Urban Gardening – Bildervortrag an der VHS

Lucie - offener Gemeinsc

Das Gärtnern am Gehweg und interkulturelle Gärten sind bei uns etabliert. Die Gemüsewerft in Gröpelingen, neue private Gemeinschaftsgärten und der erste offene Community-Garden „Lucie“ – neue Gartenprojekte haben auch in Bremen Konjunktur. Mit Ausnahme der Gemüsewerft ist ihnen die Selbstorganisation ihrer Akteure gemeinsam. Sozialer Nutzen, essbare Landschaften – diesen neuen kreativen Formen des städtischen Gärtnerns, der Aneignung des öffentlichen Raums in unserer Stadt und in Hamburg, Berlin und London widmet sich der bebilderte Beitrag. Mit Blitzlicht auf die urbane Landwirtschaft in Havanna/Kuba und Detroit/USA.

„Urban Gardening – Internationale Gärten – Urban Farming“ ist ein bebilderter Vortrag von Kirsten Tiedemann am 8. Mai im Bamberger Haus von 19.00-20.30 Uhr. Anmeldung bei der Volkshochschule Bremen Angebot Nr. 94010-M/Vortrag, Tel. 0421- 2345         

Fotos: Kirsten Tiedemann

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Beim Gärtnern zuschauen

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Der Frühling lockt viele Parzellisten in den blühenden Garten. Gut behütet wird der Boden gelockert, Saatgut eingebracht und dies und das getan. Am Hochbeet kann auch die Frau im Rolli, die Stehen, aber nicht mehr Gehen kann, ihr Hobby betreiben. Ein Mann steigt in seinem 75. Lebensjahr noch auf das Dach seiner Laube, um es zu erneuern.

Fotos: Kirsten Tiedemann

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Laubendach erneuern

Im 75. Lebensjahr erneuert ein Parzellist das Dach seiner Laube … „bevor es nicht mehr geht“, sagt seine Frau.

Laube-Liebe-Landschaft auf dem Stadtwerder

100 Jahre alte LaubeJetzt anmelden zum Spaziergang auf dem Stadtwerder durch die bunte Parzellenlandschaft in Hörweite zu Domglocken und Weserstadion. Wir begegnen auf dem Stadtwerder naturnahe Gärten neben traditionellen und sehen eine 100jährige Laube. Von den Kaisenhäusern, die hier einmal standen, sind kaum noch welche zu finden. Ein Miniluftschutzbunker erinnert an den Zweiten Weltkrieg und kann begangen werden. Die Parklandschaft am Werdersee streifen wir und beschließen unseren geschichtlichen Rundgang bei den imposanten Bäumen am Licht-Luft-Bad.

Am Sonntag, 4. Mai 2014 biete ich den Spaziergang Laube-Liebe-Landschaft durch Parzellengebiete auf dem Stadtwerder an. Wir treffen uns um 15.00 hinter dem Café Sand Ecke Strandweg und kommen dort um 17.00 Uhr wieder an.     

Anmeldung bei der Bremer Volkshochschule für Angebot-Nr. 12-054 M Exkursion unter der Telefonnummer 0421-12345

Foto oben: Kirsten Tiedemann                   Foto unten: Heike Mühldorfer

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„Unbegrenztes Wohnen in Kaisenhäusern?“ Was geschah seit Januar 2013?

Es ist still geworden, ganz still um den zukünftigen Umgang mit dem Wohnen auf der Parzelle in Kaisenhäusern. Was ist aus der Woge der Empörung geworden, die vor einem Jahr aufbrandete, über die Heftigkeit, mit der die Behörde auf ein illegal bewohntes Kaisenhaus auf einer Parzelle in Woltmershausen reagiert hatte?

Ich habe mir mal die Arbeit gemacht, und einen Überblick über die zentralen Ereignisse, die seitdem in der Sache folgten, zusammengestellt: Für alle, die tiefer in die Thematik einsteigen wollen, enthält mein Text Links zu Zeitungsartikeln und YouTube-Dokumentationen von Veranstaltungen und Reden in der Bürgerschaft. Wer meinen Text oder Teile daraus nutzen will, wende die üblichen Regeln des Zitierens an.

