Kleingärten und Kaisenhäuser sind Thema im Koalitionsvertrag 2019-2023

Von großem Interesse ist es für Kleingärtner*innen und die Menschen, die die Kleingartenparks in Bremen schätzen, wie die neue  Regierungskoalition sich zum Erhalt von Kleingärten, dem Themenkomplex Kaisenhäuser und zum Fortbestand von laufenden Projekten – wie dem Grünen Bremer Westen – stellt. Hierzu habe ich den Entwurf des Koalitionsvertrags vom 1.7.2019 durchforstet. Die Ergebnisse zum Stichwort „Kleingärten“ habe ich aus dem Vertragsentwurf, wie er online verfügbar ist, für euch herausgefischt. Hier könnt ihr die Positionen als Zitate lesen.

 

Im Kapitel Umwelt und Natur S. 26 ab Zeile 1022 ff

Abschnitt Grünflächen und Grünanlagen

„Städtisches Grün ist für Lebens‐ und Wohnqualität, für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels und für soziale Gerechtigkeit in den Quartieren sehr bedeutsam. Unser Ziel ist es, in allen Stadtteilen für mehr Grün zu sorgen. Bei der Weiterentwicklung des Grüns werden wir bislang unterversorgten Stadtteilen besonderen Vorrang geben.Dazu werden wir auch Flächen entsiegeln oder ungenutzte Kleingärten für alle zugänglich machen. Wir werden Grünpflege und Naturschutz besser ausstatten und dafür der Grünplanung und dem UBB mehr Geld und Personal zur Verfügung stellen. Der Umweltbetrieb Bremen (UBB) wird damit in die Lage versetzt, die an ihn gerichteten Aufgaben weitgehend ohne Fremdvergabe zu erledigen. Der UBB muss dazu auch vermehrt eigenen Nachwuchs ausbilden. Darüber hinaus werden wir eine kooperative Vereinbarung über das Bremer Stadtgrün erarbeiten, indem wir uns über Grünqualität und ‐quantität mit den entsprechenden Verbänden verständigen. Wir werden die Anzahl der Bäume in den Städten erhöhen und sorgen für orts‐ und zeitnahe Nachpflanzungen öffentlicher Bäume. Zudem sollen Grünordnungspläne bei Neubaumaßnahmen eingeführt werden, die festschreiben, dass Altbaumbestand möglichst erhalten bleibt und einheimische, klimaangepasste und insektenfreundliche Bäume nachgepflanzt werden. Ausgleichszahlungen von Privaten müssen vollständig zum Zweck der Nachpflanzungen verwendet werden.“

(…)

„Abschnitt Kleingärten (S. 27 ab Zeile 1067 fff)

Wir werden auch weiterhin für die Kleingärtner*innen ein verlässlicher Partner bleiben und sie bei ihren Aufgaben unterstützen und den gemeinsam erarbeiteten Kleingartenentwicklungsplan zeitnah zum Abschluss bringen. Wir werden Kleingärten grundsätzlich als Grün erhalten. So können sie auch als Kompensationsflächen dienen. Wir werden eine Umnutzung nur dann vornehmen, wenn dies ökologisch und verkehrlich vertretbar ist, kein Veto des Vereins eingelegt wird und an anderer Stelle entsprechende Kompensationsflächen geschaffen werden. Grundlage für die weitere Entwicklung im Bremer Westen ist das Konzept „Naherholungspark Bremer Westen“. Wir werden geeignete brachliegende Kleingärten in enger Abstimmung mit den Vereinen zu einem Klimawald entwickeln, um Bäume, die vor Ort nicht kompensiert werden können, dort anzupflanzen. Wir begrüßen die Modernisierung der Kleingartenordnungen, damit das Gärtnern für noch mehr Menschen attraktiv wird. Wir setzen in diesem Rahmen auch auf mehr Gemeinschaftsgärten für Urban Gardening. Wir sprechen uns dafür aus, Altbäume in Kleingartengebieten zu erhalten. Dafür werden wir prüfen, ob es möglich und sinnvoll ist, in Einzelfällen Parzellen in die Verantwortung der Stadt zu nehmen und mit Nutzer*innen individuelle Verträge und Regeln zu verabreden. Der Abriss der Kaisenhaus‐Ruinen soll durchgeführt werden, um die Vereine von dieser Kostengefahr zu befreien.“

