Kleingartenstatus sicher auch mit Kaisenhäusern

Bei der Diskussion um den Erhalt der Kaisenhäuser hat der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. Sorge, dass der besondere rechtliche Schutz* der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit (Kündigungsschutz/Pachtpreisbindung), durch den weiteren Bestand der geschichtsträchtigen Häuser verloren gehen könnte. Die dazugehörigen Bestimmungen beschäftigen mich hier.

Zu welchen Bedingungen erhält ein Verein die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit? Zentral für diesen besonderen rechtlichen Schutz ist die Erfüllung von bestimmten Bedingungen, die im Bundeskleingartengesetz (BKleinG) festgeschrieben sind: Es sind die kleingärtnerische Nutzung für den Eigenbedarf, die Nutzung der Parzelle zur Erholung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1). Darüber hinaus muss sich der Verein ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie der fachlichen Betreuung seiner Mitglieder verpflichten (§ 2 Abs. 1).

Wann kann sie entzogen werden? Die gewerbliche Nutzung für den Gemüseanbau, eine überwiegende Wohnbebauung und eine Wohnnutzung sehr vieler Parzellen in einer Kleingartenanlage stehen dem entgegen.

Gibt es Ausnahmen? Das Gesetz beinhaltet eine ausdrücklich Ausnahme vom Wohnverbot. Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes befugt waren, ihr Haus im Garten zu Wohnzwecken zu nutzen, dürfen das bis zu ihrem Lebensende weiterhin tun (§ 18 Abs. 2 Satz 1). Damit trägt das Gesetz den besonderen historischen Bedingungen der Nachkriegszeit Rechnung, die einige Menschen in vielen Städten dazu veranlaßte sich im Kleingarten anzusiedeln. Wer am 1.4.1983 eine Erlaubnis zum Wohnen auf seiner Parzelle besaß, ist befugt weiterhin auf seiner Parzelle zu wohnen. Weiterlesen

Wem gehört das Grün? VA im Speicher XI

Zur Diskussion „Wem gehört das Grün?“ holt das b.zb die Wallanlagen auf das Podium in den Roten Salon im Speicher XI. Keine der aktuell umstrittenen städtischen Grünlandschaften steht damit im Zentrum des Stadtdialogs des Bremer Zentrums für Baukultur/b.zb – sondern eine allseits geschätzte Grünanlage. Mit Siri Frech/Urban Catalyst Studio ist eine spannende Landschaftarchitektin für das Impulsreferat gewonnen worden, die Stadtforschungsprojekte und dynamische Planungsprozesse leitet. Weiterlesen

Bad [Innenansichten]

Bad

„Das ist sein Meisterstück“, sagte der Vater des Mannes, der dieses Bad konzipiert und gebaut hat. Ich habe es aus der Dusche heraus fotografiert, zu der auch die senkrechte gelbe Leiste etwas links von der Bildmitte gehört.

Foto: Kirsten Tiedemann

Neuer Biomeiler auf der Lucie

Grade jetzt entsteht ein Biomeiler zur Energiegewinnung im offenen Gemeinschaftsgarten „Ab geht die Lucie“ in  der Neustadt. Die Hülle aus Felgen ist sehenswert und gibt dem Meiler etwas von einer Kunstinstallation. Gefüllt mit Häcksel duftet es nach Wald. Microorganismen bauen die Biomasse zu Kompost um, wobei Wärme entsteht, die an Wasser in Schläuchen abgegeben wird, die wiederum den Bibliothek-Büro-Container kuschelig heizen werden. Und am Schluss gibt es in 1,5 Jahren frische Komposterde. Dolle Sache.

Hier gibt´s ein Filmchen zum Unterrichtsprojekt Biomeiler in Osterholz Scharmbeck.

P.S. vom 16.10.2014: Und wer hat`s gewuppt? Percy und seine Komplizen e.V. waren es, sie sind das Kollektiv für Ideenentfaltung. Auf Lucies Blog gibt es nun einen schönen Beitrag mit näheren Infos zum „Heißen Haufen“.

FelgeninstallationMaileraufbauHäcksel

Fotos: Kirsten Tiedemann

Schwarzbauten können in Bestandsschutz hineinwachsen

Von großem Interesse für die Sache der Kaisenhäuser kann ein rechtlichen Passus zum erweiterten Bestandsschutz sein, der besagt, dass

„auch nicht rechtmäßig errichtete bauliche Anlagen … in einen den Bestandsschutz vergleichbaren Rechtsstatus hinweinwachsen [können], wenn die zuständige Behörde den illegalen Zustand wissentlich über einen längeren Zeitraum geduldet hat (OVG Berlin, MDR 1983; LG Hannover, ZMR 1987, 23 f). Als längerer Zeitraum nennt das OVG Berlin ene Dauer von etwa 25 Jahren. In solchen Fällen hat sich die Behörde in einer Weise gebunden, die es ihr aus Vertrauensschutzgründen unmöglich macht, die Beseitigung des Bauwerks zu verlangen.“

aus: Baurechtlicher Bestandsschutz im Kleingartenrecht von Ministrialrat a.D. Dr. Lorenz Mainczyk, Bonn, in: Neue Justiz 7 0/2003, S. 518-520, S. 518

Der vollständige Kommentar ist hier als pdf-Datei einsehbar: BKleingG-NJ_03_10

Bremen und seine Bauten – Buch und Vernissage

Wie die Stadt Bremen sich in der Nachkriegszeit städtebaulich neu erfand und den modernen, sozialen Wohnungsbau im großen Stile betrieb, um der über alle Erwartungen wachsenden Zahl der Einwohner Wohnraum bieten zu können, dazu erscheint in Kürze das Werk „Bremen und seine Bauten 1950-1979“. Erst 25 Jahre nach Kriegsende gelang die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum,  worin übrigens ein wesentlicher Grund für die Verstetigung des Wohnens auf der Parzelle zu finden ist – aber dazu später mehr.

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Kaisenhäuser sind komplette Wohnhäuser

Ich muss gestehen, dass ich reichlich verblüfft war, als die erste eMail aus einem Kaisenhaus in meinem Postfach lag. Damit hatte ich 2007, als ich mit meiner historischen Forschung begann, nicht gerechnet. Warum eigentlich nicht? Es lag wohl daran, dass ich diesen kleinen Wohnhäusern, die verstreut in den Parzellengebieten der Stadt stehen, eine technische Ausstattung am Puls der Zeit nicht zugetraut hatte. Inzwischen bin ich eines Besseren belehrt worden.
Die letzten bewohnten Kaisenhäuser sind bis auf wenige Ausnahmen zeitgemäß ausgestattet. Durch einen Windfang oder einen kleinen Flur sind die Wohnräume erreichbar. Neben einer Küche, an die sich häufig eine kleine Speisekammer anschließt, gibt es das Wohnzimmer und den Schlafraum. Ein Arbeits- oder Gästezimmer ist im ausgediehnten Kinderzimmer eingerichtet worden. Je nach Größe sind auch Eßzimmer oder weitere Funktionsräume zu finden. Zur baulichen Ausstattung gehören natürlich auch sanitäre Anlagen mit Dusche und WC und eine Heizung, meist eine Zentralheizung, die die Winterkälte vergessen macht. Häufig lassen sich doppelt verglaste Fenster finden. Rolläden oder Fensterläden, die in der kalten Jahreszeit vor Wärmeverlust schützen, gibt es. Warum soll man auch zum Fenster hinaus heizen? Die anfallenden Abwässer werden in geschlossenen Gruben gesammelt und regelmäßig von den Stadtwerken abgefahren. (Vgl. Rollende Kanalisation). Weiterlesen