Was war im Januar 2013 geschehen? Ein Rentner, der seit zwei Jahren in einem von ihm gekauften Haus auf einer Parzelle lebte, wollte es nicht verlassen und war unter Einsatz von Polizisten daraus geräumt worden. Unmittelbar im Anschluss daran wurde das Dach des kleinen Eigenheims eingerissen, um das Haus endgültig unbewohnbar zu machen. Damals war das mediale Echo groß. Presse (tazBild, später auch WK) und regionale TV-Sender berichteten. Diese drastische Maßnahme entflammte eine erneute Diskussion um das Wohnen auf der Parzelle in Kaisenhäusern – und den Bagger, mit dem aus dem Haus eine unbewohnbare Ruine gemacht worden war. Die Heftigkeit, mit der die Baubehörde agierte, erschien vielen Menschen unangemessen und vollkommen überzogen. Manche fragten sich, wann das Wohnen in den letzten noch vorhandenen Kaisenhäusern auf den Parzellen in Bremen endlich legalisiert werden würde. Andere Außenstehende waren verdutzt und rätselten, warum man überhaupt im Kleingarten wohnen dürfe, „Ist doch verboten, oder?“

Im Februar 2013 fand im Landheim Walle eine sehr gut besuchte Podiumsdiskussion statt, in der der ‚geräumte‘ Rentner, Vertreter der Interessengemeinschaft der Parzellenbewohner und Grundstückseigentümer, des Vereins für Gartenwohnkultur und des Kleingärtnerverein Min Land sowie einige langjährige und auch illegale Bewohnerinnen und Bewohner moderiert von Claudia Bernhard (DieLinke) ihre Positionen deutlich machten und weitgehend bekannte Argumente austauschten. Für viele der Bewohner, die teilweise bereits ein halbes Jahrhundert und mehr auf ihrer Parzelle wohnen, war es die gefühlte einmillionste Versammlung zur Sache. Solche Treffen gehören quasi zum Parzellenalltag dazu. Das Blog Kaisenhaus-Bremen ging online.

Mitte März beschloss die Stadtbürgerschaft erstaunlich rasch einen vorübergehenden Abrissstopp für illegal bewohnte Kaisenhäuser. Auf politischer Ebene diskutierten die Abgeordneten, ob zukünftig eine alternative Wohnnutzung von bereits geräumten und nun leer stehenden Kaisenhäusern, die auf ihren Abriß warten – die Liste ist lang! -, möglich wäre und beauftragten den Senat, bis Ende 2013 ein Konzept für die Neuregelung des Wohnens auf der Parzelle vorzulegen. (Bilder von Kaisenhäusern im Winter 2014 hier) Einzelne Abgeordnete der Regierunsgkoalition von SPD (Klaus Möhle) und Grüne (Maike Schäfer) forderten ein Umdenken, da „offensichtlicher Bedarf“ bestünde, so Möhle, und es eine „einzigartige Architektur und Lebenskultur“ wäre (Möhle) und auch „angesichts der angespannten Wohnungsmarktlage“ (Schäfer) nötig wäre. Der Sprecher der Baudeputation, Jürgen Pohlmann (SPD), machte deutlich, dass bei der Räumung über das Ziel hinausgeschossen worden wäre und erhielt dafür die Zustimmung der CDU. Claudia Bernhard (DieLinke) kritisierte die „Vertreibungspolitik“ und forderte die Legalisierung aller vorhandenen Parzellenwohnhäuser. Insgesamt einigte man sich darauf, dass es solch drastische Vorgehen nicht erneut geben solle.

Mit dem Ziel einer Legalisierung des Wohnens auf der Parzelle in den bestehenden Kaisenhäuser wurden auf parlamentarischer Ebene weitere Möglichkeiten wahrgenommen: Die Fraktion DieLinke stellte im Frühjahr 2013 in der Angelegenheit eine Große Anfrage. Die Bremische Bürgerschaft erhielt außerdem zwei Petitionen von Bremer Bürgern.

[Kann mir einer meiner Leser sagen, ob die Wortprotokolle der Stadtbügerschaft Bremen komplett online zu finden sind? Wenn ja, wo finde ich sie?]

Wie äußerte sich der zuständige Bausenator? Senator Joachim Lohse (Grüne) vertrat eine Meinung, die vor ihm alle seine 15 Vorgänger seit 1945 vertreten hatten: einer Legalisierung von Wohnhäusern in Kleingartengebieten stünde er generell ablehnend gegenüber: Er hätte einem Senatsbeschluss entsprechend gehandelt, Kleingartengebiete wären Naherholungsgebiete und nicht für dauerhafte Wohnnutzung vorgesehen. Eine Duldung von illegaler Bewohnung in Kleingartengebieten würde einen rechtsfreien Raum schaffen, der dessen Status gefährde.

