Kleingärten und Kaisenhäuser sind Thema im Koalitionsvertrag 2019-2023

Von großem Interesse ist es für Kleingärtner*innen und die Menschen, die die Kleingartenparks in Bremen schätzen, wie die neue  Regierungskoalition sich zum Erhalt von Kleingärten, dem Themenkomplex Kaisenhäuser und zum Fortbestand von laufenden Projekten – wie dem Grünen Bremer Westen – stellt. Hierzu habe ich den Entwurf des Koalitionsvertrags vom 1.7.2019 durchforstet. Die Ergebnisse zum Stichwort „Kleingärten“ habe ich aus dem Vertragsentwurf, wie er online verfügbar ist, für euch herausgefischt. Hier könnt ihr die Positionen als Zitate lesen.

 

Im Kapitel Umwelt und Natur S. 26 ab Zeile 1022 ff

Abschnitt Grünflächen und Grünanlagen

„Städtisches Grün ist für Lebens‐ und Wohnqualität, für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels und für soziale Gerechtigkeit in den Quartieren sehr bedeutsam. Unser Ziel ist es, in allen Stadtteilen für mehr Grün zu sorgen. Bei der Weiterentwicklung des Grüns werden wir bislang unterversorgten Stadtteilen besonderen Vorrang geben.Dazu werden wir auch Flächen entsiegeln oder ungenutzte Kleingärten für alle zugänglich machen. Wir werden Grünpflege und Naturschutz besser ausstatten und dafür der Grünplanung und dem UBB mehr Geld und Personal zur Verfügung stellen. Der Umweltbetrieb Bremen (UBB) wird damit in die Lage versetzt, die an ihn gerichteten Aufgaben weitgehend ohne Fremdvergabe zu erledigen. Der UBB muss dazu auch vermehrt eigenen Nachwuchs ausbilden. Darüber hinaus werden wir eine kooperative Vereinbarung über das Bremer Stadtgrün erarbeiten, indem wir uns über Grünqualität und ‐quantität mit den entsprechenden Verbänden verständigen. Wir werden die Anzahl der Bäume in den Städten erhöhen und sorgen für orts‐ und zeitnahe Nachpflanzungen öffentlicher Bäume. Zudem sollen Grünordnungspläne bei Neubaumaßnahmen eingeführt werden, die festschreiben, dass Altbaumbestand möglichst erhalten bleibt und einheimische, klimaangepasste und insektenfreundliche Bäume nachgepflanzt werden. Ausgleichszahlungen von Privaten müssen vollständig zum Zweck der Nachpflanzungen verwendet werden.“

(…)

„Abschnitt Kleingärten (S. 27 ab Zeile 1067 fff)

Wir werden auch weiterhin für die Kleingärtner*innen ein verlässlicher Partner bleiben und sie bei ihren Aufgaben unterstützen und den gemeinsam erarbeiteten Kleingartenentwicklungsplan zeitnah zum Abschluss bringen. Wir werden Kleingärten grundsätzlich als Grün erhalten. So können sie auch als Kompensationsflächen dienen. Wir werden eine Umnutzung nur dann vornehmen, wenn dies ökologisch und verkehrlich vertretbar ist, kein Veto des Vereins eingelegt wird und an anderer Stelle entsprechende Kompensationsflächen geschaffen werden. Grundlage für die weitere Entwicklung im Bremer Westen ist das Konzept „Naherholungspark Bremer Westen“. Wir werden geeignete brachliegende Kleingärten in enger Abstimmung mit den Vereinen zu einem Klimawald entwickeln, um Bäume, die vor Ort nicht kompensiert werden können, dort anzupflanzen. Wir begrüßen die Modernisierung der Kleingartenordnungen, damit das Gärtnern für noch mehr Menschen attraktiv wird. Wir setzen in diesem Rahmen auch auf mehr Gemeinschaftsgärten für Urban Gardening. Wir sprechen uns dafür aus, Altbäume in Kleingartengebieten zu erhalten. Dafür werden wir prüfen, ob es möglich und sinnvoll ist, in Einzelfällen Parzellen in die Verantwortung der Stadt zu nehmen und mit Nutzer*innen individuelle Verträge und Regeln zu verabreden. Der Abriss der Kaisenhaus‐Ruinen soll durchgeführt werden, um die Vereine von dieser Kostengefahr zu befreien.“