Umweltbildung

„Kenntnisse über unsere heimische Umwelt und die Natur sind Grundlage des Umweltbewusstseins und der Umweltverantwortung. Umweltbildung und Naturerfahrung sollen zu einem festen Bestandteil in den Kindergärten und Schulen werden: durch Waldtage, Schulgärten und die naturnahe Gestaltung von Schulhöfen und Spielplätzen. Jeder Kindergarten und jede Schulklasse, die gärtnern möchten, sollen die Möglichkeit dafür bekommen. Wir werden das bestehende Netz der Umweltbildungseinrichtungen fördern und weiter ausbauen, insbesondere um Aspekte des Klimaschutzes und von Tierschutz und Tierrechten. Dabei wollen wir auch das große und für Naturerlebnisse besonders geeignete Gelände der Ökologiestation in Bremen‐Schönebeck noch stärker für Kinder aus Kitas und Grundschulen aus den umliegenden Stadtteilen erschließen…“

(…)

Kapitel Landwirtschaft, Ernährung, Verbraucherschutz und Tierpolitik (S. 84)

Abschnitt: Landwirtschaft, Jagd und Angeln

(…)

Zeile 3867 fff

„Wir werden die „Essbare Stadt“ um mehr Obst und Gemüse erweitern und mehr Streuobstwiesen in öffentlichen Grünflächen und Kleingartengebieten ermöglichen. Initiativen für Urban Gardening unterstützen wir und stellen geeignete brachliegende Flächen Bürger*innen zum Gärtnern zur Verfügung.“

(…)

Aus: Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalitionfür die 20. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft von 1919-1923/ Entwurf vom 1.7.2019

Klicke, um auf Entwurf-Koalitionsvertrag-2019-07-01.pdf zuzugreifen

 

Unser Bürgermeister SPD – Pläne der Parteien für Bremens Kleingartengebiete [abgeordnetenwatch.de]

Auch unser derzeitiger Bürgermeister teilt die Ansichten von Herrn Tschöpe und Herrn Bovenschulte zum Umgang mit Kaisenhäusern und der Planung für Kleingartengebieten.

Heute höre ich übrigens, dass der Vorstand des Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. inzwischen einen Brief an Herrn Tschöpe gesandt hat, in dem er gebeten wird, vor seinen Aussagen über den Landesverband der Gartenfreunde Bremen mit diesem Rücksprache zu halten. In dem Brief heißt es weiter, dass der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V.  nicht für eine teilweise Bebauung von Kleingartengebieten stimme – man will alle Gartengelände komplett erhalten. Der Landesverband der Gartenfreunde steht auch nicht für eine Umwidmung von Teilen des Kleingartengebietes Walle in Wochenendhausgebiete – die Pacht würde zu teuer.

Moment! Erinnere ich richtig, dass Herr Golasowski, 2. Vorsitzender, sich in Weser-Kurier und in der Verbandszeitung Gartenfreund positiv zur Bebauung mit Tiny-Häusern in der Waller Feldmark ausgesprochen hat? Doch, doch am 8.1.2019 war da was, nämlich hier

Bemerken möchte man an dieser Stelle, dass sich für die Umwidmung in Wochenendhausgebiete ausschließlich Vereine mit Gärten, dessen Land in Privatbesitz der Gärtner ist, interessieren und engagieren. Über diese Gärten hat der Landesverband – soweit mir bekannt ist – keine Entscheidungsbefugnis.