Der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. weist als Landesvertretung der einzelnen Kleingartenvereine und Generalpächter städtischer Kleingartenflächen die Vorstellung weit ab, dass die Kleingärten zur Abfederung der Wohnungskrise der Stadt beitragen sollen. Kleingärten seien wertvolle Naherholungsgebiete, in denen das Wohnen ausdrücklich nicht gestattet wäre.

Das Politikum „Wohnen auf der Parzelle in Kaisenhäusern“ wurde Tagesgespräch – wieder einmal. Gut zehn Jahre nachdem Politik und Verwaltung geglaubt hatten, es mit den Verhandlungsergebnissen am angeblich „Runden Tisch“ in Walle endgültig auf den letzten Weg gebracht zu haben, wurde das Thema erneut breit diskutiert, wie jedes Mal zuvor mit der Frage nach einer möglichen Legalisierung in den immer weniger werdenden vorhandenen Kaisenhäusern.

Paralle dazu und unbemerkt von der Öffentlichkeit legte die Baubehörde gegenläufige Aktivitäten an den Tag. Worum handelte es sich? Die zuständige Verwaltungsabteilung der Baubehörde forderte offiziell anerkannte Kaisenhausbewohner (sogenannte Kaisen- und Kudellaauswohner; das sind faktisch alle, die vor Mai 1973 auf eine Parzelle gezogen sind) nachdrücklich dazu auf, eine Abrissvereinbarung mit der Stadt zu unterzeichnen und versuchte so, Fakten zu schaffen. Damit unterlief sie die Diskussion und versuchte, ihr für die Zukunft die Grundlage zu entziehen. In dem Schreiben hieß es, dass die Stadtgemeinde die zugesagten Abrisskosten nur mit solch einer Vereinbarung nach dem Ableben der offiziellen Bewohner übernehmen. Zeitlicher Druck wurde aufgebaut: Wer die Vereinbarung bis zum Jahresende 2013 nicht unterzeichne, für den verfiele dieses Anrecht und die Bewohner bzw. deren Erben müssten die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Es geht dabei immerhin um 12.000 Euro. Damit bürdete die Behörde den Bewohnern eine schwere Last auf. Zwei Ziele verfolgte die Stadt mit diesen Vereinbarungen: 1. Man wollte einen Ausstieg aus der städtischen Selbstverpflichtung der Kostenübernahme erreichen, sich der Verantwortung entledigen und so die städtischen Ausgaben zukünftig beschränken. Zurzeit handelt es sich um 50.000 Euro jährlich. 2. Das endgültige Verschwinden der Kaisenhäuser wurde so weiter forciert.

Für die eingesessenen Bewohnerinnen und Bewohner begann erneut eine Zeit der Unklarheit. Auch wenn Unsicherheiten dieser Art Routine für sie darstellen, ist manch einer von ihnen mit zunehmendem Alter doch dünnhäutiger geworden und fragte sich besorgt, „Soll mir im hohen Alter noch ähnliches widerfahren?“, weil anfangs nicht klar war, ob ein „echter“, alteingesessener Kaisenauswohner aus seinem Kaisenhaus geräumt worden war, oder ein erst kürzlich hinzugezogener Mann. Hierzu sollte man wissen, dass die meisten Kaisenhausbewohner das Rentenalter längst überschritten haben, viele sind über 70 und 80 Jahre alt. Eine andere Frage der Bewohner hatte mehr rethorischen Charakter: „Denkt der amtierende, ortsfremde Bausenator etwa, ’neue Besen kehren gut‘ und will den Bremern nach zig Jahren der Praxis des Wohnens auf der Parzelle mal zeigen, was aufräumen heißt?“ Nach einer kurzen Pause folgte: „Der kennt uns schlecht.“ Unklare und letztlich widersprüchlich Informationen, wie die Schlagzeile „Abrissstopp“, entspannte die Menschen einerseits, denn sie suggerierte, dass vorerst gar keine Kaisenhäuser mehr abgerissen werden würden. Dieser Satz weckte auch erneut Hoffnung auf den längst verlorenen geglaubten, dauerhaften Erhalt ihrer Eigenheime. Was aber, wenn dieser Abrissstopp aufgehoben werden würde? Andererseits flatterte den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Vereinbarungsangebot von der Baubehörde ins Haus über die Finanzierung des Gebäudeabrisses. Dieses „Angebot“ verlangte ihnen eine endgültige Entscheidung ab, die sie eigentlich nie treffen wollten und mutete ihnen viel zu: mit ihrer Unterschrift besiegelten die Bewohner die Zerstörung ihres selbst errichteten, manchmal modernisierten und finanzierten Wohnhauses. Es begann eine neue Schleife einer Auseinandersetzung, in der sie seit Jahrzehnten Routine hatten. „Mich kriegt man hier nicht weg – nur mit den Füßen voran“, dieser Satz eines handfesten Bewohners klingt mir noch im Ohr. Er hat wie manch anderer vor, Haus und Garten nur nach seinem Tot verlassen. Die persönliche Bereitschaft, bei einer möglichen Räumung passiven Widerstand zu leisten, ist tatsächlich bei den Bewohnern im hohen Alter durchaus gegeben. Auch wenn ihre Zahl kleiner wird, die Frauen und Männer, die in Kaisenhäusern leben, kennen ihre Rechte und Möglichkeiten sehr genau und verfügen über eine solide, langjährige Protestpraxis – schließlich existieren die Kaisenhäuser heute noch, weil sie über viele Jahrzehnte den stetig wiederkehrenden Konflikt um den Bestand ihrer kleinen Wohnhäuser schulterten, was ihnen damals, vor vielen Jahren die Gunst Wilhelm Kaisens eingebracht hatte und sein Versprechen, dass sie Zeit ihres Lebens nicht aus ihren Häusern fort müßten, womit er auch ihren Einsatz für Bremen honorierte. Daher rührt auch der Name der kleinen Wohnhäuser: Kaisenhäuser. (Ausführliches dazu in meinem Buch: Mehr als ein Dach über dem Kopf – Bremens Kaisenhäuser)

