Bürgerschaft & Kaisenhäuser: Antrag

Am Donnerstag forderte die Fraktion DIE LINKE den Bremer Senat mit einem Antrag an die Bremische Bürgerschaft dazu auf, das Konzept für Bremens Kaisenhäuser an die neue Rechtsgrundlage anzupassen und sie so für die Zukunft zu sichern.

Hier lesen Sie den Wortlaut:

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT                                             Drucksache 18/593 S
Stadtbürgerschaft                                                                                10. Juli 2014
18. Wahlperiode

Antrag der Fraktion DIE LINKE
Kaisenhäuser-Konzept an neue Rechtslage anpassen
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2013 ist die bisherige
Auffassung des Senats, eine Wohnnutzung in Kleingartengebieten könne in keiner
Weise rechtlich zulässig sein, obsolet geworden. Noch in der Antwort auf die Große Anfrage der LINKEN „Wohnen in Kleingartengebieten (‚Kaisen-Häuser‘) rechtlich absichern“ hatte der Senat ausgeführt, weder Duldungen, noch Ausnahmeregelungen, noch Einzelfestsetzungen könnten rechtlich Bestand haben. Nach der Entscheidung des BVerwG (4 CN 7.12 vom 11. Juli 2013) ist dies falsch.
Damit ist der Weg frei, endlich die Lähmung bei der Überarbeitung des Konzepts zu überwinden und die Politik zu beenden, deren gestalterisches Ziel sich letztendlich in der vollständigen Beseitigung aller Wohnnutzungen in Kleingartengebieten erschöpfte. Wohnen in Kaisenhäusern, eine ungewöhnliche, aber in Bremen historisch verwurzelte Wohntradition und Lebensform, kann und soll in Bremen auch eine Zukunft haben. Zur rechtlichen Absicherung sowohl der BewohnerInnen, als auch der Verteidigung der Kleingartengebiete gegen eine schleichende Umwandlung in generelle Wohngebiete, steht eine breite Palette von Instrumenten zur Verfügung. Sie können jetzt genutzt werden.

Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) fordert den Senat auf, das Konzept zum Umgang mit Wohnnutzungen und strittigen Bauten in Kleingartengebieten wie folgt zu überarbeiten:
1. Bewohnte Behelfsheime („Kaisenhäuser“) sollen, auch wenn sie in Kleingartengebieten gebietsfremde Bauvorhaben darstellen, in bestimmtem Umfang durch Einzelfestsetzung gesichert werden. Voraussetzung ist, dass es sich um Bauten handelt, die quantitativ und qualitativ so in den Hintergrund treten, dass die Bebauung zu Erholungszwecken das Erscheinungsbild des Plangebiets prägt.
2. Hierfür sollen Kriterien entwickelt werden, die sowohl die zulässige Größe des einzelnen Gebäudes, als auch die zulässige Dichte und Anzahl solcher Bauvorhaben für die einzelnen Kleingartengebiete definieren.
3. Bauten, die diese Bestimmungen überschreiten, können im Einzelfall geduldet werden.
4. Wohnnutzungen von Gartenlauben in Kleingartengebieten können im Einzelfall geduldet werden.
5. Kurzfristige Wohnnutzungen von Gartenlauben in Kleingartengebieten (Wochenendwohnen, Ferienwohnen, Übergangswohnen) werden generell geduldet, wenn der zuständige Kleingartenverein sich dafür ausspricht.
6. Eine Umwidmung von Kleingartengebieten in Wohngebiete wird ausgeschlossen.

Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Quelle: http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2014-07-10_Drs-18-593%20S_a787f.pdf , zuletzt eingesehen am 12.7.2014