Es ist still geworden, ganz still um den zukünftigen Umgang mit dem Wohnen auf der Parzelle in Kaisenhäusern. Was ist aus der Woge der Empörung geworden, die vor einem Jahr aufbrandete, über die Heftigkeit, mit der die Behörde auf ein illegal bewohntes Kaisenhaus auf einer Parzelle in Woltmershausen reagiert hatte?
Ich habe mir mal die Arbeit gemacht, und einen Überblick über die zentralen Ereignisse, die seitdem in der Sache folgten, zusammengestellt: Für alle, die tiefer in die Thematik einsteigen wollen, enthält mein Text Links zu Zeitungsartikeln und YouTube-Dokumentationen von Veranstaltungen und Reden in der Bürgerschaft. Wer meinen Text oder Teile daraus nutzen will, wende die üblichen Regeln des Zitierens an.
Was war im Januar 2013 geschehen? Ein Rentner, der seit zwei Jahren in einem von ihm gekauften Haus auf einer Parzelle lebte, wollte es nicht verlassen und war unter Einsatz von Polizisten daraus geräumt worden. Unmittelbar im Anschluss daran wurde das Dach des kleinen Eigenheims eingerissen, um das Haus endgültig unbewohnbar zu machen. Damals war das mediale Echo groß. Presse (taz, Bild, später auch WK) und regionale TV-Sender berichteten. Diese drastische Maßnahme entflammte eine erneute Diskussion um das Wohnen auf der Parzelle in Kaisenhäusern – und den Bagger, mit dem aus dem Haus eine unbewohnbare Ruine gemacht worden war. Die Heftigkeit, mit der die Baubehörde agierte, erschien vielen Menschen unangemessen und vollkommen überzogen. Manche fragten sich, wann das Wohnen in den letzten noch vorhandenen Kaisenhäusern auf den Parzellen in Bremen endlich legalisiert werden würde. Andere Außenstehende waren verdutzt und rätselten, warum man überhaupt im Kleingarten wohnen dürfe, „Ist doch verboten, oder?“
Im Februar 2013 fand im Landheim Walle eine sehr gut besuchte Podiumsdiskussion statt, in der der ‚geräumte‘ Rentner, Vertreter der Interessengemeinschaft der Parzellenbewohner und Grundstückseigentümer, des Vereins für Gartenwohnkultur und des Kleingärtnerverein Min Land sowie einige langjährige und auch illegale Bewohnerinnen und Bewohner moderiert von Claudia Bernhard (DieLinke) ihre Positionen deutlich machten und weitgehend bekannte Argumente austauschten. Für viele der Bewohner, die teilweise bereits ein halbes Jahrhundert und mehr auf ihrer Parzelle wohnen, war es die gefühlte einmillionste Versammlung zur Sache. Solche Treffen gehören quasi zum Parzellenalltag dazu. Das Blog Kaisenhaus-Bremen ging online.
Mitte März beschloss die Stadtbürgerschaft erstaunlich rasch einen vorübergehenden Abrissstopp für illegal bewohnte Kaisenhäuser. Auf politischer Ebene diskutierten die Abgeordneten, ob zukünftig eine alternative Wohnnutzung von bereits geräumten und nun leer stehenden Kaisenhäusern, die auf ihren Abriß warten – die Liste ist lang! -, möglich wäre und beauftragten den Senat, bis Ende 2013 ein Konzept für die Neuregelung des Wohnens auf der Parzelle vorzulegen. (Bilder von Kaisenhäusern im Winter 2014 hier) Einzelne Abgeordnete der Regierunsgkoalition von SPD (Klaus Möhle) und Grüne (Maike Schäfer) forderten ein Umdenken, da „offensichtlicher Bedarf“ bestünde, so Möhle, und es eine „einzigartige Architektur und Lebenskultur“ wäre (Möhle) und auch „angesichts der angespannten Wohnungsmarktlage“ (Schäfer) nötig wäre. Der Sprecher der Baudeputation, Jürgen Pohlmann (SPD), machte deutlich, dass bei der Räumung über das Ziel hinausgeschossen worden wäre und erhielt dafür die Zustimmung der CDU. Claudia Bernhard (DieLinke) kritisierte die „Vertreibungspolitik“ und forderte die Legalisierung aller vorhandenen Parzellenwohnhäuser. Insgesamt einigte man sich darauf, dass es solch drastische Vorgehen nicht erneut geben solle.