Angesichts der Aussage des Bausenators und der Praxis der Behörde wundert es nicht, dass die Antwort auf die Große Anfrage, die die Fraktion DieLinke gestellt hatte, im August 2013 von Staatsrat Golasowski (parteilos) für die Baubehörde im Sinne des Senators ausfiel: Das Wohnen auf der Parzelle könne nicht legalisiert werden, Flächen für alternatives Wohnen könne andernorts ausgewiesen werden, nicht aber in Kleingartengebieten. Die Reaktion von DieLinke darauf ist dokumentiert. Claudia Bernhard verweist auf eine Pirmasenser Amnestie, die in ähnlich gelagerten Situationen regional Ausnahmeregelungen möglich gemacht hätte, und machte deutlich, dass sich Handlungsspielräume zur Regulierung des Wohnens auf der Parzelle in Kaisenhäusern finden ließen, wenn der politische Wille vorhanden wäre.

Seitdem herrscht Stille. Der Herbst kam und ging. Der Winter, der keiner war, kam und die Jahreswende 2013/14, ohne, dass der Senat ein Konzept zur Neuregelung des Wohnens in Kleingartengebieten vorgelegt hat. Im Hintergrund soll es eine Konzeption unbekannten Inhalts geben, über die herrsche aber keine Einigkeit, wie ich hörte. Und im Januar diesen Jahres, ein Jahr nach der drastischen Räumung eines illegal bewohnten Kaisenhauses, hat es in der Bremischen Bürgerschaft Antworten auf beide Petitionen von Bremer Bürgern gegeben. Die Antworten lauteten, 1. die damalige Räumung war rechtens und 2. ein unbegrenztes Wohnen in Kaisenhäusern könne nicht legalisiert werden. Die Reaktion von der Fraktion DieLinke kann hier aufgerufen werden. Weitere Reaktionen darauf habe ich bisher nicht entdecken können.

Damit scheint diese Auseinandersetzung dem Schweigen übergeben worden zu sein – bis zum nächsten Mal. Alle Menschen, die mindestens seit 41 Jahren dort wohnen, d.h. vor Mai 1973 ein Wohnhaus auf einer Parzelle bezogen haben (und einige wenige andere Ausnahmefälle), haben auch weiterhin ein unbestrittenes, zugesichertes lebenslanges Wohnrecht, es sei denn, sie melden sich vorher polizeilich ab. Für später Hinzugezogene besteht so ein Wohnrecht nicht. Ob der Abrissstopp inzwischen augehoben wurde? Ob es weitere Dikussionen geben wird? Im Mai 2015 sind Bürgerschaftswahlen, bis dahin erwarte ich keine negativen Vorstöße der Politk, denn es gilt nun auf potentielle Wähler zu achten und die Bewohnerinnen und Bewohner von Kaisenhäusern haben die Sympathie vieler Bremerinnen und Bremer.

Mit Sicherheit kann man davon ausgehen, dass Kaisenhäuser ein Politikum bleiben werden – bis zum letzten Haus.

Ergänzung: Mein Beitrag „Hoffnung für Kaisenhäuser?! Zu einem Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgericht“ vom 13. Juni 2014 kann in diesem Zusammenhang auch von Interesse sein.

