Vertreibung aus der Stadt
Der Großangriff auf die Kleingärten in Berlin und das Fiasko des Gedankens von der „Baulandreserve“
Von Holger Becker und Ulf Mätzig
Das Signal zum Angriff war nicht zu überhören. Auf einer Viertelseite im Berliner Blatt „Der Tagesspiegel“ breitete am 21. April der „Projektentwickler“ und „Investor“ Arne Piepgras in einer bezahlten Anzeige seine Forderung aus, nun endlich die Kleingartenanlagen der Hauptstadt zu schleifen. Formatiert als „Offener Brief“ an die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, lieferte Piepgras ein Lehrbeispiel demagogischer Textgestaltung. Ausgehend von der tatsächlich dringenden Notwendigkeit, in Berlin bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, machte er eine Rechnung auf, nach der auf den landeseigenen Kleingartenflächen von rund 3000 Hektar in Berlin ca. 400.000 Wohnungen gebaut werden könnten. Und forderte eine „Gerechtigkeitsdiskussion“ entlang der folgenden Fragen: „Ist es gerecht, daß hunderttausende Berliner Bürger das Stadtgebiet wegen steigender Mieten verlassen müssen? Wäre es nicht gerechter, die Kleingärten ins Umland umzusiedeln…?“
Doch damit nicht genug: Schon am nächsten Tag griff der „Tagesspiegel“ im redaktionellen Teil die Forderungen aus der Piepgras-Anzeige auf. Überschrift: „Wohnungsbau statt Laubenidyll“. Am 27. April schaffte es die Forderung, sich nun endlich an die Kleingärtner heranzutrauen, auf die Seite 1. Unter dem Titel „Abschied vom Kolonialreich“ schlug ein leitender Redakteur im Leitartikel vor, Berliner Kleingärtnern Flächen vor den Toren der Stadt, auf den Berliner Stadtgütern in Brandenburg zuzuweisen. Der Berlin-Teil brachte passend dazu die Horrornachricht, die von den Berliner Kleingärten eingenommene Fläche würde drei Viertel des Bezirkes Mitte ausfüllen. Als am nächsten Tag im Blatt eine Erwiderung auf den Leitartikel erschien („Berlin muß grün bleiben!“), wirkte das sympathisch, vor allem aber hielt es das Thema am Kochen.
Was das alles soll, ist ja leicht zu durchschauen. Schon lange sind Berlins Kleingärtenflächen Objekte der Begierde. Neben den zahlreichen Parks, Sportplätzen und Friedhöfen stellen sie die größten „Lücken“ in der großstädtischen Bebauung dar. Die möchte ein Kapital, das auf schnelle Vermehrung drängt, mit seinen Bauprojekten füllen. Daß dabei bezahlbarer Wohnraum in nennenswertem Umfang entsteht, gehört ins Reich der Märchen und Legenden, wie das Beispiel der zu größeren Teilen bereits geschleiften Kolonie „Oeynhausen“ in Berlin-Charlottenburg zeigt. Eine Immobilien-Gruppe errichtet dort 219 Eigentumswohnungen mit Quadratmeterpreisen ab 4400 Euro. Hinzu kommen 400 Mietwohnungen, von denen nur 65 Sozialwohnungen sind.
Berliner Kleingärtner – sie gehören als Krankenschwestern, Busfahrer oder Behördenangestellte meistens zu denen, die das Leben in der Stadt am Laufen halten – werden sich die neugebauten Wohnungen kaum leisten können. Viele von ihnen zählen inzwischen zu denen, die aus ihren bisherigen Wohnquartieren vertrieben worden sind oder gerade vertrieben werden. Soll dem nun die Vertreibung aus ihren Kleingarten-Refugien folgen? Das würde die Verdrängung Abertausender angestammter Berlinerinnen und Berliner aus ihrer Stadt komplettieren – zugunsten der Profitinteressen von Immobilienhaien und einer international zusammengesetzten Gewinnerschicht neoliberalen Wirtschaftens als Käufer und Mieter von Wohnungen.
Die Folgen eines Kleingartenkahlschlags für die Luftqualität und das Klima in der Stadt sind kaum auszumalen. Das Grün der Kleingärten trägt in erheblichem Maße dazu bei, die Luft über der urbanen Steinwüste abzukühlen und zu befeuchten. Immerhin kann die Lufttemperatur in der Innenstadt ohne die ausgleichende Funktion des kommunalen Grüns im Sommer um bis zu 11 Grad höher steigen als im Umland, wie Studien des Instituts für Agrar- und Stadtökologische Projekte der Berliner Humboldt-Universität besagen.
