Zur Diskussion um die Gartenordnung machen sich einige Menschen in Bremen Gedanken – das ist kein Wunder, denn 16.000 Mitglieder hat der Landesverband der Gartenfreunde Bremen und die meisten von ihnen haben einen kleinen Garten. Für diese Mitglieder, so wie ich eines bin und so wie auch die engagierte Kleingärtnerin und Verfasserin des folgenden Leserinnenbriefes, wird die Gartenordnung Gültigkeit haben und im „Gartenalltag“ wirksam werden. Der konstruktive Beitrag von Ingeborg Jahn beinhaltet neue Aspekte zur Diskussion, die ich hier gerne vollständig veröffentliche. Danke sehr für diese Impulse!
„Die neue Gartenordnung – eine Bitte zur Versachlichung
Ich finde richtig, dass bei der Entscheidung für eine neue Gartenordnung demokratische Spielregeln und Mitgestaltung eingefordert werden. Deshalb spreche ich mich dafür aus, die Abstimmung ins nächste Jahr zu verschieben und die Zeit bis dahin dafür zu nutzen, eine Gartenordnung zu entwickeln, die ökologisch verantwortlich ist und den unterschiedlichen Interessen von Kleingärtner*innen gerecht wird. Mir fällt auf, dass in der Debatte (im WK und anderswo) häufig stereotyp Gegensätze aufgebaut werden, ganz beliebt Gärtner/innen „alten Schlags“ versus junge Familien: die einen arbeiten rechtschaffen, die anderen wollen nur ihre Freizeit genießen. Ich erfahre Unterschiede eher zwischen „Sauber“- und Laissez-faire-Gärtner*innen: Die einen hätten es gerne akkurat, der Rasen getrimmt und beikrautfrei, die anderen freuen sich, wenn das Wiesenschaumkraut im Rasen spriesst und hegen wilde Ecken. Manchmal erscheint auch „kleingärtnerische Nutzung (1/3 der Fläche)“ als schwer vereinbar mit „Natur- und Insektenfreundlichkeit“. Kleingärtnerische Nutzung kann sehr insektenfreundlich sein: Mischkultur von Gemüsepflanzen und Stauden, Kräuterbeete mit Oregano, Salbei, Thymian, Pflanzen mit essbaren Blüten … alles kleingärtnerische Nutzung … ebenso Beerensträucher und Obstbäume. In diesem Sinne ist die Ein-Drittel-Regelung doch ein guter Anhaltspunkt. Ich bin unbedingt dafür, dass die Nutzung eines Kleingartens auch kleingärtnerisch ist … sonst wäre es ein Wochenend-Grundstück (mit ggfs. entsprechend höheren Kosten). Auch eine Heckenhöhe entlang der Wege, die Einblicke ermöglicht, finde ich wichtig, zum Gucken und Sich-Inspirieren-Lassen … und auch für den Schwatz übern Gartenzaun. Die Gartenordnung ist ein Rahmen aus nützlichen Regeln, in dem unterschiedliche Stile des Gärtnerns möglich sind. Die Vielfalt zu respektieren und zu fördern, sollten sich Kleingartenvereine ebenso wie der Landesverband zu ihrer Aufgabe machen. Dazu gehört die Einsicht aller Beteiligten, dass ein Kleingarten sich nicht im Liegestuhl pflegen lässt, d.h. Machen und Tun erfordert, UND eine Kultur der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung für neue – und alte – Gartenfreund*innen. Vielleicht hat die junge Familie sich das Aufräumen eines verwahrlosten Gartengrundstücks leichter vorgestellt als es tatsächlich ist oder freut sich über Hinweise, wie das ganze Schnittgut sinnvoll verwendet werden kann (Kompost, Hochbeet). Vielleicht wünscht sich der älter gewordene Gartenfreund Beistand bei der Umgestaltung des Gartens zur Erleichterung der Pflege. Eine Wildblumenwiese oder ein Wildstaudenbeet kann die bessere Lösung sein, als Rasen einzusäen, der mindesten 6 Monate im Jahr ständig „mäh..“ ruft.“
Ingeborg Jahn, Bremen, engagierte Kleingärtnerin seit fast 20 Jahren