Mit dem Ziel einer Legalisierung des Wohnens auf der Parzelle in den bestehenden Kaisenhäuser wurden auf parlamentarischer Ebene weitere Möglichkeiten wahrgenommen: Die Fraktion DieLinke stellte im Frühjahr 2013 in der Angelegenheit eine Große Anfrage. Die Bremische Bürgerschaft erhielt außerdem zwei Petitionen von Bremer Bürgern.
[Kann mir einer meiner Leser sagen, ob die Wortprotokolle der Stadtbügerschaft Bremen komplett online zu finden sind? Wenn ja, wo finde ich sie?]
Wie äußerte sich der zuständige Bausenator? Senator Joachim Lohse (Grüne) vertrat eine Meinung, die vor ihm alle seine 15 Vorgänger seit 1945 vertreten hatten: einer Legalisierung von Wohnhäusern in Kleingartengebieten stünde er generell ablehnend gegenüber: Er hätte einem Senatsbeschluss entsprechend gehandelt, Kleingartengebiete wären Naherholungsgebiete und nicht für dauerhafte Wohnnutzung vorgesehen. Eine Duldung von illegaler Bewohnung in Kleingartengebieten würde einen rechtsfreien Raum schaffen, der dessen Status gefährde.
Der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. weist als Landesvertretung der einzelnen Kleingartenvereine und Generalpächter städtischer Kleingartenflächen die Vorstellung weit ab, dass die Kleingärten zur Abfederung der Wohnungskrise der Stadt beitragen sollen. Kleingärten seien wertvolle Naherholungsgebiete, in denen das Wohnen ausdrücklich nicht gestattet wäre.
Das Politikum „Wohnen auf der Parzelle in Kaisenhäusern“ wurde Tagesgespräch – wieder einmal. Gut zehn Jahre nachdem Politik und Verwaltung geglaubt hatten, es mit den Verhandlungsergebnissen am angeblich „Runden Tisch“ in Walle endgültig auf den letzten Weg gebracht zu haben, wurde das Thema erneut breit diskutiert, wie jedes Mal zuvor mit der Frage nach einer möglichen Legalisierung in den immer weniger werdenden vorhandenen Kaisenhäusern.
Paralle dazu und unbemerkt von der Öffentlichkeit legte die Baubehörde gegenläufige Aktivitäten an den Tag. Worum handelte es sich? Die zuständige Verwaltungsabteilung der Baubehörde forderte offiziell anerkannte Kaisenhausbewohner (sogenannte Kaisen- und Kudellaauswohner; das sind faktisch alle, die vor Mai 1973 auf eine Parzelle gezogen sind) nachdrücklich dazu auf, eine Abrissvereinbarung mit der Stadt zu unterzeichnen und versuchte so, Fakten zu schaffen. Damit unterlief sie die Diskussion und versuchte, ihr für die Zukunft die Grundlage zu entziehen. In dem Schreiben hieß es, dass die Stadtgemeinde die zugesagten Abrisskosten nur mit solch einer Vereinbarung nach dem Ableben der offiziellen Bewohner übernehmen. Zeitlicher Druck wurde aufgebaut: Wer die Vereinbarung bis zum Jahresende 2013 nicht unterzeichne, für den verfiele dieses Anrecht und die Bewohner bzw. deren Erben müssten die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Es geht dabei immerhin um 12.000 Euro. Damit bürdete die Behörde den Bewohnern eine schwere Last auf. Zwei Ziele verfolgte die Stadt mit diesen Vereinbarungen: 1. Man wollte einen Ausstieg aus der städtischen Selbstverpflichtung der Kostenübernahme erreichen, sich der Verantwortung entledigen und so die städtischen Ausgaben zukünftig beschränken. Zurzeit handelt es sich um 50.000 Euro jährlich. 2. Das endgültige Verschwinden der Kaisenhäuser wurde so weiter forciert.
