Die neue Gartenordnung – eine Bitte um Versachlichung [Leserinnenbrief]

Zur Diskussion um die Gartenordnung machen sich einige Menschen in Bremen Gedanken – das ist kein Wunder, denn 16.000 Mitglieder hat der Landesverband der Gartenfreunde Bremen und die meisten von ihnen haben einen kleinen Garten. Für  diese Mitglieder, so wie ich eines bin und so wie auch die engagierte Kleingärtnerin und Verfasserin des folgenden Leserinnenbriefes, wird die Gartenordnung Gültigkeit haben und im „Gartenalltag“ wirksam werden. Der konstruktive Beitrag von Ingeborg Jahn beinhaltet neue Aspekte zur Diskussion, die ich hier gerne vollständig veröffentliche. Danke sehr für diese Impulse!

„Die neue Gartenordnung – eine Bitte zur Versachlichung

Ich finde richtig, dass bei der Entscheidung für eine neue Gartenordnung demokratische Spielregeln und Mitgestaltung eingefordert werden. Deshalb spreche ich mich dafür aus, die Abstimmung ins nächste Jahr zu verschieben und die Zeit bis dahin dafür zu nutzen, eine Gartenordnung zu entwickeln, die ökologisch verantwortlich ist und den unterschiedlichen Interessen von Kleingärtner*innen gerecht wird. Mir fällt auf, dass in der Debatte (im WK und anderswo) häufig stereotyp Gegensätze aufgebaut werden, ganz beliebt Gärtner/innen „alten Schlags“ versus junge Familien: die einen arbeiten rechtschaffen, die anderen wollen nur ihre Freizeit genießen. Ich erfahre Unterschiede eher zwischen „Sauber“- und Laissez-faire-Gärtner*innen: Die einen hätten es gerne akkurat, der Rasen getrimmt und beikrautfrei, die anderen freuen sich, wenn das Wiesenschaumkraut im Rasen spriesst und hegen wilde Ecken. Manchmal erscheint auch „kleingärtnerische Nutzung (1/3 der Fläche)“ als schwer vereinbar mit „Natur- und Insektenfreundlichkeit“. Kleingärtnerische Nutzung kann sehr insektenfreundlich sein: Mischkultur von Gemüsepflanzen und Stauden, Kräuterbeete mit Oregano, Salbei, Thymian, Pflanzen mit essbaren Blüten … alles kleingärtnerische Nutzung … ebenso Beerensträucher und Obstbäume. In diesem Sinne ist die Ein-Drittel-Regelung doch ein guter Anhaltspunkt. Ich bin unbedingt dafür, dass die Nutzung eines Kleingartens auch kleingärtnerisch ist … sonst wäre es ein Wochenend-Grundstück (mit ggfs. entsprechend höheren Kosten). Auch eine Heckenhöhe entlang der Wege, die Einblicke ermöglicht, finde ich wichtig, zum Gucken und Sich-Inspirieren-Lassen … und auch für den Schwatz übern Gartenzaun. Die Gartenordnung ist ein Rahmen aus nützlichen Regeln, in dem unterschiedliche Stile des Gärtnerns möglich sind. Die Vielfalt zu respektieren und zu fördern, sollten sich Kleingartenvereine ebenso wie der Landesverband zu ihrer Aufgabe machen. Dazu gehört die Einsicht aller Beteiligten, dass ein Kleingarten sich nicht im Liegestuhl pflegen lässt, d.h. Machen und Tun erfordert, UND eine Kultur der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung für neue – und alte – Gartenfreund*innen. Vielleicht hat die junge Familie sich das Aufräumen eines verwahrlosten Gartengrundstücks leichter vorgestellt als es tatsächlich ist oder freut sich über Hinweise, wie das ganze Schnittgut sinnvoll verwendet werden kann (Kompost, Hochbeet). Vielleicht wünscht sich der älter gewordene Gartenfreund Beistand bei der Umgestaltung des Gartens zur Erleichterung der Pflege. Eine Wildblumenwiese oder ein Wildstaudenbeet kann die bessere Lösung sein, als Rasen einzusäen, der mindesten 6 Monate im Jahr ständig „mäh..“ ruft.“