Hier nun die Haltung unseres amtierenden Bürgermeisters im Wortlaut, wie auf www.abgeordnetenwatch.de

Antwort von Carsten Sieling (SPD)26. Apr. 2019 – 14:09
Dauer bis zur Antwort: 1 Woche 5 Tage

Sehr geehrter Herr Wicha,

im bundesweiten Vergleich der Großstädte verfügt Bremen über ein besonders großes Angebot an Kleingärten (bezogen auf die Bevölkerungszahl), zugleich müssen aber auch wir uns mit einer kontinuierlich sinkenden Nachfrage nach Kleingärten auseinander setzen.
Diese sinkende Nachfrage zeigt sich insbesondere im Bremer Westen, wo aktuell deutlich über 500 Parzellen nicht genutzt werden. Diese Gebiete gleichwohl attraktiv zu erhalten, fordert die betroffenen Vereine außerordentlich.
Dies war und ist der Hintergrund für unser politisches Ziel, einen Kleingartenentwicklungsplan zu erarbeiten, der zukunftsfähige Lösungen für die künftige Gestaltung der vom wachsenden Leerfall betroffenen Gebiete enthalten soll.
Als Ursache für den derzeitigen, leider noch nicht sehr weit gediehenen Stand der Erarbeitung sind zum einen die doch zeitaufwendigen vorbereitenden Arbeiten zu nennen, zum anderen aber auch der Umstand, dass es noch unterschiedliche Haltungen zur grundsätzlichen Zielorientierung gibt: sollen sich die bisherigen Kleingartengebieten im Bremer Westen komplett zu einem sogenannten „Landschaftspark West“ ohne jegliche Anteile von Wohnbebauung entwickeln oder – und dafür spreche ich mich aus – soll es auch die Möglichkeit geben, Teile dieser Flächen für den Wohnungsbau nutzen, deren Verkaufserlöse dann vollumfänglich und in Absprache mit den betroffenen Vereinen für Attraktivitätsteigerungen genutzt werden können. In diesen Kontext gehört auch eine noch ausstehende Verständigung zur Weitergabe nutzbarer Kaisenhäuser.
Diese grundsätzliche Klärungen sind in den Koalitionsverhandlungen für die kommende Legislaturperiode herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Sieling
Bürgermeister

Der Umgang mit Kaisenhäusern: Bremer Senat antwortet auf Anfrage

Foto: Robert Lorenz

Seit 2015 ist der Erhalt intakter Kaisenhäuser in den Kleingärten Bremens als übergroße Gartenhäuser gestattet. Dieser neue Sachverhalt erfordert die Klärung verschiedener Fragen auf verschiedenen Ebenen, die bis heute offen sind. Daher verpachten die meisten Vereine offenbar keine Gärten mit Kaisenhäusern – trotz großer Nachfrage. [Warum machen es die meisten Vereine nicht? Sobald ein Kleingärtnerverein eine Parzelle mit Kaisenhaus verpachtet, wird der Verein oder der neue Pächter vom Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. für die Übernahme eventueller späterer Abrisskosten des Gebäudes verantwortlich gemacht. Hier ist aber aus historisch begründeter Sicht die Stadtgemeinde für verantwortlich.] Das angestrebte Ziel, Verpachtung und langfristige Nutzung von intakten Kaisenhäusern als Gartenhäuser als win-win-Situation für Pächter und Pächterinnen, Kleingärtnervereine, Landesverband der Gartenfreunde Bremen und die Stadt Bremen, kann unter diesen Umständen bisher nicht realisiert werden. Im Gegenteil bleiben Parzellen mit Kaisenhäusern trotz Nachfrage frei und intakte Gebäude verfallen.

Mir und vielen Interessierten scheint es dringend geboten, sich dieser Thematik rasch in einem konstruktiven Gespräch anzunehmen.