Umweltbildung

„Kenntnisse über unsere heimische Umwelt und die Natur sind Grundlage des Umweltbewusstseins und der Umweltverantwortung. Umweltbildung und Naturerfahrung sollen zu einem festen Bestandteil in den Kindergärten und Schulen werden: durch Waldtage, Schulgärten und die naturnahe Gestaltung von Schulhöfen und Spielplätzen. Jeder Kindergarten und jede Schulklasse, die gärtnern möchten, sollen die Möglichkeit dafür bekommen. Wir werden das bestehende Netz der Umweltbildungseinrichtungen fördern und weiter ausbauen, insbesondere um Aspekte des Klimaschutzes und von Tierschutz und Tierrechten. Dabei wollen wir auch das große und für Naturerlebnisse besonders geeignete Gelände der Ökologiestation in Bremen‐Schönebeck noch stärker für Kinder aus Kitas und Grundschulen aus den umliegenden Stadtteilen erschließen…“

(…)

Kapitel Landwirtschaft, Ernährung, Verbraucherschutz und Tierpolitik (S. 84)

Abschnitt: Landwirtschaft, Jagd und Angeln

(…)

Zeile 3867 fff

„Wir werden die „Essbare Stadt“ um mehr Obst und Gemüse erweitern und mehr Streuobstwiesen in öffentlichen Grünflächen und Kleingartengebieten ermöglichen. Initiativen für Urban Gardening unterstützen wir und stellen geeignete brachliegende Flächen Bürger*innen zum Gärtnern zur Verfügung.“

(…)

Aus: Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalitionfür die 20. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft von 1919-1923/ Entwurf vom 1.7.2019

Klicke, um auf Entwurf-Koalitionsvertrag-2019-07-01.pdf zuzugreifen

 

Mensch und Biene – gemeinsam für eine lebenswerte Stadt? Antworten auf eine Anfrage an den Bremer Senat

Mensch und Biene – gemeinsam für eine lebenswerte Stadt?“ ist eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion an den Bremer Senat vom 19.12.2017, auf die es nun Antworten gibt. Diese möchte ich euch hier teilweise vorstellen.

[Zwei Anmerkungen möchte die Autorin dem Abdruck voranstellen: 1. Es überraschte, dass diese Anfrage aus der SPD-Fraktion kommt. Will die SPD ihr „grüne“ Seite hervorheben? 2. In der Antwort zur zweiten Frage wird auch auf die Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Gartenfreunde Bremen hingewiesen, dabei geht es konkret um die Förderung von Wildblumenwiesen insbesondere auf einzelnen Parzellen. Kleingartenvorstände und Fachberater sollen diesbezüglich geschult werden. Aber: Wie ich weiß, wurde im vorletzten Entwurf der neue Gartenordnung des Landesverbands der Gartenfreunde Bremen genau das ausdrücklich nicht mehr zugelassen. Dort hieß es sogar, dass Wildblumenrasenwiesen auf den einzelnen Parzellen verboten werden sollten. Dies sollte im Februar von der zuständigen Delegiertenversammlung angenommen werden. KT // Aktualisierung: Grade wurde mir gesagt, dass der Passus über die Wildblumenwiesen in dem aktuellsten Entwurf nicht mehr enthalten ist. Der Totholzhaufen als wichtiger Lebensraum für Bienen und Insekten darf jedoch bald nicht mehr auf den Parzellen angeboten werden. KT ]

