Antwort auf Anfrage zu Kaisenhäuser

Zur Anfrage von DieLinke an den Bremer Senat zum Thema Kaisenhäuser schreibt der Weser-Kurier: „Staatsrat Wolfgang Golasowski hat Mittwoch, 28.8., im Landtag für das Ressort Umwelt, Bau und Verkehr erklärt: Das dauerhafte Wohnen in Kleingartengebieten werde nicht zugelassen. Alternativ wolle er Vorschläge machen, wo in Bremen alternatives Wohnen außerhalb von Laubenkolonien möglich gemacht werden könnte.“  Näheres dazu findet sich im Weser-Kurier

Ergänzt werden muss, dass das bestehende, lebenslange Wohnrecht für Auswohnberechtigte hiervon unberüht bleibt.

Eine Reaktion auf die Petition an die Bremische Bürgerschaft zur Legalisierung der verbleibenden Kaisenhäuser aus dem Frühjahr diesen Jahres steht noch aus.

Kaisenhäuser aktuell: Bremer Senat antwortet auf Große Anfrage

Die aktuelle Entwicklung in Sachen „Kaisenhäusern“ beobachte ich natürlich mit besonderer Aufmerksamkeit, da ich zur Geschichte des „Wohnens auf der Parzelle in Bremen/Kaisenhäuser“ forsche. Ausgewählte Informationen sammle ich hier.

Was vor einem Jahr undenkbar war, wurde in diesem Jahr erneut in Öffentlichkeit und Bremischen Bürgerschaft debattiert: Es ist die Frage, ob die letzten Kaisenhäuser in den Parzellengebieten der Stadt erhalten werden können. Eine Petition zum Erhalt der kleinen Wohngebäude erhielt im Frühjahr über 2000 Unterschriften aus der Bevölkerung. In der Sache wurde auch eine Große Anfrage an den Bremer Senat gestellt. Sie lautet „Wohnen in Kleingartengebieten (Kaisen-Häuser) rechtlich absichern“, gestellt hat sie die Bürgerschaftsfraktion Die Linke. Die umfangreiche Antwort des Bremer Senats vom 18. Juli 2013 sieht keine Möglichkeit einer dauerhaften Legalisierung der heute noch existierenden Häuser. Der genaue Wortlaut ist veröffentlicht und kann hier und hier Drs-18-969_fa5 gelesen werden.