Für die eingesessenen Bewohnerinnen und Bewohner begann erneut eine Zeit der Unklarheit. Auch wenn Unsicherheiten dieser Art Routine für sie darstellen, ist manch einer von ihnen mit zunehmendem Alter doch dünnhäutiger geworden und fragte sich besorgt, „Soll mir im hohen Alter noch ähnliches widerfahren?“, weil anfangs nicht klar war, ob ein „echter“, alteingesessener Kaisenauswohner aus seinem Kaisenhaus geräumt worden war, oder ein erst kürzlich hinzugezogener Mann. Hierzu sollte man wissen, dass die meisten Kaisenhausbewohner das Rentenalter längst überschritten haben, viele sind über 70 und 80 Jahre alt. Eine andere Frage der Bewohner hatte mehr rethorischen Charakter: „Denkt der amtierende, ortsfremde Bausenator etwa, ’neue Besen kehren gut‘ und will den Bremern nach zig Jahren der Praxis des Wohnens auf der Parzelle mal zeigen, was aufräumen heißt?“ Nach einer kurzen Pause folgte: „Der kennt uns schlecht.“ Unklare und letztlich widersprüchlich Informationen, wie die Schlagzeile „Abrissstopp“, entspannte die Menschen einerseits, denn sie suggerierte, dass vorerst gar keine Kaisenhäuser mehr abgerissen werden würden. Dieser Satz weckte auch erneut Hoffnung auf den längst verlorenen geglaubten, dauerhaften Erhalt ihrer Eigenheime. Was aber, wenn dieser Abrissstopp aufgehoben werden würde? Andererseits flatterte den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Vereinbarungsangebot von der Baubehörde ins Haus über die Finanzierung des Gebäudeabrisses. Dieses „Angebot“ verlangte ihnen eine endgültige Entscheidung ab, die sie eigentlich nie treffen wollten und mutete ihnen viel zu: mit ihrer Unterschrift besiegelten die Bewohner die Zerstörung ihres selbst errichteten, manchmal modernisierten und finanzierten Wohnhauses. Es begann eine neue Schleife einer Auseinandersetzung, in der sie seit Jahrzehnten Routine hatten. „Mich kriegt man hier nicht weg – nur mit den Füßen voran“, dieser Satz eines handfesten Bewohners klingt mir noch im Ohr. Er hat wie manch anderer vor, Haus und Garten nur nach seinem Tot verlassen. Die persönliche Bereitschaft, bei einer möglichen Räumung passiven Widerstand zu leisten, ist tatsächlich bei den Bewohnern im hohen Alter durchaus gegeben. Auch wenn ihre Zahl kleiner wird, die Frauen und Männer, die in Kaisenhäusern leben, kennen ihre Rechte und Möglichkeiten sehr genau und verfügen über eine solide, langjährige Protestpraxis – schließlich existieren die Kaisenhäuser heute noch, weil sie über viele Jahrzehnte den stetig wiederkehrenden Konflikt um den Bestand ihrer kleinen Wohnhäuser schulterten, was ihnen damals, vor vielen Jahren die Gunst Wilhelm Kaisens eingebracht hatte und sein Versprechen, dass sie Zeit ihres Lebens nicht aus ihren Häusern fort müßten, womit er auch ihren Einsatz für Bremen honorierte. Daher rührt auch der Name der kleinen Wohnhäuser: Kaisenhäuser. (Ausführliches dazu in meinem Buch: Mehr als ein Dach über dem Kopf – Bremens Kaisenhäuser)
Angesichts der Aussage des Bausenators und der Praxis der Behörde wundert es nicht, dass die Antwort auf die Große Anfrage, die die Fraktion DieLinke gestellt hatte, im August 2013 von Staatsrat Golasowski (parteilos) für die Baubehörde im Sinne des Senators ausfiel: Das Wohnen auf der Parzelle könne nicht legalisiert werden, Flächen für alternatives Wohnen könne andernorts ausgewiesen werden, nicht aber in Kleingartengebieten. Die Reaktion von DieLinke darauf ist dokumentiert. Claudia Bernhard verweist auf eine Pirmasenser Amnestie, die in ähnlich gelagerten Situationen regional Ausnahmeregelungen möglich gemacht hätte, und machte deutlich, dass sich Handlungsspielräume zur Regulierung des Wohnens auf der Parzelle in Kaisenhäusern finden ließen, wenn der politische Wille vorhanden wäre.