Nun gibt es die Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zum Umgang mit Kaisenhäusern an den Bremer Senat, die das Thema auf 2020 vertagt. Die Antwort gebe ich im Folgenden wieder:

„BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Drs. 19/935 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode

19.03.19

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 3. Dezember 2018 „Guterhaltene Gebäudesubstanz in Kleingärten weiter nutzen“

Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

„Im Jahr 2015 hat die Deputation für Bau beschlossen, dass vorhandene Gebäude in Kleingärten für ausschließlich kleingärtnerische Zwecke genutzt werden dürfen, auch wenn ihre Größe den Vorgaben des Bebauungsplans bzw. Kleingartengesetzes widerspricht. Unter den gleichen Bedingungen werden „Kaisenhäuser“ nach Ablauf der Auswohnberechtigung geduldet. Die mit Kudella-Auswohnerinnen und -Auswohnern geschlossenen Abrissvereinbarungen sind bis zur Vorlage des Kleingarten- entwicklungsplans für Gebäude, die kleingärtnerisch genutzt werden können, unabhängig von ihrer Größe ausgesetzt, soweit nach Aufgabe der Wohnnutzung eine Nachnutzung als Kleingartenlaube beabsichtigt ist.

Politischer Wille aller Beteiligten war es damals, insbesondere guterhaltene Gebäude-substanz nicht abzureißen, sondern diese als Kleingartenlaube weiternutzen zu können.Nach der Dienstanweisung Nr. 440 des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 27. September 2017 werden neue Abrissvereinbarungen nur in „besonders begründeten Einzelfällen“ abgeschlossen. Soweit bekannt, hat das Bauressort mit der Begründung, ein „besonders begründeter Einzelfall“ läge nicht vor, den Abschluss von neuen Abrissvereinbarungen, abgelehnt. Diese Verwaltungspraxis führt dazu, dass Vereinsvorstände davon Abstand nehmen, nach Aufgabe von Parzellen mit einer intakten Bebauung neue Pachtverträge abzuschließen, weil nicht klar ist, wer nach Beendigung der neuen – ausschließlich kleingärtnerischen – Nutzung mit den Abrisskosten, die zwischen 20.000 bis 40.000 Euro betragen können, belastet wird. Wegen dieses Risikos werden gut erhaltene große Gebäude in Kleingartengebieten zur kleingärtnerischen Nutzung nicht neuverpachtet und beginnen deshalb zu verfallen. Dieser Umstand verschärft das sowieso bestehende Problem der aus anderen Gründen freigefallenen Parzellen und durchkreuzt den politischen Willen, wie er im Beschluss der zuständigen Deputation 5. März 2015 zum Ausdruck gekommen ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Ist das geschilderte Problem dem Senat bekannt?

2. Bis wann wird der als eine Aussetzungsvoraussetzung für die Abrissvereinbarungen genannte Kleingartenentwicklungsplan vorliegen?

3. Beabsichtigt der Senat, die bestehenden Abrissvereinbarungen auch darüber hin-aus auszusetzen, soweit Gebäude rechtlich zulässig kleingärtnerisch genutzt werden?

4. Wie kann für Neupächter von Gebäuden, die bereits mit einer ausgesetzten Ab-rissverfügung belegt sind oder für die eine Abrissvereinbarung besteht, Rechtssi-cherheit hergestellt werden?

5. Unter welchen Voraussetzungen beabsichtigt der Senat, die Duldung der ande-ren kleingärtnerisch genutzten Gebäude zu verlängern und wie kann bei einer Neuverpachtung Rechtssicherheit hergestellt werden?

6. Sieht der Senat eine Möglichkeit, bei Neuverpachtungen solcher Gebäude gegen Zahlung eines erhöhten Pachtzinses eine Freihaltungszusicherung von möglichen Abrisskosten zu erklären, soweit eine Abrissverfügung ausschließlich aufgrund der Dimension der übernommenen Gebäude erfolgen sollte?

7. Wie beabsichtigt der Senat, dem politischen Willen, intakte – aber zu große –  Ge-bäude für eine kleingärtnerische Nutzung zu erhalten, Geltung zu verschaffen, obwohl sich das Bauressort weigert, neue Abrissvereinbarungen abzuschließen.