Hier lest ihr die komplette Anfrage
„Von den 560 Bienenarten in Deutschland ist mehr als die Hälfte akut in ihrem Bestand bedroht, viele stehen auf den Roten Listen der gefährdeten Tierarten. Auch bei vielen anderen Insektenarten ist ein inzwischen alarmierender Rückgang zu verzeichnen. Dabei sind gerade Bienen ebenso für das ökologische Gleichgewicht wie auch für die Ernährung immens wichtig. Ohne sie gäbe es keine Äpfel, Erdbeeren, Kürbisse oder Gurken. Die fleißigen Bestäuber sorgen einer Studie aus dem Jahre 2008 zufolge für die Erzeugung mindestens eines Drittels unserer Nahrung. Andere Zahlen sprechen gar von rund 85 Prozent der landwirtschaftlichen Erträge in Deutschland, die von der Bestäubung durch Wildbienen und andere Insekten abhängen. Abhilfe könnte eine zielgerichtete Strategie des ökologischen Gärtnerns schaffen: Auf begrünten Terrassen, Balkons und Flachdächern, Garagenhöfen und Industriehallen können gerade in dicht besiedelten Stadtquartieren Räume für Bienenvölker geschaffen werden. Da sich alle Insekten in einer evolutionären Koexistenz mit den Blüten entwickelt haben, ist der Einsatz von einheimischen Pflanzen besonders wichtig. Denn eingeführte Kulturpflanzen werden oft nur von sehr wenigen oder gar keinen Insekten angeflogen. Die klassische Bepflanzung Bremischer Gärten mit Rhododendren und Buchsbäumen ist da wenig hilfreich. Intakte, ökologische Kreisläufe und die Förderung der Artenvielfalt werden daher immer wichtiger für das Leben in der Stadt und den Schutz bedrohter Arten. Dafür benötigt es Aufklärung und Unterstützung unterschiedlicher Initiativen.
Insgesamt gilt: Unsere intensiv genutzte Landschaft weist kaum noch insektenfreundliche Lebensräume auf. Auch in den städtischen Grünflächen sind auf mehrmalig im Jahr gemähten Rasenflächen nur wenige blühende Pflanzen zu finden. Ziel muss es daher sein, neue Lebensräume für Insekten zu schaffen. So könnte die Biodiversität (Lebensraumvielfalt) im städtischen Grün wieder zunehmen und ein Ausgleich zu Siedlungsstrukturen angesichts zunehmender Verdichtung geschaffen und städtischer Raum wieder für Bienen und andere Insekten zu einem angemessenen Lebensraum werden.

Wir fragen den Senat:
1.Gibt es derzeit Programme im Land Bremen, die die Umwandlung von Brachflächen zur gärtnerischen Nutzung möglich machen?

2. Hält der Senat eine engere Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Garten-freunde und der Landwirtschaftskammer zur Förderung des ökologischen Gärtnerns für sinnvoll?

3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Bürgerinnen und Bürger für die Belange von Bienen und anderen Insekten zu sensibilisieren?

4. Hält der Senat die Umwandlung von städtischen Rasenflächen zu Blühwiesen oder Streuobstwiesen für sinnvoll?

5. Hält der Senat die Umwandlung auszuwählender Bereiche des sogenannten Straßenbegleitgrüns und/oder Randstreifen landwirtschaftlich genutzter Flächen in Blühstreifen für machbar und finanziell darstellbar?“

Die Antworten des Bremer Senat 
Frage 1: Gibt es derzeit Programme im Land Bremen, die die Umwandlung von Brachflächen zur gärtnerischen Nutzung möglich machen?

Antwort des Senats: „Derzeit gibt es kein Programm zur Umwandlung von Brachflächen zur gärtnerischen Nutzung. Nach Auffassung des Senats würde eine solche Umwandlung dem Insektenschutz auch wenig zu Gute kommen, da Brachflächen blütenreicher sein können als gärtnerisch genutzte Flächen und in der Regel selbst wertvollen Lebensraum für Bienen und andere Insekten bieten. Grundsätzlich wirkt die Naturschutzbehörde beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr auf eine laufende Berücksichtigung von blüten- und strukturreichen Habitaten bei Kompensationsmaßnahmen sowie auf den Insektenschutz als Beitrag zur Verminderung von Eingriffsfolgen (z.B. insektenfreundliche Beleuchtung) hin. Derzeit beginnt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr das im Rahmen des vom Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geförderte Projekts‚ Green Urban Labs‘: Im rund 480 ha großen Kleingartenpark im Bremer Westen gibt es auf Grund des Strukturwandels im Kleingartenwesen ein Mosaik an brachgefallenen Kleingärten. Ein Teil dieser freigefallenen Gärten wird im Rahmen des Projektes ‚Green Urban Labs‘, welches die Entwicklung eines Naherholungsparks mit kleingärtnerischer Nutzung zum Ziel hat, einmal jährlich durch Mahd gepflegt. Diese Pflegemaßnahme hilft zwar, die Flächen weitestgehend offen zu halten, ermöglicht jedoch bislang nicht die Entwicklung von artenreichen Wiesen. Auf Grund ihres Erscheinungsbildes werden die Flächen oftmals von den anliegenden Pächter*innen und Besucher*innen des Gebietes als Flächen ohne Nutzen wahrgenommen und werden daher in Folge häufig vermüllt oder als Stellplätze genutzt.