Die gesamte Antwort auf die Petition lesen sie hier im Wortlaut:

„Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 24 vom 15. Januar 2014

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen: Eingabe Nr.: S 18/145

Gegenstand: Auswohnrecht in Kaisenhäusern Begründung: Der Petent regt an, die Beschränkungen des Wohnrechts in den so genannten Kaisenhäusern aufzuheben und das Bewohnen dieser Häuser grundsätzlich – auch rückwirkend – zu genehmigen. Zur Begründung führt er aus, die Bremische Landesverfassung gewährleiste jedem Bewohner ein Recht auf eine angemessene Wohnung. In Bremen fehlten Wohnungen, gerade im unteren Preissegment. Der Abriss der Kaisenhäuser verursache hohe Kosten für die Steuerzahler. Deshalb sei es sinnvoll, die Wohnnutzung zuzulassen. Im Übrigen stellten Leerstände von Kaisenhäusern, die nicht sofort abgerissen werden, ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Es gelte, das schutzwürdige Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu wahren, die auf den Bestand ihrer Häuser vertraut hätten.

Die Petition wird von 1.024 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss 1.300 schriftliche Unterstützungsunterschriften vor.

In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird das Thema kontrovers diskutiert. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass Häuser in Kleingartengebieten nicht zu Wohnzwecken benutzt werden dürfen. Nach dem zweiten Weltkrieg seien aus der Not heraus Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Die Wohnnutzung sei allerdings nie legalisiert worden. Deshalb hätten die Bewohner auch nicht auf den weiteren Bestand vertrauen dürfen. Würde man die Wohnnutzung legalisieren, führe dies zu einer unplanmäßigen Bebauung der Kleingartengebiete. Andererseits wird hervorgehoben, dass es heutzutage schwierig sei, mit geringem Einkommen die Kosten des Wohnens zu finanzieren. Deshalb sollte aus sozialen Gründen das Auswohnen der Kaisenhäuser erweitert werden. Die Regelungen für die Bereinigung der Kleingartengebiete seien unsozial. Sie berücksichtigten die Situation der Familienangehörigen von auswohnberechtigten Personen nicht. Mit der Bereinigung werde wertvoller Wohnraum zerstört und Eigentum vernichtet, das teilweise das Lebenswerk einer gesamten Familie darstelle. Außerdem würden die geräumten Häuser verfallen. Die betroffenen Gärten würden verwildern. Bewohnte Gebäude in Kleingartengebieten erfüllten eine Schutzfunktion, weil es weniger Parzelleneinbrüche gebe. Außerdem seien die Kaisenhäuser ein Stück Bremer Stadtgeschichte. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung seiner Petition mündlich vorzutragen.

Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar: Momentan gibt es in Bremen noch ca. 1.000 Kaisenhäuser. Allerdings haben viele davon durch spätere Um- und Erweiterungsbauten ihre Identität als ursprünglich auf 30 m² Grundfläche begrenzte Kaisenhäuser verloren. Die Häuser befinden sich in Außenbereichs-bzw. Kleingartengebieten. Eine Legalisierung auf der Grundlage des Bauplanungsrechts ist nicht möglich. Eine Bauleitplanung, die nur dem Interesse einer Legalisierung illegaler Gebäude dienen soll, ist aus bauungsplanungsrechtlichen Gründen unzulässig. Dies gilt sowohl für festgesetzte Dauerkleingartengebiete als auch für Außenbereiche. Wollte man einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellen, ist zu berücksichtigen, dass es rechtlich nicht möglich ist, neue Baugebiete so auszuweisen, dass zum einen am Außenbereichscharakter der Dauerkleingartengebiete festgehalten wird und gleichzeitig die vorhandene Wohnnutzung in den Kaisenhäusern durch parzellenscharfe Festsetzungen von Wohngebietsinseln abgesichert wird. Man könnte allenfalls für das Kleingartengebiet insgesamt oder zumindest für einen großflächigen Bereich ein Wohngebiet festsetzen. Es ist aber nicht zulässig, in einem Bebauungsplan Wohngebäude, Lauben und landwirtschaftliche Gebäude nebeneinander als zulässige Bebauung festzusetzen. Außerdem müsste im Plangebiet die Erschließung gesichert sein. Zur weiteren Begründung wird auf die umfangreiche Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr Bezug genommen, die dem Petenten bekannt ist.“

Quelle: https://petition.bremische-buergerschaft.de/phpBB3/viewtopic.php?t=204 

Vortrag: Kaisenhäuser – über 70 Jahre Wohnen auf der Parzelle

Ein KaisenhausHeute gibt es erst einmal einen Hinweis zu meinem Vortrag bei der Volkshochschule Bremen und Ende der Woche kommt dann der Beitrag zur Petition „Unbegrenztes Wohnen auf der Parzelle“, die im März 2013 bei der Bremischen Bürgerschaft eingereicht worden war. Jener Post war hier heute versehentlich in einer groben Rohfassung kurz zu sehen.