8. In welcher Form wird der Senat das beschriebene Problem mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. und betroffenen Kleingartenvereinen gemeinsam bearbeiten?“

Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Ist das geschilderte Problem dem Senat bekannt? Das geschilderte Problem ist dem Senat aufgrund diverser Anfragen zum Abschluss neuer Abrissvereinbarungen bekannt. Richtig ist, dass seit dem Beschluss der Baudeputation vom 05.03.2015 für Behelfsheime grundsätzlich keine Abbruchvereinbarungen mehr geschlossen werden. Dafür spricht, dass entsprechend dem Votum der Deputation die Beseitigung der übergroßen, aber gut erhaltenen Behelfsheime nach Aufgabe der Wohnnutzung nicht mehr verlangt werden soll, um sie stattdessen für eine kleingärtnerische Nutzung zu dulden. Diese neuen Rahmenbedingungen sind seinerzeit in einer Dienstanweisung Nr. 440 im Interesse einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis festgelegt worden. Danach können neue Abrissvereinbarungen nur noch „in besonders begründeten Einzelfällen“ abgeschlossen werden. Diese begründeten Einzelfälle waren bei den vorgetragenen Anfragen nicht erkennbar. Die Sorge, möglicherweise irgendwann die Rückbaukosten tragen zu müssen, begründet keinen Einzelfall, sondern kann mit jedem zurzeit noch kleingärtnerisch nutzbaren Behelfsheim verbunden sein. Es handelt sich also um eine generell mit dem Eigentum verbundene Belastung. Diese kann nicht grundsätzlichvon der öffentlichen Hand übernommen werden. Der Sinn der Kostenübernahme lag vor dem Deputationsbeschluss vom März 2015 darin, durch zeitnahe und einvernehmliche „Bereinigung“ rechtmäßige Zustände auf dem betroffenen Grundstück herzustellen, die Bebauung also entsprechend Bebauungsplan und Bundeskleingartengesetz auf max. 24 m² zu begrenzen. Mit dem Deputationsbeschluss wurde genau dieses Vorgehen ausgesetzt und die Behelfsheimegeduldet. Grundsätzlich ist es sinnvoll gut erhaltene Gebäudesubstanz aus ökologischen und sozialen Gründen dort wo es rechtlich möglich ist zu erhalten.

2. Bis wann wird der als eine Aussetzungsvoraussetzung für die Abrissvereinbarungen genannte Kleingartenentwicklungsplan vorliegen? Es ist vorgesehen, die Grundzüge des Kleingartenentwicklungsplans in 2020 vorzulegen.

3. Beabsichtigt der Senat, die bestehenden Abrissvereinbarungen auch darüber hinaus auszusetzen, soweit Gebäude rechtlich zulässig kleingärtnerisch genutzt werden?

4. Wie kann für Neupächter von Gebäuden, die bereits mit einer ausgesetzten Abrissverfügung belegt sind oder für die eine Abrissvereinbarung besteht, Rechtssicherheit hergestellt werden?

5. Unter welchen Voraussetzungen beabsichtigt der Senat, die Duldung der aderen kleingärtnerisch genutzten Gebäude zu verlängern und wie kann bei einer Neuverpachtung Rechtssicherheit hergestellt werden?

6. Sieht der Senat eine Möglichkeit, bei Neuverpachtungen solcher Gebäude gegen Zahlung eines erhöhten Pachtzinses eine Freihaltungszusicherung von möglichen Abrisskosten zu erklären, soweit eine Abrissverfügung ausschließ-lich aufgrund der Dimension der übernommenen Gebäude erfolgen sollte?

7. Wie beabsichtigt der Senat, dem politischen Willen, intakte – aber zu große – Gebäude für eine kleingärtnerische Nutzung zu erhalten, Geltung zu verschaffen, obwohl sich das Bauressort weigert, neue Abrissvereinbarungen abzuschließen.

