulturelles Angebot, mit dem wir „anderen“ Freizeitgärtner Vereinsheim und Gelände bespielten. Unsere Aktionen zogen mehr als 50 Menschen an. Die Hälfte von ihnen hat eine Parzelle auf der Juliushöhe, andere kamen aus der Stadt und manche sogar von auswärts. „Inspirierend und beglückend“ war die schönste Rückmeldung zu dem symphatischen Programm der Freizeitgärtner.

Foto: Michael Rüppel

Foto: Michael Rüppel

Unsere Gäste fischten sich verschiedene Zitate als ‚Gärtners geistiger Nahrung‘ aus einem alten, großen Einkochtopf und ließen sich von Spontisprüchen und anderen Weisheiten zu Natur und zum Gärtnern anregen. Als Gemeinschaftswerk schrieben viele an einem spannenden Gartenkrimi. Die Bremer Autorin Jutta Reichelt hatte hierfür die ersten Zeilen in ihrer kreativen „Schreibwerkstatt to-go“ vorgelegt.

Foto: Michael Rüppel

Foto: Michael Rüppel

In Hörweite zu Domglocken und Weserstadion schlenderten wir auf romantischen Heckenwegen zur Besichtigungstour durch das Gelände des Vereins. Mehrere Hobbygärtner öffneten uns ihre Gartenpforten und luden zur Besichtigung ihrer grünen Oasen ein.

Foto: Michael Rüppel

Foto: Michael Rüppel

Die Vielseitigkeit der Gartengestaltung überraschte die einen, ein verfallenes Kaisenhaus irritierte manche und einige alte Lauben beeindruckten andere. „Ihr seit hier mehr so Öko“, ist der Eindruck eines Kaisenhausbewohner aus der Waller Feldmark, der gemeinsam mit seiner Frau gekommen war. Tatsächlich kann man sagen, dass auf der Juliushöhe ein breites Spektrum an Gartenstilen nebeneinander Platz gefunden hat. Frei nach dem Motto „leben und leben lassen“ finden sich hier neben traditionell „ordentlich“ gestalteten Gärten auch Staudengärten und solche mit Permakultur.

Foto: Michael Rüppel

Foto: Michael Rüppel

Höhepunkt der Tour war die Besichtigung eines Luftschutzbunkers im Garten von Lene und Tom und deren selbstgemachtes Eis nach Rezept des italienischen Großvaters.

 

Köstlicher selbstgebackener Rhabarber- und Erdbeerkuchen, den einige Hobbygärtnerinnen und ein Hobbygärtner aus dem Kleingärtnerverein zum Fest beisteuerten, eine Fotoschau und ein Kurzfilm mit Interviews mit Parzellisten aller Generationen rundeten das Aktionsangebot ab. Nun wurde noch etwas geplaudert und nach den Sachen in der Givebox geschaut. Jetzt hatte ich Zeit, um noch etwas zu schnacken und endlich ein Stück des köstlichen Käsekuchens zu essen. Das war für mich der perfekte Abschluss für einen gelungenen Tag mit einer Fülle positiver Rückmeldungen.

Konzept & Organisation: Kirsten Tiedemann

Gärtners Glück dankt Lene & Tom, Carolin, Jutta & Ulrike, Barbara, Susan, Gisela, Ilonka, Christel, Renate, Dieter, Michael, Carsten, Hanna & Joachim, dem Kleingärtnerverin Juliushöhe und weiteren hilfreichen Geister.

Und so sah uns der Weser-Kurier:

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Tipp: Viele Kulturen – eine Natur? Diskussion auf dem Markt der Grünen Branche in der botanika

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Mehr dazu auf der Homepage der botanika