Seitdem herrscht Stille. Der Herbst kam und ging. Der Winter, der keiner war, kam und die Jahreswende 2013/14, ohne, dass der Senat ein Konzept zur Neuregelung des Wohnens in Kleingartengebieten vorgelegt hat. Im Hintergrund soll es eine Konzeption unbekannten Inhalts geben, über die herrsche aber keine Einigkeit, wie ich hörte. Und im Januar diesen Jahres, ein Jahr nach der drastischen Räumung eines illegal bewohnten Kaisenhauses, hat es in der Bremischen Bürgerschaft Antworten auf beide Petitionen von Bremer Bürgern gegeben. Die Antworten lauteten, 1. die damalige Räumung war rechtens und 2. ein unbegrenztes Wohnen in Kaisenhäusern könne nicht legalisiert werden. Die Reaktion von der Fraktion DieLinke kann hier aufgerufen werden. Weitere Reaktionen darauf habe ich bisher nicht entdecken können.
Damit scheint diese Auseinandersetzung dem Schweigen übergeben worden zu sein – bis zum nächsten Mal. Alle Menschen, die mindestens seit 41 Jahren dort wohnen, d.h. vor Mai 1973 ein Wohnhaus auf einer Parzelle bezogen haben (und einige wenige andere Ausnahmefälle), haben auch weiterhin ein unbestrittenes, zugesichertes lebenslanges Wohnrecht, es sei denn, sie melden sich vorher polizeilich ab. Für später Hinzugezogene besteht so ein Wohnrecht nicht. Ob der Abrissstopp inzwischen augehoben wurde? Ob es weitere Dikussionen geben wird? Im Mai 2015 sind Bürgerschaftswahlen, bis dahin erwarte ich keine negativen Vorstöße der Politk, denn es gilt nun auf potentielle Wähler zu achten und die Bewohnerinnen und Bewohner von Kaisenhäusern haben die Sympathie vieler Bremerinnen und Bremer.
Mit Sicherheit kann man davon ausgehen, dass Kaisenhäuser ein Politikum bleiben werden – bis zum letzten Haus.
Ergänzung: Mein Beitrag „Hoffnung für Kaisenhäuser?! Zu einem Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgericht“ vom 13. Juni 2014 kann in diesem Zusammenhang auch von Interesse sein.
Die gesamte Antwort auf die Petition lesen sie hier im Wortlaut:
„Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 24 vom 15. Januar 2014
Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen: Eingabe Nr.: S 18/145
Gegenstand: Auswohnrecht in Kaisenhäusern Begründung: Der Petent regt an, die Beschränkungen des Wohnrechts in den so genannten Kaisenhäusern aufzuheben und das Bewohnen dieser Häuser grundsätzlich – auch rückwirkend – zu genehmigen. Zur Begründung führt er aus, die Bremische Landesverfassung gewährleiste jedem Bewohner ein Recht auf eine angemessene Wohnung. In Bremen fehlten Wohnungen, gerade im unteren Preissegment. Der Abriss der Kaisenhäuser verursache hohe Kosten für die Steuerzahler. Deshalb sei es sinnvoll, die Wohnnutzung zuzulassen. Im Übrigen stellten Leerstände von Kaisenhäusern, die nicht sofort abgerissen werden, ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Es gelte, das schutzwürdige Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu wahren, die auf den Bestand ihrer Häuser vertraut hätten.