8. In welcher Form wird der Senat das beschriebene Problem mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. und betroffenen Kleingartenvereinen gemeinsam bearbeiten?

Antwort zu Fragen 3 bis 8, die gemeinsam beantwortet werden:

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie hat am 05.03.2015 beschlossen, dass zum Kleingartenplan 2025 auch eine Neufassung der für die bauaufsichtliche Praxis wesentlichen Dienstanweisungen gehört, die mit allen relevanten Stellen abgestimmt werden sollen. Dabei sei auch zu klären, bis zu welcher Größe baulicher Anlagen eine Duldung langfristig in Betracht kommt, wie mit bestehenden Abrissvereinbarungen umzugehen ist und ob bzw. inwieweit neue Abrissvereinbarungen angeboten werden sollen.

Dem Inhalt dieser Dienstanweisungen, die sich noch in Vorbereitung befinden, kann nicht vorgegriffen werden. Daher gibt es auch noch keine Klärung zu der Frage, ob eine indirekte finanzielle Beteiligung – etwa durch Zahlung eines erhöhten Pachtzinses – zur Übernahme von Abrisskosten führen kann. Ziel ist es, den genannten Auftrag der Deputation so weit wie möglich umzusetzen. Rechtlich kann der Status der Behelfsheime jedoch allenfalls einer „qualifizierten Duldung“ entsprechen, solange die Gebiete als Kleingärten ausgewiesen sind. Rechtssicherheit im herkömmlichen Sinne wird also für übergroße bauliche Anlagen auch bei ausschließlich kleingärtnerischer Nutzung durch eine Dienst-anweisung und einen Kleingartenplan nicht zu erreichen sein. Eine neue Dienstanweisung mit möglichen Festlegungen für eine Duldungspraxis wird später ihrerseits wieder änderbar sein, auch wenn dies die Prüfung voraussetzt, inwieweit ein möglicherweise erzeugtes Vertrauen in die Duldungspraxis schutzwürdig sein kann.

Das Bauressort steht im Kontakt mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. und betroffenen Kleingartenvereinen. Entsprechend dem Beschluss der Deputation wird mit ihnen die Überarbeitung der Dienstanweisungen abgestimmt.

Hierzu wird der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zeitnah zu einem Gespräch mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. einladen.“ Zitatende

Das Dokument kann als pdf-Datei unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden: Bremische Bürgerschaft – Vorläufige Dokumente   
– aktualisiert am 21.3.19 um 11:04 Uhr

Die Katze ist aus dem Sack Kleingärten zu Bauland – Presseschau

Die Katze ist aus dem Sack.

Der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. bietet der Stadt Bremen an, Kleingärtenflächen, in denen sich einige brach liegende Parzellen befinden, als Bauland abzutreten. Die Grundstücke befinden sich im Besitz der Stadt Bremen, der Bremischen Evangelischen Kirche und verschiedenen Privatpersonen. Dort eine Parklandschaft anzulegen, wird von den Bremer Gartenfreunden abgelehnt, da der Landesverband annimmt, diese werde nicht gepflegt werden. Den Beratungen zum Kleingartenentwicklungsplan bleiben die Verbandsvertreter und auch der baupolitische Sprecher der SPD fern. Dieser Plan soll gemeinsam von Vertretern aus Politik, Verwaltung, Landesverband der Gartenfreunde und verschiedenen Interessengruppen als grundlegendes Konzept für die Zukunft der bremischen Parzellengebiete entwickelt werden.

Nicht gefragt wird bisher, ob sich das Gebiet zum Bauen eignet. Nicht angesprochen wird, was mit den vielen Eigenlandparzellen, die sich eingestreut in dem Gebiet befinden, werden soll. Einige der Besitzer wollen ihre Grundstück nicht verkaufen. Man muss wohl davon ausgehen, dass im Falle einer Umwandlung in Bauland auch zeitaufwendige Enteignungsverfahren gegen Besitzer von Eigenlandparzellen eingeleitet werden müssen, oder? Was wird aus den Kaisenhausbewohnern mit lebenslangem Wohnrecht, die in dem Gebiet leben?