Entlang der Hauptwegeachsen in dem Projektgebiet sollen daher in den nächsten Jahren verschiedene Blühstreifen mit regionalem Saatgut angelegt werden. Vereinzelt sollen darüber hinaus auf ehemaligen Parzellen blühende Wiesen mit Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden. Informationstafeln werden die Bevölkerung für die Thematik sensibilisieren.
Des Weiteren sollen die Vereinsvorsitzenden und/oder Fachberater*innen der zehn ansässigen Kleingartenvereine zu dem Thema geschult werden, damit diese ihr neu erworbenes Wissen an die Pächter*innen weitertragen und zukünftig Wildblumenwiesen auch innerhalb der Parzellen entstehen.

Weitere geplante Maßnahmen zur Steigerung der Popularität von blühenden Wiesen und Blühstreifen sind die Auslobung eines Wettbewerbs für den schönsten Blühstreifen sowie die Verlosung von Saatgutmischungen auf dem Gebietssommerfest. Durch das Anlegen der blühenden Wiesen und Blühstreifen soll ein Beitrag zur Förderung der Biodiversität geleistet, die Aufenthaltsqualität gesteigert und die Vermüllung der brachgefallenen Flächen reduziert werden.

Zudem unterstützt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr insbesondere im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutz-projekten sowie von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung“ entsprechende Projekte zur Extensivierung oder Anlage von Blühflächen im Grünland und zum Gärtnern in der Stadt (Urban Gardening) z. B.
– Offene Gartentore (Internationaler Garten Walle e. V., 2014)

– Gärtnern für Flüchtlinge des Übergangswohnheims Nordstr. in Walle (Internationaler Garten Walle e. V., 2015)
– Gemüsewerft Dock II (Gesellschaft für integrative Beschäftigung mbH, 2016)
– Essbare Stadt: Viele Urban Gardning Hot Spots für Bremen (ÖkoStadt Bremen e. V., 2016)
– Integrationsgärten
– Baustein einer nachhaltigen Entwicklung im Quartier (ÖkoStadt Bremen e. V., 2016- 2017)
– Stadtwirte in Übersee
– Added Values in Urban Farming (Gesellschaft für integrative Beschäftigung mbH, 2017)
– Kräuter
– Pferde
– Landschaftsschutz (Stiftung NordWest Natur, 2017 – 2018)“

Frage 2. Hält der Senat eine engere Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Gartenfreunde und der Landwirtschaftskammer zur Förderung des ökologischen Gärtnerns für sinnvoll?  
Antwort des Senats: „Schon vor den unter Frage 1 genannten Projekten hat der Senat Aktivitäten des BUND Landesverbands Bremen e. V. und des Landesverbands der Gartenfreunde e. V. für mehr Naturnähe in Gärten und die Verwendung hochstämmiger Obstbäume durch-geführt.Im Rahmen des Projekts „Green Urban Labs“ strebt der Senat erneut die Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Gartenfreunde e. V. und acht verschiedenen Kleingartenvereinen im Bremer Westen an.

Die Landwirtschaftskammer verfolgt grundsätzlich das Ziel, Betriebe des Erwerbsgarten-baus bei der Umstellung auf ökologische Produktion zu unterstützen. Allerdings gibt es nur wenige produzierende Gartenbaubetriebe in Bremen, von denen bisher einer das Bioland-Siegel führt. Im Rahmen ihrer Aufgaben bei der Ausbildung von Gärtnern aller Sparten kann die Landwirtschaftskammer auf entsprechende Qualifikationen hinwirken. Gemeinsam mit dem Imkereiverband hat sich die Kammer auf Messen und Ausstellungen mit Themen des Bienenschutzes präsentiert.
Im Rahmen dieser vorgenannten Aufgaben und für weitere Projekte in diesem

Sinne ist der Senat für eine engere Zusammenarbeit offen und erachtet diese als sinnvoll.“

Das komplette Dokument mit allen Antworten findet ihr hier in der „Drucksache des Senats 19/1494 vom 23.1.2018“
 

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