Die Petition wird von 1.024 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss 1.300 schriftliche Unterstützungsunterschriften vor.
In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird das Thema kontrovers diskutiert. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass Häuser in Kleingartengebieten nicht zu Wohnzwecken benutzt werden dürfen. Nach dem zweiten Weltkrieg seien aus der Not heraus Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Die Wohnnutzung sei allerdings nie legalisiert worden. Deshalb hätten die Bewohner auch nicht auf den weiteren Bestand vertrauen dürfen. Würde man die Wohnnutzung legalisieren, führe dies zu einer unplanmäßigen Bebauung der Kleingartengebiete. Andererseits wird hervorgehoben, dass es heutzutage schwierig sei, mit geringem Einkommen die Kosten des Wohnens zu finanzieren. Deshalb sollte aus sozialen Gründen das Auswohnen der Kaisenhäuser erweitert werden. Die Regelungen für die Bereinigung der Kleingartengebiete seien unsozial. Sie berücksichtigten die Situation der Familienangehörigen von auswohnberechtigten Personen nicht. Mit der Bereinigung werde wertvoller Wohnraum zerstört und Eigentum vernichtet, das teilweise das Lebenswerk einer gesamten Familie darstelle. Außerdem würden die geräumten Häuser verfallen. Die betroffenen Gärten würden verwildern. Bewohnte Gebäude in Kleingartengebieten erfüllten eine Schutzfunktion, weil es weniger Parzelleneinbrüche gebe. Außerdem seien die Kaisenhäuser ein Stück Bremer Stadtgeschichte. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung seiner Petition mündlich vorzutragen.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar: Momentan gibt es in Bremen noch ca. 1.000 Kaisenhäuser. Allerdings haben viele davon durch spätere Um- und Erweiterungsbauten ihre Identität als ursprünglich auf 30 m² Grundfläche begrenzte Kaisenhäuser verloren. Die Häuser befinden sich in Außenbereichs-bzw. Kleingartengebieten. Eine Legalisierung auf der Grundlage des Bauplanungsrechts ist nicht möglich. Eine Bauleitplanung, die nur dem Interesse einer Legalisierung illegaler Gebäude dienen soll, ist aus bauungsplanungsrechtlichen Gründen unzulässig. Dies gilt sowohl für festgesetzte Dauerkleingartengebiete als auch für Außenbereiche. Wollte man einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellen, ist zu berücksichtigen, dass es rechtlich nicht möglich ist, neue Baugebiete so auszuweisen, dass zum einen am Außenbereichscharakter der Dauerkleingartengebiete festgehalten wird und gleichzeitig die vorhandene Wohnnutzung in den Kaisenhäusern durch parzellenscharfe Festsetzungen von Wohngebietsinseln abgesichert wird. Man könnte allenfalls für das Kleingartengebiet insgesamt oder zumindest für einen großflächigen Bereich ein Wohngebiet festsetzen. Es ist aber nicht zulässig, in einem Bebauungsplan Wohngebäude, Lauben und landwirtschaftliche Gebäude nebeneinander als zulässige Bebauung festzusetzen. Außerdem müsste im Plangebiet die Erschließung gesichert sein. Zur weiteren Begründung wird auf die umfangreiche Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr Bezug genommen, die dem Petenten bekannt ist.“
Quelle: https://petition.bremische-buergerschaft.de/phpBB3/viewtopic.php?t=204