°°° Eine Presseschau mit Fragen zum Thema (aktualisiert 12.9.2017)

KT //Die Titel der Zeitungsartikel, Internet-Post und Fernsehbeiträge, die hier vorgestellt werden, sind blau hervorgehoben und führen, sobald man sie anklickt, zum jeweiligen Artikel oder Film.//

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5.9.2016 – Wir lehnen die Bebauungspläne von Kleingärten ab. Auf dem Blog Findorff AKTUELL, das zum Print-Magazin Leben in Findorff von Mathias Rätsch gehört, und hier auf Gärtnern in Bremen wird die Presseerklärung der Interessengemeinschaft der Parzellenbewohner und Grundstückbesitzer e.V. veröffentlicht.

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6.9.2017 –Kleingärten für Bauprojekte opfern? Im Weser Report/ Ausgabe West werden nicht nur die Absichten von Jürgen Pohlmann/ baupolitischer Sprecher der SPD und dem Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. vorgestellt, die brach liegende Kleingärten im Bremer Westen bebauen lassen wollen, sondern auch kritische Stimmen dazu. In der Ausgabe vom 10.9. gibt es den Beitrag Bebauung ist eine Option auf S. 9, der als pdf-Datei geladen werden kann – hier klicken.

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7.9.2017 – Koalitionsstreit über den Gartenzaun. Im Beitrag von buten und binnen (7.9.2017) werden die Aussagen einiger beteiligter Akteure aneinander gereiht. Der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. und der baupolitische Sprecher der SPD stellen ihre Position zugunsten der Bebauung von Teilen des Kleingartengebiets Waller Feldmark vor. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen erklärt das Festhalten an dem Gebiet als grüne Lunge und für Ausgleichsflächen. Aus dem Bauressort erfährt man, dass geladene Vertreter des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen e.V. und der SPD-Fraktion von einem wichtigen Gespräch zum Kleingartenentwicklungsplan 2025 fern bleiben.

KT // Zuschauer, die sich dem Thema frisch und unbefangen nähern, bleiben Ursachen, Entwicklung und Begründung der Situation ohne journalistische Erläuterungen verschlossen. Bilder und Wortbeiträge widersprechen sich sogar in einem Fall: Frau Drechsler Annahme, dass das Rahmengrün später unzulänglich gepflegt werden wird, wird mit einer verwahrlosten Parzelle bebildert. Die Katze ist prima.//


9.9.2017 – In Zoff um Kleingärten stellt Sara Sundermann am Samstag im Weser-Kurier ausführlich die Position des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen e.V. vor. Brach liegende Parzellen sollen zu Geschosswohnungsbau oder Gewerbegebiet umgenutzt werden – keine Parkanlage, denn die würde nicht gepflegt werden, so führt die Geschäftsführerin aus. Das Bauressort und die Grüne Fraktion in der Bürgerschaft lehnen diesen Vorstoß ab. Die Positionen von SPD (Geschosswohnungsbau) und CDU (Ein-, Zwei und Mehrfamilienhäuser) sind bekannt. Einige Leserkommentare in der online-Ausgabe machen deutlich, dass nicht alle Mitglieder des Landesverbands der Gartenfreunde mit der Politik der Interessenvertretung konform gehen, im Gegenteil.

