Schmetterlinge retten

Einer der größten Umweltverbände der BRD, der Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. (BUND), animiert aktuell alle Interessierten – Individualisten und Gruppen -, sich auf einfache Art und Weise für den Lebensraum von Schmetterlingen einzusetzen. Das Schmetterlingsretterpaket mit Samenmischung für eine Blumenwiese, Infos und Bestimmungshilfe kann kostenlos bestellt werden.

„Der Verlust der biologischen Vielfalt macht auch vor den Schmetterlingen nicht halt. Sie haben große Teile ihres Lebensraums verloren und leiden unter Klimawandel, Pestizideinsatz und der industriellen Landwirtschaft.

Helfen Sie den Schmetterlingen, indem Sie schmetterlingsfreundliche Oasen in Ihrem Garten schaffen. Mit dem Schmetterlings-Paket erhalten Sie nicht nur Informationen über die wohl beliebtesten Vertreter der Insekten, sondern auch eine Samenmischung, die optimal auf die Bedürfnisse von Schmetterlingen angepasst ist. Und damit Sie dann auch wissen, was durch Ihren Garten flattert, liegt noch eine Bestimmungshilfe bei.“ (Begleittext des BUND)

Hier geht´s zum Schmetterlingsretter-Paket des BUND.

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Foto: Kirsten Tiedemann

Neue Dienstanweisung für Kaisenhäuser – Übergangsregelung

Sie ist da, die neue Dienstanweisung zum Umgang mit Kaisenhäusern. Hierin wird der Umgang mit Kaisenhäusern in den Parzellengebieten der Stadt neu geregelt und zwar so, wie es SPD und Grüne im Herbst in ihrem Positionspapier vorgesehen haben. Die Dienstanweisung ist eine Übergangsregelung, die der vorläufigen Sicherung dient. Ihre Gültigkeit endet, sobald der noch zu erarbeitenden Kleingartenplan 2025 verabschiedet wird. In diesem Zusammenhang werden noch weitere Einzelheiten zu klären sein.

Konkret enthält die Übergangsregelung folgende Inhalte:

Bestehende Wohnrechte haben weiterhin Gültigkeit (Kaisen- und Kudellaauswohner). Dieses Wohnrecht ist unabhängig von einer Abbruchvereinbarung.

Ehe- und Lebenspartner von Wohnberechtigten können rechtmäßig zuziehen. Sie dürfen auch an diesem Wohnort bleiben, sollte das Wohnrecht des Ehepartners enden.

Die bisherige Verpflichtung, ein Kaisenhaus nach dem Ende des Auswohnrechts abreißen zu lassen, ist aufgehoben worden. Es kann folglich zu kleingärtnerischen Zwecken erhalten bleiben, darf aber nicht weiter als Wohnhaus dienen. Das Haus darf auch stehen bleiben, wenn eine illegale Wohnnutzung, die nach dem 28.5.1974 aufgenommen wurde, von amtlicher Seite beendet wird.

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Deputation stoppt weitere Zwangsabrisse – Übergangsregelung beschlossen

Zum Stand der Dinge in Sachen Kaisenhäusern hier eine Pressemitteilung der Grünen zur Entscheidung der Bau- und Umweltdeputation vom 5.3.2015 im Wortlaut:

Intakte Kaisenhäuser werden nicht mehr abgerissen, sondern können nach der Aufgabe durch ihre berechtigten BewohnerInnen als Gartenlauben genutzt werden. Bereits marode und unbewohnte Behelfsheime werden indes nach einer Prioritätenliste nach und nach beseitigt, weil diese Schrottimmobilien die Attraktivität der Kleingartengebiete beeinträchtigen. Reguläres Wohnen bleibt in den Kleingartengebieten untersagt. Das sind die Kernpunkte einer Übergangsregelung, die die Bau- und Umweltdeputation heute beschlossen hat. Eine endgültige Regelung soll im Zuge des Kleingartenplans 2025 erfolgen, der gemeinsam mit dem Landesverband der Gartenfreunde, den Vereinen und Beiräten erarbeitet wird. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin Maike Schaefer:  „Mit dieser Übergangsregelung sind Zwangsabrisse der Kaisenhäuser vom Tisch. Sie gibt den betroffenen KaisenhausbewohnerInnen und ihren EhepartnerInnen die Sicherheit, dass sie ihr Haus nicht gegen ihren Willen verlieren. Diese pragmatische Lösung durchbricht den Teufelskreis, dass Behelfsheime in gutem Zustand auf Kosten der SteuerzahlerInnen abgerissen werden sollen und dann aufgrund mangelnder Haushaltsmittel jahrelang verrotten. Das führt zu einer Abwärtsspirale in den Kleingartengebieten, die wir stoppen wollen. Intakte Kaisenhäuser können nach dem freiwilligen Auszug ihrer BewohnerInnen als Gartenlauben genutzt werden. Reguläres Wohnen bleibt in Kleingartengebieten ausdrücklich untersagt. Kleingärten dienen schließlich allein zur Erholung und Selbstversorgung. Die Übergangsregelung gilt zunächst bis zur Verabschiedung des Kleingartenplans 2025, den wir zusammen mit den betroffenen Kleingarten-Vereinen und dem Landesverband der Gartenfreunde sowie den Beiräten erarbeiten wollen. Ich bin mir sicher, dass sich die nun erstmal geltende Regelung als tauglich erweist und sich dadurch die Zweifel mancher auf Dauer ausräumen lassen.“

Frieden – Freiheit – Frechheit Internationaler Frauentag 2015

Frieden – Freiheit – Frechheit, das diesjährige Motto der Bremer Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag rund um den 8. März greift damit hochaktuelle Themen auf. Weiterlesen