Mit den Kleingärten verlöre Berlin seine Frischluftschneisen und ebenso gigantische Potentiale für die Absorption von Kohlendioxid und Feinstaub. Die Zahl der Arten von Vögeln und Kleinlebewesen in der Stadt würde dramatisch abnehmen. Insgesamt verlöre Berlin ein Viertel der Fläche seines öffentlichen Grüns, ein Areal von der Größe des Grunewalds, der übrigens zu Beginn des 20.Jahrhunderts mit einer großen Protestaktion vor der Abholzung zugunsten grassierender Bodenspekulation gerettet wurde.
Der Zeitpunkt, zu dem nun der Generalangriff auf die Berliner Kleingärten vorgetragen wird, ist nicht zufällig. Derzeit laufen zwischen der Landesregierung und dem Landesverband der Gartenfreunde Gespräche über den Berliner Kleingartenentwicklungsplan. Darauf soll Einfluß genommen werden mit dem Ziel, möglichst wenig an Schutz für die Kleingärtner übrigzulassen.
Besonders viel allerdings muß nicht mehr weggeräumt werden. Der noch gültige, für 2014 bis 2020 fortgeschriebene Kleingartenentwicklungsplan legte Schutzfristen für Kolonien fest, die als Dauerkleingartenanlagen anerkannt sind. Allein für 159 Anlagen laufen diese Schutzfristen 2020 aus. Das sind immerhin 10,7 Prozent der Berliner Kleingärten. Aber auch die meisten anderen Kolonien müssen längerfristig bangen. Nur 13,7 Prozent der Anlagen können als sicher gelten, weil ihre Flächen in Bebauungsplänen als Dauerkleingartenanlagen verzeichnet sind. Das in Berlin regierende Bündnis aus SPD, Linkspartei und Grünen hat sich in seinem Koalitionsvertrag zwar bekannt: „Kleingärten werden dauerhaft gesichert. Wenn der Schutz nicht möglich ist, sind Ersatzflächen in räumlicher Nähe zu schaffen.“ Aber an der Ernsthaftigkeit dieses Versprechens bestehen von Anfang an große Zweifel – wegen des „Wenn“ im Halbsatz „Wenn der Schutz nicht möglich ist“, und wegen der offen illusorischen Beteuerung „Ersatzflächen in räumlicher Nähe zu schaffen“.
Vielen Berliner Kleingärtnern droht nun das Schicksal, Opfer einer immanent auch von ihrem Verband, dem Bund Deutscher Gartenfreunde (BDG), und seinen Gliederungen mitgetragenen Ideologie zu werden. Nach der sind Kleingärten im Zweifelsfalle nichts weiter als „Baulandreserve“. Das schlägt sich in den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes nieder, die der BDG mit Zähnen und Klauen gegen jeden Modernisierungsvorschlag verteidigt. Die familienunfreundliche Begrenzung der Laubengröße auf 24 Quadratmeter, das Dogma von der Laube einfacher Ausführung ohne Wasseranschluß, die Pflicht zum Obst- und Gemüseanbau beim gleichzeitigen Verbot des Pflanzens von Waldbäumen – das alles zeigt seinen wirklichen Sinn, wenn Kleingärten zu Bauplätzen werden sollen. Der Aufwand für das Abräumen und die Entschädigung der Pächter hält sich dann in engen Grenzen.
Der VDGN fordert deshalb seit langem, Kleingärtenflächen dauerhaft dem Grundstücksmarkt zu entziehen und diese damit ähnlich zu entwerten wie Flächen des Naturschutzes. Nur im Ausnahmefall darf nach den Vorschlägen unseres Verbandes eine andere Verwendung stattfinden. Und vor eine solche Umwidmung müssen höchstmögliche parlamentarische Hürden gesetzt werden. Entscheidend ist, daß Kleingärten im Regelfall Grünflächen bleiben und durch eine Sozialbindung bei der Pacht für jedermann erschwinglich nutzbar sind. Daß der Bedarf groß ist, zeigt die Warteliste von rund 14.000 Interessenten in Berlin.
Die Senatorin für Stadtentwicklung, die für das Schicksal der Berliner Kleingartenanlagen zuständig ist, wurde von der Linkspartei in ihr Amt entsandt. Sie kann jetzt zeigen, wer oder was gemeint war, als ihre Partei vor der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus mit dem Slogan warb „… und die Stadt gehört Euch!“