KT //Wer fragt, ob diese unversiegelte Grünfläche notwendigerweise als Bauland  genutzt werden muss? Braucht die Stadt Bremen nicht dringend unversiegelte Flächen, um die Wassermassen, die klimabedingt auf uns niederprasseln werden, abfließen zu lassen? Wer fragt, ob sich die Grünflächen überhaupt als Bauland eignen? Die brach liegenden Parzellen befinden sich eingestreut zwischen genutzten Kleingärten und legal bewohnten Kaisenhäusern. Sie sind umgeben von Eisenbahndamm (Strecke Bremen-Hamburg), Autobahn (Bremen-Bremerhaven) und Bremer Müllbergen mit dem Duft der tausend Haushalte. Wer weist darauf hin, dass das Gebiet einen sehr hohen Grundwasserspiegel hat, in dem von Spätherbst bis zum Frühjahr zwei-drei Spatenstiche genügen, um auf Wasser zu stoßen? Dort Bauland herzustellen wird sehr kostenintensiv. Hat die Stadt dafür Geld?//

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9.9.2017 – Wahlkampf auf Parzelle ist ein Kommentar von Sara Sundermann im Weser-Kurier, die sich für die Bebauung von Teilen von Kleingärten ausspricht. Ihr findet ihn ebenfalls am Samstag im WK und online hier klicken. Dort gibt es auch einen Leserkommentar.

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21.8.2017 – Kleingärtner wollen Rechtssicherheit. Schon ein paar Tage alt, dennoch nicht weniger wichtig. Ein Beitrag zu einer Beiratssitzung in Gröpelingen mit dem Thema „Wohnnungsbau in Kleingartengebieten?“ mit Jürgen Pohlmann/baupolitischer Sprecher der SPD enthält Fragen einiger Kleingärtnervereine, bekannte Positionen und einem interessanten neuen Aspekt. Anne Gerling schrieb den Artikel bereits am 21.8.2017 für den Weser-Kurier/West.

Einen interessanten Aspekt aus dem Artikel will ich hier zitieren:

„… Fragen zu improvisierten Wohnformen mit in die Diskussion hineintragen, hofft Christina Vogelsang, Sachkundige Bürgerin der Grünen im Gröpelinger Beirat. Ihr will bei der gesamten Diskussion dabei nicht recht einleuchten, weshalb überhaupt Kleingärten als mögliches Bauland ins Blickfeld rücken, wo doch bei Immobilien Bremen (IB) sogar die finanziellen Mittel fehlten, um das fast sieben Hektar große Areal an der Ritterhuder Heerstraße – immerhin eine der potenziellen Wohnbauflächen auf Bremens „40+“-Projektliste – weiterzuentwickeln und zu bebauen. Anders als in manchen Teilen der Vereinsbereiche gebe es dort bereits eine Infrastruktur, betont Vogelsang: „Wieso also die Idee, dass es im Kleingartengebiet klappen könnte?“ hier klicken zum Weiterlesen

KT //Wieso weist eigentlich kein Politiker und kein Verbandsfunktionär mehr darauf hin, dass die Stadt eine Selbstverpflichtung eingegangen ist, marode Kaisenhäuser auf städtische Kosten abzureißen?//

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4.9.2017 „Wie kann Bremen noch nach innen wachsen, ohne dabei wertvolle Freiflächen zu opfern?“ Diese zentrale Frage zum aktuellen Städtebau von Philipp Nicolay beantwortet Professor Eberhard Syring in einem Interview der taz-Nord folgendermaßen:

„Es gibt industriell genutzte Flächen, die sich dafür anbieten. Wenn das Kellogg-Werk geht, ist das eine städtebauliche Chance. Auch das Bierbrauen mitten auf einer attraktiven Fläche in der Alten Neustadt muss hinterfragt werden. Kann man Bier nicht genauso gut am Stadtrand brauen? Und in der Überseestadt ist auch noch nicht alles ausgereizt.“ taz-Nord 4.9.2017

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by the way

KT //Warum betreibt die laut Statuten politisch neutrale Geschäftsführung des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen e.V. eigentlich so eindeutigen Wahlkampf? Recht deutlich wird dieses Verhalten in einem etwas älterem TV-Beitrag „Aufruhr im Gartenidyll“ vom 23.8.2017 bei buten und binnen. Hier zum Beitrag klicken.