Jetzt folgen Infos zum Vortrag:

Kaisenhäuser gehören seit über 70 Jahren zu Bremen. Diese eigenwillige Bau- und Wohnkultur entwickelte sich in den Kleingartengebieten der Stadt während der Wohnungskrise der Kriegs- und Nachkriegszeit. Mein Vortrag gibt eine Einführung in diese Baukultur und zu den Menschen, die sich aller Widrigkeiten zum Trotz eine lebenswerte Umgebung schufen. 

Damals nahmen einige Frauen und Männer ihre Geschicke selbst in die Hand und schufen sich in den Parzellengebieten eine Existenz. Im Ergebnis entwickelten sie einige Stadtgebiete von unten. Gekennzeichnet waren die entstehenden Wohngebiet durch Einfachheit, Improvisation und Selbstorganisation. Von den Ursachen, die zentralen Akteure – die bauenden Familien, Politker und Verwaltung – und sich wandelnde Reaktionen von Verwaltung und Politik stelle ich in meinem reich bebilderten Vortrag an der Volkshochschule Bremen vor. 

Am Donnerstag, 24. April 2014 um 19.00 Uhr beginnt der Vortrag von Kirsten Tiedemann mit Bildern und Kurzfilm im Bamberger Haus. Anmeldung telefonisch oder persönlich bei der Bremer Volkshochschule Angebot Nr. 12-108-M 

Telefon 0421-12345

Bildungsurlaub Kaisenhäuser beginnt Ende April

KaisenhausFamW

Ungläubig und mit zweifelndem Blick reagieren manche Menschen, wenn ich erzähle, dass ich an der Volkhochschule Bremen einen kurzen Bildungsurlaub zur Geschichte der Kaisenhäuser anbiete. „Kann man damit wirklich drei Tage füllen?“, diese Frage lese ich in ihren Gesichtern. Ja, man kann. Ganz bequem. Und sogar, ohne langweilige Wiederholungsschleifen einzubauen. Immer wieder erlebe ich die positive Überraschung der Teilnehmenden darüber, wieviel Stadtgeschichte in den Einfamilienhäusern der Parzellengebiete der Hansestadt steckt. Hausbau, Leben im und vom Garten, Erweiterungsbauten, Konflikte mit Baubehörde und Politik … Auch einzelne persönliche Geschichten der Menschen, die ihre kleinen Wohnhäuser früher auf ungewöhnliche Art und Weise eigenhändig auf ihren Parzellen errichtet haben, und ihr gemeinschaftlicher Einsatz für den Erhalt der Gebäude über Jahrzehnte beeindrucken.

Ein Kaisenhaus

Viele historische Fotos zur Geschichte dieser eigenwilligen Baukultur illustrieren den Bildungsurlaub, der Ihnen Informationen zu Entwicklung und drei Positionen, nämlich Bewohnern, Verwaltung und Politik, vermitteln wird. Ergänzt wird das Angebot durch einen Film mit Erzählungen einiger Zeitzeugen von den beschwerlichen Aufbaujahren. Eine Exkursion führt uns schließlich in die Waller Feldmark, wo Sie lebendige Gartenwohnkultur erleben und das Kaisenhäusermuseum Waller Feldmark besichtigen werden.

RundgangkNeugierig geworden? Der nächste Bildungsurlaub beginnt am 28. April und läuft bis zum 30. April ein-schließlich, jeweils 9.00-14.00 Uhr. Melden Sie sich an!

VHS-Bremen, Tel. 0421-12345

Informationen rund um den Anspruch auf Bildungsurlaub für Angestellte im Lande Bremen finden Sie hier.