Ingeborg Jahn, Bremen, engagierte Kleingärtnerin seit fast 20 Jahren

Geschäftsführung handelt nicht satzungsgemäß – Leserbrief

Die Verfasserin des folgenden Leserbriefs, der am 19.11.2017 im Weser-Kurier veröffentlicht wurde, macht deutlich, dass die Geschäftsführung des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen eV. sich nicht gemäß der eigenen Satzung und des eigenen Leitbilds verhält. Sie fragt sich, welche Motive die Spitze des Landesverbands verfolgt. Tatsächlich agiert die Spitze des Verbands sogar explizit entgegen der Ziele der eigenen Interessenvertretung, wenn sie eine Bebaung von Kleingartenflächen vorzieht – das meint nicht nur die Verfasserin des Leserbriefes (Satzungsauszüge weiter unten). In online- Kommentaren zum Beitrag „Behörde gegen Bebauung“ im Weser-Kurier gibt es Stimmen, die noch weiter gehen und sagen, dass eine Geschäftsführung, die den eigenen Interessen zuwider handele, in Firmen und Unternehmen bereits abgesetzt worden wäre. Warum will die Geschäftsstelle die gebotene Chance, die im bundesweiten Modellprojekt Green Urban Labs für die Waller Feldmark liegt, und das mit einer neuen Mitarbeiterin ausgestattet ist, die sich ausschließlich für die Belange des Bremer Westens einsetzt, nicht nutzen? Statt dessen werden der neuen Mitarbeiterin aktiv Knüppel zwischen die Beine geworfen. Angesichts dieses Verhaltens, dass die Geschäftsstelle des LV Gartenfreunde die jahrelang geforderte aktive Unterstützung durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zur Lösung der Probleme durch brach liegende Parzellen speziell im Bremer Westen nun massiv ablehnt und einen Bebauung von Teilen der Kleingartengebiet ausdrücklich „angenehmer“  findet, müssen sich die Kleingärtner in Bremen fragen, inwieweit im Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. die Interessen der Kleingärtner vertreten werden.

Weser-Kurier 19.11.2017

 

Die Satzung des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen e.V. hier lesen

Auszug

„1.2. Zweck des LV ist die Förderung der Kleingärtnerei. Er unterstützt das Kleingartenwesen und setzt sich für die Stärkung von Natur- und Umweltschutz ein.

1.4. Der LV tritt für d en Erhalt und die Zukunftsfähigkeit des Kleingartenwesens, die ökologische Gestaltung der Kleingartenanlagen und die Sicherung der Kleingärten in der Dauernutzung ein.“

 

Das Leitbild des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen e.V. hier lesen 

 

Auszug S. 22/23
Unsere Umweltbildung, unterstützt von allen politischen Parteien
und gefördert durch die Ressorts Umwelt, Bildung sowie Jugend und
Soziales, soll intensiviert werden. Den nachfolgenden Generationen
in Bremen und Bremerhaven möchten wir wichtige Lebensgrundla-
gen wie
• ressourcenschonender Umgang mit der Natur
• Bodenschutz
• gesunde Ernährung – vom Anbau eigenen Obstes
und Gemüses bis hin zu dessen Verwertung
• Bevorzugung regionaler Produkte
• Bewahrung einer lebenswerten Umwelt praxisrelevant, nachhaltig und beispielhaft im FlorAtrium und in den Vereinen vor Ort erlebbar machen.

 

Unsere Verantwortung und unsere Kompetenz für den Grünbereich
bezieht sich ebenfalls auf den Klimawandel, dem im städtischen Be-
reich nur wirksam begegnet werden kann, wenn es genügend Klein-
gartengebiete gibt, die das Niederschlagwasser aufnehmen und mit
ihren Flächen für Abkühlung, für Wohlbefinden in den verdichteten
Siedlungsräumen sorgen.

 

Deshalb sind unsere großflächigen Grünbereiche nicht nur als
anerkannter – weicher – Standortfaktor für die Städte Bremen und
Bremerhaven von hohem Wert, sondern für den erforderlichen
Klimaschutz zukünftig unverzichtbar.

 

Dieser und weiteren Aufgaben wollen wir uns im Dialog mit Politik
und Verwaltung stellen und u. a. erreichen, dass die Umsetzung der
nach Naturschutzgesetz erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen bei
Inanspruchnahme/Versiegelung von Bodenflächen sinnvollerweise
innerhalb der Landesgrenzen und partiell auch in Kleingartengebie-
ten erfolgt.

 

Wir fühlen uns verpflichtet dafür zu sorgen, dass der wertvolle
Lebensraum Kleingärten sowohl für Flora und Fauna, als auch für den
Menschen als wichtiger Bestandteil erhalten bleibt!