Fotos: Kirsten Tiedemann

Alte Holzschutztechnik

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Historische Fotos von Parzellen geben Hinweise auf eine alte Holzschutztechnik, die offenbar etwa seit der Jahrhundertwende um 1900 vielfach eingesetzt wurde. Einfache Teerpappe, ähnlich unserer heutigen Dachpappe, wurde damals wie heute üblicherweise als Dachhaut von Gartenlauben und Schuppen genutzt. Anders als heute und für uns ungewöhnlich wurden damals auch aus Holz bestehende Außenwände mit diesem Material verkleidet, um sie dauerhaft vor Regen, Schnee und UV-Licht zu schützen. Tatsächlich wurden sogar einige erste Notunterkünfte auf den Parzellen in der Nachkriegszeit so verkleidet. Auf einen breiten Dachüberstand als Regenschutz wurde vermutlich aus Sparsamkeit verzichtet. Der weiterer Nachteil von Dachüberständen ist der, dass Holzwände und Balken im unteren Bereich durch Spritzwasser stark in Mitleidenschaft gezogen und ausgebessert werden müssen, während 90 Prozent der Wand vollständig intakt bleiben. An Wänden, die mit Dachpappe vergekleidet worden sind, tritt dieses Problem nicht auf.

Schuppen

Die Dachpappbahnen wurden überlappend aufgebracht und mit speziellen Dachpappnägeln mit breitem Flachkopf befestigt. An den so verkleideten Wandflächen wurden die Nähte zusätzlich mit einfachen, schmalen Holzleisten versehen. Damit war das Holz über viele Jahrzehnte hinweg geschützt.

Der hier abgebildete Schuppen aus einem großen Parzellengebiet Bremens gibt auch einen Hinweis auf moderneres Baumaterial; an seiner Ostseite wurde die alte Verkleidung durch eine Trapezblechplatte ersetzt.

Wie wirkungsvoll war diese Methode nun? Am Beispiel des hier abgebildeten Schuppens ist der langfristige Schutz durch diese Technik deutlich ablesbar. Die an der Ostseite gelegene Tür des Schuppens war ungeschützt der Witterung ausgesetzt und fällt inzwischen buchstäblich auseinander. An den Stellen, wo die Dachpappe sich vom Dach gelöst hat, wird das Holz morsch. Demgegenüber sind die Wände, die zur Südseite ausgerichtet sind, in einem deutlich besserem Zustand, wovon mich die nähere Besichtigung und ein Klopftest überzeugen konnten. Nein, die Wände werden nicht nur durch die Pappe zusammengehalten. Offenbar kann die Haltbarkeit des Holzes mit dieser Methode erheblich verlängert werden.

Schuppentuer

Heute ersetzen Dachbahnen aus Bitumen die früher verwendete „echte“ Teerpappe europaweit, denn jene wurde mit Steinkohleteer hergestellt. In den 1970er Jahren wurde sie verboten, weil sich im Steinkohleteer krebserregende Substanzen befinden.

Fotos: Kirsten Tiedemann

Tischlerei aus Kaiserzeit mit Luftschutz

Parzellenwohnhaus von 1910Dieses langsam verfallende Gebäude mit seiner eigenwilligen Dachkonstruktion – einem abgewandelten Mansarddach – mitten in einem Parzellengebiet Bremens erregte schon häufiger meine Aufmerksamkeit. Ein Zufall kam mir nun zuhilfe, sodaß ich es kürzlich endlich etwas näher in Augenschein nehmen konnte. Dabei offenbarte es mir einige seiner Geheimnisse.

Auf meinem Streifzug hielt ein Autofahrer neben mir und sprach mich an: „Suchen sie etwas Bestimmtes?“ Wie sich herausstellte, war er der direkte Nachbar zu dem hier abgebildeten Haus. Obwohl er seine Parzelle vor nicht allzu langer Zeit gekauft hatte, wußte er bereits etwas über dieses auffällige Haus in seiner Nachbarschaft zu berichten. Das Haus beherbergte ursprünglich eine Tischlerei nebst Wohnhaus. Es ist überliefert, dass es vor über 100 Jahren, genauer 1910, errichtet wurde. Inzwischen befindet es sich nicht mehr in der Hand der Familie des damaligen Bauherren, vor längerer Zeit wurde es verkauft. Hinter diesen Mauern verbarg sich über Jahrzehnte nicht nur ein Wohnhaus, sondern auch ein Handwerksbetrieb. Hier fertigte ein Tischler mit viel Geschick Stühle, Tische und Standuhren, Fenster, Türen und Treppen, sodass er damit und auch gemeinsam mit seiner Frau, die vielleicht die Buchführung des Betriebs übernahm und mit Sicherheit den Haushalt führte und die Familie versorgte sowie Gartenpflege und Ernte betrieb, die Familie ernähren und darüber hinaus ein Haus mit Werkstatt errichten konnte. Manche der von ihm angefertigten Möbel haben den Mann möglicherweise überdauert und sind heute noch in Gebrauch, überlege ich.

Fenster

Damit gehört das Haus also zu den 1000 Parzellenwohnhäusern, die bereits 1932, also vor dem Zweiten Weltkrieg, sogar vor Beginn des Nationalsozialimus, in der Weimarer Republik in Bremen existierten. Ich hebe diesen Sachverhalt hervor, weil häufig angenommen wird, dass Parzellenwohnhäuser in Bremen erstmals nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aufgebaut wurden. Dieses Gebäude hier soll sogar noch vor dem Ersten Weltkrieg in der Kaiserzeit entstanden sein. Damals begannen die Bremer gerade damit, auch in jener Gegend Parzellen anzulegen.

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Tiedemann, Mehr als ein Dach über dem Kopf

Die Informationen und Zahlen aus der Weimarer Republik konnte ich in meiner Forschung zur „Geschichte des Wohnens auf der Parzelle“ erstmals aufdecken. Damit gelang es mir nachzuweisen, was bei den heutigen Parzellenbewohnern mündlich überliefert ist: Einige Parzelle sind aufgrund von Wohnungsnot und Armut auch in Bremen mit Sicherheit bereits in den 1920er Jahren zum Wohnen genutzt worden. Wer hierüber Näheres erfahren möchte, findet dazu Informationen in meinem Buch Mehr als ein Dach über dem Kopf – Bremens Kaisenhäuser.

„Da gibt es auch einen Bunker, das Graue dort im Schuppen“, sagt der Mann. Ich kann erst garnichts erkennen, sehe nur Rohre, Regenrinnen und anderes Zeug im maroden Anbau. Von diesen Gegenständen umrahmt, deutet sich im Halbschatten eine grau-grüne abfallende Fläche an, die sich als Spitzbunker en miniature entpuppt.

Bunker im Kleingarten

Dieser Luftschutzbunker stammt mit Sicherheit aus dem Zweiten Weltkrieg, denn damals 1940/41 wurde der Bau von Luftschutzbunkern auch für Kleingartenanlagen angeordnet. Der Bunker hebt sich deutlich von der do-it-yourself Architektur des Wohn- und Werkstattgebäudes ab, denn es ist ein professionell geplanter und gebauter Luftschutzbunker, wie er auch in Parzellengebieten anderer Stadtteile, z.B. auf dem Stadtwerder, zu finden ist.

Er ist mit Schleppdach und Mauer verkleidet worden. Es wirkt so als sollte der Bau durch diesen Schuppen versteckt werden, denn jener scheint keine wesentliche Funktion zu erfüllen. Wann diese Verkleidung errichtet wurde und welcher Grund zu dieser Entscheidung führte, ist nicht bekannt. Denkbar ist, dass der Bunker von außen nicht zu erkennen sein sollte. Möglich ist auch, das er später, in der Nachkriegszeit, nicht mehr an die bedrückenden Erfahrungen der Fliegerangriffe während des zweiten Weltkriegs erinnern sollte. Eine andere wesentliche Funkion des Schuppens ist nicht erkennbar.

Die bedrückende Enge eines vergleichbaren Luftschutzbunker können Sie gemeinsam mit mir live erleben. Auf meinem Rundgang auf dem Stadtwerder am 4. Mai mit Start um 15.00 Uhr (siehe Aktuelle Termine) haben wir Zutritt zu solch einem Bunker. Dafür können Sie sich jetzt bereits anmelden. Volkshochschule Bremen Tel. 0421-12345

Bunker im Kleingarten Fotos: Kirsten Tiedemann

 

Die Post ist da!

Mit großem Erstaunen habe ich bei meinen ersten Streifzügen durch das riesige Parzellengebiet von Findorff und Walle in verschiedenen Wegen die typischen gelben Briefkästen der Post vorgefunden.

Breifkasten Kleingartengebiet

Ob sie tatsächlich funktionieren, fragte ich mich. Erreicht ein hier eingeworfener Brief seinen Empfänger? Offiziell soll es regelmäßige Leerungen geben, so ist es an dem Kasten angegeben. Es soll sogar täglich jemand vorbei kommen, um die eingeworfene Post abzuholen. Weil ich große Zweifel daran hatte, beschloss ich den Kasten im Grünen Weg zu testen. Rasch war eine Postkarte zur Hand. Sie wurde an mich selbst adressiert, ausreichend frankiert, schließlich sollte das Experiment nicht an einer falschen Briefmarke scheitern, und in den von einem Fliederbusch umgebenen, hier abgebildeten Briefkasten eingeworfen.

Briefkasten Kleingartengebiet

Was soll ich sagen? Nach drei Tagen lag die Postkarte wieder bei mir zuhause auf dem Tisch – regulär zugestellt durch einen Boten der Deutschen Post.

Foto: Kirsten Tiedemann